Immissionsgrenzwerte für ultrafeine Partikel
- ShortId
-
12.3833
- Id
-
20123833
- Updated
-
27.07.2023 19:23
- Language
-
de
- Title
-
Immissionsgrenzwerte für ultrafeine Partikel
- AdditionalIndexing
-
2841;52;48;Dieselkraftstoff;Gesundheitsrisiko;Staub;Abgas;Luftreinhaltung;Grenzwert
- 1
-
- L06K170401010103, Dieselkraftstoff
- L06K060201010102, Staub
- L06K060201010101, Abgas
- L04K01050510, Gesundheitsrisiko
- L05K0601040402, Grenzwert
- L04K06010411, Luftreinhaltung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In der Medienmitteilung vom 19. September 2008 zu verschärften Emissionsgrenzwerten für Dieselruss begründet der Bundesrat diese wie folgt: "... besonders dringender Handlungsbedarf ergibt sich beim Dieselruss, der krebserregend ist. Für krebserregende Substanzen gilt gemäss Umweltschutzgesetzgebung ein Minimierungsgebot. Dieselmotoren stossen eine sehr hohe Anzahl feinster Partikel aus, welche aufgrund ihrer geringen Grösse nur einen relativ kleinen Teil der gesamten in der Luft befindlichen Partikelmasse ausmachen. Diese ultrafeinen Dieselrusspartikel können tief in die feinsten Verästelungen der Lunge vorstossen und von dort über das Blut in die Zellen verschiedener Organe gelangen. Über die Riechnerven können diese Partikel sogar direkt den Weg ins Gehirn finden. Um der Gefahr der feinsten Partikel für die Gesundheit noch besser Rechnung zu tragen, muss deshalb nicht nur die Partikelmasse, sondern auch die Partikelanzahl limitiert und kontinuierlich reduziert werden."</p><p>Diese Partikelanzahlmessung ist neuerdings von der EU für die Zulassung von neuen Strassenfahrzeugen - PW, LNF und SNF - als PMP-Messverfahren normiert, und die Grenzwerte sind als Partikelanzahl formuliert. Die Messgrössen der Emission und der Immission müssen einander entsprechen. Für die Erfolgskontrolle von Emissionsminderungsmassnahmen ist diese Anzahlmessung daher auch im Immissionsbereich erforderlich.</p><p>Der obenzitierte Befund des Bundesrates hat durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hohe Aktualität erlangt: Am 12. Juni 2012 hat die WHO Dieselabgas in die strengste Gruppe 1 (erwiesenermassen krebserregend für Menschen) umklassiert. Damit ist Dieselabgas in der höchsten Gefahrenklasse wie Asbest, und die Kontrolle der Partikelanzahl in der Atemluft ist zwingend für die Kontrolle des Risikos durch ultrafeine Partikel zum Schutz der Bevölkerung einzuführen.</p>
- <p>Entsprechend dem Minimierungsgebot sorgt der Bundesrat dafür, dass der Ausstoss von krebserregenden Russpartikeln aus Dieselmotoren so weit als möglich reduziert wird. Der Entscheid, diesbezügliche Massnahmen zu ergreifen, fiel im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Aktionsplans gegen Feinstaub im Jahr 2006, wobei die Begrenzung der Emissionen von Russ und ultrafeinen Partikeln als besonders dringlich identifiziert wurde. Konkretisiert wurde dieser Entscheid durch zahlreiche Massnahmen zur Begrenzung des Schadstoffausstosses von dieselbetriebenen Strassenfahrzeugen (schweizerische Vorschriften analog zu den Normen Euro 5 und 6) und nichtstrassengebundenen Fahrzeugen (z. B. Baumaschinen, Lokomotiven, Boote), namentlich durch den Einsatz von Partikelfiltern, welche nicht nur die Partikelmasse, sondern vor allem auch die Anzahl der ultrafeinen Partikel wirksam verringern. Die Bemühungen zur Verminderung der Emissionen an der Quelle werden fortgesetzt. Als Richtgrösse für die Emissionsbegrenzung dient ein Maximalwert für die Anzahl ultrafeiner Partikel im Abgas, wodurch die Wirksamkeit leistungsfähiger Partikelfilter unter Beweis gestellt wird.</p><p>Was die Immissionen betrifft, so werden seit 2003 im Rahmen des Nationalen Beobachtungsnetzes für Luftfremdstoffe an einer Reihe von Messstationen, die mehr oder wenig stark dem Strassenverkehr ausgesetzt sind, Messungen der Anzahlkonzentration von ultrafeinen Partikeln (Partikelanzahlkonzentration, CPC) durchgeführt. Auf diese Weise kann die Entwicklung der Immissionen seit der Einführung der Emissionsbegrenzungsmassnahmen verfolgt werden. Im Hinblick auf die gesundheitlichen Auswirkungen fehlen wissenschaftliche Grundlagen über die langfristige Exposition gegenüber ultrafeinen Partikeln und über die chronischen Folgen einer solchen Exposition, die es erlauben würden, einen Immissionsgrenzwert im Sinne der Luftreinhalte-Verordnung festzulegen. Zusammen mit der Eidgenössischen Kommission für Lufthygiene prüft das Bafu laufend die Entwicklung der wissenschaftlichen Erkenntnisse auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene.</p><p>In Anbetracht dieser Ausführungen gilt es, die Emissionen von ultrafeinen Partikeln und von krebserregendem Russ aus Motoren weiterhin vorsorglich und entsprechend den technischen Möglichkeiten zu begrenzen. Der Bundesrat wird trotz des Fehlens eines Immissionsgrenzwerts für die Anzahl ultrafeiner Partikel auch weiterhin in diesem Sinn handeln.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Immissionsgrenzwerte für ultrafeine Partikel erarbeiten zu lassen und zu beschliessen. Dazu sind auch geeignete Messverfahren für die Partikelanzahlkonzentration in der Atemluft zu evaluieren und einzusetzen.</p>
- Immissionsgrenzwerte für ultrafeine Partikel
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>In der Medienmitteilung vom 19. September 2008 zu verschärften Emissionsgrenzwerten für Dieselruss begründet der Bundesrat diese wie folgt: "... besonders dringender Handlungsbedarf ergibt sich beim Dieselruss, der krebserregend ist. Für krebserregende Substanzen gilt gemäss Umweltschutzgesetzgebung ein Minimierungsgebot. Dieselmotoren stossen eine sehr hohe Anzahl feinster Partikel aus, welche aufgrund ihrer geringen Grösse nur einen relativ kleinen Teil der gesamten in der Luft befindlichen Partikelmasse ausmachen. Diese ultrafeinen Dieselrusspartikel können tief in die feinsten Verästelungen der Lunge vorstossen und von dort über das Blut in die Zellen verschiedener Organe gelangen. Über die Riechnerven können diese Partikel sogar direkt den Weg ins Gehirn finden. Um der Gefahr der feinsten Partikel für die Gesundheit noch besser Rechnung zu tragen, muss deshalb nicht nur die Partikelmasse, sondern auch die Partikelanzahl limitiert und kontinuierlich reduziert werden."</p><p>Diese Partikelanzahlmessung ist neuerdings von der EU für die Zulassung von neuen Strassenfahrzeugen - PW, LNF und SNF - als PMP-Messverfahren normiert, und die Grenzwerte sind als Partikelanzahl formuliert. Die Messgrössen der Emission und der Immission müssen einander entsprechen. Für die Erfolgskontrolle von Emissionsminderungsmassnahmen ist diese Anzahlmessung daher auch im Immissionsbereich erforderlich.</p><p>Der obenzitierte Befund des Bundesrates hat durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hohe Aktualität erlangt: Am 12. Juni 2012 hat die WHO Dieselabgas in die strengste Gruppe 1 (erwiesenermassen krebserregend für Menschen) umklassiert. Damit ist Dieselabgas in der höchsten Gefahrenklasse wie Asbest, und die Kontrolle der Partikelanzahl in der Atemluft ist zwingend für die Kontrolle des Risikos durch ultrafeine Partikel zum Schutz der Bevölkerung einzuführen.</p>
- <p>Entsprechend dem Minimierungsgebot sorgt der Bundesrat dafür, dass der Ausstoss von krebserregenden Russpartikeln aus Dieselmotoren so weit als möglich reduziert wird. Der Entscheid, diesbezügliche Massnahmen zu ergreifen, fiel im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Aktionsplans gegen Feinstaub im Jahr 2006, wobei die Begrenzung der Emissionen von Russ und ultrafeinen Partikeln als besonders dringlich identifiziert wurde. Konkretisiert wurde dieser Entscheid durch zahlreiche Massnahmen zur Begrenzung des Schadstoffausstosses von dieselbetriebenen Strassenfahrzeugen (schweizerische Vorschriften analog zu den Normen Euro 5 und 6) und nichtstrassengebundenen Fahrzeugen (z. B. Baumaschinen, Lokomotiven, Boote), namentlich durch den Einsatz von Partikelfiltern, welche nicht nur die Partikelmasse, sondern vor allem auch die Anzahl der ultrafeinen Partikel wirksam verringern. Die Bemühungen zur Verminderung der Emissionen an der Quelle werden fortgesetzt. Als Richtgrösse für die Emissionsbegrenzung dient ein Maximalwert für die Anzahl ultrafeiner Partikel im Abgas, wodurch die Wirksamkeit leistungsfähiger Partikelfilter unter Beweis gestellt wird.</p><p>Was die Immissionen betrifft, so werden seit 2003 im Rahmen des Nationalen Beobachtungsnetzes für Luftfremdstoffe an einer Reihe von Messstationen, die mehr oder wenig stark dem Strassenverkehr ausgesetzt sind, Messungen der Anzahlkonzentration von ultrafeinen Partikeln (Partikelanzahlkonzentration, CPC) durchgeführt. Auf diese Weise kann die Entwicklung der Immissionen seit der Einführung der Emissionsbegrenzungsmassnahmen verfolgt werden. Im Hinblick auf die gesundheitlichen Auswirkungen fehlen wissenschaftliche Grundlagen über die langfristige Exposition gegenüber ultrafeinen Partikeln und über die chronischen Folgen einer solchen Exposition, die es erlauben würden, einen Immissionsgrenzwert im Sinne der Luftreinhalte-Verordnung festzulegen. Zusammen mit der Eidgenössischen Kommission für Lufthygiene prüft das Bafu laufend die Entwicklung der wissenschaftlichen Erkenntnisse auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene.</p><p>In Anbetracht dieser Ausführungen gilt es, die Emissionen von ultrafeinen Partikeln und von krebserregendem Russ aus Motoren weiterhin vorsorglich und entsprechend den technischen Möglichkeiten zu begrenzen. Der Bundesrat wird trotz des Fehlens eines Immissionsgrenzwerts für die Anzahl ultrafeiner Partikel auch weiterhin in diesem Sinn handeln.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Immissionsgrenzwerte für ultrafeine Partikel erarbeiten zu lassen und zu beschliessen. Dazu sind auch geeignete Messverfahren für die Partikelanzahlkonzentration in der Atemluft zu evaluieren und einzusetzen.</p>
- Immissionsgrenzwerte für ultrafeine Partikel
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