Steuerung der Personalpolitik (1). Verteilung der Aufgaben im Personalbereich des Bundes und der Departemente

ShortId
12.3644
Id
20123644
Updated
25.06.2025 00:18
Language
de
Title
Steuerung der Personalpolitik (1). Verteilung der Aufgaben im Personalbereich des Bundes und der Departemente
AdditionalIndexing
04;Personalverwaltung;Zusammenarbeit der Verwaltungen;Bundesverwaltung;Bundespersonalrecht
1
  • L04K07020102, Personalverwaltung
  • L04K08060103, Bundesverwaltung
  • L04K08060114, Zusammenarbeit der Verwaltungen
  • L06K080601030101, Bundespersonalrecht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>- Siehe den Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates zuhanden des Bundesrates "Bundespersonalgesetz: Steuerung der Personalpolitik und Zielerreichung" vom 23. Oktober 2009, Ziffer 4 (BBl 2010 2875 2883).</p><p>- Siehe den Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates zuhanden des Bundesrates "Nachkontrolle zur Inspektion 'Bundespersonalgesetz: Steuerung der Personalpolitik und Zielerreichung'" vom 25. November 2011, Ziffer 2.6 (BBl 2012 4121 4127).</p><p>- Siehe die Stellungnahme der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates zur Stellungnahme des Bundesrates zur Nachkontrolle zur Inspektion "Bundespersonalgesetz: Steuerung der Personalpolitik und Zielerreichung" vom 19. Juni 2012, Ziffer 2.3 (www.parlament.ch).</p>
  • <p>Der Bundesrat unterstützt das Anliegen der Geschäftsprüfungskommission, Prozesse stufengerecht anzusiedeln. Er ist jedoch der Meinung, dass eine einheitliche Aufgabenverteilung auf den Hierarchieebenen über die ganze Bundesverwaltung hinweg nicht adäquat und somit wenig zielführend ist. Vielmehr sind individuelle Kriterien wie Grösse, Organisation oder Aufgabenstruktur der Departemente zu berücksichtigen. Sie beeinflussen und verändern identische Aufgaben in deren operativen Ausführung.</p><p>Beispielsweise müssen HR-Prozesse in Departementen und Verwaltungseinheiten mit verschiedenen nationalen und/oder internationalen Standorten - z. B. EDA, EZV - anders organisiert werden als in Departementen, welche vollständig in der Schweiz stationiert und tätig sind. Zudem stellen besondere Personalkategorien wie das Lokal- und Residenzpersonal des EDA oder das Berufsmilitär des VBS andere Anforderungen an die HR-Arbeit (z. B. Sprache und Nationalität, lokale Gepflogenheiten, rechtliche Rahmenbedingungen).</p><p>Mit der Vereinheitlichung der HR-Prozesse im Rahmen der Verwaltungsreform 05/07 wurde ein wichtiger Schritt in Richtung Prozessoptimierung gemacht. Zusammen mit der Personalstrategie Bundesverwaltung 2011-2015 wurden zentrale Leitplanken für die HR-Arbeit vorgegeben. Bei der effektiven Ausgestaltung bzw. der operativen Umsetzung müssen die Eigenheiten der Departemente und Verwaltungseinheiten aber berücksichtigt werden. Dies kann somit zu unterschiedlicher Verteilung der Aufgaben auf Hierarchieebenen und Stellen führen.</p><p>Die Optimierungsmöglichkeiten sind selbstverständlich laufend zu ermitteln. Daher werden Aufgaben und Abläufe im Sinne eines kontinuierlichen Prozesses von den Departementen und dem EPA analysiert und wenn nötig Anpassung vorgenommen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ausgehend von einer Prozess- und Leistungsanalyse insbesondere in Bezug auf die Unterschiede in der hierarchischen Verteilung der Aufgaben, das Optimierungspotenzial bei den HR-Prozessen beim Bund und in den Departementen festzustellen und dazu einen Bericht zu erstellen.</p>
  • Steuerung der Personalpolitik (1). Verteilung der Aufgaben im Personalbereich des Bundes und der Departemente
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>- Siehe den Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates zuhanden des Bundesrates "Bundespersonalgesetz: Steuerung der Personalpolitik und Zielerreichung" vom 23. Oktober 2009, Ziffer 4 (BBl 2010 2875 2883).</p><p>- Siehe den Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates zuhanden des Bundesrates "Nachkontrolle zur Inspektion 'Bundespersonalgesetz: Steuerung der Personalpolitik und Zielerreichung'" vom 25. November 2011, Ziffer 2.6 (BBl 2012 4121 4127).</p><p>- Siehe die Stellungnahme der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates zur Stellungnahme des Bundesrates zur Nachkontrolle zur Inspektion "Bundespersonalgesetz: Steuerung der Personalpolitik und Zielerreichung" vom 19. Juni 2012, Ziffer 2.3 (www.parlament.ch).</p>
    • <p>Der Bundesrat unterstützt das Anliegen der Geschäftsprüfungskommission, Prozesse stufengerecht anzusiedeln. Er ist jedoch der Meinung, dass eine einheitliche Aufgabenverteilung auf den Hierarchieebenen über die ganze Bundesverwaltung hinweg nicht adäquat und somit wenig zielführend ist. Vielmehr sind individuelle Kriterien wie Grösse, Organisation oder Aufgabenstruktur der Departemente zu berücksichtigen. Sie beeinflussen und verändern identische Aufgaben in deren operativen Ausführung.</p><p>Beispielsweise müssen HR-Prozesse in Departementen und Verwaltungseinheiten mit verschiedenen nationalen und/oder internationalen Standorten - z. B. EDA, EZV - anders organisiert werden als in Departementen, welche vollständig in der Schweiz stationiert und tätig sind. Zudem stellen besondere Personalkategorien wie das Lokal- und Residenzpersonal des EDA oder das Berufsmilitär des VBS andere Anforderungen an die HR-Arbeit (z. B. Sprache und Nationalität, lokale Gepflogenheiten, rechtliche Rahmenbedingungen).</p><p>Mit der Vereinheitlichung der HR-Prozesse im Rahmen der Verwaltungsreform 05/07 wurde ein wichtiger Schritt in Richtung Prozessoptimierung gemacht. Zusammen mit der Personalstrategie Bundesverwaltung 2011-2015 wurden zentrale Leitplanken für die HR-Arbeit vorgegeben. Bei der effektiven Ausgestaltung bzw. der operativen Umsetzung müssen die Eigenheiten der Departemente und Verwaltungseinheiten aber berücksichtigt werden. Dies kann somit zu unterschiedlicher Verteilung der Aufgaben auf Hierarchieebenen und Stellen führen.</p><p>Die Optimierungsmöglichkeiten sind selbstverständlich laufend zu ermitteln. Daher werden Aufgaben und Abläufe im Sinne eines kontinuierlichen Prozesses von den Departementen und dem EPA analysiert und wenn nötig Anpassung vorgenommen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ausgehend von einer Prozess- und Leistungsanalyse insbesondere in Bezug auf die Unterschiede in der hierarchischen Verteilung der Aufgaben, das Optimierungspotenzial bei den HR-Prozessen beim Bund und in den Departementen festzustellen und dazu einen Bericht zu erstellen.</p>
    • Steuerung der Personalpolitik (1). Verteilung der Aufgaben im Personalbereich des Bundes und der Departemente

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