Umbau der KEV

ShortId
12.3663
Id
20123663
Updated
28.07.2023 15:19
Language
de
Title
Umbau der KEV
AdditionalIndexing
66;Kleinkraftwerk;Sonnenenergie;Einspeisevergütung;Kraftwerk;Investitionsbeihilfe;Energierecht
1
  • L06K170303010103, Einspeisevergütung
  • L03K170505, Sonnenenergie
  • L04K17010102, Energierecht
  • L04K17030204, Kleinkraftwerk
  • L03K170302, Kraftwerk
  • L05K0704010106, Investitionsbeihilfe
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die in der Motion beantragte Bildung von zwei Kategorien entspricht der Stossrichtung der Energiestrategie 2050. Im Rahmen der neuen Energiestrategie ist eine Zweiteilung der Förderung der Stromproduktion aus Sonnenenergie vorgesehen:</p><p>- Betreiber von kleinen Fotovoltaikanlagen (weniger als 10 Kilowattstunden) sollen neu einmalige Investitionshilfen (Einmalvergütung) im Umfang von maximal 30 Prozent der Investitionskosten erhalten. Mit diesem vereinfachten System kann die Warteliste rasch und unbürokratisch abgebaut werden. Zudem können mit dem reduzierten Fördersatz mehr Projekte begünstigt werden.</p><p>- Für alle übrigen Anlagen soll das bewährte System in optimierter Form weitergeführt werden: Die Produzenten erhalten weiterhin die Einspeisevergütung, allerdings mit verkürzten Vergütungsdauern. Dabei muss beachtet werden, dass bei gleichbleibender Kostendeckung bei einer Verkürzung der Vergütungsdauer die Vergütungssätze allenfalls erhöht werden müssen.</p><p>Die beschriebene Zweiteilung der Sonnenenergie-Förderung macht bei den anderen Technologien (Kleinwasserkraft, Wind, Biomasse, Geothermie) wenig Sinn, deshalb ist bei diesen Technologien keine spezielle Behandlung der Kleinanlagen vorgesehen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, unverzüglich die KEV-berechtigten Anlagen, insbesondere die Fotovoltaikanlagen, in zwei Kategorien einzuteilen:</p><p>1. Kleinanlagen mit einer Leistung von weniger als 10 Kilowatt erhalten Investitionshilfen.</p><p>2. Grössere Anlagen mit einer Leistung von mehr als 10 Kilowatt erhalten eine KEV mit verkürzter Laufdauer von 10 bis 15 Jahren, eventuell kombiniert mit einer Investitionshilfe.</p>
  • Umbau der KEV
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die in der Motion beantragte Bildung von zwei Kategorien entspricht der Stossrichtung der Energiestrategie 2050. Im Rahmen der neuen Energiestrategie ist eine Zweiteilung der Förderung der Stromproduktion aus Sonnenenergie vorgesehen:</p><p>- Betreiber von kleinen Fotovoltaikanlagen (weniger als 10 Kilowattstunden) sollen neu einmalige Investitionshilfen (Einmalvergütung) im Umfang von maximal 30 Prozent der Investitionskosten erhalten. Mit diesem vereinfachten System kann die Warteliste rasch und unbürokratisch abgebaut werden. Zudem können mit dem reduzierten Fördersatz mehr Projekte begünstigt werden.</p><p>- Für alle übrigen Anlagen soll das bewährte System in optimierter Form weitergeführt werden: Die Produzenten erhalten weiterhin die Einspeisevergütung, allerdings mit verkürzten Vergütungsdauern. Dabei muss beachtet werden, dass bei gleichbleibender Kostendeckung bei einer Verkürzung der Vergütungsdauer die Vergütungssätze allenfalls erhöht werden müssen.</p><p>Die beschriebene Zweiteilung der Sonnenenergie-Förderung macht bei den anderen Technologien (Kleinwasserkraft, Wind, Biomasse, Geothermie) wenig Sinn, deshalb ist bei diesen Technologien keine spezielle Behandlung der Kleinanlagen vorgesehen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, unverzüglich die KEV-berechtigten Anlagen, insbesondere die Fotovoltaikanlagen, in zwei Kategorien einzuteilen:</p><p>1. Kleinanlagen mit einer Leistung von weniger als 10 Kilowatt erhalten Investitionshilfen.</p><p>2. Grössere Anlagen mit einer Leistung von mehr als 10 Kilowatt erhalten eine KEV mit verkürzter Laufdauer von 10 bis 15 Jahren, eventuell kombiniert mit einer Investitionshilfe.</p>
    • Umbau der KEV

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