Sportbetrug als Straftatbestand

ShortId
12.3784
Id
20123784
Updated
24.06.2025 23:54
Language
de
Title
Sportbetrug als Straftatbestand
AdditionalIndexing
28;12;Sport;Betrug;strafbare Handlung
1
  • L04K01010102, Sport
  • L06K050102010201, Betrug
  • L04K05010201, strafbare Handlung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Manipulation von Sportresultaten stellt die Integrität der Wettbewerbe infrage. Sie schadet dem Image des Sports und wirkt sich auch negativ auf die gesellschaftlichen, erzieherischen und kulturellen Werte aus, für die der Sport steht. Die wirtschaftliche Bedeutung des Sports ist ebenfalls gefährdet.</p><p>Sportresultate werden teilweise aus "sportlichen" Gründen manipuliert, wenn die betreffende Person sich den Sieg sichern will. Immer öfter werden Sportresultate aber manipuliert, um bei Sportwetten auf Endresultate oder Spielereignisse (erster Eckball, erste Verwarnung usw.) Gewinne einzustreichen. Vom Sportbetrug betroffen sind insbesondere Sportarten, bei denen Wetten im grossen Stil angeboten werden (z. B. Fussball und Tennis). Kriminelle Organisationen waren nachweislich in mehrere Wettskandale verwickelt. Auch die Schweiz ist davon betroffen.</p><p>2011 hat der Europarat eine Empfehlung angenommen, in der die Mitgliedstaaten insbesondere dazu aufgefordert werden, sicherzustellen, dass die Manipulation von Sportresultaten ebenso wie Handlungen und Unterlassungen, die zur Verheimlichung oder Verschleierung dieser Handlungen bestimmt sind, innerstaatlichen Rechtsvorschriften unterliegen und geahndet werden können. </p><p>In der Schweiz reicht der rechtliche Rahmen gegenwärtig nicht aus, um bestimmte Arten des Betrugs bestrafen zu können, und er erlaubt keine rigorose und wirkungsvolle strafrechtliche Verfolgung solcher Handlungen. Es müssen Lösungen gesucht werden, damit das Schweizer Recht beispielsweise die spezifische Bestrafung des Sportbetrugs erlaubt, den Strafbehörden die nötigen Verfahrensmittel einräumt und es den Sportverbänden erlaubt, in Verfahren, die sie direkt betreffen, Parteistellung zu haben.</p>
  • <p>Im Rahmen des Postulates 11.3754, "Korruptionsbekämpfung und Wettkampfmanipulation im Sport", der Kommission für Wirtschaft, Bildung und Kultur des Ständerates wurde der Bundesrat beauftragt, einen Bericht über die auf nationaler und internationaler Ebene bestehenden Möglichkeiten bei der Bekämpfung von Korruption und Wettkampfmanipulation im Sport vorzulegen und Lösungsansätze aufzuzeigen. Dieser Bericht wird dem Parlament bis Ende 2012 unterbreitet. Der Bundesrat wird sich im Rahmen dieses Berichtes zu den im Postulat formulierten Anliegen äussern.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, ob sich der Kampf gegen den Sportbetrug verstärken lässt, indem beispielsweise:</p><p>1. eine Person, die einer Teilnehmerin oder einem Teilnehmer eines Sportanlasses einen Vorteil verschafft oder einen solchen verspricht, sofern diese oder dieser den natürlichen Wettbewerbsablauf ändert, sowie eine Person, die jemanden dazu anstiftet oder die das Angebot annimmt, sich strafbar machen (Verfolgung von Amtes wegen, Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft);</p><p>2. die betreffenden Sportverbände Parteistellung haben können;</p><p>3. die amtliche Überwachung erlaubt ist.</p>
  • Sportbetrug als Straftatbestand
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Manipulation von Sportresultaten stellt die Integrität der Wettbewerbe infrage. Sie schadet dem Image des Sports und wirkt sich auch negativ auf die gesellschaftlichen, erzieherischen und kulturellen Werte aus, für die der Sport steht. Die wirtschaftliche Bedeutung des Sports ist ebenfalls gefährdet.</p><p>Sportresultate werden teilweise aus "sportlichen" Gründen manipuliert, wenn die betreffende Person sich den Sieg sichern will. Immer öfter werden Sportresultate aber manipuliert, um bei Sportwetten auf Endresultate oder Spielereignisse (erster Eckball, erste Verwarnung usw.) Gewinne einzustreichen. Vom Sportbetrug betroffen sind insbesondere Sportarten, bei denen Wetten im grossen Stil angeboten werden (z. B. Fussball und Tennis). Kriminelle Organisationen waren nachweislich in mehrere Wettskandale verwickelt. Auch die Schweiz ist davon betroffen.</p><p>2011 hat der Europarat eine Empfehlung angenommen, in der die Mitgliedstaaten insbesondere dazu aufgefordert werden, sicherzustellen, dass die Manipulation von Sportresultaten ebenso wie Handlungen und Unterlassungen, die zur Verheimlichung oder Verschleierung dieser Handlungen bestimmt sind, innerstaatlichen Rechtsvorschriften unterliegen und geahndet werden können. </p><p>In der Schweiz reicht der rechtliche Rahmen gegenwärtig nicht aus, um bestimmte Arten des Betrugs bestrafen zu können, und er erlaubt keine rigorose und wirkungsvolle strafrechtliche Verfolgung solcher Handlungen. Es müssen Lösungen gesucht werden, damit das Schweizer Recht beispielsweise die spezifische Bestrafung des Sportbetrugs erlaubt, den Strafbehörden die nötigen Verfahrensmittel einräumt und es den Sportverbänden erlaubt, in Verfahren, die sie direkt betreffen, Parteistellung zu haben.</p>
    • <p>Im Rahmen des Postulates 11.3754, "Korruptionsbekämpfung und Wettkampfmanipulation im Sport", der Kommission für Wirtschaft, Bildung und Kultur des Ständerates wurde der Bundesrat beauftragt, einen Bericht über die auf nationaler und internationaler Ebene bestehenden Möglichkeiten bei der Bekämpfung von Korruption und Wettkampfmanipulation im Sport vorzulegen und Lösungsansätze aufzuzeigen. Dieser Bericht wird dem Parlament bis Ende 2012 unterbreitet. Der Bundesrat wird sich im Rahmen dieses Berichtes zu den im Postulat formulierten Anliegen äussern.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, ob sich der Kampf gegen den Sportbetrug verstärken lässt, indem beispielsweise:</p><p>1. eine Person, die einer Teilnehmerin oder einem Teilnehmer eines Sportanlasses einen Vorteil verschafft oder einen solchen verspricht, sofern diese oder dieser den natürlichen Wettbewerbsablauf ändert, sowie eine Person, die jemanden dazu anstiftet oder die das Angebot annimmt, sich strafbar machen (Verfolgung von Amtes wegen, Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft);</p><p>2. die betreffenden Sportverbände Parteistellung haben können;</p><p>3. die amtliche Überwachung erlaubt ist.</p>
    • Sportbetrug als Straftatbestand

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