Frankenstärke. Teilharmonisierung der Ladenöffnungszeiten
- ShortId
-
12.3637
- Id
-
20123637
- Updated
-
25.06.2025 00:09
- Language
-
de
- Title
-
Frankenstärke. Teilharmonisierung der Ladenöffnungszeiten
- AdditionalIndexing
-
15;Ladenöffnungszeiten;Handelsrecht;Einzelhandel;Angleichung der kantonalen Rechtsvorschriften;Schweizer Franken;Wechselkurs;Inlandsmarkt;Liberalisierung
- 1
-
- L06K070105010109, Ladenöffnungszeiten
- L05K0701050101, Einzelhandel
- L05K0503020301, Angleichung der kantonalen Rechtsvorschriften
- L05K0701030703, Inlandsmarkt
- L04K07010308, Handelsrecht
- L06K110302010301, Schweizer Franken
- L04K11030304, Wechselkurs
- L04K08020315, Liberalisierung
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat entschieden, aufgrund der Frankenstärke ein Wachstumspaket aufzulegen. Der Detailhandel mit seinen 370 000 Mitarbeitenden ist von der massiven Zunahme des ökonomisch und ökologisch schädlichen Einkaufstourismus stark betroffen. Experten rechnen bereits mit einem jährlichen Volumen von weit über 5 Milliarden Franken (Tendenz stark steigend), das von Schweizer Konsumenten im benachbarten Ausland ausgegeben wird. Über 15 000 Arbeits- und Ausbildungsplätze sind akut gefährdet. Zudem gehen dem Fiskus Mehrwertsteuer-Einnahmen von rund 250 Millionen Franken verloren. Die den heutigen Bedürfnissen der Konsumenten angepassten Öffnungszeiten sind einer der wichtigsten Standortfaktoren für den Detailhandel. Im Vergleich zu den Nachbarländern hat die Schweiz heute jedoch die restriktivsten Öffnungszeiten. Sie gleichen einem Flickenteppich und stellen im sonst einheitlichen schweizerischen Wirtschaftsraum einen Anachronismus dar. Die zahlreichen Ausnahmeregelungen beispielsweise für Bahnhöfe, Flughäfen und Tankstellen verzerren den Wettbewerb massiv. Die überfällige Verbesserung der Rahmenbedingungen auf dem Weg einer Teilharmonisierung führt zu einigermassen gleich langen Spiessen für alle Detailhändler und den gewerblichen Fachhandel und stützt den Binnenmarkt. Das Einkaufen konzentriert sich offenkundig zunehmend auf Randstunden und Samstage. Die Folgen der heute inkohärenten Praxis sind eine Diskriminierung des traditionellen Detailhandels, strukturpolitische Eingriffe sowie raumplanerische und ökologische Fehlanreize. Eine Teilharmonisierung ist sozialverträglich, respektiert die Schutzvorschriften des Arbeitsgesetzes vollumfänglich und belässt den Kantonen weiterhin einen Freiraum. Sie ermöglicht jedem Detailhändler, innerhalb eines einheitlichen Rahmens seine Öffnungszeiten besser auf die Bedürfnisse seiner Kundschaft anzupassen. Die Anfangszeit 6 Uhr soll wie bis jetzt dem Verkauf von Frischprodukten wie Brot und Milch dienen.</p>
- <p>Die unterschiedlichen kantonalen Regelungen der Ladenöffnungszeiten für Detailhändler bewirken Verzerrungen der Wettbewerbssituation. Der vom Motionär geforderte Mindestanspruch der einzelnen Händler in Sachen zulässiger Öffnungszeiten würde dagegen für ausgeglichenere Wettbewerbsbedingungen sorgen, selbst wenn die Motion nicht alle Wettbewerbsungleichheiten (z. B. Sonntagsverkäufe) aufgreift. Indem die Motion sich auf eine Teilharmonisierung der Ladenöffnungszeiten beschränkt, kann den unterschiedlichen wirtschaftlichen, kulturellen und geografischen Verhältnissen in der Schweiz genügend Rechnung getragen werden. Mit massvoll erweiterten Öffnungszeiten würde nicht zuletzt einem gesellschaftlichen Wandel entsprochen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Binnenmarktgesetzes und gegebenenfalls weiterer Gesetze zu unterbreiten, sodass im Rahmen der Wachstumspolitik auf nationaler Ebene die Ladenöffnungszeiten von Montag bis Samstag für alle Detailhandelsbetriebe im Sinne eines Mindeststandards wie folgt teilharmonisiert werden: von Montag bis Freitag von 6 bis 20 Uhr und am Samstag von 6 bis 19 Uhr. Alternativ wäre eine Gesetzgebung aufgrund der gewerbepolizeilichen Kompetenz des Bundes (Art. 95 der Bundesverfassung) zu prüfen. Die kantonale Hoheit zur weiter gehenden Legiferierung innerhalb des Arbeitsgesetzes soll gewahrt bleiben.</p>
- Frankenstärke. Teilharmonisierung der Ladenöffnungszeiten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat hat entschieden, aufgrund der Frankenstärke ein Wachstumspaket aufzulegen. Der Detailhandel mit seinen 370 000 Mitarbeitenden ist von der massiven Zunahme des ökonomisch und ökologisch schädlichen Einkaufstourismus stark betroffen. Experten rechnen bereits mit einem jährlichen Volumen von weit über 5 Milliarden Franken (Tendenz stark steigend), das von Schweizer Konsumenten im benachbarten Ausland ausgegeben wird. Über 15 000 Arbeits- und Ausbildungsplätze sind akut gefährdet. Zudem gehen dem Fiskus Mehrwertsteuer-Einnahmen von rund 250 Millionen Franken verloren. Die den heutigen Bedürfnissen der Konsumenten angepassten Öffnungszeiten sind einer der wichtigsten Standortfaktoren für den Detailhandel. Im Vergleich zu den Nachbarländern hat die Schweiz heute jedoch die restriktivsten Öffnungszeiten. Sie gleichen einem Flickenteppich und stellen im sonst einheitlichen schweizerischen Wirtschaftsraum einen Anachronismus dar. Die zahlreichen Ausnahmeregelungen beispielsweise für Bahnhöfe, Flughäfen und Tankstellen verzerren den Wettbewerb massiv. Die überfällige Verbesserung der Rahmenbedingungen auf dem Weg einer Teilharmonisierung führt zu einigermassen gleich langen Spiessen für alle Detailhändler und den gewerblichen Fachhandel und stützt den Binnenmarkt. Das Einkaufen konzentriert sich offenkundig zunehmend auf Randstunden und Samstage. Die Folgen der heute inkohärenten Praxis sind eine Diskriminierung des traditionellen Detailhandels, strukturpolitische Eingriffe sowie raumplanerische und ökologische Fehlanreize. Eine Teilharmonisierung ist sozialverträglich, respektiert die Schutzvorschriften des Arbeitsgesetzes vollumfänglich und belässt den Kantonen weiterhin einen Freiraum. Sie ermöglicht jedem Detailhändler, innerhalb eines einheitlichen Rahmens seine Öffnungszeiten besser auf die Bedürfnisse seiner Kundschaft anzupassen. Die Anfangszeit 6 Uhr soll wie bis jetzt dem Verkauf von Frischprodukten wie Brot und Milch dienen.</p>
- <p>Die unterschiedlichen kantonalen Regelungen der Ladenöffnungszeiten für Detailhändler bewirken Verzerrungen der Wettbewerbssituation. Der vom Motionär geforderte Mindestanspruch der einzelnen Händler in Sachen zulässiger Öffnungszeiten würde dagegen für ausgeglichenere Wettbewerbsbedingungen sorgen, selbst wenn die Motion nicht alle Wettbewerbsungleichheiten (z. B. Sonntagsverkäufe) aufgreift. Indem die Motion sich auf eine Teilharmonisierung der Ladenöffnungszeiten beschränkt, kann den unterschiedlichen wirtschaftlichen, kulturellen und geografischen Verhältnissen in der Schweiz genügend Rechnung getragen werden. Mit massvoll erweiterten Öffnungszeiten würde nicht zuletzt einem gesellschaftlichen Wandel entsprochen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Binnenmarktgesetzes und gegebenenfalls weiterer Gesetze zu unterbreiten, sodass im Rahmen der Wachstumspolitik auf nationaler Ebene die Ladenöffnungszeiten von Montag bis Samstag für alle Detailhandelsbetriebe im Sinne eines Mindeststandards wie folgt teilharmonisiert werden: von Montag bis Freitag von 6 bis 20 Uhr und am Samstag von 6 bis 19 Uhr. Alternativ wäre eine Gesetzgebung aufgrund der gewerbepolizeilichen Kompetenz des Bundes (Art. 95 der Bundesverfassung) zu prüfen. Die kantonale Hoheit zur weiter gehenden Legiferierung innerhalb des Arbeitsgesetzes soll gewahrt bleiben.</p>
- Frankenstärke. Teilharmonisierung der Ladenöffnungszeiten
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