Qualitativ schlechte Medikamente aus Indien. Gesundheitsrisiko und hohe Kosten

ShortId
12.3746
Id
20123746
Updated
28.07.2023 08:13
Language
de
Title
Qualitativ schlechte Medikamente aus Indien. Gesundheitsrisiko und hohe Kosten
AdditionalIndexing
2841;15;Gesundheitsrisiko;betrügerisches Handelsgeschäft;Medikamentenkonsum;Gesundheitsüberwachung;Einfuhr;Nachahmung;Selbstdispensation;Medikament
1
  • L05K0105030102, Medikament
  • L06K010503010202, Medikamentenkonsum
  • L05K0701020303, Einfuhr
  • L05K0706010307, Nachahmung
  • L04K01050510, Gesundheitsrisiko
  • L06K010503010203, Selbstdispensation
  • L06K070103030201, betrügerisches Handelsgeschäft
  • L05K0105050901, Gesundheitsüberwachung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der grenzüberschreitende Internethandel mit Arzneimitteln hat seit dem Inkrafttreten des Heilmittelgesetzes (HMG, SR 812.21) auf den 1. Januar 2002 im Einklang mit der internationalen Entwicklung zugenommen. Diese Entwicklung wurde von den Gesundheitsbehörden von Anfang an kritisch beurteilt. Insbesondere gefälschte Arzneimittel, die über diesen Weg in Verkehr gebracht werden, stellen ein Problem dar. Im Rahmen der laufenden Ratifizierung des Übereinkommens des Europarates über die Fälschung von Arzneimitteln und Medizinprodukten und über ähnliche die öffentliche Gesundheit gefährdende Straftaten (Medicrime Konvention) sind daher sowohl im Heilmittelgesetz als auch in der Strafprozessordnung (SR 312.0) Massnahmen vorgesehen, um den Handel mit gefälschten Arzneimitteln wirksam zu bekämpfen. Der Bundesrat will die Vernehmlassung zu dieser Vorlage im ersten Quartal 2013 eröffnen.</p><p>1. Das Heilmittelgesetz zielt darauf ab, dass Arzneimittel zuerst von Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut, zugelassen werden müssen, bevor sie in Verkehr gebracht werden. Doch von diesem Grundsatz soll auch abgewichen werden können, wenn dies der Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier rechtfertigt. So dürfen Medizinalpersonen nicht zugelassene, verwendungsfertige Arzneimittel in kleinen Mengen einführen. Der Grund liegt darin, dass eine medikamentöse Therapie für eine bestimmte Patientin oder einen bestimmten Patienten auch dann optimal fortgesetzt werden soll, wenn ein alternativ einsetzbares Arzneimittel in der Schweiz nicht zugelassen bzw. nicht verfügbar oder eine Umstellung der Medikation nicht angemessen ist. Medizinalpersonen dürfen in diesen Fällen aus einem Staat, der über ein gleichwertiges Zulassungssystem verfügt, ein dort zugelassenes Arzneimittel einführen. Zu diesen Staaten gehören die EU- und Efta-Länder, Australien, Japan, Kanada, Neuseeland, Singapur sowie die Vereinigten Staaten von Amerika. Wenn jedoch ein alternativ einsetzbares und zugelassenes Arzneimittel in der Schweiz verfügbar ist, braucht der Arzt eine Einfuhrbewilligung des Instituts für den Einzelfall.</p><p>Greifen die Zollbehörden Arzneimittelsendungen auf, welche diesen gesetzlichen Vorgaben nicht entsprechen, werden diese Pakete aufgehalten und dem Institut zur weiteren Abklärung weitergeleitet. Gegebenenfalls eröffnet das Institut ein Verwaltungsverfahren. Dann sind Sendungen bezüglich Adressat und Absender nachverfolgbar.</p><p>Der Einsatz eines importierten Arzneimittels erfolgt in jedem Fall in der Verantwortung der behandelnden Medizinalperson, welche an die Sorgfaltspflicht gebunden ist: Wer mit Heilmitteln umgeht, muss dabei alle Massnahmen treffen, die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderlich sind, damit die Gesundheit von Mensch und Tier nicht gefährdet wird (Art. 3 HMG). Dazu gehört auch, Arzneimittel nur aus Quellen zu beziehen, die gewährleisten, dass die Produkte qualitativ hochstehend, sicher und wirksam sind.</p><p>2. Die Behörden dürfen eine Sendung, welche sie als illegal, d. h. als nicht gesetzeskonform einstufen, nicht an den Empfänger weiterleiten, sondern müssen diese im Rahmen ihrer Möglichkeiten blockieren und Verwaltungsmassnahmen einleiten. Der Empfänger wird im Rahmen dieses Verfahrens auf die mögliche Gesundheitsgefährdung aufmerksam gemacht. In den meisten Fällen wird eine Vernichtung des Arzneimittels aufgrund der potenziellen Gesundheitsgefährdung verfügt. Ein Mehrwert eines solchen Klebers ist dem Bundesrat nicht ersichtlich. Mit einem generellen Warnkleber bei allen Sendungen würde der Inhalt der Postsendung für Dritte offengelegt, was als Beeinträchtigung des Datenschutzes zu werten wäre.</p><p>3. Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Anfrage Hardegger 12.1065, "Einfuhr nicht zugelassener, verwendungsfertiger Arzneimittel durch Einzelpersonen", bereits angekündigt, im Rahmen der Ratifizierung der Medicrime Konvention zu prüfen, ob bezüglich des Imports von Arzneimitteln durch Privatpersonen zum Eigengebrauch Handlungsbedarf besteht.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Immer mehr Menschen beziehen Medikamente aus dem Ausland, vor allem aus Indien. Laut Swissmedic werden die interessierten Benutzer, die auf den indischen Webseiten Medikamente bestellen wollen, irregeführt. Es wird der Bezug aus vertrauenswürdigen europäischen Ländern vorgetäuscht. Auch wenn angeblich europäische Originalmedikamente angeboten werden, erhalten die Besteller meistens qualitativ schlechte Imitationsprodukte aus Indien. Bei den Betreibern der Webseiten handelt es sich in aller Regel um Personen, die kein medizinisches Fachwissen haben und den illegalen Vertrieb der oft gesundheitsschädlichen Produkte ohne Skrupel aus rein kommerziellen Gründen betreiben. </p><p>Am Zoll sind die illegalen Medikamentensendungen erkennbar. Die Zollbeamten haben aber bei Privatgebrauch keine Möglichkeit, die Arzneimittelimporte zu beschlagnahmen oder die Empfänger vor dem gesundheitsgefährdenden Inhalt zu warnen. Die Swissmedic rechnet laut Hochrechnungen mit jährlich über 50 000 illegalen Medikamentensendungen. </p><p>Bezieht ein Bürger oder eine Bürgerin Medikamente aus dem Ausland, trägt er bzw. sie das gesundheitliche Risiko, die Allgemeinheit muss hingegen die verursachten Kosten mitfinanzieren. Es ist bekannt, dass die meisten medizinischen Zwischenfälle auf eine fehlerhafte Medikation zurückzuführen sind. Neu kommen noch die verschmutzten Medikamente aus dem Ausland dazu.</p><p>Wir haben Hinweise, dass Schweizer Ärzte in Indien Medikamente bestellen und diese ihren Patienten abgeben. Die Patientensicherheit ist in diesen Fällen nicht mehr gewährleistet.</p><p>Deshalb stelle ich folgende Fragen:</p><p>1. Ist es möglich, illegale Medikamentensendungen, die an Ärzte adressiert sind, nachzuverfolgen?</p><p>2. Wäre es möglich, dass am Zoll ein Warnhinweis auf die entsprechenden Sendungen angebracht wird? "Achtung, illegaler Vertrieb! Inhalt enthält möglicherweise gesundheitsschädliche Substanzen!"</p><p>3. Was gedenkt der Bundesrat gegen den illegalen gesundheitsschädlichen Medikamentenbezug für den Privatgebrauch zu unternehmen?</p>
  • Qualitativ schlechte Medikamente aus Indien. Gesundheitsrisiko und hohe Kosten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der grenzüberschreitende Internethandel mit Arzneimitteln hat seit dem Inkrafttreten des Heilmittelgesetzes (HMG, SR 812.21) auf den 1. Januar 2002 im Einklang mit der internationalen Entwicklung zugenommen. Diese Entwicklung wurde von den Gesundheitsbehörden von Anfang an kritisch beurteilt. Insbesondere gefälschte Arzneimittel, die über diesen Weg in Verkehr gebracht werden, stellen ein Problem dar. Im Rahmen der laufenden Ratifizierung des Übereinkommens des Europarates über die Fälschung von Arzneimitteln und Medizinprodukten und über ähnliche die öffentliche Gesundheit gefährdende Straftaten (Medicrime Konvention) sind daher sowohl im Heilmittelgesetz als auch in der Strafprozessordnung (SR 312.0) Massnahmen vorgesehen, um den Handel mit gefälschten Arzneimitteln wirksam zu bekämpfen. Der Bundesrat will die Vernehmlassung zu dieser Vorlage im ersten Quartal 2013 eröffnen.</p><p>1. Das Heilmittelgesetz zielt darauf ab, dass Arzneimittel zuerst von Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut, zugelassen werden müssen, bevor sie in Verkehr gebracht werden. Doch von diesem Grundsatz soll auch abgewichen werden können, wenn dies der Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier rechtfertigt. So dürfen Medizinalpersonen nicht zugelassene, verwendungsfertige Arzneimittel in kleinen Mengen einführen. Der Grund liegt darin, dass eine medikamentöse Therapie für eine bestimmte Patientin oder einen bestimmten Patienten auch dann optimal fortgesetzt werden soll, wenn ein alternativ einsetzbares Arzneimittel in der Schweiz nicht zugelassen bzw. nicht verfügbar oder eine Umstellung der Medikation nicht angemessen ist. Medizinalpersonen dürfen in diesen Fällen aus einem Staat, der über ein gleichwertiges Zulassungssystem verfügt, ein dort zugelassenes Arzneimittel einführen. Zu diesen Staaten gehören die EU- und Efta-Länder, Australien, Japan, Kanada, Neuseeland, Singapur sowie die Vereinigten Staaten von Amerika. Wenn jedoch ein alternativ einsetzbares und zugelassenes Arzneimittel in der Schweiz verfügbar ist, braucht der Arzt eine Einfuhrbewilligung des Instituts für den Einzelfall.</p><p>Greifen die Zollbehörden Arzneimittelsendungen auf, welche diesen gesetzlichen Vorgaben nicht entsprechen, werden diese Pakete aufgehalten und dem Institut zur weiteren Abklärung weitergeleitet. Gegebenenfalls eröffnet das Institut ein Verwaltungsverfahren. Dann sind Sendungen bezüglich Adressat und Absender nachverfolgbar.</p><p>Der Einsatz eines importierten Arzneimittels erfolgt in jedem Fall in der Verantwortung der behandelnden Medizinalperson, welche an die Sorgfaltspflicht gebunden ist: Wer mit Heilmitteln umgeht, muss dabei alle Massnahmen treffen, die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderlich sind, damit die Gesundheit von Mensch und Tier nicht gefährdet wird (Art. 3 HMG). Dazu gehört auch, Arzneimittel nur aus Quellen zu beziehen, die gewährleisten, dass die Produkte qualitativ hochstehend, sicher und wirksam sind.</p><p>2. Die Behörden dürfen eine Sendung, welche sie als illegal, d. h. als nicht gesetzeskonform einstufen, nicht an den Empfänger weiterleiten, sondern müssen diese im Rahmen ihrer Möglichkeiten blockieren und Verwaltungsmassnahmen einleiten. Der Empfänger wird im Rahmen dieses Verfahrens auf die mögliche Gesundheitsgefährdung aufmerksam gemacht. In den meisten Fällen wird eine Vernichtung des Arzneimittels aufgrund der potenziellen Gesundheitsgefährdung verfügt. Ein Mehrwert eines solchen Klebers ist dem Bundesrat nicht ersichtlich. Mit einem generellen Warnkleber bei allen Sendungen würde der Inhalt der Postsendung für Dritte offengelegt, was als Beeinträchtigung des Datenschutzes zu werten wäre.</p><p>3. Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Anfrage Hardegger 12.1065, "Einfuhr nicht zugelassener, verwendungsfertiger Arzneimittel durch Einzelpersonen", bereits angekündigt, im Rahmen der Ratifizierung der Medicrime Konvention zu prüfen, ob bezüglich des Imports von Arzneimitteln durch Privatpersonen zum Eigengebrauch Handlungsbedarf besteht.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Immer mehr Menschen beziehen Medikamente aus dem Ausland, vor allem aus Indien. Laut Swissmedic werden die interessierten Benutzer, die auf den indischen Webseiten Medikamente bestellen wollen, irregeführt. Es wird der Bezug aus vertrauenswürdigen europäischen Ländern vorgetäuscht. Auch wenn angeblich europäische Originalmedikamente angeboten werden, erhalten die Besteller meistens qualitativ schlechte Imitationsprodukte aus Indien. Bei den Betreibern der Webseiten handelt es sich in aller Regel um Personen, die kein medizinisches Fachwissen haben und den illegalen Vertrieb der oft gesundheitsschädlichen Produkte ohne Skrupel aus rein kommerziellen Gründen betreiben. </p><p>Am Zoll sind die illegalen Medikamentensendungen erkennbar. Die Zollbeamten haben aber bei Privatgebrauch keine Möglichkeit, die Arzneimittelimporte zu beschlagnahmen oder die Empfänger vor dem gesundheitsgefährdenden Inhalt zu warnen. Die Swissmedic rechnet laut Hochrechnungen mit jährlich über 50 000 illegalen Medikamentensendungen. </p><p>Bezieht ein Bürger oder eine Bürgerin Medikamente aus dem Ausland, trägt er bzw. sie das gesundheitliche Risiko, die Allgemeinheit muss hingegen die verursachten Kosten mitfinanzieren. Es ist bekannt, dass die meisten medizinischen Zwischenfälle auf eine fehlerhafte Medikation zurückzuführen sind. Neu kommen noch die verschmutzten Medikamente aus dem Ausland dazu.</p><p>Wir haben Hinweise, dass Schweizer Ärzte in Indien Medikamente bestellen und diese ihren Patienten abgeben. Die Patientensicherheit ist in diesen Fällen nicht mehr gewährleistet.</p><p>Deshalb stelle ich folgende Fragen:</p><p>1. Ist es möglich, illegale Medikamentensendungen, die an Ärzte adressiert sind, nachzuverfolgen?</p><p>2. Wäre es möglich, dass am Zoll ein Warnhinweis auf die entsprechenden Sendungen angebracht wird? "Achtung, illegaler Vertrieb! Inhalt enthält möglicherweise gesundheitsschädliche Substanzen!"</p><p>3. Was gedenkt der Bundesrat gegen den illegalen gesundheitsschädlichen Medikamentenbezug für den Privatgebrauch zu unternehmen?</p>
    • Qualitativ schlechte Medikamente aus Indien. Gesundheitsrisiko und hohe Kosten

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