Zerstörung des Weltkulturerbes in Timbuktu

ShortId
12.3721
Id
20123721
Updated
27.07.2023 21:01
Language
de
Title
Zerstörung des Weltkulturerbes in Timbuktu
AdditionalIndexing
08;2831;Bürgerkrieg;gemeinsames Erbe der Menschheit;kulturelles Erbe;Mali;Denkmalpflege
1
  • L05K0304050202, Mali
  • L04K01060301, kulturelles Erbe
  • L04K05060212, gemeinsames Erbe der Menschheit
  • L04K01060302, Denkmalpflege
  • L05K0401020202, Bürgerkrieg
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz verfolgt die politische und humanitäre Situation sowie die Sicherheitslage in Mali mit grosser Aufmerksamkeit. Sie nimmt aktiv an den Bemühungen der internationalen Gemeinschaft teil, das Kulturerbe zu schützen, die Anschläge auf die kulturellen und religiösen Stätten im Norden von Mali zu verurteilen und alle Konfliktparteien aufzurufen, ihre humanitärvölkerrechtlichen Verpflichtungen einzuhalten. Sie ist auf mehreren Ebenen aktiv:</p><p>- Als Mitglied des Welterbe-Komitees der Unesco war die Schweiz an dem Beschluss beteiligt, Timbuktu und das Grabmal von Askia in Gao auf die Liste des gefährdeten Welterbes zu setzen. Zudem ist sie Mitautorin des Appells von St. Petersburg, der die nach diesem ersten Beschluss erfolgten Zerstörungen verurteilt. Sie unterstützt den Einsatz aller dem Komitee zur Verfügung stehenden Instrumente, damit sichergestellt wird, dass Notmassnahmen getroffen werden, sobald die Lage dies erlaubt, und sie unterstützt den Aufruf des Komitees an die Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft (Ecowas) und die Länder der Region, an der Beilegung der Krise mitzuwirken, bei den Bemühungen um die Erhaltung des Kulturerbes zusammenzuarbeiten und den unerlaubten Handel mit Kulturgütern zu bekämpfen. Obgleich Aktionen vor Ort zurzeit nicht infrage kommen, weil die bewaffneten Gruppen den Norden Malis kontrollieren, steht angesichts der jüngsten Mali-Resolution des Uno-Sicherheitsrates (S/RES/2071, 2012, vom 12. Oktober 2012) zu hoffen, dass dies in naher Zukunft möglich sein wird. Die Schweiz verfolgt aufmerksam die Entwicklung konkreter Instrumente (Information für Armeeangehörige, Leitfaden für die Evaluierung der Schäden, Ausbildung von Polizeikräften für die Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kulturgütern) in der Unesco, die gewährleisten sollen, dass die verschiedenen Aspekte des Schutzes der malischen Kulturgüter jederzeit Berücksichtigung finden.</p><p>- Im Uno-Menschenrechtsrat unterstützte die Schweiz eine Resolution zu Mali, die namentlich die Zerstörung der kulturellen und religiösen Stätten verurteilt und zur unverzüglichen Einstellung der Zerstörungen aufruft. Die Schweiz schloss sich der frankophonen Gruppe an und erklärte, diese Anschläge stellten eine vorsätzliche Verletzung der kulturellen Rechte und der Religions- und Glaubensfreiheit dar. Zugleich begrüsste sie die Tatsache, dass Mali den Internationalen Strafgerichtshof (ICC) um Vorermittlungen ersucht hat. Im Sinne ihres Engagements für die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und die Bekämpfung der Straflosigkeit wird die Schweiz die Arbeiten des ICC im Zusammenhang mit Mali aufmerksam verfolgen.</p><p>- Die Schweiz beteiligte sich an der Ausarbeitung der Resolution zu Mali, die im Oktober dieses Jahres anlässlich des 14. Gipfels der Staats- und Regierungschefs der frankophonen Länder in Kinshasa verabschiedet wurde. Diese Resolution griff die obengenannten Vorwürfe auf.</p><p>- Die Schweiz setzt sich seit Langem für die Förderung der Stabilität und der Friedenskonsolidierung in der Region ein. Auf Ersuchen der Regierung in Bamako und des Mouvement National pour la Libération de l'Azawad (MNLA) leistet sie zudem Hilfestellung bei der Mediation, die Burkina Faso im Auftrag der Ecowas begonnen hat. Damit leistet die Schweiz einen Beitrag zur Eindämmung der extremistischen Übergriffe, die die Zerstörung von Kulturgütern zur Folge hatten. Dennoch bergen die durch den Konflikt zum Tragen gekommenen ethnischen Spannungen die Gefahr erneuter Anschläge auf das Kulturerbe Malis.</p><p>In der gegenwärtigen Situation wird die Schweiz auch weiterhin an den Bemühungen der internationalen Gemeinschaft um die Unterbindung weiterer Zerstörungen mitwirken, und zugleich wird sie für die Zeit nach dem Konflikt in Mali schon jetzt Vorkehrungen unterstützen, deren Gegenstand auch die Erhaltung des Kulturerbes ist.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Zurzeit ist die malische Stadt Timbuktu gleichermassen bedroht, wie es die Buddha-Statuen von Bamiyan in Afghanistan im Jahr 2001 waren. </p><p>Timbuktu liegt im nördlichen Teil des Landes, der seit April dieses Jahres von bewaffneten Islamisten kontrolliert wird.</p><p>Am 28. Juni 2012 hat die Unesco die Stadt Timbuktu auf Antrag der malischen Regierung auf die Liste des gefährdeten Welterbes gesetzt. </p><p>Zwei Tage später begannen Mitglieder der islamistischen Rebellengruppe Ansar Dine ("Verteidiger des Glaubens") in Timbuktu religiöse Güter zu zerstören, darunter mehrere Grabstätten muslimischer Schutzpatrone sowie einen Teil der Sidi-Yeyia-Moschee. </p><p>Der Uno-Sicherheitsrat hat diese Taten in der Resolution 2056 vom 5. Juli 2012 scharf verurteilt und betont, dass diese Handlungen eine Verletzung des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs, das auch Mali unterzeichnet hat, darstellen können. </p><p>An dieser Stelle gilt es noch in Erinnerung zu rufen, dass der beachtliche Schatz an über hunderttausend antiken Manuskripten, den die Stadt beherbergt, ebenfalls von islamistischen Gruppen zerstört zu werden droht.</p><p>Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um die Bemühungen der internationalen Gemeinschaft zum Schutz des Kulturerbes in Timbuktu zu unterstützen?</p>
  • Zerstörung des Weltkulturerbes in Timbuktu
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz verfolgt die politische und humanitäre Situation sowie die Sicherheitslage in Mali mit grosser Aufmerksamkeit. Sie nimmt aktiv an den Bemühungen der internationalen Gemeinschaft teil, das Kulturerbe zu schützen, die Anschläge auf die kulturellen und religiösen Stätten im Norden von Mali zu verurteilen und alle Konfliktparteien aufzurufen, ihre humanitärvölkerrechtlichen Verpflichtungen einzuhalten. Sie ist auf mehreren Ebenen aktiv:</p><p>- Als Mitglied des Welterbe-Komitees der Unesco war die Schweiz an dem Beschluss beteiligt, Timbuktu und das Grabmal von Askia in Gao auf die Liste des gefährdeten Welterbes zu setzen. Zudem ist sie Mitautorin des Appells von St. Petersburg, der die nach diesem ersten Beschluss erfolgten Zerstörungen verurteilt. Sie unterstützt den Einsatz aller dem Komitee zur Verfügung stehenden Instrumente, damit sichergestellt wird, dass Notmassnahmen getroffen werden, sobald die Lage dies erlaubt, und sie unterstützt den Aufruf des Komitees an die Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft (Ecowas) und die Länder der Region, an der Beilegung der Krise mitzuwirken, bei den Bemühungen um die Erhaltung des Kulturerbes zusammenzuarbeiten und den unerlaubten Handel mit Kulturgütern zu bekämpfen. Obgleich Aktionen vor Ort zurzeit nicht infrage kommen, weil die bewaffneten Gruppen den Norden Malis kontrollieren, steht angesichts der jüngsten Mali-Resolution des Uno-Sicherheitsrates (S/RES/2071, 2012, vom 12. Oktober 2012) zu hoffen, dass dies in naher Zukunft möglich sein wird. Die Schweiz verfolgt aufmerksam die Entwicklung konkreter Instrumente (Information für Armeeangehörige, Leitfaden für die Evaluierung der Schäden, Ausbildung von Polizeikräften für die Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kulturgütern) in der Unesco, die gewährleisten sollen, dass die verschiedenen Aspekte des Schutzes der malischen Kulturgüter jederzeit Berücksichtigung finden.</p><p>- Im Uno-Menschenrechtsrat unterstützte die Schweiz eine Resolution zu Mali, die namentlich die Zerstörung der kulturellen und religiösen Stätten verurteilt und zur unverzüglichen Einstellung der Zerstörungen aufruft. Die Schweiz schloss sich der frankophonen Gruppe an und erklärte, diese Anschläge stellten eine vorsätzliche Verletzung der kulturellen Rechte und der Religions- und Glaubensfreiheit dar. Zugleich begrüsste sie die Tatsache, dass Mali den Internationalen Strafgerichtshof (ICC) um Vorermittlungen ersucht hat. Im Sinne ihres Engagements für die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und die Bekämpfung der Straflosigkeit wird die Schweiz die Arbeiten des ICC im Zusammenhang mit Mali aufmerksam verfolgen.</p><p>- Die Schweiz beteiligte sich an der Ausarbeitung der Resolution zu Mali, die im Oktober dieses Jahres anlässlich des 14. Gipfels der Staats- und Regierungschefs der frankophonen Länder in Kinshasa verabschiedet wurde. Diese Resolution griff die obengenannten Vorwürfe auf.</p><p>- Die Schweiz setzt sich seit Langem für die Förderung der Stabilität und der Friedenskonsolidierung in der Region ein. Auf Ersuchen der Regierung in Bamako und des Mouvement National pour la Libération de l'Azawad (MNLA) leistet sie zudem Hilfestellung bei der Mediation, die Burkina Faso im Auftrag der Ecowas begonnen hat. Damit leistet die Schweiz einen Beitrag zur Eindämmung der extremistischen Übergriffe, die die Zerstörung von Kulturgütern zur Folge hatten. Dennoch bergen die durch den Konflikt zum Tragen gekommenen ethnischen Spannungen die Gefahr erneuter Anschläge auf das Kulturerbe Malis.</p><p>In der gegenwärtigen Situation wird die Schweiz auch weiterhin an den Bemühungen der internationalen Gemeinschaft um die Unterbindung weiterer Zerstörungen mitwirken, und zugleich wird sie für die Zeit nach dem Konflikt in Mali schon jetzt Vorkehrungen unterstützen, deren Gegenstand auch die Erhaltung des Kulturerbes ist.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Zurzeit ist die malische Stadt Timbuktu gleichermassen bedroht, wie es die Buddha-Statuen von Bamiyan in Afghanistan im Jahr 2001 waren. </p><p>Timbuktu liegt im nördlichen Teil des Landes, der seit April dieses Jahres von bewaffneten Islamisten kontrolliert wird.</p><p>Am 28. Juni 2012 hat die Unesco die Stadt Timbuktu auf Antrag der malischen Regierung auf die Liste des gefährdeten Welterbes gesetzt. </p><p>Zwei Tage später begannen Mitglieder der islamistischen Rebellengruppe Ansar Dine ("Verteidiger des Glaubens") in Timbuktu religiöse Güter zu zerstören, darunter mehrere Grabstätten muslimischer Schutzpatrone sowie einen Teil der Sidi-Yeyia-Moschee. </p><p>Der Uno-Sicherheitsrat hat diese Taten in der Resolution 2056 vom 5. Juli 2012 scharf verurteilt und betont, dass diese Handlungen eine Verletzung des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs, das auch Mali unterzeichnet hat, darstellen können. </p><p>An dieser Stelle gilt es noch in Erinnerung zu rufen, dass der beachtliche Schatz an über hunderttausend antiken Manuskripten, den die Stadt beherbergt, ebenfalls von islamistischen Gruppen zerstört zu werden droht.</p><p>Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um die Bemühungen der internationalen Gemeinschaft zum Schutz des Kulturerbes in Timbuktu zu unterstützen?</p>
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