Invasive Arten gefährden die heimische Biodiversität

ShortId
12.3697
Id
20123697
Updated
27.07.2023 19:50
Language
de
Title
Invasive Arten gefährden die heimische Biodiversität
AdditionalIndexing
52;Pflanzenwelt;Schutz der Pflanzenwelt;biologische Vielfalt;Bekämpfung der Umweltbelastungen;Ausland;Ökosystem
1
  • L04K06030312, Pflanzenwelt
  • L04K06030311, Ökosystem
  • L04K06030306, biologische Vielfalt
  • L04K06010415, Schutz der Pflanzenwelt
  • L03K060104, Bekämpfung der Umweltbelastungen
  • L03K100103, Ausland
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Übersicht "Gebietsfremde Arten in der Schweiz" listet über 800 etablierte gebietsfremde Arten auf, wovon 107 als "invasiv" bezeichnet werden, da von ihnen eine Bedrohung der einheimischen Biodiversität ausgeht, sie eine Gefahr für die Gesundheit darstellen oder wirtschaftlichen Schaden verursachen (<a href="http://www.bafu.admin.ch/publikationen/publikation/00028/index.html?lang=de">http://www.bafu.admin.ch/publikationen/publikation/00028/index.html?lang=de</a>). Viele der heute in der Schweiz bekannten invasiven gebietsfremden Arten konnten sich während Jahrzehnten in der Schweiz ausbreiten, sodass es mit vertretbarem Aufwand wohl nicht mehr möglich ist, sie ganz loszuwerden. So besteht die Biomasse von Wirbellosen im Rhein bei Basel zu 95 Prozent aus Neozoen. Die Anstrengungen sollten sich demzufolge auf eine Früherkennung, Prävention und Eindämmung beziehen. Wo möglich soll die Einfuhr von neuen invasiven gebietsfremden Arten verhindert werden. Bei bereits in der Schweiz vorkommenden Arten soll eine weitere Ausbreitung verhindert werden, und insbesondere Flächen in und um Schutzgebiete sollen von invasiven gebietsfremden Arten freigehalten werden.</p><p>2./3. Die Auswirkungen invasiver gebietsfremder Arten auf die heimische Biodiversität äussern sich, indem die Funktion eines Ökosystems gestört wird, einheimische Arten verdrängt werden oder sogar aussterben. In der Land- und Forstwirtschaft verursachen invasive Arten Schäden als Folge von Beeinträchtigungen bei der Qualität von Produkten, Ertragseinbussen bei der Produktion sowie erhöhte Produktionskosten wegen Bekämpfungsmassnahmen.</p><p>Mit der anhaltenden Intensivierung des globalen Austausches von Personen und Gütern wird die Wahrscheinlichkeit für die Einfuhr und Ausbreitung gebietsfremder Arten erhöht. Demzufolge ist mit einem häufigeren Auftreten sowohl bereits bekannter als auch neuer potenziell invasiver Arten zu rechnen. Als Folge des Klimawandels ist zu erwarten, dass künftig mehr potenzielle invasive gebietsfremde Arten in der Schweiz überwintern und sich deren Populationen rascher entwickeln und weiter ausbreiten werden als bisher.</p><p>4. Die Schäden, welche durch invasive gebietsfremde Arten verursacht werden, betreffen unterschiedliche Bereiche wie Umwelt, Gesundheit, Land- und Forstwirtschaft sowie Infrastrukturanlagen. Es liegen keine abschliessenden, bezifferbaren Angaben zu den durch invasive gebietsfremde Arten in der Schweiz verursachten Kosten vor. Im Bereich Natur- und Heimatschutz haben die Kantone in den Programmvereinbarungen zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) beim Bund globale Kosten von etwa 2,3 Millionen Franken pro Jahr zur Bekämpfung invasiver gebietsfremder Arten in Schutzgebieten angemeldet. Im Rahmen des Bundesgesetzes über die Fischerei (SR 923.0) steht für die Bekämpfung invasiver gebietsfremder Fische und Krebse ein jährlicher Beitrag von 150 000 Franken zur Verfügung. Die Schäden in der Landwirtschaft lassen sich teilweise schätzen anhand der Kosten zur Bekämpfung der besonders gefährlichen Schadorganismen in der Landwirtschaft und dem produzierenden Gartenbau, welche aus den effektiven Sanierungskosten und ausgerichteten Abfindungen für Schäden bestehen: In den letzten drei Jahren hat der Bund hierzu im Durchschnitt rund 1,7 Millionen Franken in Form von Beiträgen an die Kosten der Kantone ausgegeben. Insgesamt (Bund und Kantone) haben die Kosten in diesem Bereich zirka 2,5 Millionen Franken pro Jahr betragen.</p><p>Diese Zahlen enthalten jedoch nicht die Kosten, die privaten Unternehmen durch Präventions- und Bekämpfungsmassnahmen z. B. im Unterhalt entstehen und von diesen finanziert werden. Ebenfalls nicht eingerechnet sind die unzähligen Stunden an Freiwilligenarbeit, welche private Organisationen jährlich zur Bekämpfung invasiver Neophyten durchführen. Schliesslich lässt sich ein Rückgang oder gar Verlust einheimischer Arten nicht in Geldwerten ausdrücken.</p><p>5. Die Strategie Biodiversität Schweiz enthält folgendes Ziel: "Die Ausbreitung von invasiven gebietsfremden Arten mit Schadenspotenzial ist eingedämmt." Das Bafu entwickelt dieses Thema in Zusammenarbeit mit den betroffenen Bundesämtern sowie Vertretern der Kantone und privater Institutionen weiter und prüft im Hinblick auf den Aktionsplan der Strategie Biodiversität Schweiz mögliche Massnahmen. Dabei soll der Handlungsbedarf aufgezeigt werden, der nötig ist, um die Früherkennung und Prävention zu verbessern und der weiteren Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten in der Schweiz entgegenwirken zu können. Der Bundesrat wird zu gegebener Zeit gestützt auf die Prüfarbeiten allfällige zusätzliche Massnahmen beschliessen.</p><p>6. Die Entwicklung invasiver gebietsfremder Arten in der Schweiz legt den Schluss nahe, dass die getroffenen Massnahmen nicht ausgereicht haben, um die weitere Ausbreitung zu verhindern. Während bei gewissen Arten zuerst erfolgreiche Bekämpfungsmethoden entwickelt werden müssen, ist es bei anderen eher eine Frage der für die Umsetzung von Bekämpfungsmassnahmen zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Mittel. Am Waldrand wird die Einzelstockbehandlung von Problempflanzen ab dem 1. Dezember 2012 möglich sein.</p><p>7. Im Rahmen der Umsetzung des Aktionsplans der Strategie Biodiversität Schweiz wird zu prüfen sein, ob die in der Freisetzungsverordnung formulierten Bestimmungen genügend Wirkungskraft entfalten, um das Problem der weiteren Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten entschärfen zu können. Dies würde auch der Forderung des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (SR 451) entsprechen, wonach die einheimische Tier- und Pflanzenwelt sowie ihre biologische Vielfalt und ihr natürlicher Lebensraum zu schützen sind. Grundsätzlich ist jedoch festzuhalten, dass invasive gebietsfremde Arten per Definition auf einen "Verursacher" zurückgehen. Allerdings ist das in Artikel 2 des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (SR 814.01) festgehaltene Verursacherprinzip, wonach derjenige, der Massnahmen nach diesem Gesetz verursacht, die Kosten dafür tragen müsste, nicht in allen Fällen hinreichend bestimmt, um als gesetzliche Grundlage für eine Kostenüberwälzung betrachtet zu werden. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass der Bundesrat am 14. September 2012 beschlossen hat, dass das Waldgesetz (SR 921.0) so zu ergänzen sei, dass der Bund Massnahmen zur Bekämpfung von besonders gefährlichen Schadorganismen (wie z. B. den Asiatischen Laubholzbockkäfer) zukünftig auch ausserhalb des Schutzwaldes finanziell unterstützen kann. Dafür sollen die Bundesmittel ab 2014 um 2 Millionen Franken pro Jahr erhöht werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Vormarsch invasiver Tier- und Pflanzenarten ist, wie in der "NZZ" vor Kurzem geschrieben, neben der Zerstörung von Lebensräumen eine der wichtigsten Ursachen für den Rückgang der biologischen Vielfalt. Invasive Arten verursachen aber auch Schäden in der Land- und Forstwirtschaft (Buchsbaumzünsler, Asiatischer Laubholzbockkäfer usw.). Eine koordinierte Strategie zur Bekämpfung invasiver Arten fehlt. Alle Anzeichen deuten darauf hin, dass die Zahl invasiver Pflanzen und Tiere weiter zunimmt, mit entsprechenden Folgen für die einheimischen Arten sowie die Land- und Forstwirtschaft. </p><p>Der Bundesrat wird eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie wird die Problematik der Ausbreitung invasiver Arten in der Schweiz generell beurteilt?</p><p>2. Welche Konsequenzen hat die Ausbreitung invasiver Arten für die heimische Biodiversität? Welche möglichen Szenarien zeichnen sich diesbezüglich für die Zukunft ab?</p><p>3. Welche Konsequenzen hat die Ausbreitung invasiver Arten für die Land- und Forstwirtschaft? Welche möglichen Szenarien zeichnen sich diesbezüglich für die Zukunft ab?</p><p>4. Lässt sich der Schaden, der aktuell durch invasive Arten verursacht wird, beziffern? Wenn ja, wie hoch ist dieser?</p><p>5. Ist vorgesehen, die Problematik invasiver Arten im Rahmen der Strategie Biodiversität Schweiz aufzugreifen?</p><p>6. Ist die Bekämpfung der invasiven Arten heute ausreichend, um die weitere Ausbreitung zu verhindern? Wenn nein, wo müsste angesetzt werden?</p><p>7. Besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf?</p>
  • Invasive Arten gefährden die heimische Biodiversität
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Übersicht "Gebietsfremde Arten in der Schweiz" listet über 800 etablierte gebietsfremde Arten auf, wovon 107 als "invasiv" bezeichnet werden, da von ihnen eine Bedrohung der einheimischen Biodiversität ausgeht, sie eine Gefahr für die Gesundheit darstellen oder wirtschaftlichen Schaden verursachen (<a href="http://www.bafu.admin.ch/publikationen/publikation/00028/index.html?lang=de">http://www.bafu.admin.ch/publikationen/publikation/00028/index.html?lang=de</a>). Viele der heute in der Schweiz bekannten invasiven gebietsfremden Arten konnten sich während Jahrzehnten in der Schweiz ausbreiten, sodass es mit vertretbarem Aufwand wohl nicht mehr möglich ist, sie ganz loszuwerden. So besteht die Biomasse von Wirbellosen im Rhein bei Basel zu 95 Prozent aus Neozoen. Die Anstrengungen sollten sich demzufolge auf eine Früherkennung, Prävention und Eindämmung beziehen. Wo möglich soll die Einfuhr von neuen invasiven gebietsfremden Arten verhindert werden. Bei bereits in der Schweiz vorkommenden Arten soll eine weitere Ausbreitung verhindert werden, und insbesondere Flächen in und um Schutzgebiete sollen von invasiven gebietsfremden Arten freigehalten werden.</p><p>2./3. Die Auswirkungen invasiver gebietsfremder Arten auf die heimische Biodiversität äussern sich, indem die Funktion eines Ökosystems gestört wird, einheimische Arten verdrängt werden oder sogar aussterben. In der Land- und Forstwirtschaft verursachen invasive Arten Schäden als Folge von Beeinträchtigungen bei der Qualität von Produkten, Ertragseinbussen bei der Produktion sowie erhöhte Produktionskosten wegen Bekämpfungsmassnahmen.</p><p>Mit der anhaltenden Intensivierung des globalen Austausches von Personen und Gütern wird die Wahrscheinlichkeit für die Einfuhr und Ausbreitung gebietsfremder Arten erhöht. Demzufolge ist mit einem häufigeren Auftreten sowohl bereits bekannter als auch neuer potenziell invasiver Arten zu rechnen. Als Folge des Klimawandels ist zu erwarten, dass künftig mehr potenzielle invasive gebietsfremde Arten in der Schweiz überwintern und sich deren Populationen rascher entwickeln und weiter ausbreiten werden als bisher.</p><p>4. Die Schäden, welche durch invasive gebietsfremde Arten verursacht werden, betreffen unterschiedliche Bereiche wie Umwelt, Gesundheit, Land- und Forstwirtschaft sowie Infrastrukturanlagen. Es liegen keine abschliessenden, bezifferbaren Angaben zu den durch invasive gebietsfremde Arten in der Schweiz verursachten Kosten vor. Im Bereich Natur- und Heimatschutz haben die Kantone in den Programmvereinbarungen zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) beim Bund globale Kosten von etwa 2,3 Millionen Franken pro Jahr zur Bekämpfung invasiver gebietsfremder Arten in Schutzgebieten angemeldet. Im Rahmen des Bundesgesetzes über die Fischerei (SR 923.0) steht für die Bekämpfung invasiver gebietsfremder Fische und Krebse ein jährlicher Beitrag von 150 000 Franken zur Verfügung. Die Schäden in der Landwirtschaft lassen sich teilweise schätzen anhand der Kosten zur Bekämpfung der besonders gefährlichen Schadorganismen in der Landwirtschaft und dem produzierenden Gartenbau, welche aus den effektiven Sanierungskosten und ausgerichteten Abfindungen für Schäden bestehen: In den letzten drei Jahren hat der Bund hierzu im Durchschnitt rund 1,7 Millionen Franken in Form von Beiträgen an die Kosten der Kantone ausgegeben. Insgesamt (Bund und Kantone) haben die Kosten in diesem Bereich zirka 2,5 Millionen Franken pro Jahr betragen.</p><p>Diese Zahlen enthalten jedoch nicht die Kosten, die privaten Unternehmen durch Präventions- und Bekämpfungsmassnahmen z. B. im Unterhalt entstehen und von diesen finanziert werden. Ebenfalls nicht eingerechnet sind die unzähligen Stunden an Freiwilligenarbeit, welche private Organisationen jährlich zur Bekämpfung invasiver Neophyten durchführen. Schliesslich lässt sich ein Rückgang oder gar Verlust einheimischer Arten nicht in Geldwerten ausdrücken.</p><p>5. Die Strategie Biodiversität Schweiz enthält folgendes Ziel: "Die Ausbreitung von invasiven gebietsfremden Arten mit Schadenspotenzial ist eingedämmt." Das Bafu entwickelt dieses Thema in Zusammenarbeit mit den betroffenen Bundesämtern sowie Vertretern der Kantone und privater Institutionen weiter und prüft im Hinblick auf den Aktionsplan der Strategie Biodiversität Schweiz mögliche Massnahmen. Dabei soll der Handlungsbedarf aufgezeigt werden, der nötig ist, um die Früherkennung und Prävention zu verbessern und der weiteren Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten in der Schweiz entgegenwirken zu können. Der Bundesrat wird zu gegebener Zeit gestützt auf die Prüfarbeiten allfällige zusätzliche Massnahmen beschliessen.</p><p>6. Die Entwicklung invasiver gebietsfremder Arten in der Schweiz legt den Schluss nahe, dass die getroffenen Massnahmen nicht ausgereicht haben, um die weitere Ausbreitung zu verhindern. Während bei gewissen Arten zuerst erfolgreiche Bekämpfungsmethoden entwickelt werden müssen, ist es bei anderen eher eine Frage der für die Umsetzung von Bekämpfungsmassnahmen zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Mittel. Am Waldrand wird die Einzelstockbehandlung von Problempflanzen ab dem 1. Dezember 2012 möglich sein.</p><p>7. Im Rahmen der Umsetzung des Aktionsplans der Strategie Biodiversität Schweiz wird zu prüfen sein, ob die in der Freisetzungsverordnung formulierten Bestimmungen genügend Wirkungskraft entfalten, um das Problem der weiteren Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten entschärfen zu können. Dies würde auch der Forderung des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (SR 451) entsprechen, wonach die einheimische Tier- und Pflanzenwelt sowie ihre biologische Vielfalt und ihr natürlicher Lebensraum zu schützen sind. Grundsätzlich ist jedoch festzuhalten, dass invasive gebietsfremde Arten per Definition auf einen "Verursacher" zurückgehen. Allerdings ist das in Artikel 2 des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (SR 814.01) festgehaltene Verursacherprinzip, wonach derjenige, der Massnahmen nach diesem Gesetz verursacht, die Kosten dafür tragen müsste, nicht in allen Fällen hinreichend bestimmt, um als gesetzliche Grundlage für eine Kostenüberwälzung betrachtet zu werden. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass der Bundesrat am 14. September 2012 beschlossen hat, dass das Waldgesetz (SR 921.0) so zu ergänzen sei, dass der Bund Massnahmen zur Bekämpfung von besonders gefährlichen Schadorganismen (wie z. B. den Asiatischen Laubholzbockkäfer) zukünftig auch ausserhalb des Schutzwaldes finanziell unterstützen kann. Dafür sollen die Bundesmittel ab 2014 um 2 Millionen Franken pro Jahr erhöht werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Vormarsch invasiver Tier- und Pflanzenarten ist, wie in der "NZZ" vor Kurzem geschrieben, neben der Zerstörung von Lebensräumen eine der wichtigsten Ursachen für den Rückgang der biologischen Vielfalt. Invasive Arten verursachen aber auch Schäden in der Land- und Forstwirtschaft (Buchsbaumzünsler, Asiatischer Laubholzbockkäfer usw.). Eine koordinierte Strategie zur Bekämpfung invasiver Arten fehlt. Alle Anzeichen deuten darauf hin, dass die Zahl invasiver Pflanzen und Tiere weiter zunimmt, mit entsprechenden Folgen für die einheimischen Arten sowie die Land- und Forstwirtschaft. </p><p>Der Bundesrat wird eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie wird die Problematik der Ausbreitung invasiver Arten in der Schweiz generell beurteilt?</p><p>2. Welche Konsequenzen hat die Ausbreitung invasiver Arten für die heimische Biodiversität? Welche möglichen Szenarien zeichnen sich diesbezüglich für die Zukunft ab?</p><p>3. Welche Konsequenzen hat die Ausbreitung invasiver Arten für die Land- und Forstwirtschaft? Welche möglichen Szenarien zeichnen sich diesbezüglich für die Zukunft ab?</p><p>4. Lässt sich der Schaden, der aktuell durch invasive Arten verursacht wird, beziffern? Wenn ja, wie hoch ist dieser?</p><p>5. Ist vorgesehen, die Problematik invasiver Arten im Rahmen der Strategie Biodiversität Schweiz aufzugreifen?</p><p>6. Ist die Bekämpfung der invasiven Arten heute ausreichend, um die weitere Ausbreitung zu verhindern? Wenn nein, wo müsste angesetzt werden?</p><p>7. Besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf?</p>
    • Invasive Arten gefährden die heimische Biodiversität

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