Neutrale Clearingstelle für den Datentransfer zwischen Spitälern und Versicherern

ShortId
12.3655
Id
20123655
Updated
25.06.2025 00:35
Language
de
Title
Neutrale Clearingstelle für den Datentransfer zwischen Spitälern und Versicherern
AdditionalIndexing
2841;Datenverarbeitung in der Medizin;Datenübertragung;Evaluation;Personendaten;Krankenkasse;Datenschutz;Ländervergleich;Spital;Datenerhebung;Patient/in;Kosten-Nutzen-Analyse
1
  • L05K0105051101, Spital
  • L05K1203040202, Personendaten
  • L05K0104010902, Krankenkasse
  • L04K01050517, Patient/in
  • L04K12030402, Datenerhebung
  • L04K05020513, Datenschutz
  • L05K1202020102, Datenübertragung
  • L04K08020302, Evaluation
  • L04K02022201, Ländervergleich
  • L06K070302020501, Kosten-Nutzen-Analyse
  • L05K1203010104, Datenverarbeitung in der Medizin
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Auf Basis der vom Parlament gutgeheissenen Revision von Artikel 43 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung hat der Bundesrat am 4. Juli 2012 eine Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (SR 832.102) mit Inkrafttreten per 1. Januar 2013 verabschiedet. Diese Änderung bestimmt unter anderem, dass die Versicherer bis Ende 2013 eine Datenannahmestelle einzurichten und zu zertifizieren haben. Mit der Einführung von zertifizierten Datenannahmestellen wird sichergestellt, dass der Datenschutz und die Verhältnismässigkeit gewährleistet werden und dabei die Versicherer ihre gesetzliche Aufgabe der Rechnungskontrolle wahrnehmen können. Damit ist die Frage der Datenübermittlung - im Rahmen der Rechnungsstellung - zwischen Versicherern und Spitälern geregelt. Der Bundesrat ist dennoch bereit, die Schaffung einer neutralen Clearingstelle zu analysieren, erachtet es dabei aber als notwendig, dass die in den nächsten Jahren zu sammelnden Erfahrungen mit den Datenannahmestellen einfliessen. So kann ein Effizienzvergleich zwischen Datenannahmestellen und einer neutralen Clearingstelle erst nach einer gewissen Laufzeit der zertifizierten Datenannahmestellen vorgenommen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Schaffung einer neutralen Clearingstelle für den Datenaustausch zwischen Spitälern und Versicherern in Bezug auf ihr Potenzial, ihre Chancen und Risiken und die politische Machbarkeit zu analysieren und darüber Bericht zu erstatten.</p><p>Der Bericht soll insbesondere folgende Punkte klären:</p><p>- Erfahrungen in anderen Ländern mit solchen Clearingstellen;</p><p>- Kosten und Nutzen;</p><p>- Datenschutz und Arztgeheimnis;</p><p>- Wirtschaftlichkeitsprüfung;</p><p>- Codierrevision;</p><p>- Epidemiologisches und Versorgungspotenzial;</p><p>- Effizienzvergleich zwischen einer neutralen Clearingstelle und der vorgesehenen zertifizierten Datenannahmestelle jedes einzelnen Versicherers.</p>
  • Neutrale Clearingstelle für den Datentransfer zwischen Spitälern und Versicherern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Auf Basis der vom Parlament gutgeheissenen Revision von Artikel 43 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung hat der Bundesrat am 4. Juli 2012 eine Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (SR 832.102) mit Inkrafttreten per 1. Januar 2013 verabschiedet. Diese Änderung bestimmt unter anderem, dass die Versicherer bis Ende 2013 eine Datenannahmestelle einzurichten und zu zertifizieren haben. Mit der Einführung von zertifizierten Datenannahmestellen wird sichergestellt, dass der Datenschutz und die Verhältnismässigkeit gewährleistet werden und dabei die Versicherer ihre gesetzliche Aufgabe der Rechnungskontrolle wahrnehmen können. Damit ist die Frage der Datenübermittlung - im Rahmen der Rechnungsstellung - zwischen Versicherern und Spitälern geregelt. Der Bundesrat ist dennoch bereit, die Schaffung einer neutralen Clearingstelle zu analysieren, erachtet es dabei aber als notwendig, dass die in den nächsten Jahren zu sammelnden Erfahrungen mit den Datenannahmestellen einfliessen. So kann ein Effizienzvergleich zwischen Datenannahmestellen und einer neutralen Clearingstelle erst nach einer gewissen Laufzeit der zertifizierten Datenannahmestellen vorgenommen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Schaffung einer neutralen Clearingstelle für den Datenaustausch zwischen Spitälern und Versicherern in Bezug auf ihr Potenzial, ihre Chancen und Risiken und die politische Machbarkeit zu analysieren und darüber Bericht zu erstatten.</p><p>Der Bericht soll insbesondere folgende Punkte klären:</p><p>- Erfahrungen in anderen Ländern mit solchen Clearingstellen;</p><p>- Kosten und Nutzen;</p><p>- Datenschutz und Arztgeheimnis;</p><p>- Wirtschaftlichkeitsprüfung;</p><p>- Codierrevision;</p><p>- Epidemiologisches und Versorgungspotenzial;</p><p>- Effizienzvergleich zwischen einer neutralen Clearingstelle und der vorgesehenen zertifizierten Datenannahmestelle jedes einzelnen Versicherers.</p>
    • Neutrale Clearingstelle für den Datentransfer zwischen Spitälern und Versicherern

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