Öffentliche Gesundheit. Landschaftsgärtner müssen qualifiziert sein

ShortId
12.3854
Id
20123854
Updated
27.07.2023 19:16
Language
de
Title
Öffentliche Gesundheit. Landschaftsgärtner müssen qualifiziert sein
AdditionalIndexing
32;52;Baum;Baumzucht;Abschluss einer Ausbildung;Gesundheitszustand;Weiterbildung;Beruf;biologische Vielfalt;Gartenbau;Landschaftsschutz
1
  • L05K1401010108, Gartenbau
  • L04K13020207, Beruf
  • L04K06010409, Landschaftsschutz
  • L05K1401010104, Baumzucht
  • L04K13030203, Weiterbildung
  • L05K1401070202, Baum
  • L04K13010101, Abschluss einer Ausbildung
  • L04K06030306, biologische Vielfalt
  • L04K01050523, Gesundheitszustand
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Beruf des Landschaftsgärtners ist für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Gesundheit in der Schweiz von grosser Bedeutung. So tragen Landschaftsgärtnerinnen und Landschaftsgärtner durch die Ausübung dieses Berufs beispielsweise zur Erhaltung der Pflanzengesundheit und der biologischen Vielfalt bei, indem sie unerwünschte invasive Pflanzen entfernen. Landschaftsgärtnerinnen und Landschaftsgärtner stehen auch bei der Bekämpfung von mit Feuerbrand befallenen Pflanzen an vorderster Front. Um sicherzustellen, dass die Landschaftsgärtnerinnen und Landschaftsgärtner diese wichtigen Aufgaben kompetent erledigen, haben die Kantone Ausbildungsprogramme ausgearbeitet. So arbeitet das Genfer Berufs- und Weiterbildungsamt (Office de formation professionnelle et continue) eng mit der Lehrwerkstätte für Gartenbau in Lullier (Centre de formation professionnelle nature et environnement) zusammen, um so eine Grundausbildung von hoher Qualität sicherzustellen. </p><p>Nun ist es so, dass - obwohl es im öffentlichen Interesse liegt, dass die Landschaftsgärtnerinnen und Landschaftsgärtner gute Arbeit leisten - in der Schweiz zahlreiche unqualifizierte Dienstleister wirken. Da sie vielfach gegen die Regeln der Kunst oder des Berufs verstossen, gefährden sie die Pflanzengesundheit und die biologische Vielfalt. Diese Situation verlangt nach einer neuen Politik auf Bundesebene, die auf die Qualität der Dienstleistungen setzt.</p>
  • <p>Der Bund unterstützt zusammen mit den Kantonen, namentlich im Rahmen des Berufsbildungsgesetzes, die Branche bei der Einrichtung von praxisnahen beruflichen Qualifikationen auf allen Bildungsstufen. Die berufliche Qualifikation der Fachkräfte liegt auch im Garten- und Landschaftsbau primär im Interesse der Qualität der Dienstleistungen, der Konkurrenzfähigkeit der Betriebe und der Arbeitsmarktfähigkeit jedes Einzelnen. Im Bereich des Landschafts- und Gartenbaus sind diese Voraussetzungen dank Jardin Suisse mit Bildungsabschlüssen auf allen Bildungsstufen und den Möglichkeiten der Anerkennung von ausländischen Abschlüssen in hohem Masse erfüllt.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Qualität der Berufsbildungsangebote im Garten- und Landschaftsbau auf den unterschiedlichen Bildungsstufen ausreicht, um den aktuellen Herausforderungen im Bereich der Pflanzengesundheit und der biologischen Vielfalt Rechnung zu tragen. Eine weiter gehende staatliche Regelung zur Erfüllung dieser Aufgaben erachtet er als nicht notwendig. Zu beachten ist auch, dass die in der Motion verlangte Regulierung der beruflichen Tätigkeit im Garten- und Landschaftsbau die Wirtschaftsfreiheit beschränken würde. Allein die Gefahr eines nichtsachgemässen Umgangs mit Pflanzen durch Berufsleute rechtfertigt es nach Meinung des Bundesrates nicht, die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit im Garten- und Landschaftsbau an einen einschlägigen Berufsabschluss zu knüpfen und damit die Wirtschaftsfreiheit einzuschränken. Vielmehr wären andere, weniger einschränkende Vorkehren zu prüfen, um die Pflanzengesundheit und die biologische Vielfalt in der Schweiz auch künftig erhalten zu können.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Rechtsgrundlagen so zu ändern oder zu schaffen, dass in der Schweiz tätige Gärtnerinnen und Gärtner der Fachrichtungen Garten- und Landschaftsbau sowie Baumschule zwingend über ein Diplom verfügen müssen, das ihnen den erfolgreichen Abschluss einer angemessenen Ausbildung auf dem Gebiet der Landschaftsgärtnerei bescheinigt.</p>
  • Öffentliche Gesundheit. Landschaftsgärtner müssen qualifiziert sein
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Beruf des Landschaftsgärtners ist für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Gesundheit in der Schweiz von grosser Bedeutung. So tragen Landschaftsgärtnerinnen und Landschaftsgärtner durch die Ausübung dieses Berufs beispielsweise zur Erhaltung der Pflanzengesundheit und der biologischen Vielfalt bei, indem sie unerwünschte invasive Pflanzen entfernen. Landschaftsgärtnerinnen und Landschaftsgärtner stehen auch bei der Bekämpfung von mit Feuerbrand befallenen Pflanzen an vorderster Front. Um sicherzustellen, dass die Landschaftsgärtnerinnen und Landschaftsgärtner diese wichtigen Aufgaben kompetent erledigen, haben die Kantone Ausbildungsprogramme ausgearbeitet. So arbeitet das Genfer Berufs- und Weiterbildungsamt (Office de formation professionnelle et continue) eng mit der Lehrwerkstätte für Gartenbau in Lullier (Centre de formation professionnelle nature et environnement) zusammen, um so eine Grundausbildung von hoher Qualität sicherzustellen. </p><p>Nun ist es so, dass - obwohl es im öffentlichen Interesse liegt, dass die Landschaftsgärtnerinnen und Landschaftsgärtner gute Arbeit leisten - in der Schweiz zahlreiche unqualifizierte Dienstleister wirken. Da sie vielfach gegen die Regeln der Kunst oder des Berufs verstossen, gefährden sie die Pflanzengesundheit und die biologische Vielfalt. Diese Situation verlangt nach einer neuen Politik auf Bundesebene, die auf die Qualität der Dienstleistungen setzt.</p>
    • <p>Der Bund unterstützt zusammen mit den Kantonen, namentlich im Rahmen des Berufsbildungsgesetzes, die Branche bei der Einrichtung von praxisnahen beruflichen Qualifikationen auf allen Bildungsstufen. Die berufliche Qualifikation der Fachkräfte liegt auch im Garten- und Landschaftsbau primär im Interesse der Qualität der Dienstleistungen, der Konkurrenzfähigkeit der Betriebe und der Arbeitsmarktfähigkeit jedes Einzelnen. Im Bereich des Landschafts- und Gartenbaus sind diese Voraussetzungen dank Jardin Suisse mit Bildungsabschlüssen auf allen Bildungsstufen und den Möglichkeiten der Anerkennung von ausländischen Abschlüssen in hohem Masse erfüllt.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Qualität der Berufsbildungsangebote im Garten- und Landschaftsbau auf den unterschiedlichen Bildungsstufen ausreicht, um den aktuellen Herausforderungen im Bereich der Pflanzengesundheit und der biologischen Vielfalt Rechnung zu tragen. Eine weiter gehende staatliche Regelung zur Erfüllung dieser Aufgaben erachtet er als nicht notwendig. Zu beachten ist auch, dass die in der Motion verlangte Regulierung der beruflichen Tätigkeit im Garten- und Landschaftsbau die Wirtschaftsfreiheit beschränken würde. Allein die Gefahr eines nichtsachgemässen Umgangs mit Pflanzen durch Berufsleute rechtfertigt es nach Meinung des Bundesrates nicht, die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit im Garten- und Landschaftsbau an einen einschlägigen Berufsabschluss zu knüpfen und damit die Wirtschaftsfreiheit einzuschränken. Vielmehr wären andere, weniger einschränkende Vorkehren zu prüfen, um die Pflanzengesundheit und die biologische Vielfalt in der Schweiz auch künftig erhalten zu können.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Rechtsgrundlagen so zu ändern oder zu schaffen, dass in der Schweiz tätige Gärtnerinnen und Gärtner der Fachrichtungen Garten- und Landschaftsbau sowie Baumschule zwingend über ein Diplom verfügen müssen, das ihnen den erfolgreichen Abschluss einer angemessenen Ausbildung auf dem Gebiet der Landschaftsgärtnerei bescheinigt.</p>
    • Öffentliche Gesundheit. Landschaftsgärtner müssen qualifiziert sein

Back to List