Strukturanalyse bei allen erstinstanzlichen Bundesgerichten

ShortId
12.3708
Id
20123708
Updated
28.07.2023 13:29
Language
de
Title
Strukturanalyse bei allen erstinstanzlichen Bundesgerichten
AdditionalIndexing
12;Arbeitsorganisation;Unternehmensführung;Evaluation;Rechtspflege;Bundesgericht;Betriebswirtschaft;Ordnung
1
  • L02K0505, Rechtspflege
  • L04K08020302, Evaluation
  • L05K0505010301, Bundesgericht
  • L04K07020503, Arbeitsorganisation
  • L05K0703050103, Unternehmensführung
  • L05K1603010301, Betriebswirtschaft
  • L04K08020220, Ordnung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gerichte sind - trotz der Unabhängigkeit der Rechtsprechung - Organisationen, die eine Dienstleistung erbringen müssen, und gleichen in dieser Hinsicht Unternehmen oder Verwaltungseinheiten. Sie sollten deshalb auch über vergleichbare Strukturen verfügen. Nach ersten Jahren der Erfahrung ist es der richtige Zeitpunkt, Führungsstrukturen und/oder Effizienz u. Ä. zu analysieren.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt die Auffassung des Motionärs, dass auch die Gerichte effiziente Dienstleistungen erbringen sollen. Das Bundesverwaltungsgericht, das Bundesstrafgericht und das Bundespatentgericht sind berechtigt und verpflichtet, sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben selbst zu organisieren und zu verwalten. Es ist primär ihre Aufgabe, unter Umständen in Zusammenarbeit mit den Aufsichtsorganen, namentlich dem Bundesgericht, Führungsstrukturen und interne Abläufe zu analysieren und zu optimieren. Sollte sich aufgrund interner Analysen und Diskussionen oder im Rahmen der Ausübung der Aufsicht gesetzgeberischer Handlungsbedarf bei der Gerichtsorganisation abzeichnen, so kann dies in den entsprechenden Jahresberichten zuhanden des Parlamentes thematisiert werden. Letzteres kann jederzeit entscheiden, dem Bundesrat konkrete Aufträge zu erteilen. Zum jetzigen Zeitpunkt erachtet es der Bundesrat jedoch nicht als sinnvoll, dass er bei allen erstinstanzlichen Bundesgerichten externe Organisationsanalysen durchführen lässt. Zudem steht das Projekt "Evaluation der Wirksamkeit der neuen Bundesrechtspflege" kurz vor dem Abschluss. Es sollte nicht durch die Erteilung eines Zusatzauftrages verzögert werden. Das in der Motion zum Ausdruck gebrachte Anliegen kann jedoch im Schlussbericht zu diesem Projekt thematisiert werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zusammen mit den zuständigen Gerichten die Strukturen aller erstinstanzlichen Bundesgerichte zu analysieren und wenn nötig dem Parlament einen Vorschlag zu Reformen zu unterbreiten. Dies soll in Zusammenarbeit mit der Begleitgruppe "Evaluation der Wirksamkeit der neuen Bundesrechtspflege" erfolgen.</p>
  • Strukturanalyse bei allen erstinstanzlichen Bundesgerichten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gerichte sind - trotz der Unabhängigkeit der Rechtsprechung - Organisationen, die eine Dienstleistung erbringen müssen, und gleichen in dieser Hinsicht Unternehmen oder Verwaltungseinheiten. Sie sollten deshalb auch über vergleichbare Strukturen verfügen. Nach ersten Jahren der Erfahrung ist es der richtige Zeitpunkt, Führungsstrukturen und/oder Effizienz u. Ä. zu analysieren.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt die Auffassung des Motionärs, dass auch die Gerichte effiziente Dienstleistungen erbringen sollen. Das Bundesverwaltungsgericht, das Bundesstrafgericht und das Bundespatentgericht sind berechtigt und verpflichtet, sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben selbst zu organisieren und zu verwalten. Es ist primär ihre Aufgabe, unter Umständen in Zusammenarbeit mit den Aufsichtsorganen, namentlich dem Bundesgericht, Führungsstrukturen und interne Abläufe zu analysieren und zu optimieren. Sollte sich aufgrund interner Analysen und Diskussionen oder im Rahmen der Ausübung der Aufsicht gesetzgeberischer Handlungsbedarf bei der Gerichtsorganisation abzeichnen, so kann dies in den entsprechenden Jahresberichten zuhanden des Parlamentes thematisiert werden. Letzteres kann jederzeit entscheiden, dem Bundesrat konkrete Aufträge zu erteilen. Zum jetzigen Zeitpunkt erachtet es der Bundesrat jedoch nicht als sinnvoll, dass er bei allen erstinstanzlichen Bundesgerichten externe Organisationsanalysen durchführen lässt. Zudem steht das Projekt "Evaluation der Wirksamkeit der neuen Bundesrechtspflege" kurz vor dem Abschluss. Es sollte nicht durch die Erteilung eines Zusatzauftrages verzögert werden. Das in der Motion zum Ausdruck gebrachte Anliegen kann jedoch im Schlussbericht zu diesem Projekt thematisiert werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zusammen mit den zuständigen Gerichten die Strukturen aller erstinstanzlichen Bundesgerichte zu analysieren und wenn nötig dem Parlament einen Vorschlag zu Reformen zu unterbreiten. Dies soll in Zusammenarbeit mit der Begleitgruppe "Evaluation der Wirksamkeit der neuen Bundesrechtspflege" erfolgen.</p>
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