Steuerstatistik der Unternehmensbesteuerung verbessern

ShortId
12.3821
Id
20123821
Updated
14.11.2025 07:10
Language
de
Title
Steuerstatistik der Unternehmensbesteuerung verbessern
AdditionalIndexing
24;Unternehmenssteuer;Gewinn;juristische Person;Kapitalanlage;Statistik
1
  • L04K11070407, Unternehmenssteuer
  • L03K020218, Statistik
  • L05K1106020101, Kapitalanlage
  • L06K070302010206, Gewinn
  • L05K0507020303, juristische Person
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die aktuelle Steuerstatistik ist im Bereich der Unternehmensbesteuerung wenig aussagekräftig und äusserst intransparent. Namentlich gibt es keinerlei nach den Staatsebenen aufgeschlüsselte Zahlen über die juristischen Personen mit besonderem Steuerstatus (Steuerstatus gemäss Steuerharmonisierungsgesetz, Art. 28 Abs. 2 bis 4). Diesen sowie den Prinzipalgesellschaften kommt mit Blick sowohl auf den internationalen als auch auf den interkantonalen Steuerwettbewerb eine Schlüsselstellung zu.</p><p>Die vom Bundesrat und von den Kantonen angestrebte Reform des Unternehmenssteuersystems wird weitreichende Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Kantone und deren Finanzierung der Staatsausgaben haben, sofern die angestrebte internationale Akzeptanz tatsächlich erreicht werden soll. Dies führt zu einem einschneidenden Anpassungsbedarf für den Ausgleich zwischen Bund und Kantonen und zwischen den Kantonen. All dies bedeutet einen erheblichen Umbau der Steuerbelastungen.</p><p>Damit die dahinterliegenden Zusammenhänge erkannt und demokratisch diskutiert werden können, ist eine deutliche Verbesserung der steuerstatistischen Grundlagen unverzichtbar.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird mit Blick auf die Unternehmenssteuerreform III eingeladen, deren steuerstatistische Grundlagen zu erheben, zusammenzustellen und offenzulegen. Namentlich ist über Kapital, Gewinn und bezahlte Steuern von juristischen Personen je separat für Bund, Kantone und ausgewählte Gemeinden und die entsprechenden Steuerrepartitionen der direkten Bundessteuer einzeln Bericht zu erstatten nach:</p><p>a. juristischen Personen ohne besonderen Steuerstatus;</p><p>b. juristischen Personen mit besonderem Steuerstatus (je für Verwaltungsgesellschaften, gemischte Gesellschaften und Holdinggesellschaften);</p><p>c. Prinzipalgesellschaften.</p>
  • Steuerstatistik der Unternehmensbesteuerung verbessern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die aktuelle Steuerstatistik ist im Bereich der Unternehmensbesteuerung wenig aussagekräftig und äusserst intransparent. Namentlich gibt es keinerlei nach den Staatsebenen aufgeschlüsselte Zahlen über die juristischen Personen mit besonderem Steuerstatus (Steuerstatus gemäss Steuerharmonisierungsgesetz, Art. 28 Abs. 2 bis 4). Diesen sowie den Prinzipalgesellschaften kommt mit Blick sowohl auf den internationalen als auch auf den interkantonalen Steuerwettbewerb eine Schlüsselstellung zu.</p><p>Die vom Bundesrat und von den Kantonen angestrebte Reform des Unternehmenssteuersystems wird weitreichende Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Kantone und deren Finanzierung der Staatsausgaben haben, sofern die angestrebte internationale Akzeptanz tatsächlich erreicht werden soll. Dies führt zu einem einschneidenden Anpassungsbedarf für den Ausgleich zwischen Bund und Kantonen und zwischen den Kantonen. All dies bedeutet einen erheblichen Umbau der Steuerbelastungen.</p><p>Damit die dahinterliegenden Zusammenhänge erkannt und demokratisch diskutiert werden können, ist eine deutliche Verbesserung der steuerstatistischen Grundlagen unverzichtbar.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird mit Blick auf die Unternehmenssteuerreform III eingeladen, deren steuerstatistische Grundlagen zu erheben, zusammenzustellen und offenzulegen. Namentlich ist über Kapital, Gewinn und bezahlte Steuern von juristischen Personen je separat für Bund, Kantone und ausgewählte Gemeinden und die entsprechenden Steuerrepartitionen der direkten Bundessteuer einzeln Bericht zu erstatten nach:</p><p>a. juristischen Personen ohne besonderen Steuerstatus;</p><p>b. juristischen Personen mit besonderem Steuerstatus (je für Verwaltungsgesellschaften, gemischte Gesellschaften und Holdinggesellschaften);</p><p>c. Prinzipalgesellschaften.</p>
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