Vernünftige Vergabepraxis bei der KEV einführen
- ShortId
-
12.3734
- Id
-
20123734
- Updated
-
28.07.2023 15:10
- Language
-
de
- Title
-
Vernünftige Vergabepraxis bei der KEV einführen
- AdditionalIndexing
-
66;Kleinkraftwerk;Einspeisevergütung;Durchführung eines Projektes;Subvention
- 1
-
- L06K170303010103, Einspeisevergütung
- L04K17030204, Kleinkraftwerk
- L05K1102030202, Subvention
- L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Zurzeit befindet sich auf der KEV-Warteliste eine Vielzahl von Projekten, welche höchstens eine minimale Chance haben, realisiert zu werden und in den Genuss von KEV-Geldern zu kommen. Gesuche von Projekten, deren Umsetzung zum Beispiel durch Einsprachen blockiert ist, blockieren andere Projekte, die bereits realisiert sind. Bereits realisierte Projekte können also nicht von KEV-Geldern profitieren, weil unrealisierte Projekte, deren Umsetzung mehr als fraglich ist, die Warteliste blockieren.</p><p>Sobald ein Projekt realisiert ist und die Bestätigung der Produktionsaufnahme vorliegt, sollte die Möglichkeit bestehen, dass dieses von der Warteliste auf eine Liste "realisierte Projekte" transferiert oder zumindest an die Spitze der Warteliste gesetzt würde, um somit KEV-Bezüger werden zu können.</p><p>Weiter sollten Projekte, die innerhalb von zwei Jahren nach Anmeldung nicht realisiert und in Betrieb sind, von der Warteliste gestrichen werden.</p>
- <p>Die Warteliste für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) ist mit rund 21 000 Projekten (Stand September 2012) in der Tat unerfreulich lang. Dieser Umstand soll im Rahmen der Energiestrategie 2050 geändert werden. Mit der Entfernung des Gesamtkostendeckels sowie der Teildeckel für einzelne Technologien sollen die zur Verfügung stehenden Mittel des KEV-Fonds erhöht werden. Dadurch sollte die Warteliste für Technologien mit langen Planungs- und Bauzeiträumen (Wind-, Kleinwasserkraft- und Biomasse-Projekte) abgebaut werden können. Für Fotovoltaikanlagen ist eine alternative Lösung vorgesehen. Für diese Technologie soll es weiterhin Jahreskontingente geben. Deshalb ist mit einem Weiterbestehen der Warteliste für Fotovoltaikprojekte zu rechnen. Allerdings kann auch diese Warteliste teilweise abgebaut werden, weil für kleine Fotovoltaikanlagen (weniger als 10 Kilowatt) anstelle der Einspeisevergütung neu sogenannte Einmalzahlungen ausgerichtet werden. Diese einmaligen Investitionshilfen belaufen sich auf maximal 30 Prozent der Investitionskosten.</p><p>Die in der Motion vorgeschlagene Regelung würde eine grundlegende Umstellung der Warteliste bewirken. Zudem würde die Planungssicherheit der Investoren je nach Situation unterschiedlich beeinflusst: Investoren, die das finanzielle Risiko ohne Absicherung tragen können, wären im Vorteil. Diejenigen, die auf eine Zusage angewiesen sind, würden hingegen benachteiligt. Erstere würden durch rasches Bauen ohne KEV-Zusage in der Warteliste nach vorne rutschen, letztere würden hingegen nach hinten verdrängt. Eine derartige Umstellung würde die Mitnahmeeffekte folglich erhöhen. Im Weiteren würde die ständige Bewirtschaftung der Warteliste - verbunden mit der Beantwortung aller Anfragen - zu einem höheren administrativen Aufwand führen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Vergabepraxis von KEV-Geldern dahingehend zu ändern, dass bereits realisierte Projekte nicht durch Projekte beim Bezug von KEV-Geldern behindert werden, deren Umsetzung fraglich oder unwahrscheinlich ist.</p>
- Vernünftige Vergabepraxis bei der KEV einführen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Zurzeit befindet sich auf der KEV-Warteliste eine Vielzahl von Projekten, welche höchstens eine minimale Chance haben, realisiert zu werden und in den Genuss von KEV-Geldern zu kommen. Gesuche von Projekten, deren Umsetzung zum Beispiel durch Einsprachen blockiert ist, blockieren andere Projekte, die bereits realisiert sind. Bereits realisierte Projekte können also nicht von KEV-Geldern profitieren, weil unrealisierte Projekte, deren Umsetzung mehr als fraglich ist, die Warteliste blockieren.</p><p>Sobald ein Projekt realisiert ist und die Bestätigung der Produktionsaufnahme vorliegt, sollte die Möglichkeit bestehen, dass dieses von der Warteliste auf eine Liste "realisierte Projekte" transferiert oder zumindest an die Spitze der Warteliste gesetzt würde, um somit KEV-Bezüger werden zu können.</p><p>Weiter sollten Projekte, die innerhalb von zwei Jahren nach Anmeldung nicht realisiert und in Betrieb sind, von der Warteliste gestrichen werden.</p>
- <p>Die Warteliste für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) ist mit rund 21 000 Projekten (Stand September 2012) in der Tat unerfreulich lang. Dieser Umstand soll im Rahmen der Energiestrategie 2050 geändert werden. Mit der Entfernung des Gesamtkostendeckels sowie der Teildeckel für einzelne Technologien sollen die zur Verfügung stehenden Mittel des KEV-Fonds erhöht werden. Dadurch sollte die Warteliste für Technologien mit langen Planungs- und Bauzeiträumen (Wind-, Kleinwasserkraft- und Biomasse-Projekte) abgebaut werden können. Für Fotovoltaikanlagen ist eine alternative Lösung vorgesehen. Für diese Technologie soll es weiterhin Jahreskontingente geben. Deshalb ist mit einem Weiterbestehen der Warteliste für Fotovoltaikprojekte zu rechnen. Allerdings kann auch diese Warteliste teilweise abgebaut werden, weil für kleine Fotovoltaikanlagen (weniger als 10 Kilowatt) anstelle der Einspeisevergütung neu sogenannte Einmalzahlungen ausgerichtet werden. Diese einmaligen Investitionshilfen belaufen sich auf maximal 30 Prozent der Investitionskosten.</p><p>Die in der Motion vorgeschlagene Regelung würde eine grundlegende Umstellung der Warteliste bewirken. Zudem würde die Planungssicherheit der Investoren je nach Situation unterschiedlich beeinflusst: Investoren, die das finanzielle Risiko ohne Absicherung tragen können, wären im Vorteil. Diejenigen, die auf eine Zusage angewiesen sind, würden hingegen benachteiligt. Erstere würden durch rasches Bauen ohne KEV-Zusage in der Warteliste nach vorne rutschen, letztere würden hingegen nach hinten verdrängt. Eine derartige Umstellung würde die Mitnahmeeffekte folglich erhöhen. Im Weiteren würde die ständige Bewirtschaftung der Warteliste - verbunden mit der Beantwortung aller Anfragen - zu einem höheren administrativen Aufwand führen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Vergabepraxis von KEV-Geldern dahingehend zu ändern, dass bereits realisierte Projekte nicht durch Projekte beim Bezug von KEV-Geldern behindert werden, deren Umsetzung fraglich oder unwahrscheinlich ist.</p>
- Vernünftige Vergabepraxis bei der KEV einführen
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