Regelung der Verwendung geografischer Herkunftsbezeichnungen in internationalen Verträgen
- ShortId
-
12.3642
- Id
-
20123642
- Updated
-
25.06.2025 00:01
- Language
-
de
- Title
-
Regelung der Verwendung geografischer Herkunftsbezeichnungen in internationalen Verträgen
- AdditionalIndexing
-
15;Ursprungsbezeichnung;Wirtschaftsabkommen;internationale Verhandlungen;Handelsabkommen;Freihandelsabkommen
- 1
-
- L05K0701010310, Ursprungsbezeichnung
- L05K0701020204, Freihandelsabkommen
- L05K0701020205, Handelsabkommen
- L04K07010202, Wirtschaftsabkommen
- L05K1002020102, internationale Verhandlungen
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Für die Schweiz ist ein starker Schutz geografischer Angaben aller Produkte seit je ein wichtiges Anliegen. Im Rahmen von Freihandelsverhandlungen strebt sie mit den Vertragspartnern einen Schutz geografischer Angaben an, der über dem Schutzniveau des WTO-Abkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum (Trips-Abkommen) liegt. Der Bundesrat berücksichtigt dabei die spezifischen Bedürfnisse der Verhandlungspartner, damit die Verhandlungen zu einem Ergebnis führen.</p><p>Auch der Schutz einfacher Herkunftsangaben, des Schweizer Wappens, der Schweizerfahne und des Landesnamens "Schweiz" ist Gegenstand solcher Verhandlungen. Die gegenwärtig in den Räten behandelte Swissness-Vorlage bezweckt einen griffigen und konsequenten Schutz von geografischen Angaben im Inland, auch mit Blick auf die Rechtsdurchsetzung im Ausland. Der Bundesrat teilt die Stossrichtung der Motion.</p><p>Die Motion nimmt nun allerdings in ihrer Formulierung Verhandlungsergebnisse vorweg. Es liegt in der Natur von Vertragsverhandlungen, dass diese nur ergebnisoffen geführt werden können. Bis zu welchem Grade geografische Angaben in Freihandels- und anderen Abkommen geschützt werden können, hängt letztlich vom Gesamtergebnis der Vertragsverhandlungen ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, beim Abschluss aller zukünftigen Freihandelsabkommen sowie bilateralen Handels- und Wirtschaftsverträge die Verwendung von geografischen Herkunftsbezeichnungen zu regeln.</p>
- Regelung der Verwendung geografischer Herkunftsbezeichnungen in internationalen Verträgen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Für die Schweiz ist ein starker Schutz geografischer Angaben aller Produkte seit je ein wichtiges Anliegen. Im Rahmen von Freihandelsverhandlungen strebt sie mit den Vertragspartnern einen Schutz geografischer Angaben an, der über dem Schutzniveau des WTO-Abkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum (Trips-Abkommen) liegt. Der Bundesrat berücksichtigt dabei die spezifischen Bedürfnisse der Verhandlungspartner, damit die Verhandlungen zu einem Ergebnis führen.</p><p>Auch der Schutz einfacher Herkunftsangaben, des Schweizer Wappens, der Schweizerfahne und des Landesnamens "Schweiz" ist Gegenstand solcher Verhandlungen. Die gegenwärtig in den Räten behandelte Swissness-Vorlage bezweckt einen griffigen und konsequenten Schutz von geografischen Angaben im Inland, auch mit Blick auf die Rechtsdurchsetzung im Ausland. Der Bundesrat teilt die Stossrichtung der Motion.</p><p>Die Motion nimmt nun allerdings in ihrer Formulierung Verhandlungsergebnisse vorweg. Es liegt in der Natur von Vertragsverhandlungen, dass diese nur ergebnisoffen geführt werden können. Bis zu welchem Grade geografische Angaben in Freihandels- und anderen Abkommen geschützt werden können, hängt letztlich vom Gesamtergebnis der Vertragsverhandlungen ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, beim Abschluss aller zukünftigen Freihandelsabkommen sowie bilateralen Handels- und Wirtschaftsverträge die Verwendung von geografischen Herkunftsbezeichnungen zu regeln.</p>
- Regelung der Verwendung geografischer Herkunftsbezeichnungen in internationalen Verträgen
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