Stärkung des Schweizer Tourismus. Anpassung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz an die Bedürfnisse des Fremdenverkehrs
- ShortId
-
12.3791
- Id
-
20123791
- Updated
-
24.06.2025 23:47
- Language
-
de
- Title
-
Stärkung des Schweizer Tourismus. Anpassung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz an die Bedürfnisse des Fremdenverkehrs
- AdditionalIndexing
-
15;Ladenöffnungszeiten;Sonntagsverkauf;Einzelhandel;Sonntagsarbeit;Arbeitsrecht;Deregulierung;Tourismus
- 1
-
- L04K01010103, Tourismus
- L05K0701050101, Einzelhandel
- L04K07020402, Arbeitsrecht
- L05K0704010205, Deregulierung
- L07K07010501010901, Sonntagsverkauf
- L06K070205030209, Sonntagsarbeit
- L06K070105010109, Ladenöffnungszeiten
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Artikel 25 ArGV 2 entspricht nicht den Realitäten des heutigen Fremdenverkehrs:</p><p>1. Das Einkaufen dient nicht mehr in erster Linie der Befriedigung "spezifischer Bedürfnisse", sondern ist ein "Erlebnis": Shopping gehörte im Jahr 2010 zu den wichtigsten vier Gründen für eine Reise in die Schweiz. Dies gilt insbesondere für die Touristen aus Bric-Staaten und dem arabischen Raum - wichtigen Wachstumsmärkten für den Schweizer Tourismus (vgl. "Tourismusmonitor Schweiz 2010").</p><p>2. "Fremdenverkehrsgebiete" gibt es so nicht mehr: Sie fransen aus. Heute sind Fremdenverkehrsgebiete nicht mehr wohldefinierte "Orte", sondern funktionale Wirtschaftsräume. Gäste besuchen Attraktivitäten (inklusive spezifischer Shopping-Angebote) im Umkreis oder halten auf dem Durchweg an. Touroperators schalten in der Schweiz wenige, in Stunden bemessene Zwischenstopps ein. Zu diesen gehören dann vielleicht das Jungfraujoch, die Luzerner Brücke und ein Shopping-Center - Letzteres übrigens nicht, um die vergessene Elmex zu kaufen, sondern zum Beispiel um eine Rolex zu erstehen.</p><p>3. Schliesslich gilt das traditionelle Konzept der "Saison" nicht mehr. Es gehört zu den Zielen unserer Tourismuspolitik, diese zu überwinden. Wir tun dies mit Erfolg. Neben der klassischen Winter- oder Sommersaison gibt es darum je nach Ort, Zielgruppe und Jahreszeit beispielsweise eine Konferenzsaison, eine Gastronomiesaison, eine Jagdsaison, eine Konzertsaison, eine Festivalsaison usw. Diese überlappen und ergänzen sich. Die Nachfrage nach Shopping-Angeboten ist gemäss den Zahlenerhebungen von Schweiz Tourismus über das Jahr hinweg relativ konstant.</p><p>Die Kernkonzepte von Artikel 25 ArGV 2 ("Fremdenverkehrsgebiete"; "spezifische Bedürfnisse"; "Saison") werden zurzeit von den für die Umsetzung zuständigen Kantonen uneinheitlich und inkonsequent ausgelegt, was zu Grauzonen führt und Investitionen verhindert.</p><p>Ziel einer Anpassung der ArGV 2 sollte es sein, den Kerngehalt des Arbeitsgesetzes (ArG) wiederherzustellen. Gemäss Artikel 27 Absatz 2 Buchstabe c ArG sollen die Sonderbestimmungen "den Bedürfnissen des Fremdenverkehrs ... dienen". Dies tun sie heute nicht.</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass sich die Bedürfnisse der internationalen Kundschaft verändert haben und dass der Schweizer Tourismus von der Frankenstärke besonders hart betroffen ist. Er ist deshalb bereit, unter Einbezug der Sozialpartner die Anpassung von Artikel 25 der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz in Angriff zu nehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat soll Artikel 25 der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2) so anpassen, dass er den Erfordernissen des modernen Fremdenverkehrs besser entspricht. Die Anpassung soll gezielt und deutlich abgegrenzt sein, sodass der Arbeitnehmerschutz gewahrt bleibt.</p>
- Stärkung des Schweizer Tourismus. Anpassung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz an die Bedürfnisse des Fremdenverkehrs
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Artikel 25 ArGV 2 entspricht nicht den Realitäten des heutigen Fremdenverkehrs:</p><p>1. Das Einkaufen dient nicht mehr in erster Linie der Befriedigung "spezifischer Bedürfnisse", sondern ist ein "Erlebnis": Shopping gehörte im Jahr 2010 zu den wichtigsten vier Gründen für eine Reise in die Schweiz. Dies gilt insbesondere für die Touristen aus Bric-Staaten und dem arabischen Raum - wichtigen Wachstumsmärkten für den Schweizer Tourismus (vgl. "Tourismusmonitor Schweiz 2010").</p><p>2. "Fremdenverkehrsgebiete" gibt es so nicht mehr: Sie fransen aus. Heute sind Fremdenverkehrsgebiete nicht mehr wohldefinierte "Orte", sondern funktionale Wirtschaftsräume. Gäste besuchen Attraktivitäten (inklusive spezifischer Shopping-Angebote) im Umkreis oder halten auf dem Durchweg an. Touroperators schalten in der Schweiz wenige, in Stunden bemessene Zwischenstopps ein. Zu diesen gehören dann vielleicht das Jungfraujoch, die Luzerner Brücke und ein Shopping-Center - Letzteres übrigens nicht, um die vergessene Elmex zu kaufen, sondern zum Beispiel um eine Rolex zu erstehen.</p><p>3. Schliesslich gilt das traditionelle Konzept der "Saison" nicht mehr. Es gehört zu den Zielen unserer Tourismuspolitik, diese zu überwinden. Wir tun dies mit Erfolg. Neben der klassischen Winter- oder Sommersaison gibt es darum je nach Ort, Zielgruppe und Jahreszeit beispielsweise eine Konferenzsaison, eine Gastronomiesaison, eine Jagdsaison, eine Konzertsaison, eine Festivalsaison usw. Diese überlappen und ergänzen sich. Die Nachfrage nach Shopping-Angeboten ist gemäss den Zahlenerhebungen von Schweiz Tourismus über das Jahr hinweg relativ konstant.</p><p>Die Kernkonzepte von Artikel 25 ArGV 2 ("Fremdenverkehrsgebiete"; "spezifische Bedürfnisse"; "Saison") werden zurzeit von den für die Umsetzung zuständigen Kantonen uneinheitlich und inkonsequent ausgelegt, was zu Grauzonen führt und Investitionen verhindert.</p><p>Ziel einer Anpassung der ArGV 2 sollte es sein, den Kerngehalt des Arbeitsgesetzes (ArG) wiederherzustellen. Gemäss Artikel 27 Absatz 2 Buchstabe c ArG sollen die Sonderbestimmungen "den Bedürfnissen des Fremdenverkehrs ... dienen". Dies tun sie heute nicht.</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass sich die Bedürfnisse der internationalen Kundschaft verändert haben und dass der Schweizer Tourismus von der Frankenstärke besonders hart betroffen ist. Er ist deshalb bereit, unter Einbezug der Sozialpartner die Anpassung von Artikel 25 der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz in Angriff zu nehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat soll Artikel 25 der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2) so anpassen, dass er den Erfordernissen des modernen Fremdenverkehrs besser entspricht. Die Anpassung soll gezielt und deutlich abgegrenzt sein, sodass der Arbeitnehmerschutz gewahrt bleibt.</p>
- Stärkung des Schweizer Tourismus. Anpassung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz an die Bedürfnisse des Fremdenverkehrs
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