Auswirkungen der Personenfreizügigkeit. Der Bundesrat soll Klarheit schaffen
- ShortId
-
12.3669
- Id
-
20123669
- Updated
-
28.07.2023 11:56
- Language
-
de
- Title
-
Auswirkungen der Personenfreizügigkeit. Der Bundesrat soll Klarheit schaffen
- AdditionalIndexing
-
15;flankierende Massnahmen;Stellenabbau;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;Grenzgänger/in;freier Personenverkehr;Evaluation;wirtschaftliche Auswirkung;Arbeitslosigkeit;Fremdarbeiter/in;Tessin
- 1
-
- L04K05060204, freier Personenverkehr
- L06K070203030902, Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen
- L04K08020302, Evaluation
- L04K07040404, wirtschaftliche Auswirkung
- L05K0301010117, Tessin
- L05K0702020110, Grenzgänger/in
- L05K0702030106, Stellenabbau
- L04K07020304, Arbeitslosigkeit
- L05K0702020109, Fremdarbeiter/in
- L04K08020343, flankierende Massnahmen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat hat Kenntnis von der Studie des Statistischen Amtes des Kantons Tessin. Diese Studie zeigt in einer quantitativen Evaluation, wie sich die Aufhebung des Inländervorrangs ab Juni 2004 im Rahmen des Personenfreizügigkeitsabkommens (FZA) auf die inländische Beschäftigung und die Löhne in der Schweiz ausgewirkt hat. Die Studie kommt zum Schluss, dass zwischen 2001 und 2005 die Beschäftigung der ansässigen Bevölkerung in der Schweiz in den Binnenregionen stärker zugenommen hat als in den Grenzregionen. Diese unterschiedliche Entwicklung widerspiegelt sich in einem Wachstum der Beschäftigung in den Binnenregionen (plus 0,9 Prozent) gegenüber einem leichten Rückgang in den Grenzregionen (minus 0,6 Prozent). Allerdings geht aus der Studie nicht hervor, ob diese unterschiedliche Beschäftigungsentwicklung eher auf eine stärkere dynamisierende Wirkung des FZA in den Binnenregionen oder auf negative Auswirkungen des FZA auf die Beschäftigung in den Grenzregionen zurückzuführen ist. Die Studie weist ferner darauf hin, dass die Löhne in den Grenzregionen für die meisten Kategorien von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern schneller gestiegen sind als in den Binnenregionen, dass jedoch die Auswirkungen auf die Löhne für einige erwerbstätige Bevölkerungsgruppen im Kanton Tessin negativ waren.</p><p>Die Studie gibt einen vertieften Einblick in die Arbeitsmarktentwicklung in der ersten Phase der Einführung des FZA und unmittelbar nach der Aufhebung des Inländervorrangs. Sie bildet eine gute Ergänzung zu den bisher bestehenden Analysen.</p><p>2. Der in Beantwortung der Postulate Girod 09.4301 und Bischof 09.4311 sowie der Motion Brändli 10.3721 erstellte Bericht des Bundesrates vom 4. Juli 2012 über die Personenfreizügigkeit und die Zuwanderung in die Schweiz hat die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf die Beschäftigung in der Schweiz analysiert. Bezüglich der Beschäftigungsentwicklung in den Grenzregionen kommt der Bundesrat für die gesamte Periode seit Inkrafttreten des FZA auf der Grundlage verschiedener statistischer Quellen zur Erwerbs- und Bevölkerungsentwicklung zu einem positiveren Befund als die Autoren der Studie im Statistischen Amt des Kantons Tessin, welche lediglich die ersten Jahre nach Inkrafttreten des FZA näher beleuchtet.</p><p>3. Der Bundesrat hat in seinem Bericht vom 4. Juli 2012 festgestellt, dass die Personenfreizügigkeit den Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt verstärkt hat. Gleichzeitig wies er jedoch darauf hin, dass auf nationaler Ebene wenig Anzeichen dafür bestehen, dass die Zunahme ausländischer Arbeitskräfte ansässige Erwerbstätige verdrängt hat. In seinem Bericht vom 9. Dezember 2011 in Erfüllung des Postulates Müller Walter 07.3901 hatte der Bundesrat ausserdem spezifisch die Auswirkungen der flankierenden Massnahmen auf die grenzüberschreitenden Wirtschaftsräume analysiert. Er hatte in diesem Zusammenhang keine Hinweise dafür festgestellt, dass der Anstieg der grenzüberschreitenden Beschäftigung zur Verdrängung ansässiger Erwerbstätiger führte. In einigen Grenzregionen der Schweiz wurde allerdings eine Verlängerung der Dauer der Arbeitssuche beobachtet. Dabei sind es insbesondere bereits in der Schweiz niedergelassene, wenig qualifizierte ausländische Arbeitskräfte, die unter dem Wettbewerb mit anderen Zuwanderern auf dem Arbeitsmarkt litten.</p><p>Eine Studie, die eine gründliche Untersuchung eines allfälligen Verdrängungseffekts vornehmen soll, ist zurzeit im Gang. Ihre Resultate werden im Frühling 2013 erwartet.</p><p>4. Der Bundesrat verfolgt aufmerksam die Entwicklungen in den Grenzregionen unter zwei Gesichtspunkten. Einerseits wurde die Arbeitsmarktbeobachtung durch die kantonalen tripartiten Kommissionen in einigen Grenzkantonen verstärkt. Insbesondere im Kanton Tessin hat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement einen finanziellen Beitrag zu vermehrten Kontrollen geleistet, um allfällige Lohnunterbietungen festzustellen. Nach der Feststellung von wiederholten und missbräuchlichen Lohnunterbietungen hat der Kanton Tessin in einigen Wirtschaftszweigen Normalarbeitsverträge mit zwingenden Mindestlöhnen eingeführt. Andererseits hat der Bundesrat eine gezieltere Beobachtung der Auswirkungen des FZA auf den Schweizer Arbeitsmarkt eingeleitet. Zahlreiche Studien wurden bereits zu diesem Thema realisiert. Ferner untersucht das Observatorium zum Freizügigkeitsabkommen jährlich die Auswirkungen auf die Migrationsströme und den Arbeitsmarkt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Anfang Juli hat der Bundesrat einen "Bericht über die Personenfreizügigkeit und die Zuwanderung in die Schweiz" vorgelegt. Ungefähr zur gleichen Zeit hat das Statistische Amt des Kantons Tessin eine Studie mit dem Titel "Libera circolazione. Gioie o dolori?" (Personenfreizügigkeit. Freud oder Leid?) veröffentlicht. Die beiden Untersuchungen kommen zu unterschiedlichen Schlüssen, insbesondere was die Situation im Tessin betrifft.</p><p>Laut Bericht des Bundesrates arbeitet ein Fünftel der schweizweit insgesamt 252 000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger im Tessin, womit die Grenzgängerinnen und Grenzgänger in diesem Kanton 23,4 Prozent der Erwerbstätigen ausmachen. Dieser Anteil ist deutlich höher als in anderen Grenzregionen. Ausserdem hätten die Grenzregionen zwischen 2001 und 2008 ein Beschäftigungswachstum verzeichnet; dieser Zuwachs habe sich vor allem auf tiefere Qualifikationsniveaus konzentriert.</p><p>Die Tessiner Studie kommt hingegen zum Schluss, die Abschaffung des Inländervorrangs als Folge der Personenfreizügigkeit habe in den Grenzregionen zu einem Verlust von über 40 000 Arbeitsplätzen in praktisch allen Wirtschaftszweigen geführt. So sei insbesondere die Anzahl Stellen, die mit einheimischen Arbeitskräften besetzt sind, geschrumpft (49 477 Arbeitsplätze weniger), während die Anzahl Stellen, die mit in der Schweiz wohnenden Ausländerinnen und Ausländern besetzt sind, zunahm (annähernd 9000 neue Arbeitsplätze).</p><p>Die Tessiner Studie zeigt zudem, dass die Grenzgängerinnen und Grenzgänger im Tessin auch bei Berufsprofilen und Funktionen für Personen mit mittleren und hohen Qualifikationen und bei Kaderfunktionen immer mehr zur Konkurrenz werden. Die einheimischen Arbeitskräfte werden also durch die Grenzgängerinnen und Grenzgänger verdrängt - ein Effekt, der bislang immer abgestritten wurde.</p><p>Die Verfasser der Studie gehen davon aus, dass die in den Grenzregionen beobachtete Dynamik auch ins Innere der Schweiz übergreifen könnte.</p><p>Im Hinblick auf mehr Klarheit bitte ich daher den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist ihm die Studie des Tessiner Amts für Statistik bekannt, und falls ja, wie beurteilt er die Schlussfolgerungen dieser Studie?</p><p>2. Wie erklärt er sich die Differenzen zwischen den beiden Untersuchungen, insbesondere was die Auswirkungen auf die Arbeitsplätze in den Grenzregionen betrifft?</p><p>3. Anerkennt er, dass es durch die Grenzgängerinnen und Grenzgänger im Tessin einen Verdrängungseffekt zum Nachteil der einheimischen Arbeitskräfte gibt?</p><p>4. Auf welche Weise wird er "die Entwicklungen in den Grenzgängerregionen auch weiterhin aufmerksam verfolgen", wie er es in seinem Bericht verspricht, und welche Massnahmen plant er, um die negativen Auswirkungen der Personenfreizügigkeit im Tessin zu kompensieren?</p>
- Auswirkungen der Personenfreizügigkeit. Der Bundesrat soll Klarheit schaffen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Der Bundesrat hat Kenntnis von der Studie des Statistischen Amtes des Kantons Tessin. Diese Studie zeigt in einer quantitativen Evaluation, wie sich die Aufhebung des Inländervorrangs ab Juni 2004 im Rahmen des Personenfreizügigkeitsabkommens (FZA) auf die inländische Beschäftigung und die Löhne in der Schweiz ausgewirkt hat. Die Studie kommt zum Schluss, dass zwischen 2001 und 2005 die Beschäftigung der ansässigen Bevölkerung in der Schweiz in den Binnenregionen stärker zugenommen hat als in den Grenzregionen. Diese unterschiedliche Entwicklung widerspiegelt sich in einem Wachstum der Beschäftigung in den Binnenregionen (plus 0,9 Prozent) gegenüber einem leichten Rückgang in den Grenzregionen (minus 0,6 Prozent). Allerdings geht aus der Studie nicht hervor, ob diese unterschiedliche Beschäftigungsentwicklung eher auf eine stärkere dynamisierende Wirkung des FZA in den Binnenregionen oder auf negative Auswirkungen des FZA auf die Beschäftigung in den Grenzregionen zurückzuführen ist. Die Studie weist ferner darauf hin, dass die Löhne in den Grenzregionen für die meisten Kategorien von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern schneller gestiegen sind als in den Binnenregionen, dass jedoch die Auswirkungen auf die Löhne für einige erwerbstätige Bevölkerungsgruppen im Kanton Tessin negativ waren.</p><p>Die Studie gibt einen vertieften Einblick in die Arbeitsmarktentwicklung in der ersten Phase der Einführung des FZA und unmittelbar nach der Aufhebung des Inländervorrangs. Sie bildet eine gute Ergänzung zu den bisher bestehenden Analysen.</p><p>2. Der in Beantwortung der Postulate Girod 09.4301 und Bischof 09.4311 sowie der Motion Brändli 10.3721 erstellte Bericht des Bundesrates vom 4. Juli 2012 über die Personenfreizügigkeit und die Zuwanderung in die Schweiz hat die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf die Beschäftigung in der Schweiz analysiert. Bezüglich der Beschäftigungsentwicklung in den Grenzregionen kommt der Bundesrat für die gesamte Periode seit Inkrafttreten des FZA auf der Grundlage verschiedener statistischer Quellen zur Erwerbs- und Bevölkerungsentwicklung zu einem positiveren Befund als die Autoren der Studie im Statistischen Amt des Kantons Tessin, welche lediglich die ersten Jahre nach Inkrafttreten des FZA näher beleuchtet.</p><p>3. Der Bundesrat hat in seinem Bericht vom 4. Juli 2012 festgestellt, dass die Personenfreizügigkeit den Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt verstärkt hat. Gleichzeitig wies er jedoch darauf hin, dass auf nationaler Ebene wenig Anzeichen dafür bestehen, dass die Zunahme ausländischer Arbeitskräfte ansässige Erwerbstätige verdrängt hat. In seinem Bericht vom 9. Dezember 2011 in Erfüllung des Postulates Müller Walter 07.3901 hatte der Bundesrat ausserdem spezifisch die Auswirkungen der flankierenden Massnahmen auf die grenzüberschreitenden Wirtschaftsräume analysiert. Er hatte in diesem Zusammenhang keine Hinweise dafür festgestellt, dass der Anstieg der grenzüberschreitenden Beschäftigung zur Verdrängung ansässiger Erwerbstätiger führte. In einigen Grenzregionen der Schweiz wurde allerdings eine Verlängerung der Dauer der Arbeitssuche beobachtet. Dabei sind es insbesondere bereits in der Schweiz niedergelassene, wenig qualifizierte ausländische Arbeitskräfte, die unter dem Wettbewerb mit anderen Zuwanderern auf dem Arbeitsmarkt litten.</p><p>Eine Studie, die eine gründliche Untersuchung eines allfälligen Verdrängungseffekts vornehmen soll, ist zurzeit im Gang. Ihre Resultate werden im Frühling 2013 erwartet.</p><p>4. Der Bundesrat verfolgt aufmerksam die Entwicklungen in den Grenzregionen unter zwei Gesichtspunkten. Einerseits wurde die Arbeitsmarktbeobachtung durch die kantonalen tripartiten Kommissionen in einigen Grenzkantonen verstärkt. Insbesondere im Kanton Tessin hat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement einen finanziellen Beitrag zu vermehrten Kontrollen geleistet, um allfällige Lohnunterbietungen festzustellen. Nach der Feststellung von wiederholten und missbräuchlichen Lohnunterbietungen hat der Kanton Tessin in einigen Wirtschaftszweigen Normalarbeitsverträge mit zwingenden Mindestlöhnen eingeführt. Andererseits hat der Bundesrat eine gezieltere Beobachtung der Auswirkungen des FZA auf den Schweizer Arbeitsmarkt eingeleitet. Zahlreiche Studien wurden bereits zu diesem Thema realisiert. Ferner untersucht das Observatorium zum Freizügigkeitsabkommen jährlich die Auswirkungen auf die Migrationsströme und den Arbeitsmarkt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Anfang Juli hat der Bundesrat einen "Bericht über die Personenfreizügigkeit und die Zuwanderung in die Schweiz" vorgelegt. Ungefähr zur gleichen Zeit hat das Statistische Amt des Kantons Tessin eine Studie mit dem Titel "Libera circolazione. Gioie o dolori?" (Personenfreizügigkeit. Freud oder Leid?) veröffentlicht. Die beiden Untersuchungen kommen zu unterschiedlichen Schlüssen, insbesondere was die Situation im Tessin betrifft.</p><p>Laut Bericht des Bundesrates arbeitet ein Fünftel der schweizweit insgesamt 252 000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger im Tessin, womit die Grenzgängerinnen und Grenzgänger in diesem Kanton 23,4 Prozent der Erwerbstätigen ausmachen. Dieser Anteil ist deutlich höher als in anderen Grenzregionen. Ausserdem hätten die Grenzregionen zwischen 2001 und 2008 ein Beschäftigungswachstum verzeichnet; dieser Zuwachs habe sich vor allem auf tiefere Qualifikationsniveaus konzentriert.</p><p>Die Tessiner Studie kommt hingegen zum Schluss, die Abschaffung des Inländervorrangs als Folge der Personenfreizügigkeit habe in den Grenzregionen zu einem Verlust von über 40 000 Arbeitsplätzen in praktisch allen Wirtschaftszweigen geführt. So sei insbesondere die Anzahl Stellen, die mit einheimischen Arbeitskräften besetzt sind, geschrumpft (49 477 Arbeitsplätze weniger), während die Anzahl Stellen, die mit in der Schweiz wohnenden Ausländerinnen und Ausländern besetzt sind, zunahm (annähernd 9000 neue Arbeitsplätze).</p><p>Die Tessiner Studie zeigt zudem, dass die Grenzgängerinnen und Grenzgänger im Tessin auch bei Berufsprofilen und Funktionen für Personen mit mittleren und hohen Qualifikationen und bei Kaderfunktionen immer mehr zur Konkurrenz werden. Die einheimischen Arbeitskräfte werden also durch die Grenzgängerinnen und Grenzgänger verdrängt - ein Effekt, der bislang immer abgestritten wurde.</p><p>Die Verfasser der Studie gehen davon aus, dass die in den Grenzregionen beobachtete Dynamik auch ins Innere der Schweiz übergreifen könnte.</p><p>Im Hinblick auf mehr Klarheit bitte ich daher den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist ihm die Studie des Tessiner Amts für Statistik bekannt, und falls ja, wie beurteilt er die Schlussfolgerungen dieser Studie?</p><p>2. Wie erklärt er sich die Differenzen zwischen den beiden Untersuchungen, insbesondere was die Auswirkungen auf die Arbeitsplätze in den Grenzregionen betrifft?</p><p>3. Anerkennt er, dass es durch die Grenzgängerinnen und Grenzgänger im Tessin einen Verdrängungseffekt zum Nachteil der einheimischen Arbeitskräfte gibt?</p><p>4. Auf welche Weise wird er "die Entwicklungen in den Grenzgängerregionen auch weiterhin aufmerksam verfolgen", wie er es in seinem Bericht verspricht, und welche Massnahmen plant er, um die negativen Auswirkungen der Personenfreizügigkeit im Tessin zu kompensieren?</p>
- Auswirkungen der Personenfreizügigkeit. Der Bundesrat soll Klarheit schaffen
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