Unternehmensgründungen in fünf Arbeitstagen und über ein One-Stop-Shop-Verfahren
- ShortId
-
12.3842
- Id
-
20123842
- Updated
-
24.06.2025 23:52
- Language
-
de
- Title
-
Unternehmensgründungen in fünf Arbeitstagen und über ein One-Stop-Shop-Verfahren
- AdditionalIndexing
-
15;Bewilligung;Koordination;Unternehmensgründung;Vereinfachung von Verfahren;Frist
- 1
-
- L06K070304020402, Unternehmensgründung
- L04K08020314, Koordination
- L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
- L05K0503020802, Frist
- L05K0806010102, Bewilligung
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Gemäss dem World Competitiveness Report dauern in der Schweiz Unternehmensgründungen 18 Tage. Dies ist im Vergleich zu anderen Ländern als deutlich zu lange zu beurteilen. Die Untersuchung weist auf einen wesentlichen Mangel hin, welcher höchstwahrscheinlich auf unkoordinierte Verfahren und Gesetzgebungen sowie ein Übermass an Bürokratie in der Schweiz zurückzuführen ist.</p><p>Unternehmensgründungen sollen nicht behindert, sondern gefördert und vereinfacht werden, ohne die Kosten zu erhöhen. Sie sollen innerhalb von fünf Arbeitstagen erfolgen. Unternehmensgründerinnen und -gründer sollen sich dafür an zentrale Stellen wenden können, welche die Anfragen bearbeiten und auch die Koordination mit den einzubeziehenden Bundesstellen für die Bürgerin und den Bürger sicherstellen. Die Kantone sind dabei in die Lösungssuche mit einzubeziehen, und auf individuelle kantonale Ausgangslagen ist Rücksicht zu nehmen. Das Verfahren soll auch die Auslagerung des Gründungsverfahrens an Externe wie Anwälte und Treuhänder nicht ausschliessen, insbesondere sofern das zur Sicherstellung des Ziels rascherer Unternehmensgründungen nützlich oder notwendig ist.</p>
- <p>Der Indikator "Ease of Doing Business" der Weltbank bezieht gegenwärtig insgesamt 185 Länder mit ein und berücksichtigt im Teilindikator "Starting a Business" die bürokratischen und rechtlichen Hürden, die bei der Gründung und Registrierung einer neuen Firma zu meistern sind. Vgl. dazu die Studie "Internationale Vergleiche der administrativen Belastung: Vorbereitung neuer Massnahmen" vom 17. September 2010 (<a href="http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/23925.pdf">http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/23925.pdf</a>). Die Schweiz nimmt hier Rang 97 ein. Verantwortlich dafür sind die Dauer des Verfahrens in der Schweiz (18 Tage), insbesondere die notarielle Beglaubigung und die Registrierung im Handelsregister mit je 7 Tagen, sowie das notwendige Mindestkapital (20 000 Franken voll liberiertes Stammkapital bei der Gründung einer GmbH). Eine Reduzierung des für eine GmbH-Gründung erforderlichen Stammkapitals auf 1 Franken würde eine Rangverbesserung der Schweiz um etwa 50 Plätze mit sich bringen. Im Sinne des Gläubigerschutzes ist eine solche Massnahme aber nicht opportun.</p><p>Bei der Beurteilung der Indikatoren der Weltbank ist zu beachten, dass nur aus Zürich (Stadt bzw. Kanton, entsprechend der Kompetenz) erhobene Daten berücksichtigt und für die Schweiz insgesamt als Referenz gewertet werden. Ausserdem wird für die Verfahrensdauer von einer theoretischen Mindestdauer von einem Tag pro Prozedur ausgegangen. Die Dauern der verschiedenen Prozeduren werden addiert, ohne zu berücksichtigen, dass gewisse Prozeduren parallel ablaufen können und deutlich weniger als einen Arbeitstag benötigen. So betonen Experten denn auch, dass beispielsweise die Verfahren zur Gründung einer GmbH in der Praxis regelmässig deutlich weniger lang dauern als die im Indikator "Starting a Business" ausgewiesenen 18 Tage.</p><p>Der Indikator der Weltbank betrachtet nur die Gründung einer GmbH. Gemäss dem OECD-Indikator "Product Market Regulation" (PMR), der ebenfalls die für eine Firmengründung benötigte Zeit, die Kosten und notwendigen Kontakte mit Behörden oder anderen Einrichtungen misst, schneidet die Schweiz im Gegensatz zur Gründung von Kapitalgesellschaften bei der Gründung von Personengesellschaften deutlich besser ab. Dies ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass durch das Gründer-Portal "StartBiz" (<a href="http://www.startbiz.ch">www.startbiz.ch</a>; vgl. Bericht des Bundesrates "Die administrative Entlastung von Unternehmen" vom 24. August 2011, <a href="http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/23922.pdf">http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/23922.pdf</a>) die Gründungsanmeldung einer Personengesellschaft mit wenig Aufwand weitgehend online abgewickelt werden kann.</p><p>Auf dem Gründer-Portal bietet der Bund für Unternehmensgründungen seit 2004 einen Online-Schalter im Sinne eines One-Stop-Shop an, mit dem Ziel, kleine und mittlere Unternehmen administrativ zu entlasten. Ein vom Postulanten geforderter One-Stop-Shop existiert somit bereits heute. Mit dem Gründer-Portal des Bundes besteht die Möglichkeit, Personengesellschaften weitgehend online zur Gründung anzumelden, nicht jedoch Kapitalgesellschaften. Anmeldungen bei Mehrwertsteuer, AHV und Unfallversicherung sind auch für Kapitalgesellschaften direkt über dasselbe Portal möglich.</p><p>Die Bestrebungen zur Vereinfachung von Unternehmensgründungen werden auch in Zukunft weitergeführt. Trotzdem ist der Bundesrat bereit, weitere Vereinfachungen insbesondere im Bereich der Gründung von Kapitalgesellschaften zu prüfen. Er sieht dabei Vereinfachungspotenzial bei der öffentlichen Beurkundung und den Prozessen im Handelsregisterwesen. Weiter soll geprüft werden, ob die vollständige Online-Gründung für Personen- wie auch Kapitalgesellschaften über das Gründer-Portal "StartBiz" angeboten werden kann. Keinen Handlungsbedarf sieht der Bundesrat im Bereich des Markenschutzes, von dem die Gründung neuer Unternehmen gänzlich unabhängig ist.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, mit den relevanten Bundesstellen (z. B. Mehrwertsteuer, AHV, Markenschutz, Handelsregister) und in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Voraussetzungen zu schaffen, dass die öffentliche Hand für ihre Bürgerinnen und Bürger über zentrale Anlaufstellen in der Praxis Neugründungen im Schnitt innert fünf Arbeitstagen ermöglicht. Das Ziel ist, durch Koordination und Vereinfachung der gesetzlichen Voraussetzungen Unternehmensgründungen zu vereinfachen und zu beschleunigen sowie unternehmensfreundliche Lösungen zu realisieren.</p>
- Unternehmensgründungen in fünf Arbeitstagen und über ein One-Stop-Shop-Verfahren
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Gemäss dem World Competitiveness Report dauern in der Schweiz Unternehmensgründungen 18 Tage. Dies ist im Vergleich zu anderen Ländern als deutlich zu lange zu beurteilen. Die Untersuchung weist auf einen wesentlichen Mangel hin, welcher höchstwahrscheinlich auf unkoordinierte Verfahren und Gesetzgebungen sowie ein Übermass an Bürokratie in der Schweiz zurückzuführen ist.</p><p>Unternehmensgründungen sollen nicht behindert, sondern gefördert und vereinfacht werden, ohne die Kosten zu erhöhen. Sie sollen innerhalb von fünf Arbeitstagen erfolgen. Unternehmensgründerinnen und -gründer sollen sich dafür an zentrale Stellen wenden können, welche die Anfragen bearbeiten und auch die Koordination mit den einzubeziehenden Bundesstellen für die Bürgerin und den Bürger sicherstellen. Die Kantone sind dabei in die Lösungssuche mit einzubeziehen, und auf individuelle kantonale Ausgangslagen ist Rücksicht zu nehmen. Das Verfahren soll auch die Auslagerung des Gründungsverfahrens an Externe wie Anwälte und Treuhänder nicht ausschliessen, insbesondere sofern das zur Sicherstellung des Ziels rascherer Unternehmensgründungen nützlich oder notwendig ist.</p>
- <p>Der Indikator "Ease of Doing Business" der Weltbank bezieht gegenwärtig insgesamt 185 Länder mit ein und berücksichtigt im Teilindikator "Starting a Business" die bürokratischen und rechtlichen Hürden, die bei der Gründung und Registrierung einer neuen Firma zu meistern sind. Vgl. dazu die Studie "Internationale Vergleiche der administrativen Belastung: Vorbereitung neuer Massnahmen" vom 17. September 2010 (<a href="http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/23925.pdf">http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/23925.pdf</a>). Die Schweiz nimmt hier Rang 97 ein. Verantwortlich dafür sind die Dauer des Verfahrens in der Schweiz (18 Tage), insbesondere die notarielle Beglaubigung und die Registrierung im Handelsregister mit je 7 Tagen, sowie das notwendige Mindestkapital (20 000 Franken voll liberiertes Stammkapital bei der Gründung einer GmbH). Eine Reduzierung des für eine GmbH-Gründung erforderlichen Stammkapitals auf 1 Franken würde eine Rangverbesserung der Schweiz um etwa 50 Plätze mit sich bringen. Im Sinne des Gläubigerschutzes ist eine solche Massnahme aber nicht opportun.</p><p>Bei der Beurteilung der Indikatoren der Weltbank ist zu beachten, dass nur aus Zürich (Stadt bzw. Kanton, entsprechend der Kompetenz) erhobene Daten berücksichtigt und für die Schweiz insgesamt als Referenz gewertet werden. Ausserdem wird für die Verfahrensdauer von einer theoretischen Mindestdauer von einem Tag pro Prozedur ausgegangen. Die Dauern der verschiedenen Prozeduren werden addiert, ohne zu berücksichtigen, dass gewisse Prozeduren parallel ablaufen können und deutlich weniger als einen Arbeitstag benötigen. So betonen Experten denn auch, dass beispielsweise die Verfahren zur Gründung einer GmbH in der Praxis regelmässig deutlich weniger lang dauern als die im Indikator "Starting a Business" ausgewiesenen 18 Tage.</p><p>Der Indikator der Weltbank betrachtet nur die Gründung einer GmbH. Gemäss dem OECD-Indikator "Product Market Regulation" (PMR), der ebenfalls die für eine Firmengründung benötigte Zeit, die Kosten und notwendigen Kontakte mit Behörden oder anderen Einrichtungen misst, schneidet die Schweiz im Gegensatz zur Gründung von Kapitalgesellschaften bei der Gründung von Personengesellschaften deutlich besser ab. Dies ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass durch das Gründer-Portal "StartBiz" (<a href="http://www.startbiz.ch">www.startbiz.ch</a>; vgl. Bericht des Bundesrates "Die administrative Entlastung von Unternehmen" vom 24. August 2011, <a href="http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/23922.pdf">http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/23922.pdf</a>) die Gründungsanmeldung einer Personengesellschaft mit wenig Aufwand weitgehend online abgewickelt werden kann.</p><p>Auf dem Gründer-Portal bietet der Bund für Unternehmensgründungen seit 2004 einen Online-Schalter im Sinne eines One-Stop-Shop an, mit dem Ziel, kleine und mittlere Unternehmen administrativ zu entlasten. Ein vom Postulanten geforderter One-Stop-Shop existiert somit bereits heute. Mit dem Gründer-Portal des Bundes besteht die Möglichkeit, Personengesellschaften weitgehend online zur Gründung anzumelden, nicht jedoch Kapitalgesellschaften. Anmeldungen bei Mehrwertsteuer, AHV und Unfallversicherung sind auch für Kapitalgesellschaften direkt über dasselbe Portal möglich.</p><p>Die Bestrebungen zur Vereinfachung von Unternehmensgründungen werden auch in Zukunft weitergeführt. Trotzdem ist der Bundesrat bereit, weitere Vereinfachungen insbesondere im Bereich der Gründung von Kapitalgesellschaften zu prüfen. Er sieht dabei Vereinfachungspotenzial bei der öffentlichen Beurkundung und den Prozessen im Handelsregisterwesen. Weiter soll geprüft werden, ob die vollständige Online-Gründung für Personen- wie auch Kapitalgesellschaften über das Gründer-Portal "StartBiz" angeboten werden kann. Keinen Handlungsbedarf sieht der Bundesrat im Bereich des Markenschutzes, von dem die Gründung neuer Unternehmen gänzlich unabhängig ist.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, mit den relevanten Bundesstellen (z. B. Mehrwertsteuer, AHV, Markenschutz, Handelsregister) und in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Voraussetzungen zu schaffen, dass die öffentliche Hand für ihre Bürgerinnen und Bürger über zentrale Anlaufstellen in der Praxis Neugründungen im Schnitt innert fünf Arbeitstagen ermöglicht. Das Ziel ist, durch Koordination und Vereinfachung der gesetzlichen Voraussetzungen Unternehmensgründungen zu vereinfachen und zu beschleunigen sowie unternehmensfreundliche Lösungen zu realisieren.</p>
- Unternehmensgründungen in fünf Arbeitstagen und über ein One-Stop-Shop-Verfahren
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