Wiederzulassung von tierischen Schlachtnebenprodukten für die Fütterung von Nutztieren
- ShortId
-
12.3754
- Id
-
20123754
- Updated
-
28.07.2023 15:17
- Language
-
de
- Title
-
Wiederzulassung von tierischen Schlachtnebenprodukten für die Fütterung von Nutztieren
- AdditionalIndexing
-
55;Tierernährung;Geflügel;Schwein;Geflügelzucht;Mangel;Schlachtabfall;tierisches Eiweiss
- 1
-
- L04K14010104, Tierernährung
- L05K1402050110, Schlachtabfall
- L05K0701030902, Mangel
- L05K1402060204, tierisches Eiweiss
- L05K1401010204, Geflügelzucht
- L05K1401010302, Geflügel
- L05K1401080104, Schwein
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Tierische Eiweisse werden weltweit in grossen Mengen in der Fütterung eingesetzt. Wenn Nahrungsmittel in die Schweiz importiert und verspiesen werden, fragt kein Mensch danach. Nur in der EU und der Schweiz tut man sich mit der Wiederzulassung schwer. Aufgrund des Umstands, dass sich die Eiweisse auf dem Weltmarkt massiv verteuern und immer knapper werden, ist es an der Zeit, die eigenen Eiweisse zu nutzen, anstatt einen Wert von 200 Millionen Schweizerfranken zu vernichten und dafür gar noch 50 Millionen Schweizerfranken Bundesmittel aufzuwenden. Deshalb soll der Bundesrat respektive das zuständige Bundesamt für Veterinärwesen dafür sorgen, dass Schlachtnebenprodukte unter Berücksichtigung vernünftiger Anforderungen (u. a. praktikable Toleranzregelungen, Gleichbehandlung der Verwerter, keine getrennten Fütterungslinien der Hersteller) wieder für die Tierfütterung zugelassen werden.</p>
- <p>Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich eine risikobasierte teilweise Aufhebung des Fütterungsverbots für verarbeitete tierische Eiweisse an Nichtwiederkäuer. In seinem Bericht "Entsorgungsbeiträge für Rinder und Kleinvieh (Massnahmen BSE)" vom 25. Januar 2012 zieht der Bundesrat unter anderem folgende Schlussfolgerungen (Bericht in Erfüllung des Postulates der Finanzkommission des Nationalrates vom 13. November 2009 (09.3981), Seite 10; <a href="http://www.blw.admin.ch/dokumentation/00018/00201/index.html?lang=de">http://www.blw.admin.ch/dokumentation/00018/00201/index.html?lang=de</a>):</p><p>- "Für eine Wiederzulassung in der Nutztierfütterung kommen als Rohstoffe nur gesundheitlich unbedenkliche Schlachtnebenprodukte von Schweinen und Geflügel infrage. Diese Rohstoffe sollen unter Einhaltung des Kannibalismusverbots in der Fütterung von Geflügel und Schweinen wieder eingesetzt werden. Das Kannibalismusverbot soll aus wissenschaftlichen und aus ethischen Gründen beibehalten werden.</p><p>- Die Verwendung von Schlachtnebenprodukten von Wiederkäuern (Rinder, Schafe, Ziegen usw.) zur Nutztierfütterung und die Fütterung von Herbivoren (Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde, Kaninchen usw.) mit Tiermehl sollen weiter verboten bleiben.</p><p>- Die Verarbeitungswege der Nebenprodukte von Schweinen und Geflügel und die Wege der Nebenprodukte von Wiederkäuern müssen auf sämtlichen Stufen (Schlachtbetrieb, Transport, Futtermühle, Lagerung, Landwirtschaftsbetrieb) strikte voneinander getrennt sein. Des Weiteren müssen auch die Verarbeitungswege von Schweinen und Geflügel getrennt werden, damit das Kannibalismusverbot gewährleistet werden kann.</p><p>- Eine Wiederzulassung in der Nutztierfütterung setzt ausserdem eine praktikable Methode zur Bestimmung der artspezifischen Herkunft der Proteine in einem Tierfutter voraus. Nur damit können die Vorgaben wirksam kontrolliert werden."</p><p>Ausserdem zeigt der Bundesrat in diesem Bericht auf, dass eine Anpassung der geltenden Bestimmungen basierend auf dem Veterinärabkommen nur im Einklang mit den Entwicklungen in der EU geschehen kann. Zurzeit ist lediglich eine Lockerung im Bereich der Verfütterung von verarbeiteten tierischen Eiweissen an Fische geplant, was in der Schweiz bereits erlaubt ist.</p><p>Unter den erwähnten Voraussetzungen werden in Zusammenarbeit mit der Branche laufend Lösungsansätze für die Verfütterung von verarbeiteten tierischen Eiweissen diskutiert und erarbeitet. </p><p>Die vorliegende Motion muss jedoch abgelehnt werden: Toleranzregelungen oder keine getrennten Fütterungslinien der Hersteller, wie in der Begründung der Motion gefordert, würden ein gravierendes Risiko für eine Verschleppung von tierischen Eiweissen und damit ein BSE-Risiko darstellen. </p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, aufgrund der Verknappung und Verteuerung der Eiweisse auf dem Weltmarkt die gesetzlichen Bestimmungen schnellstmöglich dahingehend zu ändern, dass die Wiederzulassung von tierischen Schlachtnebenprodukten für die Fütterung von Nutztieren (Geflügel- und Schweinefütterung) erfolgt.</p>
- Wiederzulassung von tierischen Schlachtnebenprodukten für die Fütterung von Nutztieren
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Tierische Eiweisse werden weltweit in grossen Mengen in der Fütterung eingesetzt. Wenn Nahrungsmittel in die Schweiz importiert und verspiesen werden, fragt kein Mensch danach. Nur in der EU und der Schweiz tut man sich mit der Wiederzulassung schwer. Aufgrund des Umstands, dass sich die Eiweisse auf dem Weltmarkt massiv verteuern und immer knapper werden, ist es an der Zeit, die eigenen Eiweisse zu nutzen, anstatt einen Wert von 200 Millionen Schweizerfranken zu vernichten und dafür gar noch 50 Millionen Schweizerfranken Bundesmittel aufzuwenden. Deshalb soll der Bundesrat respektive das zuständige Bundesamt für Veterinärwesen dafür sorgen, dass Schlachtnebenprodukte unter Berücksichtigung vernünftiger Anforderungen (u. a. praktikable Toleranzregelungen, Gleichbehandlung der Verwerter, keine getrennten Fütterungslinien der Hersteller) wieder für die Tierfütterung zugelassen werden.</p>
- <p>Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich eine risikobasierte teilweise Aufhebung des Fütterungsverbots für verarbeitete tierische Eiweisse an Nichtwiederkäuer. In seinem Bericht "Entsorgungsbeiträge für Rinder und Kleinvieh (Massnahmen BSE)" vom 25. Januar 2012 zieht der Bundesrat unter anderem folgende Schlussfolgerungen (Bericht in Erfüllung des Postulates der Finanzkommission des Nationalrates vom 13. November 2009 (09.3981), Seite 10; <a href="http://www.blw.admin.ch/dokumentation/00018/00201/index.html?lang=de">http://www.blw.admin.ch/dokumentation/00018/00201/index.html?lang=de</a>):</p><p>- "Für eine Wiederzulassung in der Nutztierfütterung kommen als Rohstoffe nur gesundheitlich unbedenkliche Schlachtnebenprodukte von Schweinen und Geflügel infrage. Diese Rohstoffe sollen unter Einhaltung des Kannibalismusverbots in der Fütterung von Geflügel und Schweinen wieder eingesetzt werden. Das Kannibalismusverbot soll aus wissenschaftlichen und aus ethischen Gründen beibehalten werden.</p><p>- Die Verwendung von Schlachtnebenprodukten von Wiederkäuern (Rinder, Schafe, Ziegen usw.) zur Nutztierfütterung und die Fütterung von Herbivoren (Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde, Kaninchen usw.) mit Tiermehl sollen weiter verboten bleiben.</p><p>- Die Verarbeitungswege der Nebenprodukte von Schweinen und Geflügel und die Wege der Nebenprodukte von Wiederkäuern müssen auf sämtlichen Stufen (Schlachtbetrieb, Transport, Futtermühle, Lagerung, Landwirtschaftsbetrieb) strikte voneinander getrennt sein. Des Weiteren müssen auch die Verarbeitungswege von Schweinen und Geflügel getrennt werden, damit das Kannibalismusverbot gewährleistet werden kann.</p><p>- Eine Wiederzulassung in der Nutztierfütterung setzt ausserdem eine praktikable Methode zur Bestimmung der artspezifischen Herkunft der Proteine in einem Tierfutter voraus. Nur damit können die Vorgaben wirksam kontrolliert werden."</p><p>Ausserdem zeigt der Bundesrat in diesem Bericht auf, dass eine Anpassung der geltenden Bestimmungen basierend auf dem Veterinärabkommen nur im Einklang mit den Entwicklungen in der EU geschehen kann. Zurzeit ist lediglich eine Lockerung im Bereich der Verfütterung von verarbeiteten tierischen Eiweissen an Fische geplant, was in der Schweiz bereits erlaubt ist.</p><p>Unter den erwähnten Voraussetzungen werden in Zusammenarbeit mit der Branche laufend Lösungsansätze für die Verfütterung von verarbeiteten tierischen Eiweissen diskutiert und erarbeitet. </p><p>Die vorliegende Motion muss jedoch abgelehnt werden: Toleranzregelungen oder keine getrennten Fütterungslinien der Hersteller, wie in der Begründung der Motion gefordert, würden ein gravierendes Risiko für eine Verschleppung von tierischen Eiweissen und damit ein BSE-Risiko darstellen. </p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, aufgrund der Verknappung und Verteuerung der Eiweisse auf dem Weltmarkt die gesetzlichen Bestimmungen schnellstmöglich dahingehend zu ändern, dass die Wiederzulassung von tierischen Schlachtnebenprodukten für die Fütterung von Nutztieren (Geflügel- und Schweinefütterung) erfolgt.</p>
- Wiederzulassung von tierischen Schlachtnebenprodukten für die Fütterung von Nutztieren
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