Bessere Unterstützung der von der Krise betroffenen Unternehmen
- ShortId
-
12.3703
- Id
-
20123703
- Updated
-
28.07.2023 13:31
- Language
-
de
- Title
-
Bessere Unterstützung der von der Krise betroffenen Unternehmen
- AdditionalIndexing
-
15;berufliche Umschulung;Betriebsmodernisierung;neue Technologie;Rezession;sektorale Beihilfe;Maschinenindustrie;Modernisierung der Industrie
- 1
-
- L05K0704010109, sektorale Beihilfe
- L04K07050207, Maschinenindustrie
- L05K0702030304, berufliche Umschulung
- L05K0706010508, neue Technologie
- L05K0705070109, Modernisierung der Industrie
- L05K0703040301, Betriebsmodernisierung
- L05K0704020305, Rezession
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Zahlreiche Unternehmen der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie, vor allem Unternehmen im Jurabogen, sind aufgrund der Frankenstärke und der derzeitigen Krise in der Eurozone stark benachteiligt. So stagnierten die Auftragseingänge im Jahr 2011 und sanken dann im ersten Halbjahr 2012 um über 20 Prozent. Zahlreiche Unternehmen befinden sich derzeit in einer sehr schwierigen Lage, und viele von ihnen müssen Stellen abbauen und Kündigungen aussprechen. Angesichts dieser sehr problematischen Lage müssen die Hersteller und die Zulieferer ihre Produktionsanlagen und ihre Arbeitsverfahren unbedingt anpassen, um auch weiterhin in der Schweiz produzieren und dennoch international konkurrenzfähig bleiben zu können. </p><p>Zu den angesichts des starken Frankens bisher ergriffenen Massnahmen zählen u. a. die von der KTI zur Verfügung gestellten 100 Millionen Franken, die zur Förderung der Innovation gedacht sind - leider profitieren die von der Krise direkt betroffenen Unternehmen kurzfristig gesehen aber nicht wirklich von diesem Ankurbelungsprogramm.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt die Besorgnis bezüglich der Auswirkungen des hohen Schweizerfranken auf die Schweizer Industrie. Er setzt sich deshalb für gute unternehmerische Rahmenbedingungen für alle Branchen ein. Zu den vom Motionär aufgeführten Massnahmen nimmt er wie folgt Stellung:</p><p>Massnahmen 1 und 2: Gestützt auf das Bundesgesetz über die Berufsbildung fördert der Bund die berufsorientierte Weiterbildung. Im Speziellen werden Angebote unterstützt, die darauf ausgerichtet sind, Personen bei Strukturveränderungen in der Berufswelt den Verbleib im Erwerbsleben zu ermöglichen. Kantone, Organisationen der Arbeitswelt (OdA) und Dritte können beim Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) einen entsprechenden Antrag für finanzielle Unterstützung stellen.</p><p>Seitens der Arbeitslosenversicherung kann die Teilnahme an arbeitsmarktlichen Massnahmen für Arbeitnehmende, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, bewilligt werden.</p><p>Die Kurzarbeitsentschädigung sieht vor, dass mit Einwilligung der kantonalen Amtsstelle die ausfallende Arbeitszeit ganz oder teilweise zur Weiterbildung der betroffenen Arbeitnehmenden verwendet werden kann. Diese Möglichkeit ist daran geknüpft, dass die Bildung auch bei einem allfälligen Stellenwechsel nützlich ist oder zur Erhaltung des gegenwärtigen Arbeitsplatzes helfen kann. Bis Ende 2013 hat der Bundesrat zudem die Kurzarbeitsentschädigung vorübergehend von 12 auf 18 Monate ausgedehnt und die Beibehaltung der verkürzten Karenzfrist beschlossen.</p><p>Die Erschliessung und Förderung des Fachwissens und der technologischen Kompetenzen in der Industrie erfolgt über die berufliche Weiterbildung sowie über Massnahmen zur Förderung des Wissens- und Technologietransfers im Rahmen der regulären Innovationsförderung der KTI. Die OdA der Maschinen- und Anlagenindustrie können am besten beurteilen, ob ein neues Berufsbild den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes entspricht. In diesem Fall haben die OdA die Gelegenheit, beim BBT einen Antrag zu stellen.</p><p>Personen, die über grosse Fachkenntnisse, aber über kein entsprechendes Diplom verfügen, können sich ihre Fähigkeiten validieren lassen. Die Validierung von Bildungsleistungen wird gemeinsam von Bund, Kantonen und OdA durchgeführt.</p><p>Massnahmen 3 bis 5: Eine Subventionierung von Unternehmen für die Einführung neuer Herstellungsverfahren, die Standardisierung und Automatisierung der Produktionsabläufe sowie die Vermeidung einer Auslagerung von Produktionsbereichen erachtet der Bundesrat als tiefen Eingriff in die unternehmerische Verantwortung. Würden einzelbetriebliche Subventionen flächendeckend eingeführt, liefen sie Gefahr, den allgemeinen, nicht aufhaltbaren Strukturwandel zu verzögern. Bei einer selektiven Vergabe von Subventionen käme es unweigerlich zu einer Ungleichbehandlung von Unternehmen. Betriebe, die nicht in den Genuss von Subventionen kommen, wären gegenüber den subventionsempfangenden Firmen stark benachteiligt. Dagegen verliert der Bundesrat die Finanzierungsfrage nicht aus den Augen. Er beobachtet laufend die Kreditbedingungen für die Schweizer Wirtschaft, um für eine allfällige Kreditklemme gewappnet zu sein. Zurzeit sind keine Anzeichen einer sich abzeichnenden Kreditklemme erkennbar.</p><p>Insgesamt erachtet der Bundesrat Subventionen an Einzelbetriebe als nicht angezeigt und verweist auch auf die staatsvertraglichen und verfassungsrechtlichen Schranken für solche Beihilfen.</p><p>Der Bundesrat will den Werkplatz Schweiz jedoch weiterhin stärken und arbeitet darauf hin, die Voraussetzungen für wettbewerbsfähige Unternehmen laufend zu verbessern. So verfolgt er seit 2004 eine langfristig ausgerichtete Wachstumspolitik, welche massgeblich zur hohen internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz beigetragen hat. Die Wachstumspolitik 2012-2015 setzt diese Politik fort und soll die Produktivität der Wirtschaft in ihrer ganzen Breite steigern. So sollen sich die exportorientierten Unternehmen dank einer Ausweitung des Netzes von Freihandelsabkommen noch erfolgreicher auf Absatzmärkte ausserhalb des Kontinents ausrichten können. Bei der Energiewende soll vermieden werden, dass sich der international orientierte Teil der Wirtschaft bei den Vorleistungen mit einem hohen Kostenblock für Energie belastet sieht. Aber auch der Staat soll zur Kostenentlastung bei Unternehmen beitragen: dies einerseits durch fortgesetzte Bestrebungen zur administrativen Entlastung und andererseits durch den Ausbau von E-Government-Lösungen im Rahmen der Strategie Informationsgesellschaft Schweiz.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Wir sind sehr besorgt über die aktuelle Situation und die Zukunft der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie und beauftragen den Bundesrat daher, in Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden und den betroffenen Kantonen dringliche Massnahmen vorzuschlagen, die es erlauben, Unternehmen, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden, bei der strukturellen Anpassung zu unterstützen.</p><p>Diese Massnahmen könnten beispielsweise wie folgt aussehen:</p><p>1. spezifische Weiterbildungsprogramme für Angestellte, die auf die neuen Arbeitsmethoden schlecht vorbereitet sind, und ihre Finanzierung im Rahmen von Kurzarbeit;</p><p>2. Erschliessung und Förderung des sehr grossen Fachwissens und der Kompetenzen, die in den Schweizer Industriegebieten vorhanden sind, damit immer mehr Unternehmen auf die Herstellung von Produkten mit einer hohen Wertschöpfung umstellen;</p><p>3. Einführung neuer Herstellungsverfahren, bei denen Zulieferer und Auftraggeber stärker eingebunden werden;</p><p>4. stärkere Standardisierung und Automatisierung von Produktionsabläufen, die einen geringen Mehrwert generieren;</p><p>5. finanzielle Unterstützung der Unternehmen, die die Auslagerung gewisser Produktionsbereiche erwägen.</p><p>Die hohen Kosten für die Umsetzung solcher Massnahmen sprengen die finanziellen Möglichkeiten der unter Druck stehenden Unternehmen. Angesichts dieser grossen Herausforderungen muss der Bundesrat unbedingt eine echte Unterstützungspolitik zugunsten des Industrieplatzes Schweiz entwickeln.</p>
- Bessere Unterstützung der von der Krise betroffenen Unternehmen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Zahlreiche Unternehmen der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie, vor allem Unternehmen im Jurabogen, sind aufgrund der Frankenstärke und der derzeitigen Krise in der Eurozone stark benachteiligt. So stagnierten die Auftragseingänge im Jahr 2011 und sanken dann im ersten Halbjahr 2012 um über 20 Prozent. Zahlreiche Unternehmen befinden sich derzeit in einer sehr schwierigen Lage, und viele von ihnen müssen Stellen abbauen und Kündigungen aussprechen. Angesichts dieser sehr problematischen Lage müssen die Hersteller und die Zulieferer ihre Produktionsanlagen und ihre Arbeitsverfahren unbedingt anpassen, um auch weiterhin in der Schweiz produzieren und dennoch international konkurrenzfähig bleiben zu können. </p><p>Zu den angesichts des starken Frankens bisher ergriffenen Massnahmen zählen u. a. die von der KTI zur Verfügung gestellten 100 Millionen Franken, die zur Förderung der Innovation gedacht sind - leider profitieren die von der Krise direkt betroffenen Unternehmen kurzfristig gesehen aber nicht wirklich von diesem Ankurbelungsprogramm.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt die Besorgnis bezüglich der Auswirkungen des hohen Schweizerfranken auf die Schweizer Industrie. Er setzt sich deshalb für gute unternehmerische Rahmenbedingungen für alle Branchen ein. Zu den vom Motionär aufgeführten Massnahmen nimmt er wie folgt Stellung:</p><p>Massnahmen 1 und 2: Gestützt auf das Bundesgesetz über die Berufsbildung fördert der Bund die berufsorientierte Weiterbildung. Im Speziellen werden Angebote unterstützt, die darauf ausgerichtet sind, Personen bei Strukturveränderungen in der Berufswelt den Verbleib im Erwerbsleben zu ermöglichen. Kantone, Organisationen der Arbeitswelt (OdA) und Dritte können beim Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) einen entsprechenden Antrag für finanzielle Unterstützung stellen.</p><p>Seitens der Arbeitslosenversicherung kann die Teilnahme an arbeitsmarktlichen Massnahmen für Arbeitnehmende, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, bewilligt werden.</p><p>Die Kurzarbeitsentschädigung sieht vor, dass mit Einwilligung der kantonalen Amtsstelle die ausfallende Arbeitszeit ganz oder teilweise zur Weiterbildung der betroffenen Arbeitnehmenden verwendet werden kann. Diese Möglichkeit ist daran geknüpft, dass die Bildung auch bei einem allfälligen Stellenwechsel nützlich ist oder zur Erhaltung des gegenwärtigen Arbeitsplatzes helfen kann. Bis Ende 2013 hat der Bundesrat zudem die Kurzarbeitsentschädigung vorübergehend von 12 auf 18 Monate ausgedehnt und die Beibehaltung der verkürzten Karenzfrist beschlossen.</p><p>Die Erschliessung und Förderung des Fachwissens und der technologischen Kompetenzen in der Industrie erfolgt über die berufliche Weiterbildung sowie über Massnahmen zur Förderung des Wissens- und Technologietransfers im Rahmen der regulären Innovationsförderung der KTI. Die OdA der Maschinen- und Anlagenindustrie können am besten beurteilen, ob ein neues Berufsbild den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes entspricht. In diesem Fall haben die OdA die Gelegenheit, beim BBT einen Antrag zu stellen.</p><p>Personen, die über grosse Fachkenntnisse, aber über kein entsprechendes Diplom verfügen, können sich ihre Fähigkeiten validieren lassen. Die Validierung von Bildungsleistungen wird gemeinsam von Bund, Kantonen und OdA durchgeführt.</p><p>Massnahmen 3 bis 5: Eine Subventionierung von Unternehmen für die Einführung neuer Herstellungsverfahren, die Standardisierung und Automatisierung der Produktionsabläufe sowie die Vermeidung einer Auslagerung von Produktionsbereichen erachtet der Bundesrat als tiefen Eingriff in die unternehmerische Verantwortung. Würden einzelbetriebliche Subventionen flächendeckend eingeführt, liefen sie Gefahr, den allgemeinen, nicht aufhaltbaren Strukturwandel zu verzögern. Bei einer selektiven Vergabe von Subventionen käme es unweigerlich zu einer Ungleichbehandlung von Unternehmen. Betriebe, die nicht in den Genuss von Subventionen kommen, wären gegenüber den subventionsempfangenden Firmen stark benachteiligt. Dagegen verliert der Bundesrat die Finanzierungsfrage nicht aus den Augen. Er beobachtet laufend die Kreditbedingungen für die Schweizer Wirtschaft, um für eine allfällige Kreditklemme gewappnet zu sein. Zurzeit sind keine Anzeichen einer sich abzeichnenden Kreditklemme erkennbar.</p><p>Insgesamt erachtet der Bundesrat Subventionen an Einzelbetriebe als nicht angezeigt und verweist auch auf die staatsvertraglichen und verfassungsrechtlichen Schranken für solche Beihilfen.</p><p>Der Bundesrat will den Werkplatz Schweiz jedoch weiterhin stärken und arbeitet darauf hin, die Voraussetzungen für wettbewerbsfähige Unternehmen laufend zu verbessern. So verfolgt er seit 2004 eine langfristig ausgerichtete Wachstumspolitik, welche massgeblich zur hohen internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz beigetragen hat. Die Wachstumspolitik 2012-2015 setzt diese Politik fort und soll die Produktivität der Wirtschaft in ihrer ganzen Breite steigern. So sollen sich die exportorientierten Unternehmen dank einer Ausweitung des Netzes von Freihandelsabkommen noch erfolgreicher auf Absatzmärkte ausserhalb des Kontinents ausrichten können. Bei der Energiewende soll vermieden werden, dass sich der international orientierte Teil der Wirtschaft bei den Vorleistungen mit einem hohen Kostenblock für Energie belastet sieht. Aber auch der Staat soll zur Kostenentlastung bei Unternehmen beitragen: dies einerseits durch fortgesetzte Bestrebungen zur administrativen Entlastung und andererseits durch den Ausbau von E-Government-Lösungen im Rahmen der Strategie Informationsgesellschaft Schweiz.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Wir sind sehr besorgt über die aktuelle Situation und die Zukunft der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie und beauftragen den Bundesrat daher, in Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden und den betroffenen Kantonen dringliche Massnahmen vorzuschlagen, die es erlauben, Unternehmen, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden, bei der strukturellen Anpassung zu unterstützen.</p><p>Diese Massnahmen könnten beispielsweise wie folgt aussehen:</p><p>1. spezifische Weiterbildungsprogramme für Angestellte, die auf die neuen Arbeitsmethoden schlecht vorbereitet sind, und ihre Finanzierung im Rahmen von Kurzarbeit;</p><p>2. Erschliessung und Förderung des sehr grossen Fachwissens und der Kompetenzen, die in den Schweizer Industriegebieten vorhanden sind, damit immer mehr Unternehmen auf die Herstellung von Produkten mit einer hohen Wertschöpfung umstellen;</p><p>3. Einführung neuer Herstellungsverfahren, bei denen Zulieferer und Auftraggeber stärker eingebunden werden;</p><p>4. stärkere Standardisierung und Automatisierung von Produktionsabläufen, die einen geringen Mehrwert generieren;</p><p>5. finanzielle Unterstützung der Unternehmen, die die Auslagerung gewisser Produktionsbereiche erwägen.</p><p>Die hohen Kosten für die Umsetzung solcher Massnahmen sprengen die finanziellen Möglichkeiten der unter Druck stehenden Unternehmen. Angesichts dieser grossen Herausforderungen muss der Bundesrat unbedingt eine echte Unterstützungspolitik zugunsten des Industrieplatzes Schweiz entwickeln.</p>
- Bessere Unterstützung der von der Krise betroffenen Unternehmen
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