Massnahmen zur Unterstützung der Schweizer Weinwirtschaft
- ShortId
-
12.3733
- Id
-
20123733
- Updated
-
27.07.2023 20:01
- Language
-
de
- Title
-
Massnahmen zur Unterstützung der Schweizer Weinwirtschaft
- AdditionalIndexing
-
55;Wein;Inlandsproduktion;Handel mit Agrarerzeugnissen;Absatzförderung;Weinbau;Importschutz für landwirtschaftliche Produkte;Vermarktung (speziell);Agrarpolitik (speziell)
- 1
-
- L05K1401010116, Weinbau
- L04K14010302, Agrarpolitik (speziell)
- L05K0701020304, Handel mit Agrarerzeugnissen
- L05K1401040306, Importschutz für landwirtschaftliche Produkte
- L04K07010103, Vermarktung (speziell)
- L05K0701010301, Absatzförderung
- L04K07060204, Inlandsproduktion
- L06K140201010104, Wein
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Schweizer Weinwirtschaft befindet sich derzeit in einer sehr schwierigen Lage. Dies ist hauptsächlich auf den starken Franken zurückzuführen. Schweizer Winzerinnen und Winzer können derzeit mit ihren Weinen bestimmte Importweine nicht mehr konkurrieren, denn die Preise reichen nicht einmal mehr zur Deckung der Produktionskosten. Zudem wird jetzt, da der Konsum in der Schweiz deutlich zurückgegangen ist, immer noch dieselbe Menge Wein importiert. Es ist an der Zeit, dass die Politik eingreift.</p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zur Unterstützung der Schweizer Weinwirtschaft zu ergreifen. Dabei soll der Bundesrat vor allem auf die nachfolgenden beiden Strategien setzen:</p><p>1. Schweizer Weine gezielter fördern, in erster Linie im Inland, wobei der Vermarktung von Schweizer Weinen im Ausland jedoch auch Rechnung getragen werden soll, denn sie hat einen grossen Einfluss auf das Image der Schweizer Weine. </p><p>2. Darauf hinwirken, dass bestimmte Einfuhrbedingungen festgelegt werden, damit die Gleichbehandlung von Schweizer und ausländischen Winzerinnen und Winzern sichergestellt werden kann. So sollten beispielsweise ethische Richtlinien für die Weinproduktion (nachhaltige Entwicklung, verwendete Ressourcen, Arbeitsbedingungen usw.) gefordert werden.</p>
- <p>Der Bundesrat hat in seinen Stellungnahmen zu den Motionen Favre 12.3314, "Verstärkte Förderung von Schweizer Wein mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung", und Barthassat 12.3597, "Mehr Unterstützung für die regionale Förderung der AOC-Weine", die Modalitäten im Zusammenhang mit Absatzförderungsmassnahmen für die Branchen dargelegt. In diesen Motionen wird auch sein Antrag erläutert, der in der Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014-2017 enthalten ist und die verfügbaren Finanzmittel erhöhen und die Unterstützung auf die Marktforschung und die Marktbearbeitung im Ausland ausweiten möchte. Der Bundesrat verweist den Motionär auf diese Stellungnahmen und versichert ihm, dass er hinsichtlich der Bedeutung einer Image-Stärkung des Schweizer Weins im In- und Ausland ganz seiner Meinung ist. In der Schweiz verfügen die Winzer und Einkellerer über ein umfassendes berufliches Know-how, dank dessen sie die Qualität von Schweizer Wein stetig steigern und die Umwelt dabei immer besser schützen. Diese Stärken werden von den Konsumenten sicherlich noch nicht genügend wahrgenommen.</p><p>Das Lebensmittelrecht ist für inländischen und importierten Wein gleichermassen verbindlich. So gelten beispielsweise für alle Weine, die in der Schweiz in Verkehr gebracht werden, dieselben bundesrechtlichen Bestimmungen bezüglich der Höchstkonzentrationen von Fremdstoffen im Wein. Die Schweizer Vorschriften betreffend die ökologischen Aspekte der Produktionsbedingungen fallen zum Teil in den Bereich der Agrarpolitik. Für ihre freiwillige Einhaltung werden im Rahmen der Direktzahlungen Anreize geschaffen. Bei den Auflagen zu den sozialen Aspekten gibt es internationale Bestimmungen, namentlich die acht Übereinkommen über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit der Internationalen Arbeitsorganisation, die für ihre Mitglieder bindend sind. Bereits heute setzt sich der Bund auf verschiedenen Ebenen dafür ein, eine bessere Anwendung dieser Bestimmungen in den Produktionsländern zu fördern und ihre Umsetzung verbindlicher zu gestalten. Würde der Bund zu den bereits bestehenden Auflagen für Importwein weitere hinzufügen, könnten das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen und das Übereinkommen über technische Handelshemmnisse der WTO nicht mehr eingehalten werden. Diese Einschränkungen wären diskriminierend oder hätten technische Handelshemmnisse zur Folge. Im Übrigen bieten Initiativen privater Akteure wie Labels in den Bereichen Ökologie und Soziales, verbunden mit der gesetzlichen Verpflichtung, das Produktionsland des Weins anzugeben, dem Konsumenten die Möglichkeit, jenes Produkt zu wählen, das seinen Überzeugungen hinsichtlich der nachhaltigen Entwicklung am besten entspricht.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass dem Bestreben, Absatzförderungsmassnahmen für Schweizer Wein zu intensivieren, mit der Budgeterhöhung, wie sie in der Botschaft zur AP 2014-2017 dargelegt wurde, Rechnung getragen wird. Er erachtet eine Verschärfung der Produktionsauflagen für Importwein als nicht vereinbar mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz bei der WTO und der EU.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zugunsten der Schweizer Weinwirtschaft zu ergreifen. Hierfür soll er insbesondere den Schweizer Wein gezielter fördern und bestimmte Einfuhrbedingungen festlegen.</p>
- Massnahmen zur Unterstützung der Schweizer Weinwirtschaft
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Schweizer Weinwirtschaft befindet sich derzeit in einer sehr schwierigen Lage. Dies ist hauptsächlich auf den starken Franken zurückzuführen. Schweizer Winzerinnen und Winzer können derzeit mit ihren Weinen bestimmte Importweine nicht mehr konkurrieren, denn die Preise reichen nicht einmal mehr zur Deckung der Produktionskosten. Zudem wird jetzt, da der Konsum in der Schweiz deutlich zurückgegangen ist, immer noch dieselbe Menge Wein importiert. Es ist an der Zeit, dass die Politik eingreift.</p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zur Unterstützung der Schweizer Weinwirtschaft zu ergreifen. Dabei soll der Bundesrat vor allem auf die nachfolgenden beiden Strategien setzen:</p><p>1. Schweizer Weine gezielter fördern, in erster Linie im Inland, wobei der Vermarktung von Schweizer Weinen im Ausland jedoch auch Rechnung getragen werden soll, denn sie hat einen grossen Einfluss auf das Image der Schweizer Weine. </p><p>2. Darauf hinwirken, dass bestimmte Einfuhrbedingungen festgelegt werden, damit die Gleichbehandlung von Schweizer und ausländischen Winzerinnen und Winzern sichergestellt werden kann. So sollten beispielsweise ethische Richtlinien für die Weinproduktion (nachhaltige Entwicklung, verwendete Ressourcen, Arbeitsbedingungen usw.) gefordert werden.</p>
- <p>Der Bundesrat hat in seinen Stellungnahmen zu den Motionen Favre 12.3314, "Verstärkte Förderung von Schweizer Wein mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung", und Barthassat 12.3597, "Mehr Unterstützung für die regionale Förderung der AOC-Weine", die Modalitäten im Zusammenhang mit Absatzförderungsmassnahmen für die Branchen dargelegt. In diesen Motionen wird auch sein Antrag erläutert, der in der Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014-2017 enthalten ist und die verfügbaren Finanzmittel erhöhen und die Unterstützung auf die Marktforschung und die Marktbearbeitung im Ausland ausweiten möchte. Der Bundesrat verweist den Motionär auf diese Stellungnahmen und versichert ihm, dass er hinsichtlich der Bedeutung einer Image-Stärkung des Schweizer Weins im In- und Ausland ganz seiner Meinung ist. In der Schweiz verfügen die Winzer und Einkellerer über ein umfassendes berufliches Know-how, dank dessen sie die Qualität von Schweizer Wein stetig steigern und die Umwelt dabei immer besser schützen. Diese Stärken werden von den Konsumenten sicherlich noch nicht genügend wahrgenommen.</p><p>Das Lebensmittelrecht ist für inländischen und importierten Wein gleichermassen verbindlich. So gelten beispielsweise für alle Weine, die in der Schweiz in Verkehr gebracht werden, dieselben bundesrechtlichen Bestimmungen bezüglich der Höchstkonzentrationen von Fremdstoffen im Wein. Die Schweizer Vorschriften betreffend die ökologischen Aspekte der Produktionsbedingungen fallen zum Teil in den Bereich der Agrarpolitik. Für ihre freiwillige Einhaltung werden im Rahmen der Direktzahlungen Anreize geschaffen. Bei den Auflagen zu den sozialen Aspekten gibt es internationale Bestimmungen, namentlich die acht Übereinkommen über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit der Internationalen Arbeitsorganisation, die für ihre Mitglieder bindend sind. Bereits heute setzt sich der Bund auf verschiedenen Ebenen dafür ein, eine bessere Anwendung dieser Bestimmungen in den Produktionsländern zu fördern und ihre Umsetzung verbindlicher zu gestalten. Würde der Bund zu den bereits bestehenden Auflagen für Importwein weitere hinzufügen, könnten das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen und das Übereinkommen über technische Handelshemmnisse der WTO nicht mehr eingehalten werden. Diese Einschränkungen wären diskriminierend oder hätten technische Handelshemmnisse zur Folge. Im Übrigen bieten Initiativen privater Akteure wie Labels in den Bereichen Ökologie und Soziales, verbunden mit der gesetzlichen Verpflichtung, das Produktionsland des Weins anzugeben, dem Konsumenten die Möglichkeit, jenes Produkt zu wählen, das seinen Überzeugungen hinsichtlich der nachhaltigen Entwicklung am besten entspricht.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass dem Bestreben, Absatzförderungsmassnahmen für Schweizer Wein zu intensivieren, mit der Budgeterhöhung, wie sie in der Botschaft zur AP 2014-2017 dargelegt wurde, Rechnung getragen wird. Er erachtet eine Verschärfung der Produktionsauflagen für Importwein als nicht vereinbar mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz bei der WTO und der EU.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zugunsten der Schweizer Weinwirtschaft zu ergreifen. Hierfür soll er insbesondere den Schweizer Wein gezielter fördern und bestimmte Einfuhrbedingungen festlegen.</p>
- Massnahmen zur Unterstützung der Schweizer Weinwirtschaft
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