Erfassung flexibler Arbeitszeiten

ShortId
12.3817
Id
20123817
Updated
28.07.2023 08:04
Language
de
Title
Erfassung flexibler Arbeitszeiten
AdditionalIndexing
15;flexible Arbeitszeit;Arbeitnehmerschutz;Arbeitszeit;Arbeitsbedingungen;gleitende Arbeitszeit;Datenerfassung;Überstunde
1
  • L06K070205030205, flexible Arbeitszeit
  • L07K07020503020501, gleitende Arbeitszeit
  • L04K12030401, Datenerfassung
  • L06K070205030210, Überstunde
  • L05K0702050302, Arbeitszeit
  • L04K07020502, Arbeitsbedingungen
  • L05K0702040201, Arbeitnehmerschutz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Eine jüngst publizierte Seco-Studie ("Flexible Arbeitszeiten in der Schweiz. Auswertung einer repräsentativen Befragung der Schweizer Erwerbsbevölkerung") zeigt, dass 16,7 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Arbeitszeit nicht erfassen, was dem Schweizer Arbeitsrecht nicht entspricht. Diese und weitere Studien lassen zudem den Schluss zu, dass eine Wechselbeziehung zwischen fehlender Arbeitszeiterfassung, schlechteren Arbeitsbedingungen und verschiedenen Krankheitsbildern besteht. </p><p>Es ist bekannt, dass die Einhaltung von Pausen und Ruhezeiten und die Zufriedenheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schädlichen Wirkungen von Stress und physischen Belastungen entgegenwirken. Diese werden laut Studie "Flexible Arbeitszeiten" durch eine transparente und zeitnahe Arbeitszeiterfassung sichergestellt. Der Verzicht auf die Erfassung der Arbeitszeit und der damit einhergehende Verzicht auf angemessene Kompensation bei Mehrarbeit führen zu sogenanntem Präsentismus, also überlangen Präsenzzeiten. Das Phänomen des Präsentismus ist für die Betriebe und aus volkswirtschaftlichen Überlegungen höchst bedenklich, da dies eine Hypothek für kommende Aufwände ist, die durch kranke und dann nicht mehr präsente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verursacht wird. Präsentismus kann sogar dazu führen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch dann arbeiten, wenn sie krank sind. Das rächt sich. Die Gesundheit leidet, und die Leistungsfähigkeit sinkt, wenn Körper und Geist nicht genug Zeit haben, sich zu erholen.</p><p>Gerade wenn die Grenzen zwischen Arbeitszeit und Privatleben poröser werden, ist eine saubere Erfassung der Arbeitszeiten wichtig. Sie ist auch bei flexiblen Arbeitszeitmodellen unbürokratisch umsetzbar und stellt gleichzeitig die Schutzwirkungen des Arbeitsgesetzes auf die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicher. Dies ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermassen von Vorteil, da dadurch die Arbeitszeit berechenbar bleibt und allfälligen negativen gesundheitlichen Auswirkungen bei fehlender Arbeitszeiterfassung, inklusive deren Folgekosten, entgegengewirkt werden kann.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass zwischen der in der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) verankerten Pflicht zur Arbeitszeiterfassung und der Praxis gewisse Diskrepanzen bestehen. Deshalb wurde die Thematik bereits eingehend untersucht. Die vom Postulanten erwähnte Studie ist Teil dieser Analysen, ebenso wie das 2009 bis 2011 durchgeführte Pilotprojekt im Bankensektor einschliesslich der ausführlichen Diskussionen zwischen den Sozialpartnern und den Behörden während des Projekts und im Nachgang dazu. </p><p>Auf der Basis dieser Grundlagen hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) einen Revisionsvorschlag erarbeitet, der eine leichte Anpassung der Arbeitszeiterfassungspflicht vorsieht. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Erwerbseinkommen von mehr als 175 000 Franken sowie im Handelsregister eingetragene zeichnungsberechtigte Angestellte sollen auf die Arbeitszeiterfassung verzichten können. Am Grundsatz der Pflicht der Arbeitszeiterfassung wird jedoch für die allermeisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer festgehalten. Zudem sollen die Grundsätze der Arbeits- und Ruhezeiten auch für die von der Erfassungspflicht ausgenommenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin gelten. </p><p>Der Bundesrat möchte abwarten, zu welchem Ergebnis die Diskussionen im Zusammenhang mit dem genannten Revisionsvorschlag führen. Unabhängig vom Resultat wird er der Einhaltung der Arbeitszeitbestimmungen und damit zusammenhängend der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung auch weiterhin die notwendige Beachtung schenken. Weitere Untersuchungen können jedoch aus Sicht des Bundesrates zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu einer weiteren Klärung der Sachlage beitragen. </p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu untersuchen und zu berichten, inwiefern die heute mangelhafte Durchsetzung der Dokumentationspflicht bei der Arbeitszeiterfassung insbesondere bei weisungsgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit flexiblen Arbeitszeiten und bei Vertrauensarbeitszeit ohne Arbeitszeiterfassung verbessert werden kann.</p>
  • Erfassung flexibler Arbeitszeiten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Eine jüngst publizierte Seco-Studie ("Flexible Arbeitszeiten in der Schweiz. Auswertung einer repräsentativen Befragung der Schweizer Erwerbsbevölkerung") zeigt, dass 16,7 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Arbeitszeit nicht erfassen, was dem Schweizer Arbeitsrecht nicht entspricht. Diese und weitere Studien lassen zudem den Schluss zu, dass eine Wechselbeziehung zwischen fehlender Arbeitszeiterfassung, schlechteren Arbeitsbedingungen und verschiedenen Krankheitsbildern besteht. </p><p>Es ist bekannt, dass die Einhaltung von Pausen und Ruhezeiten und die Zufriedenheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schädlichen Wirkungen von Stress und physischen Belastungen entgegenwirken. Diese werden laut Studie "Flexible Arbeitszeiten" durch eine transparente und zeitnahe Arbeitszeiterfassung sichergestellt. Der Verzicht auf die Erfassung der Arbeitszeit und der damit einhergehende Verzicht auf angemessene Kompensation bei Mehrarbeit führen zu sogenanntem Präsentismus, also überlangen Präsenzzeiten. Das Phänomen des Präsentismus ist für die Betriebe und aus volkswirtschaftlichen Überlegungen höchst bedenklich, da dies eine Hypothek für kommende Aufwände ist, die durch kranke und dann nicht mehr präsente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verursacht wird. Präsentismus kann sogar dazu führen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch dann arbeiten, wenn sie krank sind. Das rächt sich. Die Gesundheit leidet, und die Leistungsfähigkeit sinkt, wenn Körper und Geist nicht genug Zeit haben, sich zu erholen.</p><p>Gerade wenn die Grenzen zwischen Arbeitszeit und Privatleben poröser werden, ist eine saubere Erfassung der Arbeitszeiten wichtig. Sie ist auch bei flexiblen Arbeitszeitmodellen unbürokratisch umsetzbar und stellt gleichzeitig die Schutzwirkungen des Arbeitsgesetzes auf die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicher. Dies ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermassen von Vorteil, da dadurch die Arbeitszeit berechenbar bleibt und allfälligen negativen gesundheitlichen Auswirkungen bei fehlender Arbeitszeiterfassung, inklusive deren Folgekosten, entgegengewirkt werden kann.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass zwischen der in der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) verankerten Pflicht zur Arbeitszeiterfassung und der Praxis gewisse Diskrepanzen bestehen. Deshalb wurde die Thematik bereits eingehend untersucht. Die vom Postulanten erwähnte Studie ist Teil dieser Analysen, ebenso wie das 2009 bis 2011 durchgeführte Pilotprojekt im Bankensektor einschliesslich der ausführlichen Diskussionen zwischen den Sozialpartnern und den Behörden während des Projekts und im Nachgang dazu. </p><p>Auf der Basis dieser Grundlagen hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) einen Revisionsvorschlag erarbeitet, der eine leichte Anpassung der Arbeitszeiterfassungspflicht vorsieht. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Erwerbseinkommen von mehr als 175 000 Franken sowie im Handelsregister eingetragene zeichnungsberechtigte Angestellte sollen auf die Arbeitszeiterfassung verzichten können. Am Grundsatz der Pflicht der Arbeitszeiterfassung wird jedoch für die allermeisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer festgehalten. Zudem sollen die Grundsätze der Arbeits- und Ruhezeiten auch für die von der Erfassungspflicht ausgenommenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin gelten. </p><p>Der Bundesrat möchte abwarten, zu welchem Ergebnis die Diskussionen im Zusammenhang mit dem genannten Revisionsvorschlag führen. Unabhängig vom Resultat wird er der Einhaltung der Arbeitszeitbestimmungen und damit zusammenhängend der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung auch weiterhin die notwendige Beachtung schenken. Weitere Untersuchungen können jedoch aus Sicht des Bundesrates zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu einer weiteren Klärung der Sachlage beitragen. </p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu untersuchen und zu berichten, inwiefern die heute mangelhafte Durchsetzung der Dokumentationspflicht bei der Arbeitszeiterfassung insbesondere bei weisungsgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit flexiblen Arbeitszeiten und bei Vertrauensarbeitszeit ohne Arbeitszeiterfassung verbessert werden kann.</p>
    • Erfassung flexibler Arbeitszeiten

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