Mohamed El-Ghanam

ShortId
12.3701
Id
20123701
Updated
28.07.2023 00:10
Language
de
Title
Mohamed El-Ghanam
AdditionalIndexing
12;2811;Rechtsschutz;Strafverfahren;Inhaftierung;Haftordnung;Häftling
1
  • L04K05010301, Häftling
  • L03K050402, Rechtsschutz
  • L04K05010106, Inhaftierung
  • L04K05010303, Haftordnung
  • L04K05040402, Strafverfahren
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Situation präsentiert sich für den Bundesrat wie folgt: Herrn El-Ghanam wurde 2007 infolge eines Urteils des zuständigen Gerichtes des Kantons Genf die Freiheit entzogen. Der Freiheitsentzug wird vom zuständigen Gericht gemäss dem anwendbaren Gesetz regelmässig überprüft. Die Kantonsbehörden sind selbstverständlich an die rechtsstaatlichen Grundsätze gebunden. Herr El-Ghanam ist anwaltlich vertreten und kann seine Verfahrensrechte wahrnehmen. Nach Ausschöpfung der kantonalen Rechtsmittel steht ihm grundsätzlich der Weg an das Bundesgericht und anschliessend an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte offen. Aufgrund der kantonalen Hoheit und des Prinzips der Gewaltenteilung ist der Bundesrat nicht befugt, die Verhältnismässigkeit der angeordneten Massnahmen zu kommentieren.</p><p>2. Wie unter Antwort 1 ausgeführt, ist der Bundesrat nicht berufen, sich zu einem kantonalen Verfahren zu äussern. Selbstverständlich kann aber festgehalten werden, dass Herrn El-Ghanam - wie jeder Person, der in der Schweiz die Freiheit entzogen wird - die einschlägigen verfassungsrechtlich garantierten Rechte zukommen.</p><p>3. Die Anordnung eines Freiheitsentzugs und die Bestimmung des Vollzugsorts liegen in der Kompetenz der kantonalen Behörden. Das geltende Recht sieht vor, dass der Gesundheitszustand einer Person im Freiheitsentzug bei allen Entscheiden, die sie betreffen, mitberücksichtigt werden muss.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Seit dem 12. März 2007 ist Mohamed El-Ghanam, ein ehemaliger hoher Beamter des ägyptischen Innenministeriums und Doktor der Rechte der Universität Rom, dem in der Schweiz seit dem Jahr 2000 politisches Asyl gewährt wird, im Gefängnis von Champ-Dollon inhaftiert.</p><p>Er wurde auf Anordnung der Genfer Anklagekammer festgenommen, ohne dass dafür offensichtliche Gründe vorlagen; es wurde seither auch kein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet.</p><p>1. Wie rechtfertigt der Bundesrat diese Festnahme, die gegen die fundamentalsten Prinzipien des Rechtsstaates verstösst?</p><p>2. Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass Mohamed El-Ghanam ordnungsgemäss verurteilt werden sollte, falls er, wie es in einem fragwürdigen Polizeibericht heisst, am 15. Februar 2005 eine Person mit einem Messer angegriffen hat?</p><p>3. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass Mohamed El-Ghanam in eine spezialisierte Einrichtung eingewiesen und behandelt werden sollte, falls er, wie es gewissen Quellen zufolge heisst, ein psychisches Leiden hat?</p>
  • Mohamed El-Ghanam
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Situation präsentiert sich für den Bundesrat wie folgt: Herrn El-Ghanam wurde 2007 infolge eines Urteils des zuständigen Gerichtes des Kantons Genf die Freiheit entzogen. Der Freiheitsentzug wird vom zuständigen Gericht gemäss dem anwendbaren Gesetz regelmässig überprüft. Die Kantonsbehörden sind selbstverständlich an die rechtsstaatlichen Grundsätze gebunden. Herr El-Ghanam ist anwaltlich vertreten und kann seine Verfahrensrechte wahrnehmen. Nach Ausschöpfung der kantonalen Rechtsmittel steht ihm grundsätzlich der Weg an das Bundesgericht und anschliessend an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte offen. Aufgrund der kantonalen Hoheit und des Prinzips der Gewaltenteilung ist der Bundesrat nicht befugt, die Verhältnismässigkeit der angeordneten Massnahmen zu kommentieren.</p><p>2. Wie unter Antwort 1 ausgeführt, ist der Bundesrat nicht berufen, sich zu einem kantonalen Verfahren zu äussern. Selbstverständlich kann aber festgehalten werden, dass Herrn El-Ghanam - wie jeder Person, der in der Schweiz die Freiheit entzogen wird - die einschlägigen verfassungsrechtlich garantierten Rechte zukommen.</p><p>3. Die Anordnung eines Freiheitsentzugs und die Bestimmung des Vollzugsorts liegen in der Kompetenz der kantonalen Behörden. Das geltende Recht sieht vor, dass der Gesundheitszustand einer Person im Freiheitsentzug bei allen Entscheiden, die sie betreffen, mitberücksichtigt werden muss.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Seit dem 12. März 2007 ist Mohamed El-Ghanam, ein ehemaliger hoher Beamter des ägyptischen Innenministeriums und Doktor der Rechte der Universität Rom, dem in der Schweiz seit dem Jahr 2000 politisches Asyl gewährt wird, im Gefängnis von Champ-Dollon inhaftiert.</p><p>Er wurde auf Anordnung der Genfer Anklagekammer festgenommen, ohne dass dafür offensichtliche Gründe vorlagen; es wurde seither auch kein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet.</p><p>1. Wie rechtfertigt der Bundesrat diese Festnahme, die gegen die fundamentalsten Prinzipien des Rechtsstaates verstösst?</p><p>2. Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass Mohamed El-Ghanam ordnungsgemäss verurteilt werden sollte, falls er, wie es in einem fragwürdigen Polizeibericht heisst, am 15. Februar 2005 eine Person mit einem Messer angegriffen hat?</p><p>3. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass Mohamed El-Ghanam in eine spezialisierte Einrichtung eingewiesen und behandelt werden sollte, falls er, wie es gewissen Quellen zufolge heisst, ein psychisches Leiden hat?</p>
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