Ärztestopp. Die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen (2)

ShortId
12.3783
Id
20123783
Updated
24.06.2025 23:30
Language
de
Title
Ärztestopp. Die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen (2)
AdditionalIndexing
2841;Bewilligung;Versteigerung;Beschäftigungsplanung;Arbeitskräftebedarf;Durchführung eines Projektes;Arbeitserlaubnis;Unternehmensgründung;Versorgung;wirtschaftliche Diskriminierung;Arzt/Ärztin;Fremdarbeiter/in
1
  • L04K01050402, Arzt/Ärztin
  • L06K070304020402, Unternehmensgründung
  • L05K0702020302, Arbeitskräftebedarf
  • L05K0702030302, Arbeitserlaubnis
  • L05K0806010102, Bewilligung
  • L05K0702030306, Beschäftigungsplanung
  • L05K0702020109, Fremdarbeiter/in
  • L04K05020411, wirtschaftliche Diskriminierung
  • L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
  • L04K07010309, Versorgung
  • L06K070101020109, Versteigerung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat empfiehlt die Motion 12.3600, welche die Zulassungssteuerung im KVG wieder einführen will, zur Annahme. Die Wiedereinführung des Zulassungsstopps würde bedeuten, die Fehler der Vergangenheit zu wiederholen: Diskriminierung junger Ärzte, heterogene Umsetzung durch die Kantone und bei den jungen Ärzteninnen und Ärzten die Förderung einer "Angestelltenkultur" statt eines freiberuflichen Unternehmergeistes.</p><p>Ein Zulassungsstopp spaltet die Ärzteschaft in zwei Gruppen: Die erste Gruppe hat eine eigene Praxis und profitiert von den Eintrittsbarrieren gegenüber der zweiten Gruppe, welche nur sehr schwer in den Markt einsteigen kann. Dieser Zustand ist unbefriedigend, denn er ist nicht frei von Nebenwirkungen, welche zu einer Regulierungsspirale der medizinischen Bedarfssteuerung führen.</p><p>Avenir Suisse hat vor drei Jahren ("NZZ"; 11. August 2009) und kürzlich wieder in ihrem Newsletter (13. September 2012, "Den Ärztestopp durch ein Auktionsmodell ersetzen") ein Auktionsmodell zur Vergabe von Praxiskonzessionen vorgeschlagen. In einer periodisch wiederholten, umgekehrten holländischen Auktion würde ein Regulator der Ärzteschaft einen tieferen Tarmed-Tarif vorschlagen und diesen stufenweise erhöhen, bis genug Ärzte sich bereiterklären, in einem bestimmten Versorgungsgebiet zu einem bestimmten Tarif tätig zu sein.</p><p>In einem solchen System wäre das Problem der angebotsinduzierten Nachfrage bei freien Kapazitäten nicht gelöst, und es liesse sich damit auch nicht die optimale Anzahl Ärzte für ein Gebiet bestimmen, aber gegenüber dem Ärztestopp hätte ein Auktionsmodell verschiedene Vorteile: In Zentren mit hoher Ärztedichte liessen sich die Kosten senken, während Randgebiete mit sich abzeichnender Unterversorgung durch einen höheren Tarmed-Tarif attraktiver gemacht werden könnten.</p>
  • <p>Der Bundesrat und das Parlament sind sich der unerwünschten Auswirkungen der Zulassungsbeschränkung bewusst. Aus diesem Grund wurde die Bestimmung für eine zeitlich begrenzte Dauer eingeführt. Mehrere Gesetzesentwürfe wurden abgelehnt, und der Zulassungsstopp ist nach mehrmaliger Verlängerung ausgelaufen, ohne dass eine neue Gesetzgebung an seine Stelle getreten ist. Seither lässt sich ein Anstieg der Anzahl der Leistungserbringer feststellen, der in gewissen Kantonen ein beunruhigendes Ausmass annimmt.</p><p>Die Problematik des Kostenanstiegs, der mit einem nichtkontrollierten Angebotswachstum verbunden ist, ist nicht von der Hand zu weisen, und der Bundesrat sieht hier dringenden Handlungsbedarf. Er hat daher dem Parlament eine Botschaft über die befristete Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung unterbreitet. Er will jedoch langfristige Lösungen zur Steuerung des ambulanten Bereichs entwickeln, die weder negative Anreize noch diskriminierende Elemente enthalten. In diesem Rahmen wird er alle Vorschläge, namentlich auch den in diesem Postulat enthaltenen, prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat soll prüfen und Bericht erstatten, ob ein Auktionsmodell bei der Vergabe von Praxiskonzessionen für neue Arztpraxen eine bessere Alternative zum bisher praktizierten Zulassungsstopp wäre. Die Antwort kann auch im Rahmen des Berichts zum Postulat 12.3681 erfolgen.</p>
  • Ärztestopp. Die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen (2)
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat empfiehlt die Motion 12.3600, welche die Zulassungssteuerung im KVG wieder einführen will, zur Annahme. Die Wiedereinführung des Zulassungsstopps würde bedeuten, die Fehler der Vergangenheit zu wiederholen: Diskriminierung junger Ärzte, heterogene Umsetzung durch die Kantone und bei den jungen Ärzteninnen und Ärzten die Förderung einer "Angestelltenkultur" statt eines freiberuflichen Unternehmergeistes.</p><p>Ein Zulassungsstopp spaltet die Ärzteschaft in zwei Gruppen: Die erste Gruppe hat eine eigene Praxis und profitiert von den Eintrittsbarrieren gegenüber der zweiten Gruppe, welche nur sehr schwer in den Markt einsteigen kann. Dieser Zustand ist unbefriedigend, denn er ist nicht frei von Nebenwirkungen, welche zu einer Regulierungsspirale der medizinischen Bedarfssteuerung führen.</p><p>Avenir Suisse hat vor drei Jahren ("NZZ"; 11. August 2009) und kürzlich wieder in ihrem Newsletter (13. September 2012, "Den Ärztestopp durch ein Auktionsmodell ersetzen") ein Auktionsmodell zur Vergabe von Praxiskonzessionen vorgeschlagen. In einer periodisch wiederholten, umgekehrten holländischen Auktion würde ein Regulator der Ärzteschaft einen tieferen Tarmed-Tarif vorschlagen und diesen stufenweise erhöhen, bis genug Ärzte sich bereiterklären, in einem bestimmten Versorgungsgebiet zu einem bestimmten Tarif tätig zu sein.</p><p>In einem solchen System wäre das Problem der angebotsinduzierten Nachfrage bei freien Kapazitäten nicht gelöst, und es liesse sich damit auch nicht die optimale Anzahl Ärzte für ein Gebiet bestimmen, aber gegenüber dem Ärztestopp hätte ein Auktionsmodell verschiedene Vorteile: In Zentren mit hoher Ärztedichte liessen sich die Kosten senken, während Randgebiete mit sich abzeichnender Unterversorgung durch einen höheren Tarmed-Tarif attraktiver gemacht werden könnten.</p>
    • <p>Der Bundesrat und das Parlament sind sich der unerwünschten Auswirkungen der Zulassungsbeschränkung bewusst. Aus diesem Grund wurde die Bestimmung für eine zeitlich begrenzte Dauer eingeführt. Mehrere Gesetzesentwürfe wurden abgelehnt, und der Zulassungsstopp ist nach mehrmaliger Verlängerung ausgelaufen, ohne dass eine neue Gesetzgebung an seine Stelle getreten ist. Seither lässt sich ein Anstieg der Anzahl der Leistungserbringer feststellen, der in gewissen Kantonen ein beunruhigendes Ausmass annimmt.</p><p>Die Problematik des Kostenanstiegs, der mit einem nichtkontrollierten Angebotswachstum verbunden ist, ist nicht von der Hand zu weisen, und der Bundesrat sieht hier dringenden Handlungsbedarf. Er hat daher dem Parlament eine Botschaft über die befristete Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung unterbreitet. Er will jedoch langfristige Lösungen zur Steuerung des ambulanten Bereichs entwickeln, die weder negative Anreize noch diskriminierende Elemente enthalten. In diesem Rahmen wird er alle Vorschläge, namentlich auch den in diesem Postulat enthaltenen, prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat soll prüfen und Bericht erstatten, ob ein Auktionsmodell bei der Vergabe von Praxiskonzessionen für neue Arztpraxen eine bessere Alternative zum bisher praktizierten Zulassungsstopp wäre. Die Antwort kann auch im Rahmen des Berichts zum Postulat 12.3681 erfolgen.</p>
    • Ärztestopp. Die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen (2)

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