Sorgfaltsprüfung für Rohstoffe aus Konflikt- und Hochrisikogebieten
- ShortId
-
12.3741
- Id
-
20123741
- Updated
-
14.11.2025 09:06
- Language
-
de
- Title
-
Sorgfaltsprüfung für Rohstoffe aus Konflikt- und Hochrisikogebieten
- AdditionalIndexing
-
15;Unternehmenssitz;Sozialstandard;multinationales Unternehmen;Kontrolle;transnationales Unternehmen;Richtlinie;Verantwortung;Unternehmenspolitik;Rohstoffmarkt;internationaler Konflikt;Wirtschaftsethik;Bergbau;OECD;Menschenrechte;Umweltverträglichkeit
- 1
-
- L05K0703060107, transnationales Unternehmen
- L04K07030403, Unternehmenspolitik
- L05K1603010402, Wirtschaftsethik
- L05K0701030705, Rohstoffmarkt
- L03K050202, Menschenrechte
- L06K070304010206, Unternehmenssitz
- L06K070204020101, Sozialstandard
- L04K06010401, Umweltverträglichkeit
- L06K070306010701, multinationales Unternehmen
- L04K08020230, Verantwortung
- L03K170202, Bergbau
- L03K150222, OECD
- L06K050301010305, Richtlinie
- L04K08020313, Kontrolle
- L03K040102, internationaler Konflikt
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Menschenrechtliche Sorgfaltsprüfungen sind gemäss den Uno-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte eine zentrale Massnahme zur Wahrnehmung der unternehmerischen Verantwortung, die Menschenrechte zu respektieren. Prinzip Nr. 7 betont die besondere Wichtigkeit solcher Sorgfaltsprüfungen in Konfliktgebieten.</p><p>Auch der Bundesrat hält zur Interpellation 12.3517 fest, dass von multinationalen Unternehmen die Wahrnehmung "besonderer Sorgfaltspflichten" erwartet wird, "insbesondere in Ländern, in welchen sich der Rechtsstaat noch im Aufbau befindet, oder in Konfliktgebieten". Und er präzisiert zur Interpellation 12.3449: "Konkret bedeutet dies, dass die Unternehmen eine allgemeine Sorgfaltspflicht (Due Diligence) für ihre Tochtergesellschaft haben, welche negative Auswirkungen ihrer Tätigkeit beispielsweise auf die Umwelt, Menschenrechte oder Arbeitsrechte identifiziert, verhindert oder zumindest abschwächt."</p><p>Der Uno-Sicherheitsrat (Resolution 1952) und die OECD (Due Diligence Guidance for Responsible Supply Chains of Minerals from Conflict-Affected and High-Risk Areas) schaffen dafür einen konsistenten internationalen Verfahrensstandard.</p><p>Die OECD-Guidance wird zunehmend gesetzlich verankert: Die USA haben Ausführungsbestimmungen zu Dodd-Frank Section 1502 (Conflict Minerals) erlassen. Die EU-Kommission stellte im Januar 2012 in Aussicht, Wege zu mehr Lieferketten-Transparenz und zur Förderung der OECD-Guidance zu prüfen. Die Demokratische Republik Kongo hat im Februar 2012 Sorgfaltsprüfungen gesetzlich verankert.</p>
- <p>Der Bundesrat hat bereits bei der Beantwortung früherer parlamentarischer Anfragen, beispielsweise der Interpellation Sommaruga Carlo 12.3517, festgehalten, dass Schweizer Unternehmen, einschliesslich Rohstoffunternehmen, den nationalen Gesetzen der Schweiz und aller Staaten, in welchen sie tätig sind, unterstellt sind. Insbesondere in Ländern, in welchen sich der Rechtsstaat noch im Aufbau befindet, und in Konfliktgebieten wird von multinationalen Unternehmen zudem erwartet, dass sie neben der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben auch im Rahmen einer verantwortungsvollen Unternehmensführung (Corporate Social Responsibility, CSR) besondere Sorgfaltspflichten wahrnehmen. </p><p>1. Die OECD-Guidance ist eine Anleitung der OECD zur Umsetzung der Sorgfaltspflicht in der Rohstoff-Lieferkette (OECD Due Diligence Guidance for Responsible Supply Chains of Minerals from Conflict-Affected and High-Risk Areas). Das Seco beteiligte sich finanziell und mit der Bereitstellung eines Experten an der Ausarbeitung der OECD-Guidance und unterstützt weiterhin deren Umsetzung und weitere Bekanntmachung. Allein der Umstand, dass diese Guidance und ihre Anhänge im Rahmen eines Mehrparteiendialogs mit der aktiven Beteiligung zahlreicher Unternehmen (u. a. aus der Schweiz) ausgearbeitet wurde, hat dazu beigetragen, dass der Kenntnisstand über das Instrument bei den Unternehmen gross ist. Weitere Mehrparteientreffen der OECD zur Umsetzung der OECD-Guidance fanden im November 2011 und Mai 2012 statt, das nächste ist im November 2012 geplant. Der Dialog wird auch in der Schweiz weitergeführt, und die Guidance ist bereits auf der Website des Seco aufgeschaltet. </p><p>2. Die OECD-Guidance stellt eine Anleitung dar, wie Unternehmen der verantwortungsvollen Unternehmensführung nachkommen können. Die Schweiz unterstützt in der OECD den Austausch der Unternehmen über die Umsetzung der OECD-Guidance. Die OECD-Guidance wird in Zukunft ausserdem denjenigen Unternehmen dienen, welche in bestimmten Staaten zu einer umfassenden Abklärung der Herkunft ihrer Produkte aus dem Rohstoffabbau gesetzlich verpflichtet werden. Die OECD-Guidance hat jedoch einen freiwilligen Charakter. </p><p>3. Die Resolution des UN-Sicherheitsrates S/RES/1952 (2010) bezieht sich ausschliesslich auf die Situation in der Demokratischen Republik Kongo, der entsprechende Expertenbericht S/2010/596 nimmt jedoch auch Bezug auf die OECD-Guidance. Die laufenden Aktionen werden in den Antworten auf die Fragen 1 und 4 erwähnt.</p><p>4. Prinzip Nr. 7 der Uno-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte macht folgende Aussage: Staaten sollen angesichts des erhöhten Risikos für Menschenrechtsverletzungen in Konfliktzonen einen Beitrag leisten, um sicherzustellen, dass Unternehmen, die in diesem Kontext operieren, nicht in solche Verletzungen involviert sind. Der Bundesrat verfolgt die internationalen Entwicklungen im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte seit Jahren aufmerksam und überprüft sein Handeln laufend vor dem Hintergrund der entsprechenden völkerrechtlichen Pflichten und Praktiken. Stellt er Handlungsbedarf fest, ergreift er - wenn möglich in Abstimmung mit der internationalen Gemeinschaft - die nötigen Massnahmen. Als Beispiel kann etwa die aktive Rolle der Schweiz im Kimberley-Prozess dienen, der verhindern hilft, dass sogenannte Konfliktdiamanten auf legale Märkte gelangen. Ein anderes Beispiel ist der Gesetzentwurf zur Regelung der Dienstleistungen privater Sicherheitsfirmen, welcher vorsieht, dass im Ausland tätige Sicherheitsfirmen mit Sitz in der Schweiz den internationalen Verhaltenskodex (International Code of Conduct for Private Security Service Providers) unterzeichnen müssen. Zusammen mit ihrer Unterstützung der OECD-Guidance oder auch der Voluntary Principles for Security and Human Rights stellen diese Aktionen konkrete Beispiele für das Engagement der Schweiz im Sinne von Prinzip Nr. 7 der Uno-Leitlinien dar. Wie in der Antwort auf das Postulat von Graffenried 12.3503 erwähnt, hat der Bund einen Mehrparteiendialog lanciert, um seine Aktivitäten zur Umsetzung der Uno-Leitlinien auch mit verwaltungsexternen Akteuren (insbesondere aus der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft) zu diskutieren. </p><p>5. Die Klassifizierung von Staaten oder Regionen als Hochrisiko- oder Konfliktgebiete, welche eine vertiefte Sorgfaltspflicht beim Rohstoffabbau erfordern, wurde im Rahmen der OECD eingehend diskutiert. Eine offizielle Liste solcher Gebiete ist jedoch aus praktischen und politischen Gründen schwer realisierbar. Der Bundesrat verfolgt dennoch die Situation in Hochrisiko- oder Konfliktgebieten und erwartet von Schweizer Unternehmen, dass sie in diesen Gebieten eine erhöhte Sorgfaltspflicht zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen oder einer indirekten Unterstützung der Konflikte treffen, indem sie beispielsweise die Massnahmen der OECD-Guidance anwenden. Es liegt an den Unternehmen, die Verantwortung für ihre Aktivitäten in einer bestimmten Region zu bewerten, beispielsweise in Zusammenarbeit mit ihren Verbänden. So hat etwa der World Gold Council einen Leitfaden entwickelt, welcher verschiedene Kriterien auflistet (u. a. das Bestehen regionaler oder von Uno-Sanktionen), die eine grössere Sorgfaltspflicht erwarten lassen. Angesichts der Schwierigkeit, die Anzahl und Grenzen von Risikoregionen zu definieren, bestehen auch keine Daten über den Abbau, die Verarbeitung, den Handel und die Finanzierung von Rohstoffaktivitäten in diesen Gebieten. </p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die mit Schweizer Unterstützung erarbeitete OECD-Guidance von allen betroffenen Schweizer Firmen umgesetzt wird?</p><p>2. Welche Massnahmen gedenkt er bezüglich jener Firmen zu treffen, die nicht willens sind, freiwillige Massnahmen zu ergreifen?</p><p>3. Wird er einen nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Resolution 1952 und der OECD-Guidance lancieren?</p><p>4. Prinzip Nr. 7 der Uno-Leitlinien unterstreicht die Verantwortung von Heimatstaaten, ihre Regulierung auf Lücken zu prüfen und ihren Unternehmen gegebenenfalls Sorgfaltsprüfungen vorzuschreiben. Wie führt der Bundesrat diese Prüfung durch?</p><p>5. Welche Staaten oder Regionen stuft er als Hochrisiko- und Konfliktgebiete ein? Nach welchen Kriterien? Werden dort von Schweizer Firmen Konfliktmineralien abgebaut, gehandelt, finanziert oder verarbeitet werden? Wenn ja, in welchem Umfang?</p>
- Sorgfaltsprüfung für Rohstoffe aus Konflikt- und Hochrisikogebieten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Menschenrechtliche Sorgfaltsprüfungen sind gemäss den Uno-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte eine zentrale Massnahme zur Wahrnehmung der unternehmerischen Verantwortung, die Menschenrechte zu respektieren. Prinzip Nr. 7 betont die besondere Wichtigkeit solcher Sorgfaltsprüfungen in Konfliktgebieten.</p><p>Auch der Bundesrat hält zur Interpellation 12.3517 fest, dass von multinationalen Unternehmen die Wahrnehmung "besonderer Sorgfaltspflichten" erwartet wird, "insbesondere in Ländern, in welchen sich der Rechtsstaat noch im Aufbau befindet, oder in Konfliktgebieten". Und er präzisiert zur Interpellation 12.3449: "Konkret bedeutet dies, dass die Unternehmen eine allgemeine Sorgfaltspflicht (Due Diligence) für ihre Tochtergesellschaft haben, welche negative Auswirkungen ihrer Tätigkeit beispielsweise auf die Umwelt, Menschenrechte oder Arbeitsrechte identifiziert, verhindert oder zumindest abschwächt."</p><p>Der Uno-Sicherheitsrat (Resolution 1952) und die OECD (Due Diligence Guidance for Responsible Supply Chains of Minerals from Conflict-Affected and High-Risk Areas) schaffen dafür einen konsistenten internationalen Verfahrensstandard.</p><p>Die OECD-Guidance wird zunehmend gesetzlich verankert: Die USA haben Ausführungsbestimmungen zu Dodd-Frank Section 1502 (Conflict Minerals) erlassen. Die EU-Kommission stellte im Januar 2012 in Aussicht, Wege zu mehr Lieferketten-Transparenz und zur Förderung der OECD-Guidance zu prüfen. Die Demokratische Republik Kongo hat im Februar 2012 Sorgfaltsprüfungen gesetzlich verankert.</p>
- <p>Der Bundesrat hat bereits bei der Beantwortung früherer parlamentarischer Anfragen, beispielsweise der Interpellation Sommaruga Carlo 12.3517, festgehalten, dass Schweizer Unternehmen, einschliesslich Rohstoffunternehmen, den nationalen Gesetzen der Schweiz und aller Staaten, in welchen sie tätig sind, unterstellt sind. Insbesondere in Ländern, in welchen sich der Rechtsstaat noch im Aufbau befindet, und in Konfliktgebieten wird von multinationalen Unternehmen zudem erwartet, dass sie neben der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben auch im Rahmen einer verantwortungsvollen Unternehmensführung (Corporate Social Responsibility, CSR) besondere Sorgfaltspflichten wahrnehmen. </p><p>1. Die OECD-Guidance ist eine Anleitung der OECD zur Umsetzung der Sorgfaltspflicht in der Rohstoff-Lieferkette (OECD Due Diligence Guidance for Responsible Supply Chains of Minerals from Conflict-Affected and High-Risk Areas). Das Seco beteiligte sich finanziell und mit der Bereitstellung eines Experten an der Ausarbeitung der OECD-Guidance und unterstützt weiterhin deren Umsetzung und weitere Bekanntmachung. Allein der Umstand, dass diese Guidance und ihre Anhänge im Rahmen eines Mehrparteiendialogs mit der aktiven Beteiligung zahlreicher Unternehmen (u. a. aus der Schweiz) ausgearbeitet wurde, hat dazu beigetragen, dass der Kenntnisstand über das Instrument bei den Unternehmen gross ist. Weitere Mehrparteientreffen der OECD zur Umsetzung der OECD-Guidance fanden im November 2011 und Mai 2012 statt, das nächste ist im November 2012 geplant. Der Dialog wird auch in der Schweiz weitergeführt, und die Guidance ist bereits auf der Website des Seco aufgeschaltet. </p><p>2. Die OECD-Guidance stellt eine Anleitung dar, wie Unternehmen der verantwortungsvollen Unternehmensführung nachkommen können. Die Schweiz unterstützt in der OECD den Austausch der Unternehmen über die Umsetzung der OECD-Guidance. Die OECD-Guidance wird in Zukunft ausserdem denjenigen Unternehmen dienen, welche in bestimmten Staaten zu einer umfassenden Abklärung der Herkunft ihrer Produkte aus dem Rohstoffabbau gesetzlich verpflichtet werden. Die OECD-Guidance hat jedoch einen freiwilligen Charakter. </p><p>3. Die Resolution des UN-Sicherheitsrates S/RES/1952 (2010) bezieht sich ausschliesslich auf die Situation in der Demokratischen Republik Kongo, der entsprechende Expertenbericht S/2010/596 nimmt jedoch auch Bezug auf die OECD-Guidance. Die laufenden Aktionen werden in den Antworten auf die Fragen 1 und 4 erwähnt.</p><p>4. Prinzip Nr. 7 der Uno-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte macht folgende Aussage: Staaten sollen angesichts des erhöhten Risikos für Menschenrechtsverletzungen in Konfliktzonen einen Beitrag leisten, um sicherzustellen, dass Unternehmen, die in diesem Kontext operieren, nicht in solche Verletzungen involviert sind. Der Bundesrat verfolgt die internationalen Entwicklungen im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte seit Jahren aufmerksam und überprüft sein Handeln laufend vor dem Hintergrund der entsprechenden völkerrechtlichen Pflichten und Praktiken. Stellt er Handlungsbedarf fest, ergreift er - wenn möglich in Abstimmung mit der internationalen Gemeinschaft - die nötigen Massnahmen. Als Beispiel kann etwa die aktive Rolle der Schweiz im Kimberley-Prozess dienen, der verhindern hilft, dass sogenannte Konfliktdiamanten auf legale Märkte gelangen. Ein anderes Beispiel ist der Gesetzentwurf zur Regelung der Dienstleistungen privater Sicherheitsfirmen, welcher vorsieht, dass im Ausland tätige Sicherheitsfirmen mit Sitz in der Schweiz den internationalen Verhaltenskodex (International Code of Conduct for Private Security Service Providers) unterzeichnen müssen. Zusammen mit ihrer Unterstützung der OECD-Guidance oder auch der Voluntary Principles for Security and Human Rights stellen diese Aktionen konkrete Beispiele für das Engagement der Schweiz im Sinne von Prinzip Nr. 7 der Uno-Leitlinien dar. Wie in der Antwort auf das Postulat von Graffenried 12.3503 erwähnt, hat der Bund einen Mehrparteiendialog lanciert, um seine Aktivitäten zur Umsetzung der Uno-Leitlinien auch mit verwaltungsexternen Akteuren (insbesondere aus der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft) zu diskutieren. </p><p>5. Die Klassifizierung von Staaten oder Regionen als Hochrisiko- oder Konfliktgebiete, welche eine vertiefte Sorgfaltspflicht beim Rohstoffabbau erfordern, wurde im Rahmen der OECD eingehend diskutiert. Eine offizielle Liste solcher Gebiete ist jedoch aus praktischen und politischen Gründen schwer realisierbar. Der Bundesrat verfolgt dennoch die Situation in Hochrisiko- oder Konfliktgebieten und erwartet von Schweizer Unternehmen, dass sie in diesen Gebieten eine erhöhte Sorgfaltspflicht zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen oder einer indirekten Unterstützung der Konflikte treffen, indem sie beispielsweise die Massnahmen der OECD-Guidance anwenden. Es liegt an den Unternehmen, die Verantwortung für ihre Aktivitäten in einer bestimmten Region zu bewerten, beispielsweise in Zusammenarbeit mit ihren Verbänden. So hat etwa der World Gold Council einen Leitfaden entwickelt, welcher verschiedene Kriterien auflistet (u. a. das Bestehen regionaler oder von Uno-Sanktionen), die eine grössere Sorgfaltspflicht erwarten lassen. Angesichts der Schwierigkeit, die Anzahl und Grenzen von Risikoregionen zu definieren, bestehen auch keine Daten über den Abbau, die Verarbeitung, den Handel und die Finanzierung von Rohstoffaktivitäten in diesen Gebieten. </p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die mit Schweizer Unterstützung erarbeitete OECD-Guidance von allen betroffenen Schweizer Firmen umgesetzt wird?</p><p>2. Welche Massnahmen gedenkt er bezüglich jener Firmen zu treffen, die nicht willens sind, freiwillige Massnahmen zu ergreifen?</p><p>3. Wird er einen nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Resolution 1952 und der OECD-Guidance lancieren?</p><p>4. Prinzip Nr. 7 der Uno-Leitlinien unterstreicht die Verantwortung von Heimatstaaten, ihre Regulierung auf Lücken zu prüfen und ihren Unternehmen gegebenenfalls Sorgfaltsprüfungen vorzuschreiben. Wie führt der Bundesrat diese Prüfung durch?</p><p>5. Welche Staaten oder Regionen stuft er als Hochrisiko- und Konfliktgebiete ein? Nach welchen Kriterien? Werden dort von Schweizer Firmen Konfliktmineralien abgebaut, gehandelt, finanziert oder verarbeitet werden? Wenn ja, in welchem Umfang?</p>
- Sorgfaltsprüfung für Rohstoffe aus Konflikt- und Hochrisikogebieten
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