Eine moderate KEV für die Industrie

ShortId
12.3664
Id
20123664
Updated
28.07.2023 15:17
Language
de
Title
Eine moderate KEV für die Industrie
AdditionalIndexing
66;Industrieunternehmen;Festpreis;Einspeisevergütung;Höchstpreis
1
  • L06K170303010103, Einspeisevergütung
  • L05K1105030201, Festpreis
  • L05K0703060205, Industrieunternehmen
  • L04K11050405, Höchstpreis
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Rahmen der parlamentarischen Initiative 12.400 hat das Bundesamt für Energie (BFE) im Auftrag der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) einen Gesetzentwurf erarbeitet (Start Vernehmlassung: 27. September 2012). Gemäss diesem Entwurf können stromintensive Unternehmen mit Elektrizitätskosten von mindestens 5 Prozent der Bruttowertschöpfung den Zuschlag in Zukunft gemäss Artikel 15b des Energiegesetzes (EnG; SR 730.0) (teil)rückerstattet bekommen, wenn sich diese im Gegenzug dazu verpflichten, Zielvereinbarungen einzugehen. Auf diese Weise werden etwa 300 bis 600 stromintensive Unternehmen, von denen die meisten im internationalen Wettbewerb stehen, von dem Zuschlag gemäss Artikel 15b EnG ganz bzw. teilweise befreit.</p><p>Durch den in der Motion 12.3664 angestrebten reduzierten Zuschlag würden gemäss Industriestatistik rund 73 000 zusätzliche Industrieunternehmen entlastet werden, bei denen die eigenen Stromkosten jeweils nur einen kleinen Anteil an der Bruttowertschöpfung ausmachen bzw. die aufgrund des Zuschlags keinen spürbaren Wettbewerbsnachteil erleiden. Aus wettbewerblicher Sicht erscheint es deshalb nicht notwendig, über den Vorschlag der UREK-N hinaus pauschal allen weiteren Industrieunternehmen einen reduzierten Zuschlag von maximal 0,45 Rappen pro Kilowattstunde zu gewähren. Ein reduzierter Zuschlag für alle weiteren Industrieunternehmen würde zudem die Einnahmen aus dem genannten Zuschlag um mindestens 100 Millionen Franken reduzieren. Die Kompensation der Ertragsausfälle müsste fast ausschliesslich durch zusätzliche Erhöhungen des Zuschlags von den Haushalten und dem Dienstleistungssektor getragen werden.</p><p>Vollzugstechnisch stellt sich zudem die Frage, ob mit den bestehenden statistischen Grundlagen eine rechtlich verbindliche Trennung zwischen Industrie- und Nichtindustrieunternehmen gemacht werden kann.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 15b des Energiegesetzes so anzupassen, damit der Zuschlag für industrielle Endverbraucher höchstens 0,45 Rappen pro Kilowattstunde beträgt.</p><p>Eine Minderheit (Bäumle, Badran Jacqueline, Girod, Jans, Nordmann, Semadeni, Thorens Goumaz, Wyss Ursula) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
  • Eine moderate KEV für die Industrie
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Rahmen der parlamentarischen Initiative 12.400 hat das Bundesamt für Energie (BFE) im Auftrag der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) einen Gesetzentwurf erarbeitet (Start Vernehmlassung: 27. September 2012). Gemäss diesem Entwurf können stromintensive Unternehmen mit Elektrizitätskosten von mindestens 5 Prozent der Bruttowertschöpfung den Zuschlag in Zukunft gemäss Artikel 15b des Energiegesetzes (EnG; SR 730.0) (teil)rückerstattet bekommen, wenn sich diese im Gegenzug dazu verpflichten, Zielvereinbarungen einzugehen. Auf diese Weise werden etwa 300 bis 600 stromintensive Unternehmen, von denen die meisten im internationalen Wettbewerb stehen, von dem Zuschlag gemäss Artikel 15b EnG ganz bzw. teilweise befreit.</p><p>Durch den in der Motion 12.3664 angestrebten reduzierten Zuschlag würden gemäss Industriestatistik rund 73 000 zusätzliche Industrieunternehmen entlastet werden, bei denen die eigenen Stromkosten jeweils nur einen kleinen Anteil an der Bruttowertschöpfung ausmachen bzw. die aufgrund des Zuschlags keinen spürbaren Wettbewerbsnachteil erleiden. Aus wettbewerblicher Sicht erscheint es deshalb nicht notwendig, über den Vorschlag der UREK-N hinaus pauschal allen weiteren Industrieunternehmen einen reduzierten Zuschlag von maximal 0,45 Rappen pro Kilowattstunde zu gewähren. Ein reduzierter Zuschlag für alle weiteren Industrieunternehmen würde zudem die Einnahmen aus dem genannten Zuschlag um mindestens 100 Millionen Franken reduzieren. Die Kompensation der Ertragsausfälle müsste fast ausschliesslich durch zusätzliche Erhöhungen des Zuschlags von den Haushalten und dem Dienstleistungssektor getragen werden.</p><p>Vollzugstechnisch stellt sich zudem die Frage, ob mit den bestehenden statistischen Grundlagen eine rechtlich verbindliche Trennung zwischen Industrie- und Nichtindustrieunternehmen gemacht werden kann.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 15b des Energiegesetzes so anzupassen, damit der Zuschlag für industrielle Endverbraucher höchstens 0,45 Rappen pro Kilowattstunde beträgt.</p><p>Eine Minderheit (Bäumle, Badran Jacqueline, Girod, Jans, Nordmann, Semadeni, Thorens Goumaz, Wyss Ursula) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
    • Eine moderate KEV für die Industrie

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