Ärztestopp. Die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen (1)

ShortId
12.3681
Id
20123681
Updated
25.06.2025 00:00
Language
de
Title
Ärztestopp. Die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen (1)
AdditionalIndexing
2841;Bewilligung;Beschäftigungsplanung;Arbeitskräftebedarf;Durchführung eines Projektes;Arbeitserlaubnis;Weiterbildung;Unternehmensgründung;wirtschaftliche Diskriminierung;Arzt/Ärztin;Fremdarbeiter/in
1
  • L04K01050402, Arzt/Ärztin
  • L06K070304020402, Unternehmensgründung
  • L05K0702020302, Arbeitskräftebedarf
  • L05K0702030302, Arbeitserlaubnis
  • L05K0806010102, Bewilligung
  • L05K0702030306, Beschäftigungsplanung
  • L05K0702020109, Fremdarbeiter/in
  • L04K13030203, Weiterbildung
  • L04K05020411, wirtschaftliche Diskriminierung
  • L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat empfiehlt die Motion 12.3600, welche die Zulassungssteuerung im KVG wieder einführen will, zur Annahme. Die Wiedereinführung des Zulassungsstopps würde bedeuten, die Fehler der Vergangenheit zu wiederholen: Diskriminierung junger Ärzte, heterogene Umsetzung durch die Kantone und bei den jungen Ärzten und Ärztinnen die Förderung einer "Angestelltenkultur", statt eines freiberuflichen Unternehmergeistes.</p><p>Eine Alternative zum Zulassungsstopp wäre eine Bestimmung im KVG, welche verlangt, dass Ärzte, welche eine eigene Praxis eröffnen (im Bereich der OKP), zuvor mindestens drei Jahre in einem anerkannten Spital in der Schweiz gearbeitet haben müssen - unabhängig davon, ob sie eine ähnliche Ausbildung im Ausland bereits absolviert haben. </p><p>Dies hätte ausserdem den bedeutenden Vorteil, dass ausländische Ärzte mit den Eigenheiten des schweizerischen Gesundheitssystems (Föderalismus, eigene Medikamente, Formen der Zusammenarbeit usw.) vertraut werden würden, bevor sie eine eigene Praxis eröffnen. Damit würde diese Lösung sowohl die Qualität der medizinischen Leistungen als auch den verantwortungsvollen Umgang mit Prämiengeldern verbessern. Und dies, ohne junge Ärzte und Ärztinnen zu diskriminieren.</p>
  • <p>Der Bundesrat und das Parlament sind sich der unerwünschten Auswirkungen der Zulassungsbeschränkung bewusst. Aus diesem Grund wurde die Bestimmung für eine zeitlich begrenzte Dauer eingeführt. Mehrere Gesetzentwürfe wurden abgelehnt, und der Zulassungsstopp ist nach mehrmaliger Verlängerung ausgelaufen, ohne dass eine neue Gesetzgebung an seine Stelle getreten ist. Seither lässt sich ein Anstieg der Anzahl der Leistungserbringer feststellen, der in gewissen Kantonen ein beunruhigendes Ausmass annimmt.</p><p>Die Problematik des Kostenanstiegs, der mit einem nicht kontrollierten Angebotswachstum verbunden ist, ist nicht von der Hand zu weisen, und der Bundesrat sieht hier dringend Handlungsbedarf. Er hat daher dem Parlament eine Botschaft über die befristete Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung unterbreitet. Er will jedoch langfristige Lösungen zur Steuerung des ambulanten Bereichs entwickeln, die weder negative Anreize noch diskriminierende Elemente enthalten. In diesem Rahmen wird er alle Vorschläge, namentlich auch den in diesem Postulat enthaltenen, prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat soll prüfen, ob die folgende Regelung im KVG mit den mit der Personenfreizügigkeit zusammenhängenden Rechten vereinbar ist (insbesondere Artikel 7 des Abkommens über die Freizügigkeit CH/EU und Artikel 15 im entsprechenden Anhang I): Um autonom zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen zu können, müssten Ärzte neu zuvor drei Jahre in einer anerkannten Weiterbildungsstätte in der Schweiz Medizin praktiziert haben.</p>
  • Ärztestopp. Die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen (1)
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat empfiehlt die Motion 12.3600, welche die Zulassungssteuerung im KVG wieder einführen will, zur Annahme. Die Wiedereinführung des Zulassungsstopps würde bedeuten, die Fehler der Vergangenheit zu wiederholen: Diskriminierung junger Ärzte, heterogene Umsetzung durch die Kantone und bei den jungen Ärzten und Ärztinnen die Förderung einer "Angestelltenkultur", statt eines freiberuflichen Unternehmergeistes.</p><p>Eine Alternative zum Zulassungsstopp wäre eine Bestimmung im KVG, welche verlangt, dass Ärzte, welche eine eigene Praxis eröffnen (im Bereich der OKP), zuvor mindestens drei Jahre in einem anerkannten Spital in der Schweiz gearbeitet haben müssen - unabhängig davon, ob sie eine ähnliche Ausbildung im Ausland bereits absolviert haben. </p><p>Dies hätte ausserdem den bedeutenden Vorteil, dass ausländische Ärzte mit den Eigenheiten des schweizerischen Gesundheitssystems (Föderalismus, eigene Medikamente, Formen der Zusammenarbeit usw.) vertraut werden würden, bevor sie eine eigene Praxis eröffnen. Damit würde diese Lösung sowohl die Qualität der medizinischen Leistungen als auch den verantwortungsvollen Umgang mit Prämiengeldern verbessern. Und dies, ohne junge Ärzte und Ärztinnen zu diskriminieren.</p>
    • <p>Der Bundesrat und das Parlament sind sich der unerwünschten Auswirkungen der Zulassungsbeschränkung bewusst. Aus diesem Grund wurde die Bestimmung für eine zeitlich begrenzte Dauer eingeführt. Mehrere Gesetzentwürfe wurden abgelehnt, und der Zulassungsstopp ist nach mehrmaliger Verlängerung ausgelaufen, ohne dass eine neue Gesetzgebung an seine Stelle getreten ist. Seither lässt sich ein Anstieg der Anzahl der Leistungserbringer feststellen, der in gewissen Kantonen ein beunruhigendes Ausmass annimmt.</p><p>Die Problematik des Kostenanstiegs, der mit einem nicht kontrollierten Angebotswachstum verbunden ist, ist nicht von der Hand zu weisen, und der Bundesrat sieht hier dringend Handlungsbedarf. Er hat daher dem Parlament eine Botschaft über die befristete Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung unterbreitet. Er will jedoch langfristige Lösungen zur Steuerung des ambulanten Bereichs entwickeln, die weder negative Anreize noch diskriminierende Elemente enthalten. In diesem Rahmen wird er alle Vorschläge, namentlich auch den in diesem Postulat enthaltenen, prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat soll prüfen, ob die folgende Regelung im KVG mit den mit der Personenfreizügigkeit zusammenhängenden Rechten vereinbar ist (insbesondere Artikel 7 des Abkommens über die Freizügigkeit CH/EU und Artikel 15 im entsprechenden Anhang I): Um autonom zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen zu können, müssten Ärzte neu zuvor drei Jahre in einer anerkannten Weiterbildungsstätte in der Schweiz Medizin praktiziert haben.</p>
    • Ärztestopp. Die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen (1)

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