Die Einhaltung des Abkommens betreffend die Schifffahrt auf dem Langensee einfordern

ShortId
12.3686
Id
20123686
Updated
27.07.2023 19:25
Language
de
Title
Die Einhaltung des Abkommens betreffend die Schifffahrt auf dem Langensee einfordern
AdditionalIndexing
48;15;Leistungsabbau;Grenzverkehr;Fahrplan;Wasserfahrzeug;bilaterales Abkommen;Italien;Tessin;Binnenschiffsverkehr;Tourismus
1
  • L03K180502, Binnenschiffsverkehr
  • L04K18050101, Wasserfahrzeug
  • L04K18010207, Fahrplan
  • L04K18010102, Grenzverkehr
  • L05K0806010104, Leistungsabbau
  • L05K0301010117, Tessin
  • L04K03010503, Italien
  • L04K01010103, Tourismus
  • L05K1002020103, bilaterales Abkommen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Angebot des Schiffverkehrs auf dem Langensee ist im Wesentlichen auf den Tourismus ausgerichtet. Der Fahrplan weist drei Perioden auf: Frühling/Herbst, Sommer und Winter. Es versteht sich von selbst, dass der Sommerbetrieb der attraktivste und finanziell der lukrativste ist und im Winter nur ein Minimum betrieben wird. Ganzjährig, also auch im Winter, wird im Schweizer Becken lediglich die Linie Locarno-Magadino bedient, und zwar mit 11 täglichen Kurspaaren.</p><p>Die touristisch attraktiven Brissago-Inseln werden in der Tat im Winter nicht angefahren, und zwar aus folgenden Gründen: Diese Inseln sind nicht ganzjährig bewohnt, und die Sehenswürdigkeiten, die Villa Emden und der botanische Garten, sind von Ende Oktober bis Ende März der Öffentlichkeit nicht zugänglich. In dieser Zeit sind lediglich die Gärtner zur Pflege des botanischen Gartens auf der Insel tätig.</p><p>Aus Sicht der Aufsichtsbehörde, des Bundesamtes für Verkehr (BAW), werden sowohl die Vorgaben des Staatsvertrages über den Schiffsbetrieb auf dem Langen- und Luganersee zwischen der Schweiz und Italien als auch die in der Konzession festgelegten Rechte und Pflichten durch die Konzessionärin Navigazione del Lago Maggiore eingehalten.</p><p>a. Für den Bundesrat besteht zwischen dem Schifffahrtsabkommen und dem Steuerdossier keine Verbindung.</p><p>b. Der Bundesrat ist für die Aushandlung neuer Regeln offen. Das BAV hat dem Kanton Tessin und der Region im September 2012 seine Gesprächsbereitschaft und politische und fachliche Unterstützung zugesichert, sollte sich die Regierung des Kantons Tessin gegenüber Italien für ein besseres Angebot auf dem Langensee engagieren wollen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Schifffahrt auf dem Langensee und dem Luganersee, beides schweizerisch-italienische Gewässer, ist im Abkommen betreffend die Schifffahrt auf dem Langensee und dem Luganersee geregelt. Dieses Abkommen wurde am 2. Dezember 1992 zwischen der Schweiz und Italien abgeschlossen und ist seit dem 1. Juni 1997 in Kraft. Es legt fest, dass das Recht auf Personentransport im regelmässigen Linienverkehr auf dem Luganersee ausschliesslich einem schweizerischen Unternehmen und auf dem Langensee ausschliesslich einem italienischen Unternehmen zukommt.</p><p>Das schweizerische Unternehmen bietet auf dem Luganersee ganzjährig Kursfahrten an, auch im Winter, obschon die Winterkurse defizitär sind. Dies entspricht der Kernidee einer Exklusivkonzession: Die Konzessionärin bekommt eine Monopolstellung und muss dafür ihre Dienstleistungen auch in nachfrageschwachen Perioden anbieten.</p><p>Auf dem Langensee hingegen führt das italienische Unternehmen im schweizerischen Seeteil von Ende Oktober bis März überhaupt keine Fahrten durch, was für die Wohnbevölkerung ungünstig ist und den Locarneser Tourismus stark beeinträchtigt: Die Brissago-Inseln, die grosse Attraktion von Locarno, sind im Winter weder für Einheimische noch für Gäste erreichbar. Als Folge der Sparmassnahmen, die die italienische Regierung getroffen hat, hat sich die Situation seit 2012 auch im Sommer verschlechtert. Es sei im Übrigen daran erinnert, dass der Tourismus im Gebiet um Locarno Ende des 19. Jahrhunderts als Wintertourismus seinen Anfang nahm: Das milde Seeklima zog Scharen von Touristinnen und Touristen von nördlich der Alpen an. Heute werden die vielfältigen Bemühungen, die Touristensaison in den Winter hinein zu verlängern, dadurch zunichtegemacht, dass die Schönheiten des Langensees nicht zugänglich sind.</p><p>Aufgrund des zwischen der Schweiz und Italien geschlossenen Abkommens kann die Situation nicht unilateral verbessert werden. Es ist also nicht möglich, regelmässige Fahrten ausschliesslich auf dem schweizerischen Seeteil anzubieten, beispielsweise von Locarno zu den Brissago-Inseln, selbst dann nicht, wenn das konzessionierte Unternehmen keine Kurse anbietet.</p><p>Das italienische Unternehmen verletzt mit seiner Haltung klar seine Verpflichtungen als Monopolistin. Es müsste ganzjährig Fahrten anbieten, selbst wenn ihm daraus ein Verlust entsteht.</p><p>Ich stelle daher dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>a. Hält er es nicht für angebracht, der italienischen Regierung die Einhaltung des Abkommens nahezulegen, indem das Thema in die laufenden Steuerverhandlungen zwischen der Schweiz und Italien integriert wird?</p><p>b. Hält er es nicht für sinnvoll, mit Italien neue Regeln auszuhandeln, die es Schweizer Unternehmen erlauben würden, im schweizerischen Seeteil regelmässigen Linienverkehr anzubieten?</p>
  • Die Einhaltung des Abkommens betreffend die Schifffahrt auf dem Langensee einfordern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Angebot des Schiffverkehrs auf dem Langensee ist im Wesentlichen auf den Tourismus ausgerichtet. Der Fahrplan weist drei Perioden auf: Frühling/Herbst, Sommer und Winter. Es versteht sich von selbst, dass der Sommerbetrieb der attraktivste und finanziell der lukrativste ist und im Winter nur ein Minimum betrieben wird. Ganzjährig, also auch im Winter, wird im Schweizer Becken lediglich die Linie Locarno-Magadino bedient, und zwar mit 11 täglichen Kurspaaren.</p><p>Die touristisch attraktiven Brissago-Inseln werden in der Tat im Winter nicht angefahren, und zwar aus folgenden Gründen: Diese Inseln sind nicht ganzjährig bewohnt, und die Sehenswürdigkeiten, die Villa Emden und der botanische Garten, sind von Ende Oktober bis Ende März der Öffentlichkeit nicht zugänglich. In dieser Zeit sind lediglich die Gärtner zur Pflege des botanischen Gartens auf der Insel tätig.</p><p>Aus Sicht der Aufsichtsbehörde, des Bundesamtes für Verkehr (BAW), werden sowohl die Vorgaben des Staatsvertrages über den Schiffsbetrieb auf dem Langen- und Luganersee zwischen der Schweiz und Italien als auch die in der Konzession festgelegten Rechte und Pflichten durch die Konzessionärin Navigazione del Lago Maggiore eingehalten.</p><p>a. Für den Bundesrat besteht zwischen dem Schifffahrtsabkommen und dem Steuerdossier keine Verbindung.</p><p>b. Der Bundesrat ist für die Aushandlung neuer Regeln offen. Das BAV hat dem Kanton Tessin und der Region im September 2012 seine Gesprächsbereitschaft und politische und fachliche Unterstützung zugesichert, sollte sich die Regierung des Kantons Tessin gegenüber Italien für ein besseres Angebot auf dem Langensee engagieren wollen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Schifffahrt auf dem Langensee und dem Luganersee, beides schweizerisch-italienische Gewässer, ist im Abkommen betreffend die Schifffahrt auf dem Langensee und dem Luganersee geregelt. Dieses Abkommen wurde am 2. Dezember 1992 zwischen der Schweiz und Italien abgeschlossen und ist seit dem 1. Juni 1997 in Kraft. Es legt fest, dass das Recht auf Personentransport im regelmässigen Linienverkehr auf dem Luganersee ausschliesslich einem schweizerischen Unternehmen und auf dem Langensee ausschliesslich einem italienischen Unternehmen zukommt.</p><p>Das schweizerische Unternehmen bietet auf dem Luganersee ganzjährig Kursfahrten an, auch im Winter, obschon die Winterkurse defizitär sind. Dies entspricht der Kernidee einer Exklusivkonzession: Die Konzessionärin bekommt eine Monopolstellung und muss dafür ihre Dienstleistungen auch in nachfrageschwachen Perioden anbieten.</p><p>Auf dem Langensee hingegen führt das italienische Unternehmen im schweizerischen Seeteil von Ende Oktober bis März überhaupt keine Fahrten durch, was für die Wohnbevölkerung ungünstig ist und den Locarneser Tourismus stark beeinträchtigt: Die Brissago-Inseln, die grosse Attraktion von Locarno, sind im Winter weder für Einheimische noch für Gäste erreichbar. Als Folge der Sparmassnahmen, die die italienische Regierung getroffen hat, hat sich die Situation seit 2012 auch im Sommer verschlechtert. Es sei im Übrigen daran erinnert, dass der Tourismus im Gebiet um Locarno Ende des 19. Jahrhunderts als Wintertourismus seinen Anfang nahm: Das milde Seeklima zog Scharen von Touristinnen und Touristen von nördlich der Alpen an. Heute werden die vielfältigen Bemühungen, die Touristensaison in den Winter hinein zu verlängern, dadurch zunichtegemacht, dass die Schönheiten des Langensees nicht zugänglich sind.</p><p>Aufgrund des zwischen der Schweiz und Italien geschlossenen Abkommens kann die Situation nicht unilateral verbessert werden. Es ist also nicht möglich, regelmässige Fahrten ausschliesslich auf dem schweizerischen Seeteil anzubieten, beispielsweise von Locarno zu den Brissago-Inseln, selbst dann nicht, wenn das konzessionierte Unternehmen keine Kurse anbietet.</p><p>Das italienische Unternehmen verletzt mit seiner Haltung klar seine Verpflichtungen als Monopolistin. Es müsste ganzjährig Fahrten anbieten, selbst wenn ihm daraus ein Verlust entsteht.</p><p>Ich stelle daher dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>a. Hält er es nicht für angebracht, der italienischen Regierung die Einhaltung des Abkommens nahezulegen, indem das Thema in die laufenden Steuerverhandlungen zwischen der Schweiz und Italien integriert wird?</p><p>b. Hält er es nicht für sinnvoll, mit Italien neue Regeln auszuhandeln, die es Schweizer Unternehmen erlauben würden, im schweizerischen Seeteil regelmässigen Linienverkehr anzubieten?</p>
    • Die Einhaltung des Abkommens betreffend die Schifffahrt auf dem Langensee einfordern

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