KVG. Vertragsfreiheit einführen
- ShortId
-
12.3638
- Id
-
20123638
- Updated
-
14.11.2025 08:15
- Language
-
de
- Title
-
KVG. Vertragsfreiheit einführen
- AdditionalIndexing
-
2841;ärztliche Versorgung;Krankenversicherung;Krankenkasse;Arzt/Ärztin;Vertrag des Privatrechts
- 1
-
- L04K01040109, Krankenversicherung
- L04K05070201, Vertrag des Privatrechts
- L04K01050402, Arzt/Ärztin
- L05K0104010902, Krankenkasse
- L05K0105051104, ärztliche Versorgung
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Als Ablösung des Zulassungsstopps sah der Bundesrat 2004 vor, im ambulanten Bereich die Vertragsfreiheit einzuführen. Leistungserbringer und Versicherer sollten in der Wahl ihrer Vertragspartner frei sein. Es war geplant, dass die Kantone innerhalb einer vom Bund definierten Bandbreite den Krankenversicherern die Mindestzahl von Leistungserbringern vorschreiben würden, welche für eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung unter Vertrag zu nehmen wären. Aufgrund von Verhandlungen mit der Ärzteschaft wurden Verhandlungen zur Managed-Care-Vorlage aufgenommen und wurde nicht auf die Vorlage zur Vertragsfreiheit eingetreten.</p><p>Von den um uns liegenden Ländern in Europa hat kein Land einen Kontrahierungszwang zwischen Versicherern und Ärzten. Dies führt dazu, dass die Schweiz für ausländische Spezialisten sehr attraktiv ist. Da seit der Aufhebung des Zulassungsstopps im Januar 2012 die Anzahl Gesuche um eine neue Abrechnungsnummer für eine neue Arztpraxis sprunghaft angestiegen ist (925 zwischen Dezember 2011 und Mai 2012), soll der Bundesrat den Räten eine Vorlage unterbreiten, welche eine Einführung der Vertragsfreiheit zwischen spezialisierten Ärzten und Krankenkassen im ambulanten Bereich vorsieht. Die Vertragsfreiheit soll auf die massiv zunehmenden Spezialärzte beschränkt werden. Mit der Vertragsfreiheit soll weiter die Möglichkeit geschaffen werden, dass Ärzte im ambulanten Bereich privat, d. h. ohne Vertrag mit einer Krankenkasse, praktizieren können.</p>
- <p>Die Einschränkung der Zulassung für neue Leistungserbringer zulasten der Krankenversicherung ist am 31. Dezember 2011 ausgelaufen. Am 6. Mai 2011 äusserte sich die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates ausdrücklich gegen eine neuerliche Verlängerung, da sie namentlich der Ansicht war, die Managed-Care-Reform biete eine geeignete Alternative zur Bedürfnisklausel. Am 17. Juni 2012 hat das Volk jedoch die Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes im Bereich der integrierten Versorgung abgelehnt. Mit dem Zulassungsstopp und Managed Care standen geeignete Instrumente zur Verfügung, um das Leistungsangebot zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung in den Griff zu bekommen, die erste Massnahme als kurzfristige, die zweite als gangbarere langfristige Lösung. </p><p>Der Bundesrat respektiert den Volksentscheid vom 17. Juni 2012 und will die verschiedenen Standpunkte berücksichtigen, die im Rahmen der Abstimmungskampagne zum Ausdruck gekommen sind. Dabei war gemäss VOX-Analyse des Urnengangs die Furcht vor der Einschränkung der freien Arztwahl der Hauptgrund für die Ablehnung der Vorlage. Der Bundesrat vertritt daher die Auffassung, dass ein Vorschlag zur Einführung der Vertragsfreiheit zum jetzigen Zeitpunkt in der Bevölkerung nicht mehrheitsfähig ist und dass es schon aus diesem Grund nicht opportun wäre, dem Parlament eine solche Vorlage vorzulegen. </p><p>Die eingangs erwähnten Entscheide von Parlament und Volk haben dazu geführt, dass derzeit keine wirksamen Steuerungsmöglichkeiten in Bezug auf die Anzahl Leistungserbringer im ambulanten Bereich mehr bestehen, was zu einer unkontrollierten Mengenausweitung bei den Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung führen könnte. Der Bundesrat hat sich deshalb bereiterklärt, die Motion Humbel 12.3600, "Zulassungssteuerung im KVG wieder einführen", anzunehmen, die eine Wiedereinführung der Zulassungssteuerung für Spezialärzte und Spitalambulatorien durch die Kantone verlangt. Eine solche ambulante Zulassungssteuerung wäre mit der Einführung der Vertragsfreiheit nicht kompatibel.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Revision des KVG vorzulegen, welche die Vertragsfreiheit zwischen spezialisierten Ärzten und Krankenkassen im ambulanten Bereich einführt. Mindestvorschriften sollen die Dichte und die Qualität der Ärzte und damit eine für alle Bürgerinnen und Bürger in allen Regionen der Schweiz qualitativ hochstehende und effiziente Gesundheitsversorgung im ambulanten Bereich sicherstellen. Der Entwurf soll vorsehen, dass Ärzte im ambulanten Bereich privat und ohne Vertrag mit einer Krankenkasse praktizieren können.</p>
- KVG. Vertragsfreiheit einführen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Als Ablösung des Zulassungsstopps sah der Bundesrat 2004 vor, im ambulanten Bereich die Vertragsfreiheit einzuführen. Leistungserbringer und Versicherer sollten in der Wahl ihrer Vertragspartner frei sein. Es war geplant, dass die Kantone innerhalb einer vom Bund definierten Bandbreite den Krankenversicherern die Mindestzahl von Leistungserbringern vorschreiben würden, welche für eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung unter Vertrag zu nehmen wären. Aufgrund von Verhandlungen mit der Ärzteschaft wurden Verhandlungen zur Managed-Care-Vorlage aufgenommen und wurde nicht auf die Vorlage zur Vertragsfreiheit eingetreten.</p><p>Von den um uns liegenden Ländern in Europa hat kein Land einen Kontrahierungszwang zwischen Versicherern und Ärzten. Dies führt dazu, dass die Schweiz für ausländische Spezialisten sehr attraktiv ist. Da seit der Aufhebung des Zulassungsstopps im Januar 2012 die Anzahl Gesuche um eine neue Abrechnungsnummer für eine neue Arztpraxis sprunghaft angestiegen ist (925 zwischen Dezember 2011 und Mai 2012), soll der Bundesrat den Räten eine Vorlage unterbreiten, welche eine Einführung der Vertragsfreiheit zwischen spezialisierten Ärzten und Krankenkassen im ambulanten Bereich vorsieht. Die Vertragsfreiheit soll auf die massiv zunehmenden Spezialärzte beschränkt werden. Mit der Vertragsfreiheit soll weiter die Möglichkeit geschaffen werden, dass Ärzte im ambulanten Bereich privat, d. h. ohne Vertrag mit einer Krankenkasse, praktizieren können.</p>
- <p>Die Einschränkung der Zulassung für neue Leistungserbringer zulasten der Krankenversicherung ist am 31. Dezember 2011 ausgelaufen. Am 6. Mai 2011 äusserte sich die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates ausdrücklich gegen eine neuerliche Verlängerung, da sie namentlich der Ansicht war, die Managed-Care-Reform biete eine geeignete Alternative zur Bedürfnisklausel. Am 17. Juni 2012 hat das Volk jedoch die Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes im Bereich der integrierten Versorgung abgelehnt. Mit dem Zulassungsstopp und Managed Care standen geeignete Instrumente zur Verfügung, um das Leistungsangebot zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung in den Griff zu bekommen, die erste Massnahme als kurzfristige, die zweite als gangbarere langfristige Lösung. </p><p>Der Bundesrat respektiert den Volksentscheid vom 17. Juni 2012 und will die verschiedenen Standpunkte berücksichtigen, die im Rahmen der Abstimmungskampagne zum Ausdruck gekommen sind. Dabei war gemäss VOX-Analyse des Urnengangs die Furcht vor der Einschränkung der freien Arztwahl der Hauptgrund für die Ablehnung der Vorlage. Der Bundesrat vertritt daher die Auffassung, dass ein Vorschlag zur Einführung der Vertragsfreiheit zum jetzigen Zeitpunkt in der Bevölkerung nicht mehrheitsfähig ist und dass es schon aus diesem Grund nicht opportun wäre, dem Parlament eine solche Vorlage vorzulegen. </p><p>Die eingangs erwähnten Entscheide von Parlament und Volk haben dazu geführt, dass derzeit keine wirksamen Steuerungsmöglichkeiten in Bezug auf die Anzahl Leistungserbringer im ambulanten Bereich mehr bestehen, was zu einer unkontrollierten Mengenausweitung bei den Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung führen könnte. Der Bundesrat hat sich deshalb bereiterklärt, die Motion Humbel 12.3600, "Zulassungssteuerung im KVG wieder einführen", anzunehmen, die eine Wiedereinführung der Zulassungssteuerung für Spezialärzte und Spitalambulatorien durch die Kantone verlangt. Eine solche ambulante Zulassungssteuerung wäre mit der Einführung der Vertragsfreiheit nicht kompatibel.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Revision des KVG vorzulegen, welche die Vertragsfreiheit zwischen spezialisierten Ärzten und Krankenkassen im ambulanten Bereich einführt. Mindestvorschriften sollen die Dichte und die Qualität der Ärzte und damit eine für alle Bürgerinnen und Bürger in allen Regionen der Schweiz qualitativ hochstehende und effiziente Gesundheitsversorgung im ambulanten Bereich sicherstellen. Der Entwurf soll vorsehen, dass Ärzte im ambulanten Bereich privat und ohne Vertrag mit einer Krankenkasse praktizieren können.</p>
- KVG. Vertragsfreiheit einführen
Back to List