Seriöse Erhebung der gesundheitlichen Auswirkungen von gentechnisch veränderten Organismen und Pestiziden
- ShortId
-
12.3764
- Id
-
20123764
- Updated
-
28.07.2023 12:29
- Language
-
de
- Title
-
Seriöse Erhebung der gesundheitlichen Auswirkungen von gentechnisch veränderten Organismen und Pestiziden
- AdditionalIndexing
-
2841;55;Pestizid;Gesundheitsrisiko;Agrarforschung;gentechnisch veränderte Organismen;Technologiebewertung
- 1
-
- L08K0706010501040202, gentechnisch veränderte Organismen
- L06K140108020303, Pestizid
- L05K1401030201, Agrarforschung
- L04K01050510, Gesundheitsrisiko
- L06K070601050404, Technologiebewertung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Studie der Forschergruppe um Professor Séralini, die unter anderem die gesundheitlichen Auswirkungen der Verabreichung von gentechnisch verändertem Mais der Linie NK 603 an Ratten untersuchte, wurde international wissenschaftlichen Bewertungen unterzogen. In ersten kritischen Analysen der Studie durch Behörden verschiedener Länder (z. B. Deutschland, Frankreich, Australien, Kanada usw.), namentlich auch der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa), wurden erhebliche Lücken und Mängel aufgezeigt. Die Schlussfolgerungen der Autoren wurden als nach aktuellem Stand der Wissenschaft nicht nachvollziehbar bezeichnet. Die Behörden des Bundes können sich diesen Bewertungen anschliessen. Der Bundesrat nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. Mais NK 603 ist in der Schweiz als Lebensmittel nicht bewilligt. Nicht vermehrungsfähige Pflanzenteile dieses Maises dürfen jedoch als Futtermittel aufgrund eines vereinfachten Verfahrens in die Schweiz eingeführt werden. Diese Möglichkeit wird zurzeit von der schweizerischen Futtermittelbranche nicht genutzt. Ein Gesuch um Bewilligung als Lebensmittel wurde eingereicht und ist in Bearbeitung. Die Behörden werden alle wissenschaftlichen Informationen, einschliesslich die Studie von Séralini et al. und die wissenschaftliche Diskussion dieser Studie im Bewilligungsverfahren berücksichtigen.</p><p>Aufgrund der Studie kann aber nicht auf eine generelle Gefährdung der Gesundheit oder der Umwelt durch in der Schweiz bereits bewilligte GVO geschlossen werden. Eine Überprüfung der erteilten Bewilligungen ist deshalb nicht angezeigt.</p><p>2. Nach Vorgaben des Schweizer Rechts sind für eine Bewilligung von GVO-Erzeugnissen keine Fütterungsversuche erforderlich. Auch in der EU sind gegenwärtig keine Fütterungsstudien vorgeschrieben. Die Europäische Kommission prüft aber die Einführung einer Pflicht zur Durchführung von Fütterungsstudien von 90 Tagen Dauer. Diese Vorschrift soll auf drei Jahre befristet sein und während dieser Zeit durch ein begleitendes Forschungsprojekt auf ihren Nutzen untersucht werden. Falls diese Regelung in der EU eingeführt wird, werden die zuständigen Stellen des Bundes die Erkenntnisse des Forschungsprojektes und die Zweckmässigkeit einer Änderung unserer Gesetzgebung ebenfalls prüfen.</p><p>In vielen Fällen werden jedoch bereits heute Fütterungsversuche freiwillig durchgeführt und die Resultate veröffentlicht. Die Behörden des Bundes nehmen solche Resultate selbstverständlich zur Kenntnis und berücksichtigen sie bei der Sicherheitsbewertung.</p><p>3. Die in der Schweiz zugelassenen Pflanzenschutzmittel (etwas mehr als 2000) sind verschiedene Formulierungen einer beschränkten Anzahl von Wirkstoffen. Diese Wirkstoffe werden alle nach international standardisierten Verfahren toxikologisch überprüft. Bei einer zusätzlichen Prüfung aller daraus formulierten Pflanzenschutzmittel bei tiefen Dosen sind keine neuen Erkenntnisse zu erwarten, und der Gesundheitsschutz der Konsumentinnen und Konsumenten würde durch die geforderten Langzeitversuche nicht erhöht. Weiter sind solche Langzeitversuche mit einer grossen Anzahl Versuchstiere aus Gründen des Tierschutzes nicht vertretbar.</p><p>4. Die Erkenntnisse aus vielen Studien betreffend Sicherheit von Erzeugnissen aus GVO werden schon heute in Fachzeitschriften publiziert und sind somit öffentlich zugänglich. Die Bewilligungsverfahren sind zudem vom Öffentlichkeitgesetz erfasst, und die Angaben, welche von den Gesuchstellern eingereicht werden, sind gemäss diesem Gesetz öffentlich zugänglich. Das Anliegen der Interpellanten, Zugang zu den Datengrundlagen zu erhalten, ist somit schon erfüllt. </p><p>Der Bundesrat sieht keine Möglichkeit, dem Anliegen, dass die notwendigen Studien nicht von den gesuchstellenden Firmen, sondern von anderen Institutionen ausgeführt werden, nachzukommen. Die Dossiers für Zulassungsanträge in der EU werden gemäss den Vorgaben der EU von den gesuchstellenden Firmen erarbeitet und in der Folge von den Gesundheitsbehörden bewertet. Diese Unterlagen werden auch in der Schweiz eingereicht und vor einer allfälligen Bewilligung wiederum bewertet. </p><p>Eine Sonderregelung in der Schweiz, wie in der Interpellation vorgeschlagen, hätte zur Folge, dass viele Versuche doppelt durchgeführt werden müssten. Eine solche Vorschrift wäre unverhältnismässig und würde den Gesundheitsschutz der Konsumentinnen und Konsumenten nicht erhöhen.</p><p>5. Der Schweizerische Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung konnte bei der Erstellung des Ausführungsplans des Nationalen Forschungsprogramms Nr. 59 (NFP 59) "Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen" kein Forschungsprojekt berücksichtigen, das sich mit den möglichen Gesundheitsrisiken durch gentechnisch veränderte Organismen oder Lebensmittel befasst, da kein solches Projekt die Auswahlkriterien des NFP 59 erfüllte. Das Programm ist abgeschlossen. Ausserhalb der NFP-Forschungsförderung haben die Forschenden weiterhin die Möglichkeit, entsprechende Forschungsprojekte im Rahmen der Normalförderung des Schweizerischen Nationalfonds einzureichen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Forscher um Gilles-Eric Séralini von der Universität Caen haben einen GVO (die gentechnisch veränderte Maissorte NK 603) und ein Pestizid (Roundup) auf ihre Auswirkungen auf die Gesundheit hin untersucht. Diese Studie ist umfassender und untersucht einen längeren Zeitraum, als dies in bisherigen Studien von Gesundheitsbehörden, Regierungen, der Industrie und anderen Forscherinnen und Forschern der Fall war. </p><p>Die französischen Forscher untersuchten während zwei Jahren an 200 Ratten über 100 Parameter. Die extrem niedrigen Dosen, die sie verwendeten (11 Prozent GVO in der Nahrung und 0,1 ppb Roundup im Wasser) entsprechen der Konzentration der in Oberflächengewässern und im Trinkwasser gemessenen Werte. </p><p>Die beiden getesteten Produkte sind repräsentativ:</p><p>1. Die gentechnisch veränderte Maissorte NK 603 ist - wie 80 Prozent der gentechnisch veränderten Nahrungsmittel - unempfindlich gegen Roundup, und</p><p>2. Roundup selbst ist das weltweit meistverwendete Pestizid.</p><p>Die Ergebnisse zeigen, dass die Sterblichkeit sowohl bei der Einnahme des einen als auch bei der Einnahme des anderen Produktes erhöht ist. Zudem konnten nichtlineare und geschlechterabhängige Auswirkungen auf das Hormonsystem festgestellt werden. </p><p>Die Weibchen haben tödliche Brusttumore entwickelt, die Männchen litten unter Leberschäden und Verdauungsproblemen und haben Nieren- und Hauttumore entwickelt. </p><p>Die Forschungsergebnisse geben Aufschluss über die toxische Wirkung eines GVO und der am weitesten verbreiteten gentechnisch veränderten Eigenschaft, aber auch über die toxische Wirkung eines extrem niedrig dosierten Pestizids. </p><p>Zudem machen sie auf die laxe Bewertung dieser Produkte durch die Gesundheitsbehörden und die Industrie aufmerksam und zeigen auf, dass im Rahmen des Forschungsprogrammes NFP 59 betreffend die Auswirkungen von gentechnisch veränderten Produkten auf die Gesundheit gepfuscht wurde und dass voreilige Schlüsse gezogen wurden. </p><p>Wir erlauben uns daher, den Bundesrat zu fragen, ob er angesichts dieser äusserst beunruhigenden Ergebnisse gedenkt:</p><p>1. die Zulassungen für GVO umgehend einer erneuten Prüfung zu unterziehen;</p><p>2. vorzusehen, dass die Testzeit für sämtliche für den Binnenmarkt bestimmten GVO von 90 Tagen auf zwei Jahre verlängert wird;</p><p>3. vorzusehen, dass für den Binnenmarkt bestimmte Pestizide zwei Jahre lang niedrig dosiert und in Zubereitungen getestet werden müssen;</p><p>4. die von den Unternehmen durchgeführten Tests zu veröffentlichen und ein Zweitgutachten einzuholen und künftig zu verlangen, dass die Tests unabhängig von den Herstellern durchgeführt werden;</p><p>5. das NFP 59 so zu erweitern, dass auch die Auswirkungen von GVO und Pestiziden auf den Menschen erforscht werden, egal, ob die Organismen und Pestizide nun einzeln oder gemeinsam zur Anwendung kommen.</p>
- Seriöse Erhebung der gesundheitlichen Auswirkungen von gentechnisch veränderten Organismen und Pestiziden
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Studie der Forschergruppe um Professor Séralini, die unter anderem die gesundheitlichen Auswirkungen der Verabreichung von gentechnisch verändertem Mais der Linie NK 603 an Ratten untersuchte, wurde international wissenschaftlichen Bewertungen unterzogen. In ersten kritischen Analysen der Studie durch Behörden verschiedener Länder (z. B. Deutschland, Frankreich, Australien, Kanada usw.), namentlich auch der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa), wurden erhebliche Lücken und Mängel aufgezeigt. Die Schlussfolgerungen der Autoren wurden als nach aktuellem Stand der Wissenschaft nicht nachvollziehbar bezeichnet. Die Behörden des Bundes können sich diesen Bewertungen anschliessen. Der Bundesrat nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. Mais NK 603 ist in der Schweiz als Lebensmittel nicht bewilligt. Nicht vermehrungsfähige Pflanzenteile dieses Maises dürfen jedoch als Futtermittel aufgrund eines vereinfachten Verfahrens in die Schweiz eingeführt werden. Diese Möglichkeit wird zurzeit von der schweizerischen Futtermittelbranche nicht genutzt. Ein Gesuch um Bewilligung als Lebensmittel wurde eingereicht und ist in Bearbeitung. Die Behörden werden alle wissenschaftlichen Informationen, einschliesslich die Studie von Séralini et al. und die wissenschaftliche Diskussion dieser Studie im Bewilligungsverfahren berücksichtigen.</p><p>Aufgrund der Studie kann aber nicht auf eine generelle Gefährdung der Gesundheit oder der Umwelt durch in der Schweiz bereits bewilligte GVO geschlossen werden. Eine Überprüfung der erteilten Bewilligungen ist deshalb nicht angezeigt.</p><p>2. Nach Vorgaben des Schweizer Rechts sind für eine Bewilligung von GVO-Erzeugnissen keine Fütterungsversuche erforderlich. Auch in der EU sind gegenwärtig keine Fütterungsstudien vorgeschrieben. Die Europäische Kommission prüft aber die Einführung einer Pflicht zur Durchführung von Fütterungsstudien von 90 Tagen Dauer. Diese Vorschrift soll auf drei Jahre befristet sein und während dieser Zeit durch ein begleitendes Forschungsprojekt auf ihren Nutzen untersucht werden. Falls diese Regelung in der EU eingeführt wird, werden die zuständigen Stellen des Bundes die Erkenntnisse des Forschungsprojektes und die Zweckmässigkeit einer Änderung unserer Gesetzgebung ebenfalls prüfen.</p><p>In vielen Fällen werden jedoch bereits heute Fütterungsversuche freiwillig durchgeführt und die Resultate veröffentlicht. Die Behörden des Bundes nehmen solche Resultate selbstverständlich zur Kenntnis und berücksichtigen sie bei der Sicherheitsbewertung.</p><p>3. Die in der Schweiz zugelassenen Pflanzenschutzmittel (etwas mehr als 2000) sind verschiedene Formulierungen einer beschränkten Anzahl von Wirkstoffen. Diese Wirkstoffe werden alle nach international standardisierten Verfahren toxikologisch überprüft. Bei einer zusätzlichen Prüfung aller daraus formulierten Pflanzenschutzmittel bei tiefen Dosen sind keine neuen Erkenntnisse zu erwarten, und der Gesundheitsschutz der Konsumentinnen und Konsumenten würde durch die geforderten Langzeitversuche nicht erhöht. Weiter sind solche Langzeitversuche mit einer grossen Anzahl Versuchstiere aus Gründen des Tierschutzes nicht vertretbar.</p><p>4. Die Erkenntnisse aus vielen Studien betreffend Sicherheit von Erzeugnissen aus GVO werden schon heute in Fachzeitschriften publiziert und sind somit öffentlich zugänglich. Die Bewilligungsverfahren sind zudem vom Öffentlichkeitgesetz erfasst, und die Angaben, welche von den Gesuchstellern eingereicht werden, sind gemäss diesem Gesetz öffentlich zugänglich. Das Anliegen der Interpellanten, Zugang zu den Datengrundlagen zu erhalten, ist somit schon erfüllt. </p><p>Der Bundesrat sieht keine Möglichkeit, dem Anliegen, dass die notwendigen Studien nicht von den gesuchstellenden Firmen, sondern von anderen Institutionen ausgeführt werden, nachzukommen. Die Dossiers für Zulassungsanträge in der EU werden gemäss den Vorgaben der EU von den gesuchstellenden Firmen erarbeitet und in der Folge von den Gesundheitsbehörden bewertet. Diese Unterlagen werden auch in der Schweiz eingereicht und vor einer allfälligen Bewilligung wiederum bewertet. </p><p>Eine Sonderregelung in der Schweiz, wie in der Interpellation vorgeschlagen, hätte zur Folge, dass viele Versuche doppelt durchgeführt werden müssten. Eine solche Vorschrift wäre unverhältnismässig und würde den Gesundheitsschutz der Konsumentinnen und Konsumenten nicht erhöhen.</p><p>5. Der Schweizerische Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung konnte bei der Erstellung des Ausführungsplans des Nationalen Forschungsprogramms Nr. 59 (NFP 59) "Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen" kein Forschungsprojekt berücksichtigen, das sich mit den möglichen Gesundheitsrisiken durch gentechnisch veränderte Organismen oder Lebensmittel befasst, da kein solches Projekt die Auswahlkriterien des NFP 59 erfüllte. Das Programm ist abgeschlossen. Ausserhalb der NFP-Forschungsförderung haben die Forschenden weiterhin die Möglichkeit, entsprechende Forschungsprojekte im Rahmen der Normalförderung des Schweizerischen Nationalfonds einzureichen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Forscher um Gilles-Eric Séralini von der Universität Caen haben einen GVO (die gentechnisch veränderte Maissorte NK 603) und ein Pestizid (Roundup) auf ihre Auswirkungen auf die Gesundheit hin untersucht. Diese Studie ist umfassender und untersucht einen längeren Zeitraum, als dies in bisherigen Studien von Gesundheitsbehörden, Regierungen, der Industrie und anderen Forscherinnen und Forschern der Fall war. </p><p>Die französischen Forscher untersuchten während zwei Jahren an 200 Ratten über 100 Parameter. Die extrem niedrigen Dosen, die sie verwendeten (11 Prozent GVO in der Nahrung und 0,1 ppb Roundup im Wasser) entsprechen der Konzentration der in Oberflächengewässern und im Trinkwasser gemessenen Werte. </p><p>Die beiden getesteten Produkte sind repräsentativ:</p><p>1. Die gentechnisch veränderte Maissorte NK 603 ist - wie 80 Prozent der gentechnisch veränderten Nahrungsmittel - unempfindlich gegen Roundup, und</p><p>2. Roundup selbst ist das weltweit meistverwendete Pestizid.</p><p>Die Ergebnisse zeigen, dass die Sterblichkeit sowohl bei der Einnahme des einen als auch bei der Einnahme des anderen Produktes erhöht ist. Zudem konnten nichtlineare und geschlechterabhängige Auswirkungen auf das Hormonsystem festgestellt werden. </p><p>Die Weibchen haben tödliche Brusttumore entwickelt, die Männchen litten unter Leberschäden und Verdauungsproblemen und haben Nieren- und Hauttumore entwickelt. </p><p>Die Forschungsergebnisse geben Aufschluss über die toxische Wirkung eines GVO und der am weitesten verbreiteten gentechnisch veränderten Eigenschaft, aber auch über die toxische Wirkung eines extrem niedrig dosierten Pestizids. </p><p>Zudem machen sie auf die laxe Bewertung dieser Produkte durch die Gesundheitsbehörden und die Industrie aufmerksam und zeigen auf, dass im Rahmen des Forschungsprogrammes NFP 59 betreffend die Auswirkungen von gentechnisch veränderten Produkten auf die Gesundheit gepfuscht wurde und dass voreilige Schlüsse gezogen wurden. </p><p>Wir erlauben uns daher, den Bundesrat zu fragen, ob er angesichts dieser äusserst beunruhigenden Ergebnisse gedenkt:</p><p>1. die Zulassungen für GVO umgehend einer erneuten Prüfung zu unterziehen;</p><p>2. vorzusehen, dass die Testzeit für sämtliche für den Binnenmarkt bestimmten GVO von 90 Tagen auf zwei Jahre verlängert wird;</p><p>3. vorzusehen, dass für den Binnenmarkt bestimmte Pestizide zwei Jahre lang niedrig dosiert und in Zubereitungen getestet werden müssen;</p><p>4. die von den Unternehmen durchgeführten Tests zu veröffentlichen und ein Zweitgutachten einzuholen und künftig zu verlangen, dass die Tests unabhängig von den Herstellern durchgeführt werden;</p><p>5. das NFP 59 so zu erweitern, dass auch die Auswirkungen von GVO und Pestiziden auf den Menschen erforscht werden, egal, ob die Organismen und Pestizide nun einzeln oder gemeinsam zur Anwendung kommen.</p>
- Seriöse Erhebung der gesundheitlichen Auswirkungen von gentechnisch veränderten Organismen und Pestiziden
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