Akute Bedrohung des Schweizer Laubholzbestandes durch den asiatischen Laubholzbockkäfer
- ShortId
-
12.3725
- Id
-
20123725
- Updated
-
27.07.2023 19:17
- Language
-
de
- Title
-
Akute Bedrohung des Schweizer Laubholzbestandes durch den asiatischen Laubholzbockkäfer
- AdditionalIndexing
-
52;55;Tierwelt;Holzprodukt;Einfuhrpolitik;Wald;Pflanzenschutzverfahren;Waldschutz
- 1
-
- L04K07050401, Holzprodukt
- L04K14010702, Wald
- L05K1401070108, Waldschutz
- L04K07010302, Einfuhrpolitik
- L05K1401020309, Pflanzenschutzverfahren
- L04K06030307, Tierwelt
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Asiatische Laubholzbockkäfer (ALB) wurde 2001 zum ersten Mal in Europa in Österreich festgestellt. Die ersten Meldungen in der Schweiz lagen 2011 vor.</p><p>Import</p><p>1./3. Der Bundesrat hält die Importbestimmungen (Art. 7 bis 19) der Pflanzenschutzverordnung vom 27. Oktober 2010 (PSV; SR 916.20) im Moment für ausreichend. Sie sind mit den Pflanzenschutzbestimmungen der EU harmonisiert. Die Einfuhrkontrollen wurden bereits vor 2011, dem ersten Auftreten des ALB in der Schweiz, verstärkt. Zudem hat der Eidgenössische Pflanzenschutzdienst (EPSD) per Anfang Juli 2012 eine Allgemeinverfügung erlassen zur Durchsetzung des geltenden ISPM-15-Standards (vgl. Art. 9 Abs. 2 PSV). Die Allgemeinverfügung richtet sich an Importeure von Steinen und Steinprodukten. Das hat zur Folge, dass Lieferungen von Steinen und Steinprodukten mit Verpackungsholz aus Drittstaaten (Länder ausserhalb der EU) der Meldepflicht unterstehen und durch den EPSD kontrolliert werden, bevor sie am Markt weiterverbreitet werden können. Auf den 1. Januar 2013 wird eine Ausdehnung der Meldepflicht auf weitere Importe mit Holzverpackungen geprüft.</p><p>2. Für die Verpackung von sehr schweren Handelsgütern (Steine, Metalle, grosse Maschinen usw.) ist Massivholz aufgrund der grossen Belastbarkeit immer noch erste Wahl. Ein Importverbot wäre rechtlich und handelspolitisch nur schwer umsetzbar und ein von der EU losgelöstes Vorgehen nicht sinnvoll. Viel wichtiger erscheint dem Bundesrat daher die Durchsetzung der bestehenden Pflanzenschutzbestimmungen, wie etwa eine korrekte thermische oder chemische Behandlung und Kennzeichnung des Verpackungsmaterials aus Holz (ISPM-15-Standard, siehe oben).</p><p>4./5./6. Der ALB wird primär mit Verpackungsholz und anderem Massivholz, der verwandte Citrusbockkäfer (CLB) hingegen mit Pflanzen (Ahorn und andere Laubbaumarten, Topfpflanzen, Bonsais) verschleppt. Die Einfuhr von Ahornen aus China war in der Schweiz und in der EU von 2010 bis 2012 verboten. Nach der Prüfung der Situation in China haben die EU und die Schweiz das Importverbot wieder aufgehoben. Da aber auch der CLB ein sehr hohes Schadpotenzial aufweist, drängen sich auch hier verstärkte, regelmässige Kontrollen bei der Einfuhr von Pflanzen und bei Baumschulen auf. Entsprechende Massnahmen sind gemäss der Verordnung des Bundesamtes für Landwirtschaft vom 25. Februar 2004 über vorübergehende Pflanzenschutzmassnahmen (SR 916.202.1) in Ausarbeitung. Daneben ist die Durchsetzung des bestehenden Pflanzenpasssystems gemäss den Artikeln 8, 25 und 36 in Verbindung mit Anhang 9 PSV eine wichtige Massnahme.</p><p>Monitoring / Bekämpfung</p><p>1. Die abgegrenzten Flächen (Befallsherd, Fokus- und Pufferzonen) müssen bei zusätzlichem Befall ausgedehnt und aktualisiert werden. Zudem müssen die vorgeschriebenen Überwachungs- und Bekämpfungsmassnahmen von den Kantonen gemäss Richtlinie des Bundes umgesetzt werden (Tilgung, präventive Fällung von Wirtsbäumen usw.). Diese Richtlinie wird vom Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen zurzeit erarbeitet und liegt als Entwurf vor. Sie soll auf den 1. Januar 2013 in Kraft treten. Bis dahin werden die Massnahmen gegenüber den betroffenen Kantonen im Einzelfall verfügt.</p><p>2. Ein abgegrenztes Gebiet gilt als befallsfrei, wenn mindestens vier Jahre (zwei Käfer-Entwicklungszyklen) nach Feststellung des Käferbefalls kein weiterer Befall ermittelt werden konnte. Folglich muss ein Befallsherd mindestens vier Jahre kontrolliert werden.</p><p>3. Prinzipiell wird die Tilgung des Befallsherdes angestrebt, was das übliche Vorgehen in Europa aufgrund der Vorgaben der European Plant Protection Organisation darstellt. Im Einzelfall wird aber zusammen mit den Kantonen eine Güterabwägung vorgenommen.</p><p>4. Zurzeit hat der Bund gemäss Artikel 37 des Waldgesetzes vom 4. Oktober 1991 (SR 921.0) nur bei Bekämpfungsmassnahmen im Schutzwald die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zu leisten. Für die Unterstützung ausserhalb des Schutzwaldes fehlt eine gesetzliche Grundlage. Der Bundesrat hat am 14. September 2012 das UVEK (Bafu) beauftragt, innerhalb von zwölf Monaten eine Vernehmlassungsvorlage mit dem Schwerpunkt "Prävention und Bekämpfung von biotischen Gefahren ausserhalb des Schutzwaldes" auszuarbeiten. Die Mittel für Monitoring und Diagnosezwecke sollen ab 2014 um 2 Millionen Franken pro Jahr erhöht werden.</p><p>Ausbildung</p><p>Die Ausbildung der Kontrolleure (Baumsteiger) wird heute vom Bund finanziert und diejenige von Suchhunden der Rettungshundeorganisation finanziell unterstützt. Bisher sind über 70 Baumsteiger aus verschiedenen Kantonen ausgebildet worden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der asiatische Laubholzbockkäfer (ALB) ist in Ostasien beheimatet. Er befällt dort eine Vielzahl von Laubholzbaumarten. Bedauerlicherweise wurden in den vergangenen Jahren zum Teil Transportpaletten und Verpackungsholz aus befallenem Holz hergestellt und in alle Welt versandt. Seit 2001 ist bekannt, dass der Käfer auch in die Schweiz eingeschleppt wurde. Im Gegensatz zu seinem ursprünglichen Verbreitungsgebiet ist das Tier als Neozoon nicht auf bestimmte Wirtsarten spezialisiert, sondern befällt alle Laubbäume und damit auch viele wirtschaftlich genutzte Bestände wie Wälder und Obstbäume. Wegen dieses unspezifischen Frasses wird der Käfer in den neu besiedelten Gebieten zu einem ernstzunehmenden Problem für das Ökosystem. In Winterthur mussten 2012 notfallmässig über sechzig Bäume gefällt werden. Das Winterthurer Vorkommnis zeigt, dass der ALB-Befall wesentlich dramatischer ist als ursprünglich angenommen; es wurden mehrere hundert Tiere in allen Entwicklungsstadien entdeckt. Im Zusammenhang mit diesen Vorkommnissen stelle ich folgende Fragen:</p><p>Import</p><p>1. Hält der Bundesrat die Importbestimmungen und die Grenzkontrollen zur Abwehr des ALB für ausreichend?</p><p>2. Kann verfügt werden, dass für den Import von Waren aus China keinerlei Paletten oder Verpackungsmaterialien aus Holz mehr verwendet werden dürfen?</p><p>3. Werden die inländischen Steinimporteure, welche Natursteine aus China importieren, erfasst, und wird ihr Warenfluss kontrolliert?</p><p>4. Mit welchen Massnahmen gedenkt der Bund die importierten Pflanzen besser zu kontrollieren?</p><p>5. Lässt sich der Import der am meisten gefährdeten Arten (Ahorne, Bonsai-Pflanzen) einschränken?</p><p>6. Was gedenkt der Bund gegen die Einfuhr des ähnlich aggressiven Zitrusbockkäfers zu tun? Dieser Käfer ist in Norditalien, dem Standort vieler Baumschulen, aktiv. Er wurde in anderen Ländern wiederholt mit eingeführten Pflanzen eingeschleppt.</p><p>Monitoring/Bekämpfung</p><p>1. Werden die Kontrollflächen ausgedehnt und aktualisiert?</p><p>2. Werden die ALB-Befallsorte der Vergangenheit nachkontrolliert?</p><p>3. Werden bei einem starken Befall von ALB die betroffenen Bestände gerodet?</p><p>4. Wie beteiligt sich der Bund an den Aufwendungen der ALB-Bekämpfungsmassnahmen?</p><p>Ausbildung</p><p>Was gedenkt der Bund zur Beschleunigung der Ausbildung von Baumkontrolleuren, Baumsteigern und Suchhunden zu tun?</p>
- Akute Bedrohung des Schweizer Laubholzbestandes durch den asiatischen Laubholzbockkäfer
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Asiatische Laubholzbockkäfer (ALB) wurde 2001 zum ersten Mal in Europa in Österreich festgestellt. Die ersten Meldungen in der Schweiz lagen 2011 vor.</p><p>Import</p><p>1./3. Der Bundesrat hält die Importbestimmungen (Art. 7 bis 19) der Pflanzenschutzverordnung vom 27. Oktober 2010 (PSV; SR 916.20) im Moment für ausreichend. Sie sind mit den Pflanzenschutzbestimmungen der EU harmonisiert. Die Einfuhrkontrollen wurden bereits vor 2011, dem ersten Auftreten des ALB in der Schweiz, verstärkt. Zudem hat der Eidgenössische Pflanzenschutzdienst (EPSD) per Anfang Juli 2012 eine Allgemeinverfügung erlassen zur Durchsetzung des geltenden ISPM-15-Standards (vgl. Art. 9 Abs. 2 PSV). Die Allgemeinverfügung richtet sich an Importeure von Steinen und Steinprodukten. Das hat zur Folge, dass Lieferungen von Steinen und Steinprodukten mit Verpackungsholz aus Drittstaaten (Länder ausserhalb der EU) der Meldepflicht unterstehen und durch den EPSD kontrolliert werden, bevor sie am Markt weiterverbreitet werden können. Auf den 1. Januar 2013 wird eine Ausdehnung der Meldepflicht auf weitere Importe mit Holzverpackungen geprüft.</p><p>2. Für die Verpackung von sehr schweren Handelsgütern (Steine, Metalle, grosse Maschinen usw.) ist Massivholz aufgrund der grossen Belastbarkeit immer noch erste Wahl. Ein Importverbot wäre rechtlich und handelspolitisch nur schwer umsetzbar und ein von der EU losgelöstes Vorgehen nicht sinnvoll. Viel wichtiger erscheint dem Bundesrat daher die Durchsetzung der bestehenden Pflanzenschutzbestimmungen, wie etwa eine korrekte thermische oder chemische Behandlung und Kennzeichnung des Verpackungsmaterials aus Holz (ISPM-15-Standard, siehe oben).</p><p>4./5./6. Der ALB wird primär mit Verpackungsholz und anderem Massivholz, der verwandte Citrusbockkäfer (CLB) hingegen mit Pflanzen (Ahorn und andere Laubbaumarten, Topfpflanzen, Bonsais) verschleppt. Die Einfuhr von Ahornen aus China war in der Schweiz und in der EU von 2010 bis 2012 verboten. Nach der Prüfung der Situation in China haben die EU und die Schweiz das Importverbot wieder aufgehoben. Da aber auch der CLB ein sehr hohes Schadpotenzial aufweist, drängen sich auch hier verstärkte, regelmässige Kontrollen bei der Einfuhr von Pflanzen und bei Baumschulen auf. Entsprechende Massnahmen sind gemäss der Verordnung des Bundesamtes für Landwirtschaft vom 25. Februar 2004 über vorübergehende Pflanzenschutzmassnahmen (SR 916.202.1) in Ausarbeitung. Daneben ist die Durchsetzung des bestehenden Pflanzenpasssystems gemäss den Artikeln 8, 25 und 36 in Verbindung mit Anhang 9 PSV eine wichtige Massnahme.</p><p>Monitoring / Bekämpfung</p><p>1. Die abgegrenzten Flächen (Befallsherd, Fokus- und Pufferzonen) müssen bei zusätzlichem Befall ausgedehnt und aktualisiert werden. Zudem müssen die vorgeschriebenen Überwachungs- und Bekämpfungsmassnahmen von den Kantonen gemäss Richtlinie des Bundes umgesetzt werden (Tilgung, präventive Fällung von Wirtsbäumen usw.). Diese Richtlinie wird vom Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen zurzeit erarbeitet und liegt als Entwurf vor. Sie soll auf den 1. Januar 2013 in Kraft treten. Bis dahin werden die Massnahmen gegenüber den betroffenen Kantonen im Einzelfall verfügt.</p><p>2. Ein abgegrenztes Gebiet gilt als befallsfrei, wenn mindestens vier Jahre (zwei Käfer-Entwicklungszyklen) nach Feststellung des Käferbefalls kein weiterer Befall ermittelt werden konnte. Folglich muss ein Befallsherd mindestens vier Jahre kontrolliert werden.</p><p>3. Prinzipiell wird die Tilgung des Befallsherdes angestrebt, was das übliche Vorgehen in Europa aufgrund der Vorgaben der European Plant Protection Organisation darstellt. Im Einzelfall wird aber zusammen mit den Kantonen eine Güterabwägung vorgenommen.</p><p>4. Zurzeit hat der Bund gemäss Artikel 37 des Waldgesetzes vom 4. Oktober 1991 (SR 921.0) nur bei Bekämpfungsmassnahmen im Schutzwald die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zu leisten. Für die Unterstützung ausserhalb des Schutzwaldes fehlt eine gesetzliche Grundlage. Der Bundesrat hat am 14. September 2012 das UVEK (Bafu) beauftragt, innerhalb von zwölf Monaten eine Vernehmlassungsvorlage mit dem Schwerpunkt "Prävention und Bekämpfung von biotischen Gefahren ausserhalb des Schutzwaldes" auszuarbeiten. Die Mittel für Monitoring und Diagnosezwecke sollen ab 2014 um 2 Millionen Franken pro Jahr erhöht werden.</p><p>Ausbildung</p><p>Die Ausbildung der Kontrolleure (Baumsteiger) wird heute vom Bund finanziert und diejenige von Suchhunden der Rettungshundeorganisation finanziell unterstützt. Bisher sind über 70 Baumsteiger aus verschiedenen Kantonen ausgebildet worden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der asiatische Laubholzbockkäfer (ALB) ist in Ostasien beheimatet. Er befällt dort eine Vielzahl von Laubholzbaumarten. Bedauerlicherweise wurden in den vergangenen Jahren zum Teil Transportpaletten und Verpackungsholz aus befallenem Holz hergestellt und in alle Welt versandt. Seit 2001 ist bekannt, dass der Käfer auch in die Schweiz eingeschleppt wurde. Im Gegensatz zu seinem ursprünglichen Verbreitungsgebiet ist das Tier als Neozoon nicht auf bestimmte Wirtsarten spezialisiert, sondern befällt alle Laubbäume und damit auch viele wirtschaftlich genutzte Bestände wie Wälder und Obstbäume. Wegen dieses unspezifischen Frasses wird der Käfer in den neu besiedelten Gebieten zu einem ernstzunehmenden Problem für das Ökosystem. In Winterthur mussten 2012 notfallmässig über sechzig Bäume gefällt werden. Das Winterthurer Vorkommnis zeigt, dass der ALB-Befall wesentlich dramatischer ist als ursprünglich angenommen; es wurden mehrere hundert Tiere in allen Entwicklungsstadien entdeckt. Im Zusammenhang mit diesen Vorkommnissen stelle ich folgende Fragen:</p><p>Import</p><p>1. Hält der Bundesrat die Importbestimmungen und die Grenzkontrollen zur Abwehr des ALB für ausreichend?</p><p>2. Kann verfügt werden, dass für den Import von Waren aus China keinerlei Paletten oder Verpackungsmaterialien aus Holz mehr verwendet werden dürfen?</p><p>3. Werden die inländischen Steinimporteure, welche Natursteine aus China importieren, erfasst, und wird ihr Warenfluss kontrolliert?</p><p>4. Mit welchen Massnahmen gedenkt der Bund die importierten Pflanzen besser zu kontrollieren?</p><p>5. Lässt sich der Import der am meisten gefährdeten Arten (Ahorne, Bonsai-Pflanzen) einschränken?</p><p>6. Was gedenkt der Bund gegen die Einfuhr des ähnlich aggressiven Zitrusbockkäfers zu tun? Dieser Käfer ist in Norditalien, dem Standort vieler Baumschulen, aktiv. Er wurde in anderen Ländern wiederholt mit eingeführten Pflanzen eingeschleppt.</p><p>Monitoring/Bekämpfung</p><p>1. Werden die Kontrollflächen ausgedehnt und aktualisiert?</p><p>2. Werden die ALB-Befallsorte der Vergangenheit nachkontrolliert?</p><p>3. Werden bei einem starken Befall von ALB die betroffenen Bestände gerodet?</p><p>4. Wie beteiligt sich der Bund an den Aufwendungen der ALB-Bekämpfungsmassnahmen?</p><p>Ausbildung</p><p>Was gedenkt der Bund zur Beschleunigung der Ausbildung von Baumkontrolleuren, Baumsteigern und Suchhunden zu tun?</p>
- Akute Bedrohung des Schweizer Laubholzbestandes durch den asiatischen Laubholzbockkäfer
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