Rahmenbedingungen für die Praktiken von Inkassounternehmen

ShortId
12.3641
Id
20123641
Updated
24.06.2025 23:41
Language
de
Title
Rahmenbedingungen für die Praktiken von Inkassounternehmen
AdditionalIndexing
24;15;Gebühren;rechtliche Vorschrift;Schuldner/in;privates Unternehmen;Schuldbetreibung;Legalität;Verschuldung
1
  • L05K1104030102, Verschuldung
  • L06K110403010203, Schuldbetreibung
  • L06K110403010204, Schuldner/in
  • L05K0703060109, privates Unternehmen
  • L04K05030101, rechtliche Vorschrift
  • L05K1107020401, Gebühren
  • L04K08020502, Legalität
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Für einige Inkassounternehmen heiligt der Zweck die Mittel. Häufig nutzen sie Verfahren am Rand der Legalität, um die Rückzahlung der Schuld zu erreichen, die an sie abgetreten wurde. Die Belästigungen erfolgen nicht nur per Telefon, SMS und E-Mail, sondern auch mittels Drohbriefen. Der Schuldner oder die Schuldnerin ist hilflos gegenüber der Allmacht, die sich solche Unternehmen in einem Umfeld, in dem ihr Tun kaum überwacht wird, anmassen. Es stellt sich also die Frage, ob es nicht nötig wäre, die Tätigkeiten solcher Unternehmen sowie ihre Methoden besser zu regeln, indem ein klarer Rahmen erstellt wird und der Rückgriff auf für eine Rechtsgesellschaft unwürdige Methoden - Belästigungen jeder Art, Drohbriefe, Nötigung usw. - verboten wird.</p><p>Dasselbe gilt für die bei Inkassounternehmen weitverbreitete Praxis, die Verwaltungsgebühren direkt bei den Schuldnerinnen und Schuldnern einzutreiben. Da der Rückgriff auf ein Inkassounternehmen für eine Person, die ihre Forderung eintreiben will, nicht obligatorisch ist, sondern ihre eigene Entscheidung, gibt es keinen Grund, dass die Schuldnerin oder der Schuldner die Verwaltungsgebühren übernehmen soll.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu untersuchen, ob bessere Rahmenbedingungen für die Praktiken von Inkassounternehmen nötig sind, insbesondere, ob klare Regeln in Bezug auf die zu verwendenden Methoden, mit denen die Rückzahlung durch die Schuldnerinnen und Schuldner erreicht werden soll, einzuführen sind. Er soll ausserdem untersuchen, ob es verboten werden kann, die Verwaltungsgebühren auf die Schuldnerinnen und Schuldner zu übertragen.</p>
  • Rahmenbedingungen für die Praktiken von Inkassounternehmen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Für einige Inkassounternehmen heiligt der Zweck die Mittel. Häufig nutzen sie Verfahren am Rand der Legalität, um die Rückzahlung der Schuld zu erreichen, die an sie abgetreten wurde. Die Belästigungen erfolgen nicht nur per Telefon, SMS und E-Mail, sondern auch mittels Drohbriefen. Der Schuldner oder die Schuldnerin ist hilflos gegenüber der Allmacht, die sich solche Unternehmen in einem Umfeld, in dem ihr Tun kaum überwacht wird, anmassen. Es stellt sich also die Frage, ob es nicht nötig wäre, die Tätigkeiten solcher Unternehmen sowie ihre Methoden besser zu regeln, indem ein klarer Rahmen erstellt wird und der Rückgriff auf für eine Rechtsgesellschaft unwürdige Methoden - Belästigungen jeder Art, Drohbriefe, Nötigung usw. - verboten wird.</p><p>Dasselbe gilt für die bei Inkassounternehmen weitverbreitete Praxis, die Verwaltungsgebühren direkt bei den Schuldnerinnen und Schuldnern einzutreiben. Da der Rückgriff auf ein Inkassounternehmen für eine Person, die ihre Forderung eintreiben will, nicht obligatorisch ist, sondern ihre eigene Entscheidung, gibt es keinen Grund, dass die Schuldnerin oder der Schuldner die Verwaltungsgebühren übernehmen soll.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu untersuchen, ob bessere Rahmenbedingungen für die Praktiken von Inkassounternehmen nötig sind, insbesondere, ob klare Regeln in Bezug auf die zu verwendenden Methoden, mit denen die Rückzahlung durch die Schuldnerinnen und Schuldner erreicht werden soll, einzuführen sind. Er soll ausserdem untersuchen, ob es verboten werden kann, die Verwaltungsgebühren auf die Schuldnerinnen und Schuldner zu übertragen.</p>
    • Rahmenbedingungen für die Praktiken von Inkassounternehmen

Back to List