Erweiterter Auftrag für die Tripartite eidgenössische Kommission für Angelegenheiten der IAO
- ShortId
-
12.3795
- Id
-
20123795
- Updated
-
27.07.2023 20:00
- Language
-
de
- Title
-
Erweiterter Auftrag für die Tripartite eidgenössische Kommission für Angelegenheiten der IAO
- AdditionalIndexing
-
08;15;Beziehungen zwischen den Sozialpartnern;Leistungsauftrag;IAO;internationales Abkommen;Vollzug von Beschlüssen;ausserparlamentarische Kommission
- 1
-
- L04K15040303, IAO
- L04K10020201, internationales Abkommen
- L05K0806020201, ausserparlamentarische Kommission
- L05K0806010105, Leistungsauftrag
- L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
- L04K07020401, Beziehungen zwischen den Sozialpartnern
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die aussenwirtschaftlichen Beziehungen werden Schritt für Schritt angereichert durch die soziale und die ökologische Nachhaltigkeitsdimension. Aus internationalen Vereinbarungen wie den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen oder den Uno-Leitsätzen für Wirtschaft und Menschenrechte ergeben sich neue Verantwortungen und Aufgaben für die Mitgliedstaaten. Aus bilateralen Abmachungen wie dem Memorandum of Understanding mit China im Arbeits- und Beschäftigungsbereich oder dem ans Freihandelsabkommen angehängten "Abkommen über Arbeitsrechtsstandards" mit Hongkong (China) leiten sich spezifische Pflichten und Kompetenzen für die Vertragsstaaten ab. Der Bundesrat steht also vor einer Reihe neuer und wichtiger Aufgaben, die auch Auswirkungen haben auf die mit dem Vollzug beauftragte Verwaltung und die sie beratenden Gremien. Da drängt sich eine Aufwertung der ausserparlamentarischen Tripartiten eidgenössischen Kommission für Angelegenheiten der IAO geradezu auf. Es ist wichtig, dass mit sozialpartnerschaftlicher Kompetenz Einfluss genommen wird auf die Gestaltung nachhaltiger Aussenwirtschaftsbeziehungen. Was liegt da näher als der verstärkte Einbezug der Sozialpartner bei der Umsetzung der Abkommen und deren Überwachung?</p>
- <p>Der Auftrag der Tripartiten eidgenössischen Kommission für Angelegenheiten der IAO beruht auf dem Text des Übereinkommens Nr. 144 der IAO über dreigliedrige Beratungen zur Förderung der Durchführung internationaler Arbeitsnormen, das von der Schweiz am 28. Juni 2000 ratifiziert wurde, und auf den Erklärungen, die der Bundesrat in seiner Botschaft vom 20. September 1999 (BBl 2000 I 330) abgegeben hatte.</p><p>Nach diesem Übereinkommen beziehen sich die dreigliedrigen Beratungen auf die internationalen Arbeitsnormen der IAO, und zwar:</p><p>a. die Antworten und Kommentare zu den Fragebögen auf die auf der Tagesordnung der Internationalen Arbeitskonferenz stehenden Punkte und auf die von der Konferenz diskutierten Textentwürfe;</p><p>b. die dem Parlament vorzulegenden Vorschläge betreffend die Ratifikation von Übereinkommen und die Information über die von der Konferenz angenommenen Empfehlungen;</p><p>c. die Überprüfung von nichtratifizierten Übereinkommen und von Empfehlungen;</p><p>d. die Fragen, die die dem Internationalen Arbeitsamt vorzulegenden Berichte betreffend die Umsetzung der Normen aufwerfen können;</p><p>e. die Vorschläge bezüglich der Kündigung ratifizierter Übereinkommen.</p><p>In seinem Beschluss vom 4. Dezember 2000, mit der die Tripartite eidgenössische Kommission für Angelegenheiten der IAO als konsultative Kommission eingesetzt wurde, hat der Bundesrat ihren Auftrag so festgelegt, dass er speziell die Buchstaben b und c abdeckt. </p><p>Die Schweiz muss den Kontrollgremien der IAO regelmässig über die Umsetzung des Übereinkommens Nr. 144 Bericht erstatten. Würde der Auftrag der Tripartiten eidgenössischen Kommission für Angelegenheiten der IAO erweitert werden, müsste die Schweiz der IAO über Aspekte ihrer Aussenwirtschaftspolitik Auskunft geben, die nicht in die Prüfungskompetenz der IAO fallen. </p><p>Der Bundesrat stellt eine wirksame Arbeitsweise der beratenden Strukturen im Bereich der Aussenwirtschaftspolitik und der gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen sicher. Die Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen sind in diesen Strukturen vertreten. Die Bundesverwaltung engagiert sich zudem aktiv im Rahmen zahlreicher internationaler Aktivitäten in den vorgenannten Bereichen und beteiligt sich auch aktiv an den Arbeiten im Zusammenhang mit der Umsetzung der Uno-Leitsätze für Wirtschaft und Menschenrechte in der Schweiz.</p><p>Die verschiedenen bestehenden oder sich derzeit in Überarbeitung befindenden Mechanismen reichen aus, um die Legitimität der Politik des Bundesrates in den in der Motion genannten Bereichen sicherzustellen. Die Ausweitung der Tätigkeiten der Tripartiten eidgenössischen Kommission für Angelegenheiten der IAO würde in zahlreichen Bereichen Doppelspurigkeiten schaffen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wertet die Tripartite eidgenössische Kommission für Angelegenheiten der IAO auf, indem er ihr zusätzliche Aufgaben bei der Umsetzung von bilateralen und multilateralen Abkommen überträgt.</p>
- Erweiterter Auftrag für die Tripartite eidgenössische Kommission für Angelegenheiten der IAO
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die aussenwirtschaftlichen Beziehungen werden Schritt für Schritt angereichert durch die soziale und die ökologische Nachhaltigkeitsdimension. Aus internationalen Vereinbarungen wie den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen oder den Uno-Leitsätzen für Wirtschaft und Menschenrechte ergeben sich neue Verantwortungen und Aufgaben für die Mitgliedstaaten. Aus bilateralen Abmachungen wie dem Memorandum of Understanding mit China im Arbeits- und Beschäftigungsbereich oder dem ans Freihandelsabkommen angehängten "Abkommen über Arbeitsrechtsstandards" mit Hongkong (China) leiten sich spezifische Pflichten und Kompetenzen für die Vertragsstaaten ab. Der Bundesrat steht also vor einer Reihe neuer und wichtiger Aufgaben, die auch Auswirkungen haben auf die mit dem Vollzug beauftragte Verwaltung und die sie beratenden Gremien. Da drängt sich eine Aufwertung der ausserparlamentarischen Tripartiten eidgenössischen Kommission für Angelegenheiten der IAO geradezu auf. Es ist wichtig, dass mit sozialpartnerschaftlicher Kompetenz Einfluss genommen wird auf die Gestaltung nachhaltiger Aussenwirtschaftsbeziehungen. Was liegt da näher als der verstärkte Einbezug der Sozialpartner bei der Umsetzung der Abkommen und deren Überwachung?</p>
- <p>Der Auftrag der Tripartiten eidgenössischen Kommission für Angelegenheiten der IAO beruht auf dem Text des Übereinkommens Nr. 144 der IAO über dreigliedrige Beratungen zur Förderung der Durchführung internationaler Arbeitsnormen, das von der Schweiz am 28. Juni 2000 ratifiziert wurde, und auf den Erklärungen, die der Bundesrat in seiner Botschaft vom 20. September 1999 (BBl 2000 I 330) abgegeben hatte.</p><p>Nach diesem Übereinkommen beziehen sich die dreigliedrigen Beratungen auf die internationalen Arbeitsnormen der IAO, und zwar:</p><p>a. die Antworten und Kommentare zu den Fragebögen auf die auf der Tagesordnung der Internationalen Arbeitskonferenz stehenden Punkte und auf die von der Konferenz diskutierten Textentwürfe;</p><p>b. die dem Parlament vorzulegenden Vorschläge betreffend die Ratifikation von Übereinkommen und die Information über die von der Konferenz angenommenen Empfehlungen;</p><p>c. die Überprüfung von nichtratifizierten Übereinkommen und von Empfehlungen;</p><p>d. die Fragen, die die dem Internationalen Arbeitsamt vorzulegenden Berichte betreffend die Umsetzung der Normen aufwerfen können;</p><p>e. die Vorschläge bezüglich der Kündigung ratifizierter Übereinkommen.</p><p>In seinem Beschluss vom 4. Dezember 2000, mit der die Tripartite eidgenössische Kommission für Angelegenheiten der IAO als konsultative Kommission eingesetzt wurde, hat der Bundesrat ihren Auftrag so festgelegt, dass er speziell die Buchstaben b und c abdeckt. </p><p>Die Schweiz muss den Kontrollgremien der IAO regelmässig über die Umsetzung des Übereinkommens Nr. 144 Bericht erstatten. Würde der Auftrag der Tripartiten eidgenössischen Kommission für Angelegenheiten der IAO erweitert werden, müsste die Schweiz der IAO über Aspekte ihrer Aussenwirtschaftspolitik Auskunft geben, die nicht in die Prüfungskompetenz der IAO fallen. </p><p>Der Bundesrat stellt eine wirksame Arbeitsweise der beratenden Strukturen im Bereich der Aussenwirtschaftspolitik und der gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen sicher. Die Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen sind in diesen Strukturen vertreten. Die Bundesverwaltung engagiert sich zudem aktiv im Rahmen zahlreicher internationaler Aktivitäten in den vorgenannten Bereichen und beteiligt sich auch aktiv an den Arbeiten im Zusammenhang mit der Umsetzung der Uno-Leitsätze für Wirtschaft und Menschenrechte in der Schweiz.</p><p>Die verschiedenen bestehenden oder sich derzeit in Überarbeitung befindenden Mechanismen reichen aus, um die Legitimität der Politik des Bundesrates in den in der Motion genannten Bereichen sicherzustellen. Die Ausweitung der Tätigkeiten der Tripartiten eidgenössischen Kommission für Angelegenheiten der IAO würde in zahlreichen Bereichen Doppelspurigkeiten schaffen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wertet die Tripartite eidgenössische Kommission für Angelegenheiten der IAO auf, indem er ihr zusätzliche Aufgaben bei der Umsetzung von bilateralen und multilateralen Abkommen überträgt.</p>
- Erweiterter Auftrag für die Tripartite eidgenössische Kommission für Angelegenheiten der IAO
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