Preisrechner. Geldverschwendung und Flop?
- ShortId
-
12.3751
- Id
-
20123751
- Updated
-
28.07.2023 12:53
- Language
-
de
- Title
-
Preisrechner. Geldverschwendung und Flop?
- AdditionalIndexing
-
15;Einzelhandel;Konsumenteninformation;Durchführung eines Projektes;Konsumentenpreis;Preisunterschied;Ausland;Schweizer Franken;Einzelhandelspreis;Wechselkurs;Kosten-Nutzen-Analyse
- 1
-
- L04K11050311, Preisunterschied
- L06K070106030101, Konsumenteninformation
- L06K110302010301, Schweizer Franken
- L04K11030304, Wechselkurs
- L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
- L05K0701050101, Einzelhandel
- L04K11050205, Einzelhandelspreis
- L04K11050208, Konsumentenpreis
- L06K070302020501, Kosten-Nutzen-Analyse
- L03K100103, Ausland
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen (BFK), welches administrativ dem Generalsekretariat des EVD angegliedert ist, ist damit beauftragt, das Projekt zu begleiten. Die Erarbeitung und Umsetzung des Projektes obliegt den vier Konsumentenorganisationen von nationaler Bedeutung, nämlich der Associazione consumatrici e consumatori della Svizzera italiana (ACSI), der Fédération romande des consommateurs (FRC), dem Konsumentenforum (KF) und der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS).</p><p>2. Die Informationsplattform, welche entwickelt wurde, ist am 30. Oktober 2012 der Presse präsentiert worden.</p><p>3. Das Projekt zielt in erster Linie darauf ab, die Preistransparenz für Konsumenten zu verbessern. Es ist zu erwarten, dass die Konsumenten Produkte eher in der Schweiz als im Ausland kaufen, wenn sie einerseits auf transparente Art und Weise über die Preise informiert sind und wenn sie andererseits feststellen können, dass die Währungsgewinne beim Import zufriedenstellend an sie weitergegeben werden.</p><p>4. Es werden nur internationale Markenprodukte verglichen, da diese als identische Produkte gelten und ähnliche Produktionskosten aufweisen. Vorbehalten sind geringfügige Abweichungen, z. B. bei der Gestaltung der Verpackung oder der Inhaltsmenge. Wo nötig werden verschiedene Packungsgrössen rechnerisch vereinheitlicht, damit eine Vergleichbarkeit der Produkte ermöglicht wird.</p><p>5. Da die nominellen Preise verglichen werden, sind die Kaufkraftunterschiede nicht berücksichtigt. Sofern sich der Preis von international gehandelten Markenprodukten an einer rein kostenbasierten Preissetzung orientiert, hat eine höhere Kaufkraft per se keinen direkten Einfluss auf den Verkaufspreis.</p><p>6. Den Unternehmen, bei welchen Preise erhoben wurden, wird ein Anhörungsrecht eingeräumt, bevor die Resultate kommuniziert werden. Ihre Kommentare werden mit den Preisen publiziert.</p><p>7. Die Konsumentenorganisationen erheben halbjährlich die Preise einzelner Sektoren. Die Gesamtkosten können zurzeit erst grob geschätzt werden. Es wird von Betriebskosten in der Grössenordnung von 100 000 Franken pro Jahr ausgegangen. Die Finanzierung der Plattform wird sowohl durch die beteiligten Konsumentenorganisationen als auch durch den Bund für die nächsten zwei Jahre sichergestellt. Die Beteiligung des Bundes, welche sich auf die Finanzhilfen basierend auf dem Bundesgesetz über die Information der Konsumentinnen und Konsumenten stützt, beschränkt sich auf eine maximale Summe von 50 000 Franken pro Jahr.</p><p>8. Fragen der transparenten Information an die Konsumenten sind ein Kernanliegen und eine Kernkompetenz der Konsumentenorganisationen. Sie haben sich in der Diskussion um die Hochpreisinsel Schweiz dafür stark engagiert. Ergänzend zu den Massnahmen, welche in den Bereichen Wettbewerb und Preisüberwachung getroffen wurden, sollen deshalb auch die Konsumentenorganisationen bei der Bekämpfung der Auswirkungen des starken Frankens eingebunden werden. Die Öffentlichkeit ist am 30. Oktober 2012 informiert worden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Zuge der Massnahmen gegen die Frankenstärke hat das Parlament 500 000 Franken für das Projekt "Preisrechner" gesprochen. Die Konsumentenschutzorganisationen sollen zusammen mit dem Bund ein Online-Tool zum Preisvergleich entwickeln. Dieses Projekt scheint aber gewaltige Probleme zu haben. Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welches Bundesamt ist am Projekt beteiligt?</p><p>2. Wie weit ist das Projekt?</p><p>3. Aus der Presse konnte man erfahren, dass der Preisrechner zum Einkaufen im Ausland animieren soll: Stimmt das?</p><p>4. Wie wird die Vergleichbarkeit (Menge, Verpackung, Service, Lage des Verkaufsgeschäfts, Erreichbarkeit mit privaten Fahrzeugen usw.) sichergestellt?</p><p>5. Bei Vergleichen mit dem Ausland: Werden die Kaufkraftunterschiede zwischen der Schweiz und dem Ausland berücksichtigt?</p><p>6. Werden die vermeintlich teuren Händler die Möglichkeit haben, ihre Preise zu erklären?</p><p>7. Wie werden die Daten aktualisiert, und wie viel kostet der Betrieb dieser Plattform?</p><p>8. Warum wird dieses Projekt unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorangetrieben (d. h. nur von den Konsumentenschutzorganisationen begleitet)?</p>
- Preisrechner. Geldverschwendung und Flop?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen (BFK), welches administrativ dem Generalsekretariat des EVD angegliedert ist, ist damit beauftragt, das Projekt zu begleiten. Die Erarbeitung und Umsetzung des Projektes obliegt den vier Konsumentenorganisationen von nationaler Bedeutung, nämlich der Associazione consumatrici e consumatori della Svizzera italiana (ACSI), der Fédération romande des consommateurs (FRC), dem Konsumentenforum (KF) und der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS).</p><p>2. Die Informationsplattform, welche entwickelt wurde, ist am 30. Oktober 2012 der Presse präsentiert worden.</p><p>3. Das Projekt zielt in erster Linie darauf ab, die Preistransparenz für Konsumenten zu verbessern. Es ist zu erwarten, dass die Konsumenten Produkte eher in der Schweiz als im Ausland kaufen, wenn sie einerseits auf transparente Art und Weise über die Preise informiert sind und wenn sie andererseits feststellen können, dass die Währungsgewinne beim Import zufriedenstellend an sie weitergegeben werden.</p><p>4. Es werden nur internationale Markenprodukte verglichen, da diese als identische Produkte gelten und ähnliche Produktionskosten aufweisen. Vorbehalten sind geringfügige Abweichungen, z. B. bei der Gestaltung der Verpackung oder der Inhaltsmenge. Wo nötig werden verschiedene Packungsgrössen rechnerisch vereinheitlicht, damit eine Vergleichbarkeit der Produkte ermöglicht wird.</p><p>5. Da die nominellen Preise verglichen werden, sind die Kaufkraftunterschiede nicht berücksichtigt. Sofern sich der Preis von international gehandelten Markenprodukten an einer rein kostenbasierten Preissetzung orientiert, hat eine höhere Kaufkraft per se keinen direkten Einfluss auf den Verkaufspreis.</p><p>6. Den Unternehmen, bei welchen Preise erhoben wurden, wird ein Anhörungsrecht eingeräumt, bevor die Resultate kommuniziert werden. Ihre Kommentare werden mit den Preisen publiziert.</p><p>7. Die Konsumentenorganisationen erheben halbjährlich die Preise einzelner Sektoren. Die Gesamtkosten können zurzeit erst grob geschätzt werden. Es wird von Betriebskosten in der Grössenordnung von 100 000 Franken pro Jahr ausgegangen. Die Finanzierung der Plattform wird sowohl durch die beteiligten Konsumentenorganisationen als auch durch den Bund für die nächsten zwei Jahre sichergestellt. Die Beteiligung des Bundes, welche sich auf die Finanzhilfen basierend auf dem Bundesgesetz über die Information der Konsumentinnen und Konsumenten stützt, beschränkt sich auf eine maximale Summe von 50 000 Franken pro Jahr.</p><p>8. Fragen der transparenten Information an die Konsumenten sind ein Kernanliegen und eine Kernkompetenz der Konsumentenorganisationen. Sie haben sich in der Diskussion um die Hochpreisinsel Schweiz dafür stark engagiert. Ergänzend zu den Massnahmen, welche in den Bereichen Wettbewerb und Preisüberwachung getroffen wurden, sollen deshalb auch die Konsumentenorganisationen bei der Bekämpfung der Auswirkungen des starken Frankens eingebunden werden. Die Öffentlichkeit ist am 30. Oktober 2012 informiert worden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Zuge der Massnahmen gegen die Frankenstärke hat das Parlament 500 000 Franken für das Projekt "Preisrechner" gesprochen. Die Konsumentenschutzorganisationen sollen zusammen mit dem Bund ein Online-Tool zum Preisvergleich entwickeln. Dieses Projekt scheint aber gewaltige Probleme zu haben. Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welches Bundesamt ist am Projekt beteiligt?</p><p>2. Wie weit ist das Projekt?</p><p>3. Aus der Presse konnte man erfahren, dass der Preisrechner zum Einkaufen im Ausland animieren soll: Stimmt das?</p><p>4. Wie wird die Vergleichbarkeit (Menge, Verpackung, Service, Lage des Verkaufsgeschäfts, Erreichbarkeit mit privaten Fahrzeugen usw.) sichergestellt?</p><p>5. Bei Vergleichen mit dem Ausland: Werden die Kaufkraftunterschiede zwischen der Schweiz und dem Ausland berücksichtigt?</p><p>6. Werden die vermeintlich teuren Händler die Möglichkeit haben, ihre Preise zu erklären?</p><p>7. Wie werden die Daten aktualisiert, und wie viel kostet der Betrieb dieser Plattform?</p><p>8. Warum wird dieses Projekt unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorangetrieben (d. h. nur von den Konsumentenschutzorganisationen begleitet)?</p>
- Preisrechner. Geldverschwendung und Flop?
Back to List