Schweizer Beihilfe zur ethnischen Säuberung?

ShortId
12.3718
Id
20123718
Updated
28.07.2023 13:43
Language
de
Title
Schweizer Beihilfe zur ethnischen Säuberung?
AdditionalIndexing
08;Flüchtling;Ausschaffung;Kosovo;ethnische Gruppe;ethnische Diskriminierung;Serbien;Rückwanderung;nationale Unabhängigkeit
1
  • L06K030102040101, Kosovo
  • L05K0301020401, Serbien
  • L06K010801020102, Ausschaffung
  • L04K05020404, ethnische Diskriminierung
  • L04K01090201, ethnische Gruppe
  • L04K01080309, Rückwanderung
  • L03K100101, nationale Unabhängigkeit
  • L04K01080101, Flüchtling
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Einleitend ist zu bemerken, dass der Bundesrat aus Gründen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes keine näheren Angaben zu einzelnen Asylverfahren machen darf.</p><p>Personen, die mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen, sind gemäss Subsidiaritätsprinzip nicht auf den Schutz der Schweiz angewiesen, sofern sie in einem der Staaten, deren Staatsangehörigkeit sie besitzen, Schutz vor Verfolgung finden können.</p><p>Gemäss der serbischen Verfassung aus dem Jahr 2006 werden die Einwohnerinnen und Einwohner Kosovos als Staatsangehörige Serbiens betrachtet. Personen aus Kosovo können sowohl die kosovarische als auch die serbische Staatsangehörigkeit besitzen.</p><p>Das zuständige Bundesamt für Migration erachtet den Vollzug der Wegweisung von kosovarischen Staatsangehörigen nach Serbien grundsätzlich dann als zumutbar, wenn diese einen engen Bezug zu Serbien haben; insbesondere wenn sie über ein familiäres Beziehungsnetz verfügen und während einiger Zeit dort gelebt haben.</p><p>2a. Der Bundesrat hat Kosovo am 26. Februar 2008 nach eingehender Prüfung der Schweizer Interessen als unabhängigen Staat anerkannt. Der von Serbien angefragte Internationale Gerichtshof (IGH) hat in seinem Gutachten vom 22. Juli 2010 die Legitimität der Unabhängigkeitserklärung Kosovos nicht beanstandet. Mit seinem Entscheid hat der Bundesrat einen Beitrag geleistet zur Stabilität auf unserem Kontinent und zur sozio-ökonomischen wie auch politischen Entwicklung des westlichen Balkans. Dabei legte er ein besonderes Augenmerk auf ein funktionierendes Zusammenleben der Minderheiten. Heute können wir feststellen, dass in Kosovo auch Kosovo-Serben leitende staatliche Funktionen innehaben. Beispielsweise stellen die Kosovo-Serben in der kosovoarischen Regierung einen stellvertretenden Ministerpräsidenten und leiten drei Ministerien. Im Weiteren sind 20 der insgesamt 120 Sitze im kosovarischen Parlament für ethnische Minderheiten-Gemeinschaften reserviert, davon zehn für Kosovo-Serben. Jede die Minderheiten betreffende Verfassungsänderung benötigt auch die Zustimmung von zwei Dritteln der im Parlament sitzenden Minderheiten-Vertreterinnen und -Vertreter.</p><p>Grundsätzlich verfolgt das Schweizer Engagement in Kosovo die Aufrechterhaltung von Stabilität und Sicherheit, die Stärkung des Rechtsstaats, die Förderung der Demokratie, der Menschen- und Minderheitenrechte sowie der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes. Die Schweiz hat sich insbesondere im Rahmen der Umsetzung des sogenannten Ahtisaari-Plans (zu grossen Teilen ein Paket von Bestimmungen zum Schutz der in Kosovo lebenden Serben und anderer ethnischer Minderheiten sowie des religiösen und kulturellen Erbes) für die Verankerung der politischen und sprachlichen Rechte der Minderheiten in den Gesetzen und der Verfassung Kosovos eingesetzt. Am 10. September 2012 beendete die International Steering Group (ISG) ihre Beaufsichtigung der Unabhängigkeit Kosovos. Sie gab damit ihrer Zufriedenheit Ausdruck über die Umsetzung des Ahtisaari-Plans und den nun in der Verfassung verankerten Garantien für ein friedliches Zusammenleben der verschiedenen ethnischen Gemeinschaften in Kosovo.</p><p>2b. Vgl. Antwort auf Frage 1.</p><p>2c. Das Engagement der Schweiz mit ihrem friedenssichernden Swisscoy-Einsatz, den friedensfördernden Projekten wie auch mit den Programmen der Entwicklungszusammenarbeit ist Ausdruck der Bemühungen für einen multiethnischen, demokratischen und friedlichen Rechtsstaat, der im Dienste aller Bürgerinnen und Bürger Kosovos steht. </p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Miroslav Cvetkovic ist aus dem Kosovo geflohen, weil er - wie die Mehrheit der Serben - um sein Leben fürchten musste. Serben, wie auch Romas und andere Minderheiten, sind im Kosovo nicht mehr willkommen. Seit die Nato in dieser Provinz präsent ist (1999), ist die serbische Bevölkerung im Kosovo auf einen Sechstel zurückgegangen. Im März 2004 wurden zahlreiche Serben vor den Augen westlicher Soldaten ausgewiesen. In der Zwischenzeit wurden im Kosovo über 150 überwiegend historisch wertvolle christliche Gebäude zerstört, in Brand gesetzt oder geplündert. Im Jahr 2010 brachte der Bericht von Dick Marty schreckliche Details zum Organhandel und der Verflechtung von kriminellen und politischen Organisationsstrukturen auf lokaler Ebene ans Licht. </p><p>Nun werden die Cvetkovics, die sich illegal in der Schweiz aufhalten, ausgewiesen. Doch nicht in ihr Heimatland Kosovo, wo auch am vergangenen 6. Juli wieder ein serbisches Ehepaar, das die Rückkehr gewagt hatte, ermordet wurde. </p><p>Die Cvetkovics werden nach Belgrad, in die Hauptstadt Serbiens, ausgewiesen. Das ist doch sehr eigenartig!</p><p>Im Jahr 2008 hat die Schweiz - entgegen ihrer traditionell neutralen Haltung - die Souveränität des Kosovo überstürzt anerkannt. Alt Bundesrätin Micheline Calmy-Rey rechtfertigte diesen Entscheid, indem sie zum einen betonte, dass dieses Land die für eine Anerkennung nötigen Bedingungen erfülle, da es wieder ein sicherer Rechtsstaat sei, und indem sie zum andern hervorhob, dass kosovarische Flüchtlinge wieder zahlreich in den Kosovo zurückkehren würden, sobald der Kosovo als unabhängiges Land anerkannt werde. </p><p>Die vorgängigen Ausführungen bewegen den Interpellanten, dem Bundesrat folgende Fragen zu stellen: </p><p>1. Wurde Belgrad auf den ausdrücklichen Wunsch von Herrn Cvetkovic hin gewählt, oder handelt es sich hierbei um einen Vorschlag der Schweizerischen Eidgenossenschaft?</p><p>Sollte Letzteres zutreffen:</p><p>2. Ist die Schweiz, indem sie die Cvetkovics nach "Rumpf-Serbien" ausweist, woher sie nicht stammen, nicht im Begriff, ihr diplomatisches Geschick betreffend diese Region in dreifacher Weise in Misskredit zu bringen:</p><p>a. zum einen, weil sie damit anerkennt, dass der Kosovo für seine Minderheiten kein Land ist, wo sich leben lässt, und dass die Anerkennung seiner Unabhängigkeit also ein Fehler war;</p><p>b. zum anderen, weil sie damit zugibt, dass der Kosovo in gewisser Hinsicht noch immer zu Serbien gehört? Warum sonst sollten aus dem Kosovo stämmige Personen beispielsweise nicht nach Bulgarien zurückgeschickt werden;</p><p>c. zum dritten, weil sie damit die von den albanischen Extremisten verfolgte Politik der ethnischen Säuberung des Kosovo unterstützt?</p>
  • Schweizer Beihilfe zur ethnischen Säuberung?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Einleitend ist zu bemerken, dass der Bundesrat aus Gründen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes keine näheren Angaben zu einzelnen Asylverfahren machen darf.</p><p>Personen, die mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen, sind gemäss Subsidiaritätsprinzip nicht auf den Schutz der Schweiz angewiesen, sofern sie in einem der Staaten, deren Staatsangehörigkeit sie besitzen, Schutz vor Verfolgung finden können.</p><p>Gemäss der serbischen Verfassung aus dem Jahr 2006 werden die Einwohnerinnen und Einwohner Kosovos als Staatsangehörige Serbiens betrachtet. Personen aus Kosovo können sowohl die kosovarische als auch die serbische Staatsangehörigkeit besitzen.</p><p>Das zuständige Bundesamt für Migration erachtet den Vollzug der Wegweisung von kosovarischen Staatsangehörigen nach Serbien grundsätzlich dann als zumutbar, wenn diese einen engen Bezug zu Serbien haben; insbesondere wenn sie über ein familiäres Beziehungsnetz verfügen und während einiger Zeit dort gelebt haben.</p><p>2a. Der Bundesrat hat Kosovo am 26. Februar 2008 nach eingehender Prüfung der Schweizer Interessen als unabhängigen Staat anerkannt. Der von Serbien angefragte Internationale Gerichtshof (IGH) hat in seinem Gutachten vom 22. Juli 2010 die Legitimität der Unabhängigkeitserklärung Kosovos nicht beanstandet. Mit seinem Entscheid hat der Bundesrat einen Beitrag geleistet zur Stabilität auf unserem Kontinent und zur sozio-ökonomischen wie auch politischen Entwicklung des westlichen Balkans. Dabei legte er ein besonderes Augenmerk auf ein funktionierendes Zusammenleben der Minderheiten. Heute können wir feststellen, dass in Kosovo auch Kosovo-Serben leitende staatliche Funktionen innehaben. Beispielsweise stellen die Kosovo-Serben in der kosovoarischen Regierung einen stellvertretenden Ministerpräsidenten und leiten drei Ministerien. Im Weiteren sind 20 der insgesamt 120 Sitze im kosovarischen Parlament für ethnische Minderheiten-Gemeinschaften reserviert, davon zehn für Kosovo-Serben. Jede die Minderheiten betreffende Verfassungsänderung benötigt auch die Zustimmung von zwei Dritteln der im Parlament sitzenden Minderheiten-Vertreterinnen und -Vertreter.</p><p>Grundsätzlich verfolgt das Schweizer Engagement in Kosovo die Aufrechterhaltung von Stabilität und Sicherheit, die Stärkung des Rechtsstaats, die Förderung der Demokratie, der Menschen- und Minderheitenrechte sowie der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes. Die Schweiz hat sich insbesondere im Rahmen der Umsetzung des sogenannten Ahtisaari-Plans (zu grossen Teilen ein Paket von Bestimmungen zum Schutz der in Kosovo lebenden Serben und anderer ethnischer Minderheiten sowie des religiösen und kulturellen Erbes) für die Verankerung der politischen und sprachlichen Rechte der Minderheiten in den Gesetzen und der Verfassung Kosovos eingesetzt. Am 10. September 2012 beendete die International Steering Group (ISG) ihre Beaufsichtigung der Unabhängigkeit Kosovos. Sie gab damit ihrer Zufriedenheit Ausdruck über die Umsetzung des Ahtisaari-Plans und den nun in der Verfassung verankerten Garantien für ein friedliches Zusammenleben der verschiedenen ethnischen Gemeinschaften in Kosovo.</p><p>2b. Vgl. Antwort auf Frage 1.</p><p>2c. Das Engagement der Schweiz mit ihrem friedenssichernden Swisscoy-Einsatz, den friedensfördernden Projekten wie auch mit den Programmen der Entwicklungszusammenarbeit ist Ausdruck der Bemühungen für einen multiethnischen, demokratischen und friedlichen Rechtsstaat, der im Dienste aller Bürgerinnen und Bürger Kosovos steht. </p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Miroslav Cvetkovic ist aus dem Kosovo geflohen, weil er - wie die Mehrheit der Serben - um sein Leben fürchten musste. Serben, wie auch Romas und andere Minderheiten, sind im Kosovo nicht mehr willkommen. Seit die Nato in dieser Provinz präsent ist (1999), ist die serbische Bevölkerung im Kosovo auf einen Sechstel zurückgegangen. Im März 2004 wurden zahlreiche Serben vor den Augen westlicher Soldaten ausgewiesen. In der Zwischenzeit wurden im Kosovo über 150 überwiegend historisch wertvolle christliche Gebäude zerstört, in Brand gesetzt oder geplündert. Im Jahr 2010 brachte der Bericht von Dick Marty schreckliche Details zum Organhandel und der Verflechtung von kriminellen und politischen Organisationsstrukturen auf lokaler Ebene ans Licht. </p><p>Nun werden die Cvetkovics, die sich illegal in der Schweiz aufhalten, ausgewiesen. Doch nicht in ihr Heimatland Kosovo, wo auch am vergangenen 6. Juli wieder ein serbisches Ehepaar, das die Rückkehr gewagt hatte, ermordet wurde. </p><p>Die Cvetkovics werden nach Belgrad, in die Hauptstadt Serbiens, ausgewiesen. Das ist doch sehr eigenartig!</p><p>Im Jahr 2008 hat die Schweiz - entgegen ihrer traditionell neutralen Haltung - die Souveränität des Kosovo überstürzt anerkannt. Alt Bundesrätin Micheline Calmy-Rey rechtfertigte diesen Entscheid, indem sie zum einen betonte, dass dieses Land die für eine Anerkennung nötigen Bedingungen erfülle, da es wieder ein sicherer Rechtsstaat sei, und indem sie zum andern hervorhob, dass kosovarische Flüchtlinge wieder zahlreich in den Kosovo zurückkehren würden, sobald der Kosovo als unabhängiges Land anerkannt werde. </p><p>Die vorgängigen Ausführungen bewegen den Interpellanten, dem Bundesrat folgende Fragen zu stellen: </p><p>1. Wurde Belgrad auf den ausdrücklichen Wunsch von Herrn Cvetkovic hin gewählt, oder handelt es sich hierbei um einen Vorschlag der Schweizerischen Eidgenossenschaft?</p><p>Sollte Letzteres zutreffen:</p><p>2. Ist die Schweiz, indem sie die Cvetkovics nach "Rumpf-Serbien" ausweist, woher sie nicht stammen, nicht im Begriff, ihr diplomatisches Geschick betreffend diese Region in dreifacher Weise in Misskredit zu bringen:</p><p>a. zum einen, weil sie damit anerkennt, dass der Kosovo für seine Minderheiten kein Land ist, wo sich leben lässt, und dass die Anerkennung seiner Unabhängigkeit also ein Fehler war;</p><p>b. zum anderen, weil sie damit zugibt, dass der Kosovo in gewisser Hinsicht noch immer zu Serbien gehört? Warum sonst sollten aus dem Kosovo stämmige Personen beispielsweise nicht nach Bulgarien zurückgeschickt werden;</p><p>c. zum dritten, weil sie damit die von den albanischen Extremisten verfolgte Politik der ethnischen Säuberung des Kosovo unterstützt?</p>
    • Schweizer Beihilfe zur ethnischen Säuberung?

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