Verbesserung der Arbeitsmarktchancen älterer Arbeitnehmer durch Massnahmen im BVG
- ShortId
-
12.3794
- Id
-
20123794
- Updated
-
28.07.2023 13:41
- Language
-
de
- Title
-
Verbesserung der Arbeitsmarktchancen älterer Arbeitnehmer durch Massnahmen im BVG
- AdditionalIndexing
-
28;15;ältere/r Arbeitnehmer/in;Arbeitslose/r;Sozialabgabe;Berufliche Vorsorge;Kampf gegen die Diskriminierung;wirtschaftliche Diskriminierung;Beschäftigungspolitik;Fonds;Finanzierung
- 1
-
- L05K0104010102, Berufliche Vorsorge
- L05K0702020101, ältere/r Arbeitnehmer/in
- L04K05020411, wirtschaftliche Diskriminierung
- L03K050204, Kampf gegen die Diskriminierung
- L04K11090203, Fonds
- L03K110902, Finanzierung
- L04K01040117, Sozialabgabe
- L04K07020303, Beschäftigungspolitik
- L06K070202010401, Arbeitslose/r
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Schwierigkeiten älterer Arbeitnehmender auf dem Arbeitsmarkt sind bekannt. Oft werden ältere Bewerberinnen und Bewerber mit der Begründung der zu hohen Lohnkosten abgespeist. Unter die Lohnkosten fallen auch die Beiträge an das BVG, welche durch die gestaffelten Altersgutschriften mit dem Alter der Arbeitnehmenden ansteigen. In den letzten Jahren wurden verschiedene Vorstösse mit dem Ziel einer Vereinheitlichung oder Angleichung der Altersgutschriften eingereicht. Der Bundesrat hat eine solche Angleichung bzw. Vereinheitlichung stets abgelehnt (hohe Kosten, Berechtigung der heutigen Lösung usw.). Zudem wird darauf hingewiesen, dass die hohen Altersgutschriften nur als Vorwand dienten, wenn ein Arbeitgeber eine ältere Person ohnehin nicht einstellen möchte. Trotzdem ist das Problem nicht entkräftet. Der Unmut bei vielen betroffenen Arbeitnehmenden ist gross. Will man in Zukunft auf ältere Arbeitnehmende setzen, sollten auch mögliche Vorwände minimiert werden, mit welchen Bewerberinnen und Bewerber abgewiesen werden.</p><p>Eine Massnahme der indirekten Entlastung der Arbeitgeber wären verstärkte Zuschüsse wegen "ungünstiger Altersstruktur". Bereits heute zahlt der Sicherheitsfonds BVG Zuschüsse an Vorsorgeeinrichtungen, soweit die Summe der Altersgutschriften bei einer Vorsorgeeinrichtung 14 Prozent der Summe der entsprechenden koordinierten Löhne übersteigt (zurzeit etwa 100 Millionen Franken jährlich). Mit einer Herabsetzung dieser Prozentgrenze und somit einer weniger strengen Definition von "ungünstiger Altersstruktur" könnte ein stärkerer Ausgleich verankert werden.</p>
- <p>1. Ältere Arbeitnehmende sind grundsätzlich gut im Arbeitsmarkt integriert. Sie sind nicht häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen als andere Alterskategorien. Die durchschnittliche Arbeitslosenquote lag im Jahr 2011 bei den 50- bis 54-Jährigen bei 2,4 Prozent. Diese Quote war somit tiefer als das gesamtschweizerische Mittel von 2,8 Prozent.</p><p>Es kann aber durchaus vorkommen, dass ältere Arbeitnehmende Schwierigkeiten haben, eine Stelle zu finden. Die Gefahr von Langzeitarbeitslosigkeit nimmt mit steigendem Alter zu. 2011 lag der Anteil der Langzeitarbeitslosen bei den 50- bis 64-Jährigen bei 34,5 Prozent und bei den 15- bis 49-Jährigen bei 15,6 Prozent (Quelle: Seco).</p><p>2. Der Bundesrat hat sich bereits verschiedentlich mit der Thematik befasst. In seiner Antwort auf das Postulat Vitali 12.3731, "Benachteiligungen im BVG abschaffen", hat er bekräftigt, dass eine Neustaffelung der BVG-Altersgutschriften die Beschäftigungsaussichten von älteren Arbeitnehmenden nicht substanziell zu verbessern vermag. Die für die Anstellung von älteren Arbeitnehmenden nachteiligen Faktoren lassen sich nur schwer erfassen. Tatsache ist jedoch, dass die BVG-Altersgutschriften nicht dazu gehören. Die meisten Arbeitnehmenden sind ausserdem zu Bedingungen versichert, die über das vom BVG vorgeschriebene Minimum hinausgehen und eine mehr oder weniger ausgeprägte Nivellierung der Beiträge vorsehen können. Höhere Beiträge für ältere Arbeitnehmende sind indes durchaus gerechtfertigt, da diese in der Regel weniger Familienlasten zu tragen haben als Jüngere.</p><p>3./4. Der Sicherheitsfonds BVG gewährt Zuschüsse aufgrund ungünstiger Altersstruktur, soweit die Summe der Altersgutschriften 14 Prozent der Summe der entsprechenden koordinierten Löhne übersteigt. Würde der Grenzbetrag von 14 auf 12 Prozent gesenkt, zöge dies gemäss Schätzungen der Fondsleitung jährliche Mehrkosten von rund 450 Millionen Franken nach sich. Diese erheblichen Kosten müssten grösstenteils die Versicherten tragen. Daraus würde sich eine Solidarität von jüngeren hin zu älteren Versicherten ergeben, die nicht wünschenswert ist. Das Kapitaldeckungsverfahren der zweiten Säule sieht einen solchen, aus materieller Sicht unzweckmässigen, Solidaritätsaspekt nicht vor. Für den Bundesrat stellt diese Lösung deshalb keine Option dar.</p><p>5. Um der erhöhten Quote der Langzeitarbeitslosigkeit der über 50-Jährigen entgegenzuwirken, hat der Bundesrat bereits Massnahmen getroffen. In der Arbeitslosenversicherung wurden für ältere Stellensuchende mit der 4. Teilrevision des Avig folgende Verbesserungen eingeführt:</p><p>Längere und höhere Einarbeitungszuschüsse: Versicherte über 50 Jahre haben Anspruch auf zwölf Monate Einarbeitungszuschüsse (Art. 66 Abs. 2bis Avig). Die Arbeitslosenversicherung kann in dieser Zeit bis zu 50 Prozent der Lohnkosten übernehmen (Art. 66 Abs. 3 Avig). Damit wurde der Anreiz für Unternehmen erhöht, ältere Stellensuchende einzustellen.</p><p>Mehr Zeit für Bildungs- und Beschäftigungsmassnahmen: Versicherte, die älter als 50 Jahre sind, können unabhängig von ihrem Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung bis ans Ende ihrer Rahmenfrist für den Leistungsbezug an Bildungs- und Beschäftigungsmassnahmen teilnehmen (Art. 59 Abs. 3bis Avig).</p><p>Der Bundesrat wird im Rahmen der künftigen Reform der Altersvorsorge weitere Massnahmen vorschlagen, um die Teilnahme älterer Arbeitnehmenden am Arbeitsmarkt zu fördern und zu verstärken.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass ältere Arbeitnehmende bei einem Stellenwechsel bzw. bei der Stellensuche benachteiligt sind?</p><p>2. Teilt er den Eindruck, dass das BVG zu dieser Benachteiligung beiträgt?</p><p>3. Wie stellt sich der Bundesrat zur Ausweitung der bestehenden Zuschüsse wegen "ungünstiger Altersstruktur" durch den Sicherheitsfonds BVG?</p><p>4. Ist er bereit, eine Senkung der Schwelle zur Zuschussberechtigung (von heute 14 Prozent z. B. auf 12 Prozent) zu prüfen?</p><p>5. Welche weiteren Massnahmen gedenkt er zu treffen, um die Arbeitsmarktchancen älterer Arbeitnehmender zu erhöhen?</p>
- Verbesserung der Arbeitsmarktchancen älterer Arbeitnehmer durch Massnahmen im BVG
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Schwierigkeiten älterer Arbeitnehmender auf dem Arbeitsmarkt sind bekannt. Oft werden ältere Bewerberinnen und Bewerber mit der Begründung der zu hohen Lohnkosten abgespeist. Unter die Lohnkosten fallen auch die Beiträge an das BVG, welche durch die gestaffelten Altersgutschriften mit dem Alter der Arbeitnehmenden ansteigen. In den letzten Jahren wurden verschiedene Vorstösse mit dem Ziel einer Vereinheitlichung oder Angleichung der Altersgutschriften eingereicht. Der Bundesrat hat eine solche Angleichung bzw. Vereinheitlichung stets abgelehnt (hohe Kosten, Berechtigung der heutigen Lösung usw.). Zudem wird darauf hingewiesen, dass die hohen Altersgutschriften nur als Vorwand dienten, wenn ein Arbeitgeber eine ältere Person ohnehin nicht einstellen möchte. Trotzdem ist das Problem nicht entkräftet. Der Unmut bei vielen betroffenen Arbeitnehmenden ist gross. Will man in Zukunft auf ältere Arbeitnehmende setzen, sollten auch mögliche Vorwände minimiert werden, mit welchen Bewerberinnen und Bewerber abgewiesen werden.</p><p>Eine Massnahme der indirekten Entlastung der Arbeitgeber wären verstärkte Zuschüsse wegen "ungünstiger Altersstruktur". Bereits heute zahlt der Sicherheitsfonds BVG Zuschüsse an Vorsorgeeinrichtungen, soweit die Summe der Altersgutschriften bei einer Vorsorgeeinrichtung 14 Prozent der Summe der entsprechenden koordinierten Löhne übersteigt (zurzeit etwa 100 Millionen Franken jährlich). Mit einer Herabsetzung dieser Prozentgrenze und somit einer weniger strengen Definition von "ungünstiger Altersstruktur" könnte ein stärkerer Ausgleich verankert werden.</p>
- <p>1. Ältere Arbeitnehmende sind grundsätzlich gut im Arbeitsmarkt integriert. Sie sind nicht häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen als andere Alterskategorien. Die durchschnittliche Arbeitslosenquote lag im Jahr 2011 bei den 50- bis 54-Jährigen bei 2,4 Prozent. Diese Quote war somit tiefer als das gesamtschweizerische Mittel von 2,8 Prozent.</p><p>Es kann aber durchaus vorkommen, dass ältere Arbeitnehmende Schwierigkeiten haben, eine Stelle zu finden. Die Gefahr von Langzeitarbeitslosigkeit nimmt mit steigendem Alter zu. 2011 lag der Anteil der Langzeitarbeitslosen bei den 50- bis 64-Jährigen bei 34,5 Prozent und bei den 15- bis 49-Jährigen bei 15,6 Prozent (Quelle: Seco).</p><p>2. Der Bundesrat hat sich bereits verschiedentlich mit der Thematik befasst. In seiner Antwort auf das Postulat Vitali 12.3731, "Benachteiligungen im BVG abschaffen", hat er bekräftigt, dass eine Neustaffelung der BVG-Altersgutschriften die Beschäftigungsaussichten von älteren Arbeitnehmenden nicht substanziell zu verbessern vermag. Die für die Anstellung von älteren Arbeitnehmenden nachteiligen Faktoren lassen sich nur schwer erfassen. Tatsache ist jedoch, dass die BVG-Altersgutschriften nicht dazu gehören. Die meisten Arbeitnehmenden sind ausserdem zu Bedingungen versichert, die über das vom BVG vorgeschriebene Minimum hinausgehen und eine mehr oder weniger ausgeprägte Nivellierung der Beiträge vorsehen können. Höhere Beiträge für ältere Arbeitnehmende sind indes durchaus gerechtfertigt, da diese in der Regel weniger Familienlasten zu tragen haben als Jüngere.</p><p>3./4. Der Sicherheitsfonds BVG gewährt Zuschüsse aufgrund ungünstiger Altersstruktur, soweit die Summe der Altersgutschriften 14 Prozent der Summe der entsprechenden koordinierten Löhne übersteigt. Würde der Grenzbetrag von 14 auf 12 Prozent gesenkt, zöge dies gemäss Schätzungen der Fondsleitung jährliche Mehrkosten von rund 450 Millionen Franken nach sich. Diese erheblichen Kosten müssten grösstenteils die Versicherten tragen. Daraus würde sich eine Solidarität von jüngeren hin zu älteren Versicherten ergeben, die nicht wünschenswert ist. Das Kapitaldeckungsverfahren der zweiten Säule sieht einen solchen, aus materieller Sicht unzweckmässigen, Solidaritätsaspekt nicht vor. Für den Bundesrat stellt diese Lösung deshalb keine Option dar.</p><p>5. Um der erhöhten Quote der Langzeitarbeitslosigkeit der über 50-Jährigen entgegenzuwirken, hat der Bundesrat bereits Massnahmen getroffen. In der Arbeitslosenversicherung wurden für ältere Stellensuchende mit der 4. Teilrevision des Avig folgende Verbesserungen eingeführt:</p><p>Längere und höhere Einarbeitungszuschüsse: Versicherte über 50 Jahre haben Anspruch auf zwölf Monate Einarbeitungszuschüsse (Art. 66 Abs. 2bis Avig). Die Arbeitslosenversicherung kann in dieser Zeit bis zu 50 Prozent der Lohnkosten übernehmen (Art. 66 Abs. 3 Avig). Damit wurde der Anreiz für Unternehmen erhöht, ältere Stellensuchende einzustellen.</p><p>Mehr Zeit für Bildungs- und Beschäftigungsmassnahmen: Versicherte, die älter als 50 Jahre sind, können unabhängig von ihrem Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung bis ans Ende ihrer Rahmenfrist für den Leistungsbezug an Bildungs- und Beschäftigungsmassnahmen teilnehmen (Art. 59 Abs. 3bis Avig).</p><p>Der Bundesrat wird im Rahmen der künftigen Reform der Altersvorsorge weitere Massnahmen vorschlagen, um die Teilnahme älterer Arbeitnehmenden am Arbeitsmarkt zu fördern und zu verstärken.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass ältere Arbeitnehmende bei einem Stellenwechsel bzw. bei der Stellensuche benachteiligt sind?</p><p>2. Teilt er den Eindruck, dass das BVG zu dieser Benachteiligung beiträgt?</p><p>3. Wie stellt sich der Bundesrat zur Ausweitung der bestehenden Zuschüsse wegen "ungünstiger Altersstruktur" durch den Sicherheitsfonds BVG?</p><p>4. Ist er bereit, eine Senkung der Schwelle zur Zuschussberechtigung (von heute 14 Prozent z. B. auf 12 Prozent) zu prüfen?</p><p>5. Welche weiteren Massnahmen gedenkt er zu treffen, um die Arbeitsmarktchancen älterer Arbeitnehmender zu erhöhen?</p>
- Verbesserung der Arbeitsmarktchancen älterer Arbeitnehmer durch Massnahmen im BVG
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