Sanierungsverfahren vor Nachlassstundung und Konkurseröffnung
- ShortId
-
12.3654
- Id
-
20123654
- Updated
-
24.06.2025 23:50
- Language
-
de
- Title
-
Sanierungsverfahren vor Nachlassstundung und Konkurseröffnung
- AdditionalIndexing
-
12;15;Betriebsmodernisierung;Unternehmen;Konkursrecht;Sanierung;Konkurs
- 1
-
- L06K110403010202, Konkurs
- L07K11040301020201, Konkursrecht
- L05K0703040301, Betriebsmodernisierung
- L04K08020341, Sanierung
- L04K07030601, Unternehmen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Ergänzung zu seiner Botschaft vom 8. September 2010 zur Teilrevision des SchKG ohne Verzug Bericht und Antrag über ein umfassendes Sanierungsverfahren im Obligationenrecht vorzulegen, das Unternehmenssanierungen vor der Einleitung eines formellen öffentlichen Nachlassverfahrens ermöglicht bzw. erleichtert. Das Verfahren soll, etwa durch Prüfung der Einführung von sogenannten Sanierungsdarlehen, Anreize für die rechtzeitige Unternehmenssanierung schaffen. Dabei soll einerseits im Interesse von Flexibilität und Sanierungserfolg die Eigenverantwortung der Gesellschaftsorgane erhalten werden, andererseits aber auch das Missbrauchspotenzial (z. B. Aktivenentzug) minimiert werden.</p>
- Sanierungsverfahren vor Nachlassstundung und Konkurseröffnung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Ergänzung zu seiner Botschaft vom 8. September 2010 zur Teilrevision des SchKG ohne Verzug Bericht und Antrag über ein umfassendes Sanierungsverfahren im Obligationenrecht vorzulegen, das Unternehmenssanierungen vor der Einleitung eines formellen öffentlichen Nachlassverfahrens ermöglicht bzw. erleichtert. Das Verfahren soll, etwa durch Prüfung der Einführung von sogenannten Sanierungsdarlehen, Anreize für die rechtzeitige Unternehmenssanierung schaffen. Dabei soll einerseits im Interesse von Flexibilität und Sanierungserfolg die Eigenverantwortung der Gesellschaftsorgane erhalten werden, andererseits aber auch das Missbrauchspotenzial (z. B. Aktivenentzug) minimiert werden.</p>
- Sanierungsverfahren vor Nachlassstundung und Konkurseröffnung
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