Asiatischer Laubholzbockkäfer. Gefahr für die Schweizer Wälder
- ShortId
-
12.3851
- Id
-
20123851
- Updated
-
28.07.2023 11:35
- Language
-
de
- Title
-
Asiatischer Laubholzbockkäfer. Gefahr für die Schweizer Wälder
- AdditionalIndexing
-
52;55;Pflanzenwelt;Wald;Waldwirtschaft;Schutz der Pflanzenwelt;Bekämpfung der Umweltbelastungen;Forstgesetzgebung;Ausland;Ökosystem;Gesetz;Finanzierung
- 1
-
- L04K06030312, Pflanzenwelt
- L04K06030311, Ökosystem
- L03K060104, Bekämpfung der Umweltbelastungen
- L04K14010702, Wald
- L05K1401070103, Forstgesetzgebung
- L03K100103, Ausland
- L04K06010415, Schutz der Pflanzenwelt
- L03K140107, Waldwirtschaft
- L05K0503010102, Gesetz
- L03K110902, Finanzierung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1./3. Der Bundesrat hat im Rahmen der Umsetzung der Waldpolitik 2020 am 14. September 2012 das UVEK (Bafu) damit beauftragt, innerhalb von 12 Monaten eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten mit dem Schwerpunkt "Prävention und Bekämpfung von biotischen Gefahren ausserhalb des Schutzwaldes". Seitens Bund wird eine finanzielle Unterstützung für Bekämpfungs- und Präventionsmassnahmen ausserhalb des Schutzwaldes in der dritten Programmvereinbarungs-Periode ab 2016 angestrebt.</p><p>Sollte sich auf dem Weg zur Gesetzesanpassung für Bekämpfungsmassnahmen ausserhalb des Schutzwaldes die Situation bis 2016 erheblich verschärfen, wird der Bundesrat prüfen, ob das Verfahren allenfalls beschleunigt werden kann und die entsprechenden Änderungen als dringliches Bundesgesetz in Kraft gesetzt werden können (gemäss Art. 165 BV). Zudem werden die Mittel für Präventionsmassnahmen wie Grenzkontrollen ab 2014 um zwei Millionen Franken pro Jahr erhöht. Sollte sich ein finanzieller Mehrbedarf auch für das Jahr 2013 abzeichnen, würde dem Parlament ein entsprechender Nachtragskredit beantragt.</p><p>2. Die Kantone sind im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zuständig, die Gesundheit ihrer Wälder zu kontrollieren und den Bund über Befälle durch meldepflichtige Quarantäneorganismen zu informieren. Der Bundesrat hat in der am 31. August 2011 verabschiedeten Waldpolitik 2020 das Ziel gesetzt, dass der Wald vor der Einschleppung von besonders gefährlichen Schadorganismen geschützt wird. Um dieses Ziel zu erreichen, erarbeitet der Bund unter Einbezug der Kantone noch bis im Frühling 2013 eine Bekämpfungsstrategie gegen den asiatischen Laubholzbockkäfer. Aufgrund des aktuell gehäuften Auftretens dieses Käfers wurden in den betroffenen Kantonen nun bereits Massnahmen verfügt. Diese Massnahmen werden ab 2013 in einer Richtlinie (Vollzugshilfe) festgehalten sein und die Einzelverfügungen ersetzen. Diese Richtlinie leitet sich von der übergeordneten Strategie und von Erkenntnissen aus dem Ausland ab und wurde in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Kantonen erarbeitet (inkl. Anhörung der zentralen Akteure). Zudem wurden zentrale präventive Massnahmen wie die Einführung einer Meldepflicht für Stein- und Steinproduktelieferungen mit Verpackungsholz (gemäss Standard ISPM 15, der eine genau vorgeschriebene Behandlung des Holzes definiert) und zusätzliche Kontrollen an der Grenze vom Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst bereits umgesetzt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Mehrere neueingeschleppte Schädlinge - die jüngsten Beispiele sind die Kastaniengallwespe oder der asiatische Laubholzbockkäfer - stellen für den Schweizer Wald eine unmittelbare und schwere Bedrohung dar.</p><p>Die immensen Risiken, welche von diesen Schädlingen ausgehen, sind sowohl den kantonalen Verwaltungen als auch der Bundesverwaltung bekannt.</p><p>Bundesrätin Doris Leuthard hat den Kantonen im August 2012 empfohlen, die Schädlinge zu bekämpfen, um zu verhindern, dass ganze Waldstücke, unabhängig davon, ob diese einen Schutz vor Naturgefahren bieten oder nicht, zerstört werden. An den Landesgrenzen wurden zwar sanitarische Massnahmen (Meldepflicht, Quarantäne, Hygienekontrollen) ergriffen. Daneben begnügt sich der Bund aber damit, die Kantone an ihre Pflicht, die Schädlinge zu bekämpfen, zu erinnern.</p><p>Eine finanzielle Unterstützung, die von freundeidgenössischer Solidarität zeugt, wurde in Aussicht gestellt, allerdings nicht sofort, sondern möglicherweise für das Jahr 2020, wenn das Waldgesetz revidiert wird.</p><p>Anstatt unsere Wälder zu schützen - ein Verfassungsauftrag und eine Verbundaufgabe -, entzieht sich der Bund seinen finanziellen Verpflichtungen, und er stiehlt sich aus seiner Verantwortung, die Schädlingsbekämpfungsmassnahmen zwischen den Kantonen zu koordinieren. Es gilt aber zu verhindern, dass die lasche Haltung eines Kantons oder die Nachlässigkeit eines Waldbesitzers das ganze Abwehrdispositiv infrage stellt und die Anstrengungen zur Bekämpfung der Schädlinge, auf die sich die grosse Mehrheit der betroffenen Akteure geeinigt hat, zunichtemacht.</p><p>Es sei daran erinnert, dass die Schädlinge keine Kantonsgrenzen kennen und auch von einem Kataster in den anderen wechseln. Sie befallen ihre "Beute" und zerstören sie innert Monaten. Die Parasiten können nur in Schach gehalten und ausgerottet werden, indem man die befallenen Bäume fällt und sie entweder in einer Kehrichtverbrennungsanlage oder in einer Heizzentrale verbrennt. Die anfallenden Kosten werden riesig sein; allein sofort und entschlossen ergriffene Massnahmen, die allen auferlegt und solidarisch getragen werden, können eine wirksame Bekämpfung der Schädlinge gewährleisten. </p><p>1. Hat der Bundesrat die Absicht, bald das Waldgesetz dahingehend anzupassen, dass die Mechanismen zur Kostenaufteilung schweizweit Anwendung finden?</p><p>2. Wird der Bundesrat einen zwischen Bund und Kantonen koordinierten Plan zur Bekämpfung der Schädlinge vorlegen, um zu verhindern, dass sich diese in der Schweiz ansiedeln können?</p><p>3. Ist im Hinblick auf die notwendigen finanziellen Mittel der Erlass eines dringlichen Bundesbeschlusses vorstellbar?</p>
- Asiatischer Laubholzbockkäfer. Gefahr für die Schweizer Wälder
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1./3. Der Bundesrat hat im Rahmen der Umsetzung der Waldpolitik 2020 am 14. September 2012 das UVEK (Bafu) damit beauftragt, innerhalb von 12 Monaten eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten mit dem Schwerpunkt "Prävention und Bekämpfung von biotischen Gefahren ausserhalb des Schutzwaldes". Seitens Bund wird eine finanzielle Unterstützung für Bekämpfungs- und Präventionsmassnahmen ausserhalb des Schutzwaldes in der dritten Programmvereinbarungs-Periode ab 2016 angestrebt.</p><p>Sollte sich auf dem Weg zur Gesetzesanpassung für Bekämpfungsmassnahmen ausserhalb des Schutzwaldes die Situation bis 2016 erheblich verschärfen, wird der Bundesrat prüfen, ob das Verfahren allenfalls beschleunigt werden kann und die entsprechenden Änderungen als dringliches Bundesgesetz in Kraft gesetzt werden können (gemäss Art. 165 BV). Zudem werden die Mittel für Präventionsmassnahmen wie Grenzkontrollen ab 2014 um zwei Millionen Franken pro Jahr erhöht. Sollte sich ein finanzieller Mehrbedarf auch für das Jahr 2013 abzeichnen, würde dem Parlament ein entsprechender Nachtragskredit beantragt.</p><p>2. Die Kantone sind im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zuständig, die Gesundheit ihrer Wälder zu kontrollieren und den Bund über Befälle durch meldepflichtige Quarantäneorganismen zu informieren. Der Bundesrat hat in der am 31. August 2011 verabschiedeten Waldpolitik 2020 das Ziel gesetzt, dass der Wald vor der Einschleppung von besonders gefährlichen Schadorganismen geschützt wird. Um dieses Ziel zu erreichen, erarbeitet der Bund unter Einbezug der Kantone noch bis im Frühling 2013 eine Bekämpfungsstrategie gegen den asiatischen Laubholzbockkäfer. Aufgrund des aktuell gehäuften Auftretens dieses Käfers wurden in den betroffenen Kantonen nun bereits Massnahmen verfügt. Diese Massnahmen werden ab 2013 in einer Richtlinie (Vollzugshilfe) festgehalten sein und die Einzelverfügungen ersetzen. Diese Richtlinie leitet sich von der übergeordneten Strategie und von Erkenntnissen aus dem Ausland ab und wurde in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Kantonen erarbeitet (inkl. Anhörung der zentralen Akteure). Zudem wurden zentrale präventive Massnahmen wie die Einführung einer Meldepflicht für Stein- und Steinproduktelieferungen mit Verpackungsholz (gemäss Standard ISPM 15, der eine genau vorgeschriebene Behandlung des Holzes definiert) und zusätzliche Kontrollen an der Grenze vom Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst bereits umgesetzt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Mehrere neueingeschleppte Schädlinge - die jüngsten Beispiele sind die Kastaniengallwespe oder der asiatische Laubholzbockkäfer - stellen für den Schweizer Wald eine unmittelbare und schwere Bedrohung dar.</p><p>Die immensen Risiken, welche von diesen Schädlingen ausgehen, sind sowohl den kantonalen Verwaltungen als auch der Bundesverwaltung bekannt.</p><p>Bundesrätin Doris Leuthard hat den Kantonen im August 2012 empfohlen, die Schädlinge zu bekämpfen, um zu verhindern, dass ganze Waldstücke, unabhängig davon, ob diese einen Schutz vor Naturgefahren bieten oder nicht, zerstört werden. An den Landesgrenzen wurden zwar sanitarische Massnahmen (Meldepflicht, Quarantäne, Hygienekontrollen) ergriffen. Daneben begnügt sich der Bund aber damit, die Kantone an ihre Pflicht, die Schädlinge zu bekämpfen, zu erinnern.</p><p>Eine finanzielle Unterstützung, die von freundeidgenössischer Solidarität zeugt, wurde in Aussicht gestellt, allerdings nicht sofort, sondern möglicherweise für das Jahr 2020, wenn das Waldgesetz revidiert wird.</p><p>Anstatt unsere Wälder zu schützen - ein Verfassungsauftrag und eine Verbundaufgabe -, entzieht sich der Bund seinen finanziellen Verpflichtungen, und er stiehlt sich aus seiner Verantwortung, die Schädlingsbekämpfungsmassnahmen zwischen den Kantonen zu koordinieren. Es gilt aber zu verhindern, dass die lasche Haltung eines Kantons oder die Nachlässigkeit eines Waldbesitzers das ganze Abwehrdispositiv infrage stellt und die Anstrengungen zur Bekämpfung der Schädlinge, auf die sich die grosse Mehrheit der betroffenen Akteure geeinigt hat, zunichtemacht.</p><p>Es sei daran erinnert, dass die Schädlinge keine Kantonsgrenzen kennen und auch von einem Kataster in den anderen wechseln. Sie befallen ihre "Beute" und zerstören sie innert Monaten. Die Parasiten können nur in Schach gehalten und ausgerottet werden, indem man die befallenen Bäume fällt und sie entweder in einer Kehrichtverbrennungsanlage oder in einer Heizzentrale verbrennt. Die anfallenden Kosten werden riesig sein; allein sofort und entschlossen ergriffene Massnahmen, die allen auferlegt und solidarisch getragen werden, können eine wirksame Bekämpfung der Schädlinge gewährleisten. </p><p>1. Hat der Bundesrat die Absicht, bald das Waldgesetz dahingehend anzupassen, dass die Mechanismen zur Kostenaufteilung schweizweit Anwendung finden?</p><p>2. Wird der Bundesrat einen zwischen Bund und Kantonen koordinierten Plan zur Bekämpfung der Schädlinge vorlegen, um zu verhindern, dass sich diese in der Schweiz ansiedeln können?</p><p>3. Ist im Hinblick auf die notwendigen finanziellen Mittel der Erlass eines dringlichen Bundesbeschlusses vorstellbar?</p>
- Asiatischer Laubholzbockkäfer. Gefahr für die Schweizer Wälder
Back to List