Mikroverunreinigungen. Recht der Bevölkerung auf Information
- ShortId
-
12.3679
- Id
-
20123679
- Updated
-
14.11.2025 08:05
- Language
-
de
- Title
-
Mikroverunreinigungen. Recht der Bevölkerung auf Information
- AdditionalIndexing
-
52;2841;Medikamentenkonsum;Konsumenteninformation;Abfallbeseitigung;Etikettierung;Schadstoff;Wasserverschmutzung;Informationsverbreitung;Wasserschadstoff;Medikament
- 1
-
- L04K06020101, Schadstoff
- L05K0602010103, Wasserschadstoff
- L04K06010202, Abfallbeseitigung
- L05K0105030102, Medikament
- L04K06020304, Wasserverschmutzung
- L05K0701010103, Etikettierung
- L06K070106030101, Konsumenteninformation
- L04K12010202, Informationsverbreitung
- L06K010503010202, Medikamentenkonsum
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Mit der Interpellation wird im Wesentlichen die Frage gestellt, ob es nicht möglich wäre, auf Medikamentenverpackungen einen Hinweis anzubringen, dass das Produkt nicht den Ausguss oder die Toilette hinuntergespült werden darf. Das Schweizerische Heilmittelinstitut erklärt sich dazu bereit, den Unternehmen die Einführung eines entsprechenden Textes auf der Verpackungsbeilage zu empfehlen. Auf der Verpackung steht für einen solchen Text zu wenig Platz zur Verfügung.</p><p>Der genaue Wortlaut des Hinweises müsste aber zuerst sorgfältig abgeklärt werden, da vermieden werden soll, dass die Bevölkerung nichtverwendete Medikamente mit dem Hauskehricht entsorgt. Da es sich bei nichtverwendeten Medikamenten um Sonderabfall handelt, sind sie fachgerecht zu vernichten. Deshalb müssten die Konsumenten darauf hingewiesen werden, dass nichtverwendete oder abgelaufene Medikamente einer spezialisierten Sammelstelle zu übergeben sind (z. B. Arztpraxis, Apotheke oder Drogerie).</p><p>Wenn solche Änderungen der Packungsbeilage im Rahmen des normalen Verfahrens für die Erneuerung einer Zulassung vorgenommen würden, sollte dies für die Unternehmen nur geringe Kosten verursachen.</p><p>2. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Einführung einer umweltbezogenen Klassifizierung von Medikamenten, wie sie in der Interpellation vorgeschlagen wird, aus mehreren Gründen problematisch wäre.</p><p>Die Studien zur Ökotoxizität von Medikamenten beschränken sich auf Substanzen, die seit Ende der Neunzigerjahre auf internationaler Ebene zugelassen sind. Das Einreichen entsprechender Unterlagen ist in der Schweiz seit dem 1. Januar 2002 obligatorisch (Art. 4 Abs. 2 Bst. d AMZV). Die verfügbaren Daten decken deshalb nur einen Teil der Substanzen ab, die therapeutisch eingesetzt werden.</p><p>Ausserdem ist die wichtigste Quelle für die Verschmutzung nicht die unsachgemässe Entsorgung von Medikamenten, sondern deren Abbau im Körper und die natürliche Ausscheidung durch Mensch und Tier. Und hier hat eine Klassifizierung keinen Einfluss.</p><p>Aus diesen Gründen erachtet der Bundesrat die Einführung einer umweltbezogenen Klassifizierung von Medikamenten nicht als geeignetes Instrument zur Bekämpfung nachteiliger Auswirkungen von Medikamenten auf die Umwelt. Er verfolgt jedoch die Entwicklung der Situation auf internationaler Ebene aufmerksam.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Konzentration der Mikroverunreinigungen in den Gewässern nimmt immer weiter zu - bisher ist über deren Auswirkungen auf den Menschen, die Flora und die Fauna aber nur wenig bekannt. Daher müsste das Vorsorgeprinzip zur Anwendung kommen, und einfache Massnahmen müssten ergriffen werden.</p><p>Schweden hat eine umweltbezogene Klassifizierung der Medikamente entwickelt; dies als Reaktion auf einen im Jahr 2000 durchgeführten Öko-Audit, der u. a. gezeigt hat, dass die Medikamentenkonzentration in Fischen tausendmal höher ist als in Gewässern.</p><p>Noch immer werden zu viele Medikamente den Ausguss oder die Toilette hinuntergespült, weil die Bevölkerung über die Auswirkungen von Mikroverunreinigungen nicht genügend informiert ist. Es ist wichtig, die Bevölkerung noch besser über die fachgerechte Entsorgung nichtgebrauchter Medikamente aufzuklären.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Wäre es nicht möglich, auf Medikamentenverpackungen einen Verbraucherhinweis anzubringen, wie dies in der EU üblich ist, auf dem steht: "Nicht in die Kanalisation gelangen lassen"?</p><p>2. Ist er bereit, eine umweltbezogene Klassifizierung der Medikamente einzuführen, wie Schweden dies getan hat, damit Patienten und Patientinnen sowie Ärztinnen und Ärzte im Wissen um die Auswirkungen von Mikroverunreinigungen zwischen den einzelnen Medikamenten wählen können?</p>
- Mikroverunreinigungen. Recht der Bevölkerung auf Information
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Mit der Interpellation wird im Wesentlichen die Frage gestellt, ob es nicht möglich wäre, auf Medikamentenverpackungen einen Hinweis anzubringen, dass das Produkt nicht den Ausguss oder die Toilette hinuntergespült werden darf. Das Schweizerische Heilmittelinstitut erklärt sich dazu bereit, den Unternehmen die Einführung eines entsprechenden Textes auf der Verpackungsbeilage zu empfehlen. Auf der Verpackung steht für einen solchen Text zu wenig Platz zur Verfügung.</p><p>Der genaue Wortlaut des Hinweises müsste aber zuerst sorgfältig abgeklärt werden, da vermieden werden soll, dass die Bevölkerung nichtverwendete Medikamente mit dem Hauskehricht entsorgt. Da es sich bei nichtverwendeten Medikamenten um Sonderabfall handelt, sind sie fachgerecht zu vernichten. Deshalb müssten die Konsumenten darauf hingewiesen werden, dass nichtverwendete oder abgelaufene Medikamente einer spezialisierten Sammelstelle zu übergeben sind (z. B. Arztpraxis, Apotheke oder Drogerie).</p><p>Wenn solche Änderungen der Packungsbeilage im Rahmen des normalen Verfahrens für die Erneuerung einer Zulassung vorgenommen würden, sollte dies für die Unternehmen nur geringe Kosten verursachen.</p><p>2. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Einführung einer umweltbezogenen Klassifizierung von Medikamenten, wie sie in der Interpellation vorgeschlagen wird, aus mehreren Gründen problematisch wäre.</p><p>Die Studien zur Ökotoxizität von Medikamenten beschränken sich auf Substanzen, die seit Ende der Neunzigerjahre auf internationaler Ebene zugelassen sind. Das Einreichen entsprechender Unterlagen ist in der Schweiz seit dem 1. Januar 2002 obligatorisch (Art. 4 Abs. 2 Bst. d AMZV). Die verfügbaren Daten decken deshalb nur einen Teil der Substanzen ab, die therapeutisch eingesetzt werden.</p><p>Ausserdem ist die wichtigste Quelle für die Verschmutzung nicht die unsachgemässe Entsorgung von Medikamenten, sondern deren Abbau im Körper und die natürliche Ausscheidung durch Mensch und Tier. Und hier hat eine Klassifizierung keinen Einfluss.</p><p>Aus diesen Gründen erachtet der Bundesrat die Einführung einer umweltbezogenen Klassifizierung von Medikamenten nicht als geeignetes Instrument zur Bekämpfung nachteiliger Auswirkungen von Medikamenten auf die Umwelt. Er verfolgt jedoch die Entwicklung der Situation auf internationaler Ebene aufmerksam.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Konzentration der Mikroverunreinigungen in den Gewässern nimmt immer weiter zu - bisher ist über deren Auswirkungen auf den Menschen, die Flora und die Fauna aber nur wenig bekannt. Daher müsste das Vorsorgeprinzip zur Anwendung kommen, und einfache Massnahmen müssten ergriffen werden.</p><p>Schweden hat eine umweltbezogene Klassifizierung der Medikamente entwickelt; dies als Reaktion auf einen im Jahr 2000 durchgeführten Öko-Audit, der u. a. gezeigt hat, dass die Medikamentenkonzentration in Fischen tausendmal höher ist als in Gewässern.</p><p>Noch immer werden zu viele Medikamente den Ausguss oder die Toilette hinuntergespült, weil die Bevölkerung über die Auswirkungen von Mikroverunreinigungen nicht genügend informiert ist. Es ist wichtig, die Bevölkerung noch besser über die fachgerechte Entsorgung nichtgebrauchter Medikamente aufzuklären.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Wäre es nicht möglich, auf Medikamentenverpackungen einen Verbraucherhinweis anzubringen, wie dies in der EU üblich ist, auf dem steht: "Nicht in die Kanalisation gelangen lassen"?</p><p>2. Ist er bereit, eine umweltbezogene Klassifizierung der Medikamente einzuführen, wie Schweden dies getan hat, damit Patienten und Patientinnen sowie Ärztinnen und Ärzte im Wissen um die Auswirkungen von Mikroverunreinigungen zwischen den einzelnen Medikamenten wählen können?</p>
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