Klarheit schaffen bezüglich der Verwendung der schweizerischen Kohäsionsmilliarde

ShortId
12.3749
Id
20123749
Updated
28.07.2023 09:32
Language
de
Title
Klarheit schaffen bezüglich der Verwendung der schweizerischen Kohäsionsmilliarde
AdditionalIndexing
10;08;Buchführung;Rumänien;Kontrolle;Kohäsionsfonds;Evaluation;Zusammenarbeit mit osteuropäischen Staaten;Korruption;Rechnungsabschluss;Verwendung der Hilfe
1
  • L07K07040302010101, Kohäsionsfonds
  • L05K1001040210, Verwendung der Hilfe
  • L04K03010207, Rumänien
  • L05K0501020104, Korruption
  • L04K10010218, Zusammenarbeit mit osteuropäischen Staaten
  • L05K0703020206, Rechnungsabschluss
  • L04K07030201, Buchführung
  • L04K08020313, Kontrolle
  • L04K08020302, Evaluation
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Bisher wurden im Rahmen des schweizerischen Erweiterungsbeitrags weder in Rumänien noch in den anderen elf Empfängerländern Korruptionsfälle oder diesbezügliche Anzeichen festgestellt.</p><p>2. Unabhängige Gremien, zusammengesetzt aus Vertretern aus dem öffentlichen wie dem privaten Sektor, in den Ländern wählen die Projekte aus. Die Schweiz fällt den Finanzierungsentscheid aufgrund von detaillierten Projektunterlagen. Insbesondere wird der Leistungsausweis des Projektträgers geprüft. Die öffentlichen Ausschreibungen und die Auftragsvergabe in den Projekten werden sorgfältig überprüft. Nationale Behörden und die Schweizer Büros vor Ort sowie beigezogene Experten überwachen die Umsetzung der Projekte. Es erfolgen regelmässige Finanzaudits der Projekte.</p><p>3. Die Projektträger legen den nationalen Behörden und den Schweizer Büros mindestens alle sechs Monate Zwischenabrechnungen zur Überprüfung und Genehmigung vor. Die Ausgaben werden mit wenigen, klar geregelten Ausnahmen aus dem nationalen Budget vorfinanziert. Die Schweiz leistet die Rückzahlungen, unter der Bedingung, dass entsprechende Projektfortschritte erzielt worden sind. Die Schweizer Büros vor Ort kontrollieren die Abrechnungen. Je nach Themenbereich genehmigen Deza oder Seco die Berichte. Es erfolgen Projektbesuche zur Überprüfung der Projektfortschritte, Leistungserbringung und Qualitätskontrolle. Falls später Unregelmässigkeiten bekannt werden, kann die Schweiz - gestützt auf die unterzeichneten Rahmenabkommen - die geleisteten Beiträge zurückfordern. Die Zahlungen für die Projekte erfolgen direkt aus der Schweiz. Die EU-Kommission ist darin nicht involviert.</p><p>4. Sowohl die Rahmenabkommen der Schweiz mit den Empfängerländern als auch die einzelnen Projektverträge enthalten einen Artikel zur Vermeidung und Bekämpfung der Korruption respektive jeglicher Art von Missbrauch. Die in jedem Land für die Zusammenarbeit mit der Schweiz zuständige Nationale Koordinationsstelle deklariert mit der Übermittlung der Zwischenberichte und Rückzahlungsgesuche die zweckmässige und regelkonforme Verwendung der Mittel.</p><p>5. Aussagekräftige Studien zur Wirkung und zur Nachhaltigkeit von Projekten können in der Regel erst nach deren Abschluss gemacht werden. Zahlreiche Projekte sehen eine Zwischenevaluation vor. Deza und Seco werden in den kommenden Jahren die Wirkung und Nachhaltigkeit der Projekte prüfen. Es geht dabei um die Wirkung von einzelnen Projekten, ganzen Themenbereichen und Länderprogrammen. Das konkrete Vorgehen wird zum gegebenen Zeitpunkt festgelegt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Wie aus Medienberichten zu vernehmen war, fliesst die Mehrheit der finanziellen Mittel, welche von Brüssel nach Rumänien überwiesen werden, in den Ausbau der Infrastruktur. Obwohl Schmiergeldzahlungen allgemein an der Tagesordnung seien, sei just in diesem Sektor die Korruption am meisten ausgeprägt, was dazu führe, dass Milliarden von Osthilfegeldern in den Taschen von Bürgermeistern und Bauunternehmern verschwänden. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Hat er Kenntnis von solchen Korruptionsfällen, oder gibt es Anzeichen dafür? Falls ja, wie werden diese sanktioniert?</p><p>2. Wie kontrolliert und gewährt er, dass die Schweizer Beiträge nach Osteuropa korrupte Strukturen nicht alimentieren, begünstigen oder gar fördern?</p><p>3. Wie werden die Geldflüsse kontrolliert? Legen die Empfängerstaaten eine transparente und nachvollziehbare Abrechnung vor, aus welcher ersichtlich wird, wofür genau die finanziellen Mittel, welche die Schweiz entrichtet, aufgewendet werden? Falls ja, von wem werden diese Aufstellungen kontrolliert? Falls nicht, empfindet der Bundesrat nicht, dass eine entsprechende Rechenschaft abzulegen sei?</p><p>4. Ist er gewillt, eine entsprechende Beglaubigung einzufordern, dass die Gelder, welche im Rahmen der Kohäsionsmilliarde nach Osteuropa fliessen, nicht zweckentfremdet werden oder in undurchsichtigen Strukturen versickern?</p><p>5. Gibt es unabhängige Studien zum Wirkungsgrad und der Nachhaltigkeit der von der Schweiz finanzierten Projekte? Falls nein, ist der Bundesrat bereit, eine solche einzuholen?</p>
  • Klarheit schaffen bezüglich der Verwendung der schweizerischen Kohäsionsmilliarde
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Bisher wurden im Rahmen des schweizerischen Erweiterungsbeitrags weder in Rumänien noch in den anderen elf Empfängerländern Korruptionsfälle oder diesbezügliche Anzeichen festgestellt.</p><p>2. Unabhängige Gremien, zusammengesetzt aus Vertretern aus dem öffentlichen wie dem privaten Sektor, in den Ländern wählen die Projekte aus. Die Schweiz fällt den Finanzierungsentscheid aufgrund von detaillierten Projektunterlagen. Insbesondere wird der Leistungsausweis des Projektträgers geprüft. Die öffentlichen Ausschreibungen und die Auftragsvergabe in den Projekten werden sorgfältig überprüft. Nationale Behörden und die Schweizer Büros vor Ort sowie beigezogene Experten überwachen die Umsetzung der Projekte. Es erfolgen regelmässige Finanzaudits der Projekte.</p><p>3. Die Projektträger legen den nationalen Behörden und den Schweizer Büros mindestens alle sechs Monate Zwischenabrechnungen zur Überprüfung und Genehmigung vor. Die Ausgaben werden mit wenigen, klar geregelten Ausnahmen aus dem nationalen Budget vorfinanziert. Die Schweiz leistet die Rückzahlungen, unter der Bedingung, dass entsprechende Projektfortschritte erzielt worden sind. Die Schweizer Büros vor Ort kontrollieren die Abrechnungen. Je nach Themenbereich genehmigen Deza oder Seco die Berichte. Es erfolgen Projektbesuche zur Überprüfung der Projektfortschritte, Leistungserbringung und Qualitätskontrolle. Falls später Unregelmässigkeiten bekannt werden, kann die Schweiz - gestützt auf die unterzeichneten Rahmenabkommen - die geleisteten Beiträge zurückfordern. Die Zahlungen für die Projekte erfolgen direkt aus der Schweiz. Die EU-Kommission ist darin nicht involviert.</p><p>4. Sowohl die Rahmenabkommen der Schweiz mit den Empfängerländern als auch die einzelnen Projektverträge enthalten einen Artikel zur Vermeidung und Bekämpfung der Korruption respektive jeglicher Art von Missbrauch. Die in jedem Land für die Zusammenarbeit mit der Schweiz zuständige Nationale Koordinationsstelle deklariert mit der Übermittlung der Zwischenberichte und Rückzahlungsgesuche die zweckmässige und regelkonforme Verwendung der Mittel.</p><p>5. Aussagekräftige Studien zur Wirkung und zur Nachhaltigkeit von Projekten können in der Regel erst nach deren Abschluss gemacht werden. Zahlreiche Projekte sehen eine Zwischenevaluation vor. Deza und Seco werden in den kommenden Jahren die Wirkung und Nachhaltigkeit der Projekte prüfen. Es geht dabei um die Wirkung von einzelnen Projekten, ganzen Themenbereichen und Länderprogrammen. Das konkrete Vorgehen wird zum gegebenen Zeitpunkt festgelegt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Wie aus Medienberichten zu vernehmen war, fliesst die Mehrheit der finanziellen Mittel, welche von Brüssel nach Rumänien überwiesen werden, in den Ausbau der Infrastruktur. Obwohl Schmiergeldzahlungen allgemein an der Tagesordnung seien, sei just in diesem Sektor die Korruption am meisten ausgeprägt, was dazu führe, dass Milliarden von Osthilfegeldern in den Taschen von Bürgermeistern und Bauunternehmern verschwänden. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Hat er Kenntnis von solchen Korruptionsfällen, oder gibt es Anzeichen dafür? Falls ja, wie werden diese sanktioniert?</p><p>2. Wie kontrolliert und gewährt er, dass die Schweizer Beiträge nach Osteuropa korrupte Strukturen nicht alimentieren, begünstigen oder gar fördern?</p><p>3. Wie werden die Geldflüsse kontrolliert? Legen die Empfängerstaaten eine transparente und nachvollziehbare Abrechnung vor, aus welcher ersichtlich wird, wofür genau die finanziellen Mittel, welche die Schweiz entrichtet, aufgewendet werden? Falls ja, von wem werden diese Aufstellungen kontrolliert? Falls nicht, empfindet der Bundesrat nicht, dass eine entsprechende Rechenschaft abzulegen sei?</p><p>4. Ist er gewillt, eine entsprechende Beglaubigung einzufordern, dass die Gelder, welche im Rahmen der Kohäsionsmilliarde nach Osteuropa fliessen, nicht zweckentfremdet werden oder in undurchsichtigen Strukturen versickern?</p><p>5. Gibt es unabhängige Studien zum Wirkungsgrad und der Nachhaltigkeit der von der Schweiz finanzierten Projekte? Falls nein, ist der Bundesrat bereit, eine solche einzuholen?</p>
    • Klarheit schaffen bezüglich der Verwendung der schweizerischen Kohäsionsmilliarde

Back to List