Ergänzungsleistungen zu AHV und IV. Perspektiven 2020
- ShortId
-
12.3673
- Id
-
20123673
- Updated
-
25.06.2025 00:03
- Language
-
de
- Title
-
Ergänzungsleistungen zu AHV und IV. Perspektiven 2020
- AdditionalIndexing
-
28;Ergänzungsleistung;Finanzausgleich;Prognose;Gesetzesevaluation
- 1
-
- L04K01040106, Ergänzungsleistung
- L04K11080202, Finanzausgleich
- L04K08070301, Gesetzesevaluation
- L05K1602010701, Prognose
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Tragfähige und finanzierbare Sozialwerke sind ein Standortvorteil für die Schweiz. Deshalb ist es dringend, dass nun nach der IV auch die EL betrachtet werden. Das Instrument der EL hat sich mit dem NFA im Jahre 2008 stark verändert. Heute haben die EL eine feste Grundlage in der Bundesverfassung, und mit dem NFA wurde auch die Finanzierungsverantwortung neu definiert.</p><p>Die enorme Kostensteigerung bei den EL-Ausgaben macht es nun aber notwendig, dass der Bundesrat die effektiven Gründe dieser Entwicklung aufzeigt:</p><p>1. Erklärungen sind für die im Jahr 2011 auf 4,275 Milliarden Franken angestiegenen Gesamtausgaben für die EL notwendig. Welches sind die Kostentreiber? Wo besteht für den Bundesrat Handlungsspielraum?</p><p>2. Fraglich ist auch, ob und wie sich nach dem 1. Januar 2008 die Finanzierungsbelastungen verschoben haben.</p><p>3. Schliesslich stellt sich die Herausforderung, wie die notwendige Reform der EL in die anstehenden Reformen des AHV-Gesetzes und des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge eingebunden werden kann.</p><p>Damit in der laufenden Legislaturperiode eine sachlich richtige Beurteilung dieser Fragen durch das Parlament erfolgen kann, drängt sich ebenfalls auf, dass der Bundesrat seine Erwartungen über die Entwicklungen bis mindestens zum Ende dieses Jahrzehnts aufzeigt.</p>
- <p>Das Postulat verlangt eine gesamte Analyse der finanziellen Entwicklung und des Reformbedarfs der Ergänzungsleistungen zur AHV und IV im Rahmen des nächsten Berichtes über die Wirksamkeit des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen. Der Bundesrat ist mit dem Anliegen des Postulates grundsätzlich einverstanden. Er will diesem aber nicht im Rahmen des nächsten Wirksamkeitsberichtes 2012-2015 entsprechen, sondern mit einem eigenständigen Bericht, den er in Erfüllung des überwiesenen Postulates Humbel 12.3602, "Reform der Ergänzungsleistungen zur AHV/IV", erarbeiten wird.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die sozial- und finanzpolitische Entwicklung der Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (EL) seit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) im Rahmen des nächsten Wirksamkeitsberichtes zu präsentieren und seine Perspektiven bis ins Jahr 2020 vorzustellen.</p>
- Ergänzungsleistungen zu AHV und IV. Perspektiven 2020
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Tragfähige und finanzierbare Sozialwerke sind ein Standortvorteil für die Schweiz. Deshalb ist es dringend, dass nun nach der IV auch die EL betrachtet werden. Das Instrument der EL hat sich mit dem NFA im Jahre 2008 stark verändert. Heute haben die EL eine feste Grundlage in der Bundesverfassung, und mit dem NFA wurde auch die Finanzierungsverantwortung neu definiert.</p><p>Die enorme Kostensteigerung bei den EL-Ausgaben macht es nun aber notwendig, dass der Bundesrat die effektiven Gründe dieser Entwicklung aufzeigt:</p><p>1. Erklärungen sind für die im Jahr 2011 auf 4,275 Milliarden Franken angestiegenen Gesamtausgaben für die EL notwendig. Welches sind die Kostentreiber? Wo besteht für den Bundesrat Handlungsspielraum?</p><p>2. Fraglich ist auch, ob und wie sich nach dem 1. Januar 2008 die Finanzierungsbelastungen verschoben haben.</p><p>3. Schliesslich stellt sich die Herausforderung, wie die notwendige Reform der EL in die anstehenden Reformen des AHV-Gesetzes und des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge eingebunden werden kann.</p><p>Damit in der laufenden Legislaturperiode eine sachlich richtige Beurteilung dieser Fragen durch das Parlament erfolgen kann, drängt sich ebenfalls auf, dass der Bundesrat seine Erwartungen über die Entwicklungen bis mindestens zum Ende dieses Jahrzehnts aufzeigt.</p>
- <p>Das Postulat verlangt eine gesamte Analyse der finanziellen Entwicklung und des Reformbedarfs der Ergänzungsleistungen zur AHV und IV im Rahmen des nächsten Berichtes über die Wirksamkeit des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen. Der Bundesrat ist mit dem Anliegen des Postulates grundsätzlich einverstanden. Er will diesem aber nicht im Rahmen des nächsten Wirksamkeitsberichtes 2012-2015 entsprechen, sondern mit einem eigenständigen Bericht, den er in Erfüllung des überwiesenen Postulates Humbel 12.3602, "Reform der Ergänzungsleistungen zur AHV/IV", erarbeiten wird.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die sozial- und finanzpolitische Entwicklung der Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (EL) seit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) im Rahmen des nächsten Wirksamkeitsberichtes zu präsentieren und seine Perspektiven bis ins Jahr 2020 vorzustellen.</p>
- Ergänzungsleistungen zu AHV und IV. Perspektiven 2020
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