Geschlechterquoten in Verwaltungsräten in bundesnahen und börsenkotierten Unternehmen durchsetzen. Unterstützende Massnahmen

ShortId
12.3802
Id
20123802
Updated
28.07.2023 10:53
Language
de
Title
Geschlechterquoten in Verwaltungsräten in bundesnahen und börsenkotierten Unternehmen durchsetzen. Unterstützende Massnahmen
AdditionalIndexing
15;12;28;04;Nachwuchsförderung;Gleichstellung von Mann und Frau;Krankenpflege;Frauenquote;Lohngleichheit;gemischtwirtschaftliche Gesellschaft;Kinderbetreuung;Jobsharing;Arbeitszeitmodell;soziale Betreuung;Bundespersonal;öffentliches Unternehmen
1
  • L04K05020305, Gleichstellung von Mann und Frau
  • L05K0806010301, Bundespersonal
  • L05K0101040101, Frauenquote
  • L05K0702010305, Lohngleichheit
  • L05K0806011001, öffentliches Unternehmen
  • L04K01040207, Kinderbetreuung
  • L04K13030114, Nachwuchsförderung
  • L06K070205030201, Arbeitszeitmodell
  • L06K070203030301, Jobsharing
  • L06K010505110101, Krankenpflege
  • L04K01040406, soziale Betreuung
  • L04K07030308, gemischtwirtschaftliche Gesellschaft
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Zielquoten sind ein wirksames Instrument, um den Frauenanteil in den Verwaltungsräten der Unternehmen zu erhöhen. Die Beispiele unserer Nachbarländer, jedoch auch Norwegens zeigen dies auf. Eine Geschlechterquote alleine ist jedoch nicht zielführend, weil es begleitende Massnahmen braucht, um die Quote erfüllen zu können. Das Ziel der Quote ist eine Veränderung der Realität, weshalb sie auch eine zeitlich befristete Massnahme darstellt.</p>
  • <p>Die Gleichstellung der Geschlechter in der Wirtschaft ist ein Ziel, welches der Bundesrat gestützt auf die Leitlinie 7 der Legislaturplanung 2011-15 zur Gleichstellung von Frau und Mann verfolgt. </p><p>Zu den genannten Bereichen sind folgende politische Massnahmen schon getroffen worden: </p><p>1. Die Dachverbände der Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben im März 2009 den Lohngleichheitsdialog (<a href="http://www.lohngleichheitsdialog.ch">www.lohngleichheitsdialog.ch</a>) lanciert, welcher vom Bund unterstützt wird. Mit diesem Projekt (Dauer bis 2014) sollen möglichst viele Unternehmen in der Schweiz motiviert werden, ihre Löhne freiwillig zu überprüfen und allfällige Diskriminierungen zu beseitigen. Die Zwischenziele wurden bisher nicht erreicht. Sollte das Projekt nicht die erhofften Fortschritte bringen, wird der Bundesrat prüfen, welche andere Instrumente einen Beitrag zur Bekämpfung der Lohndiskriminierung leisten können.</p><p>2. Die Kompetenz zum Ausbau der Strukturen der familienergänzenden Kinderbetreuung liegt hauptsächlich bei Kantonen und Gemeinden. Der Bund führt seit 2003 ein Impulsprogramm durch, mit dem die Schaffung von neuen Betreuungsplätzen gefördert wird (bis Ende Januar 2015). Bisher konnte die Schaffung von 37 900 zusätzlichen Betreuungsplätzen unterstützt werden, dazu wurden Verpflichtungen in der Höhe von 224 Millinen Franken eingegangen (Stand 1. Oktober 2012). Zudem unterstützt der Bund mit der Internetplattform (<a href="http://www.berufundfamilie.admin.ch">www.berufundfamilie.admin.ch</a>) den Informationsaustausch über kantonale und kommunale Massnahmen in diesem Bereich.</p><p>3./4./5. Die Förderung von Karrieremöglichkeiten und familienfreundlichen Arbeitsbedingungen ist Aufgabe der Unternehmen. Zusätzlich gewährt der Bund bzw. das EBG gemäss dem Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann Finanzhilfen an Organisationen oder Unternehmen, die Programme zur Förderung der Chancengleichheit von Frau und Mann im Erwerbsleben umsetzen (<a href="http://www.topbox.ch">www.topbox.ch</a>).</p><p>Weiter verbreitet der Bund mit Unterstützung der Wirtschaftsverbände zweckdienliche Informationen, sensibilisiert so die Wirtschaft und macht gute Lösungen besser bekannt (Prognos-Studie, KMU-Handbuch Beruf und Familie, Frauen in Führungspositionen: So gelingt's, Internetplattform <a href="http://www.berufundfamilie.admin.ch">www.berufundfamilie.admin.ch</a>). Weiter will der Bund als Arbeitgeber mit gutem Beispiel vorangehen (Postulat Feri 12.3801).</p><p>6. Der Bericht zum Postulat Fetz 11.3492 und zum Postulat Gilli 12.3478 ist derzeit in Bearbeitung und prüft verschiedene Optionen von Elternurlauben. Bezüglich Care-Arbeit ist eine vom Bundesrat beauftragte interdepartementale Arbeitsgruppe mit Federführung EDI daran, Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Pflege von unheilbar kranken Angehörigen vorzuschlagen.</p><p>Zur Frage der Einführung einer Geschlechterquote von 40 Prozent in allen bundesnahen und börsenkotierten Unternehmen ist auf die folgenden politischen Geschäfte zu verweisen: Interpellation Fetz 12.3790, Motion Prelicz-Huber 09.3067, parlamentarische Initiative Leuteneggger Oberholzer 12.469.</p><p>Auch der Bundesrat strebt eine weitere Verbesserung der Gleichstellung in der Wirtschaft an. Die Schwierigkeiten und die Lösungsansätze bei der Umsetzung sind jedoch mehrheitlich bekannt, und es werden schon seit längerer Zeit Massnahmen getroffen. Der Bundesrat ist deshalb der Meinung, dass ein zusätzlicher Bericht wenig Mehrwert bringen würde, vielmehr geht es darum, dass die zuständigen Akteure nun den Ball aufnehmen und bestehende Massnahmen umsetzen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>In Anlehnung an die UN-Frauenkonvention Cedaw wird der Bundesrat gebeten, einen Bericht über unterstützende Massnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter in der Wirtschaft und einen Aktionsplan zu deren Umsetzung zu erstellen, damit eine Geschlechterquote von 40 Prozent in allen bundesnahen und börsenkotierten Unternehmen eingeführt werden kann. </p><p>Dabei sind insbesondere die folgenden Massnahmen genauer auszuführen:</p><p>1. Umsetzung der Lohngleichheit als Bundesverfassungsauftrag;</p><p>2. Zugang zu Kinderbetreuung;</p><p>3. Förderung von Karrieremöglichkeiten und Nachwuchsstrategien für Frauen, ab dem Übergang von der Hochschule in den Beruf;</p><p>4. Förderung von flexiblen und diskriminierungsfreien Arbeitszeitmodellen (Jahresarbeitszeit, Teilzeitarbeit usw.) für alle Geschlechter;</p><p>5. Förderung von Jobsharing für alle Geschlechter;</p><p>6. Ermöglichen von Care-Arbeit und damit einhergehende temporäre Reduktion der Erwerbsarbeit für beide Geschlechter (Elternurlaub, Pflegeurlaub usw.).</p>
  • Geschlechterquoten in Verwaltungsräten in bundesnahen und börsenkotierten Unternehmen durchsetzen. Unterstützende Massnahmen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zielquoten sind ein wirksames Instrument, um den Frauenanteil in den Verwaltungsräten der Unternehmen zu erhöhen. Die Beispiele unserer Nachbarländer, jedoch auch Norwegens zeigen dies auf. Eine Geschlechterquote alleine ist jedoch nicht zielführend, weil es begleitende Massnahmen braucht, um die Quote erfüllen zu können. Das Ziel der Quote ist eine Veränderung der Realität, weshalb sie auch eine zeitlich befristete Massnahme darstellt.</p>
    • <p>Die Gleichstellung der Geschlechter in der Wirtschaft ist ein Ziel, welches der Bundesrat gestützt auf die Leitlinie 7 der Legislaturplanung 2011-15 zur Gleichstellung von Frau und Mann verfolgt. </p><p>Zu den genannten Bereichen sind folgende politische Massnahmen schon getroffen worden: </p><p>1. Die Dachverbände der Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben im März 2009 den Lohngleichheitsdialog (<a href="http://www.lohngleichheitsdialog.ch">www.lohngleichheitsdialog.ch</a>) lanciert, welcher vom Bund unterstützt wird. Mit diesem Projekt (Dauer bis 2014) sollen möglichst viele Unternehmen in der Schweiz motiviert werden, ihre Löhne freiwillig zu überprüfen und allfällige Diskriminierungen zu beseitigen. Die Zwischenziele wurden bisher nicht erreicht. Sollte das Projekt nicht die erhofften Fortschritte bringen, wird der Bundesrat prüfen, welche andere Instrumente einen Beitrag zur Bekämpfung der Lohndiskriminierung leisten können.</p><p>2. Die Kompetenz zum Ausbau der Strukturen der familienergänzenden Kinderbetreuung liegt hauptsächlich bei Kantonen und Gemeinden. Der Bund führt seit 2003 ein Impulsprogramm durch, mit dem die Schaffung von neuen Betreuungsplätzen gefördert wird (bis Ende Januar 2015). Bisher konnte die Schaffung von 37 900 zusätzlichen Betreuungsplätzen unterstützt werden, dazu wurden Verpflichtungen in der Höhe von 224 Millinen Franken eingegangen (Stand 1. Oktober 2012). Zudem unterstützt der Bund mit der Internetplattform (<a href="http://www.berufundfamilie.admin.ch">www.berufundfamilie.admin.ch</a>) den Informationsaustausch über kantonale und kommunale Massnahmen in diesem Bereich.</p><p>3./4./5. Die Förderung von Karrieremöglichkeiten und familienfreundlichen Arbeitsbedingungen ist Aufgabe der Unternehmen. Zusätzlich gewährt der Bund bzw. das EBG gemäss dem Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann Finanzhilfen an Organisationen oder Unternehmen, die Programme zur Förderung der Chancengleichheit von Frau und Mann im Erwerbsleben umsetzen (<a href="http://www.topbox.ch">www.topbox.ch</a>).</p><p>Weiter verbreitet der Bund mit Unterstützung der Wirtschaftsverbände zweckdienliche Informationen, sensibilisiert so die Wirtschaft und macht gute Lösungen besser bekannt (Prognos-Studie, KMU-Handbuch Beruf und Familie, Frauen in Führungspositionen: So gelingt's, Internetplattform <a href="http://www.berufundfamilie.admin.ch">www.berufundfamilie.admin.ch</a>). Weiter will der Bund als Arbeitgeber mit gutem Beispiel vorangehen (Postulat Feri 12.3801).</p><p>6. Der Bericht zum Postulat Fetz 11.3492 und zum Postulat Gilli 12.3478 ist derzeit in Bearbeitung und prüft verschiedene Optionen von Elternurlauben. Bezüglich Care-Arbeit ist eine vom Bundesrat beauftragte interdepartementale Arbeitsgruppe mit Federführung EDI daran, Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Pflege von unheilbar kranken Angehörigen vorzuschlagen.</p><p>Zur Frage der Einführung einer Geschlechterquote von 40 Prozent in allen bundesnahen und börsenkotierten Unternehmen ist auf die folgenden politischen Geschäfte zu verweisen: Interpellation Fetz 12.3790, Motion Prelicz-Huber 09.3067, parlamentarische Initiative Leuteneggger Oberholzer 12.469.</p><p>Auch der Bundesrat strebt eine weitere Verbesserung der Gleichstellung in der Wirtschaft an. Die Schwierigkeiten und die Lösungsansätze bei der Umsetzung sind jedoch mehrheitlich bekannt, und es werden schon seit längerer Zeit Massnahmen getroffen. Der Bundesrat ist deshalb der Meinung, dass ein zusätzlicher Bericht wenig Mehrwert bringen würde, vielmehr geht es darum, dass die zuständigen Akteure nun den Ball aufnehmen und bestehende Massnahmen umsetzen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>In Anlehnung an die UN-Frauenkonvention Cedaw wird der Bundesrat gebeten, einen Bericht über unterstützende Massnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter in der Wirtschaft und einen Aktionsplan zu deren Umsetzung zu erstellen, damit eine Geschlechterquote von 40 Prozent in allen bundesnahen und börsenkotierten Unternehmen eingeführt werden kann. </p><p>Dabei sind insbesondere die folgenden Massnahmen genauer auszuführen:</p><p>1. Umsetzung der Lohngleichheit als Bundesverfassungsauftrag;</p><p>2. Zugang zu Kinderbetreuung;</p><p>3. Förderung von Karrieremöglichkeiten und Nachwuchsstrategien für Frauen, ab dem Übergang von der Hochschule in den Beruf;</p><p>4. Förderung von flexiblen und diskriminierungsfreien Arbeitszeitmodellen (Jahresarbeitszeit, Teilzeitarbeit usw.) für alle Geschlechter;</p><p>5. Förderung von Jobsharing für alle Geschlechter;</p><p>6. Ermöglichen von Care-Arbeit und damit einhergehende temporäre Reduktion der Erwerbsarbeit für beide Geschlechter (Elternurlaub, Pflegeurlaub usw.).</p>
    • Geschlechterquoten in Verwaltungsräten in bundesnahen und börsenkotierten Unternehmen durchsetzen. Unterstützende Massnahmen

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