Bekämpfung der Kriminalität. Mehr grenzüberschreitende Zusammenarbeit

ShortId
12.3856
Id
20123856
Updated
28.07.2023 14:50
Language
de
Title
Bekämpfung der Kriminalität. Mehr grenzüberschreitende Zusammenarbeit
AdditionalIndexing
12;09;grenzüberschreitende Zusammenarbeit;Kriminalität;Eindämmung der Kriminalität;Drohne;Grenzgebiet
1
  • L04K10010207, grenzüberschreitende Zusammenarbeit
  • L04K01040202, Eindämmung der Kriminalität
  • L05K0704030103, Grenzgebiet
  • L04K01010208, Kriminalität
  • L05K0402040403, Drohne
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit einigen Jahren ist die Kriminalität im Kanton Genf auf einem besorgniserregend hohen Stand. Ein Grossteil der Straftaten wird von Personen aus dem angrenzenden Frankreich verübt. Das trifft beispielsweise zu für die Raubüberfälle auf grenznahe Geschäfte. Neu sind die systematischen Diebstähle in abgelegenen Wohnhäusern und Bauernhöfen, die nicht unter unmittelbarem Polizeischutz stehen können. Das Gefühl, dass die Kriminellen nicht bestraft werden, greift in der Bevölkerung mehr und mehr um sich.</p><p>Dank dem Schengen-Abkommen konnten in der grenzüberschreitenden Bekämpfung der Kriminalität erste entscheidende Fortschritte erzielt werden. Das Abkommen vom 9. Oktober 2007 zwischen der Schweiz und Frankreich (SR 0.360.349.1) konkretisiert das Schengen-Abkommen. Es sieht verschiedene Formen der Zusammenarbeit vor, die auch bereits angewendet werden: so die Unterstützung (Art. 8) und die "grenzüberschreitende Nacheile" (Art. 13).</p><p>Doch der Anstieg der Straftaten ruft nach neuen, stärkeren Mitteln. Ein interessanter Ansatz könnte die Nutzung des Luftraums durch die Polizeien beider Länder sein. (Theoretisch ist dies in Art. 17 des franko-schweizerischen Abkommens bereits vorgesehen.) Dieser Ansatz ist zu vertiefen und dessen Umsetzung zu erleichtern. Wie die Erfahrungen aus Amerika zeigen, können mit Helikoptern die Strassen besser kontrolliert und die Verdächtigen effizienter verfolgt werden als mit den Instrumenten, die der Polizei auf dem Boden zur Verfügung stehen. Der Bund könnte auch erwägen, die Kantonspolizeien bei der Beschaffung von Helikoptern finanziell zu unterstützen, beispielsweise indem er die Beschaffungen koordiniert oder indem er Militärhelikopter zur Verfügung stellt.</p><p>Eine ambitionierte Politik zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität ist ein Muss für die Schweiz. Genf und auch die anderen Grenzkantone sind für die kriminellen Banden sozusagen die Durchgangsstationen zu den Tatorten, die immer weiter im Innern des schweizerischen Gebiets liegen. Einen Straftäter in Genf festzunehmen bedeutet oft, einen Diebstahl in Bern zu verhindern!</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich der Notwendigkeit einer engen internationalen Zusammenarbeit zur Kriminalitätsbekämpfung bewusst. Dies zeigt sich auch in der Strategie "Integrierte Grenzverwaltung", welche durch Bund und Kantone gemeinsam erarbeitet wurde und die der Bundesrat am 1. Juni 2012 verabschiedet hat. Diese zielt u. a. auf die Verbesserung der Zusammenarbeit mit ausländischen Partnerbehörden des Schengen-Raums zur Verhinderung der grenzüberschreitenden Kriminalität ab.</p><p>Die grenzüberschreitende Polizeikooperation der Schweiz wurde in den vergangenen Jahren sukzessive ausgebaut. Mit der Schengen-Assoziierung wurde ein wichtiger Meilenstein gesetzt: Die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) leistet einen wesentlichen Beitrag zur Kriminalitätsbekämpfung; überdies werden die weiteren in der Schengener Zusammenarbeit vorgesehenen polizeilichen Massnahmen rege genutzt. Die Polizeiverträge mit den Nachbarstaaten ergänzen und vertiefen diese Kooperation. Sie haben sich bewährt und werden regelmässig auf ihre mögliche Weiterentwicklung geprüft. So trägt der kürzlich unterzeichnete, revidierte Polizeivertrag mit Österreich/Liechtenstein den neuen Herausforderungen bei der Kriminalitätsbekämpfung und den Bedürfnissen der Polizeibehörden Rechnung. Verhandlungen mit Italien zur Weiterentwicklung der Zusammenarbeit stehen kurz bevor. Die Polizeiverträge mit Frankreich (SR 0.360.349.1; Art. 17), Deutschland (SR 0.360.136.1; Art. 25), Österreich/Liechtenstein (0.360.163.1; Art. 18) sehen die Möglichkeit zur Nutzung von Luftmitteln explizit vor. Ausführende Regelungen über den Einsatz von deutschen Polizeihelikoptern bei Einsätzen in der Schweiz existieren bereits, eine entsprechende Regelung mit Frankreich ist in Ausarbeitung. In den anstehenden Verhandlungen mit Italien wird diesem Kooperationsbereich ebenfalls Rechnung getragen werden. Schliesslich leisten die Polizei- und Zollkooperationszentren in Chiasso und Genf in der Zusammenarbeit mit Italien und Frankreich wertvolle Unterstützung für die Schweizer Polizeibehörden. Der Bundesrat ist somit der Ansicht, dass die völkerrechtlichen Grundlagen für die vom Motionär gewünschte verstärkte Polizeizusammenarbeit genügen.</p><p>Es wäre unwirtschaftlich, wenn das Grenzwachtkorps oder Polizeikorps eigene Luftmittel beschaffen und nutzen würden. Im Rahmen ihres Grundauftrages stellt die Schweizer Armee deshalb dem Grenzwachtkorps und subsidiär den Kantonspolizeien Kontingente für Flugstunden zur Verfügung. Die Modalitäten sind in Verwaltungs- oder Leistungsvereinbarungen geregelt. Eine Aufstockung dieser Kontingente ist aus Sicht des Bundesrates nicht notwendig. Verschiedene Kantonspolizeien und das Grenzwachtkorps beziehen zudem für Transport- und Überwachungsflüge sowie für diverse polizeiliche Aufträge (Grossveranstaltungen, Verkehrsüberwachung, Vermisstensuche) Leistungen privater Anbieter von Helikopterdiensten. Die Bedürfnisse der kantonalen Behörden und der Bundesbehörden sind damit abgedeckt. Eine finanzielle Unterstützung der kantonalen Behörden seitens des Bundes in diesem Bereich ist aus Sicht des Bundesrates folglich nicht notwendig und aufgrund der verfassungsmässigen Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen auch nicht anzustreben. Im Übrigen fehlt eine entsprechende Rechtsgrundlage.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, mit den an die Schweiz grenzenden Ländern neue Verhandlungen aufzunehmen mit dem Ziel, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Kampf gegen die Kriminalität zu verstärken; beispielsweise könnte die vermehrte Nutzung des Luftraums zum Einsatz von Drohnen und Helikoptern ermöglicht werden. Die Bundesmittel, die für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Kampf gegen die Kriminalität zur Verfügung stehen, müssen zudem erhöht werden. Nur so können die Grenzkantone besser unterstützt werden.</p>
  • Bekämpfung der Kriminalität. Mehr grenzüberschreitende Zusammenarbeit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit einigen Jahren ist die Kriminalität im Kanton Genf auf einem besorgniserregend hohen Stand. Ein Grossteil der Straftaten wird von Personen aus dem angrenzenden Frankreich verübt. Das trifft beispielsweise zu für die Raubüberfälle auf grenznahe Geschäfte. Neu sind die systematischen Diebstähle in abgelegenen Wohnhäusern und Bauernhöfen, die nicht unter unmittelbarem Polizeischutz stehen können. Das Gefühl, dass die Kriminellen nicht bestraft werden, greift in der Bevölkerung mehr und mehr um sich.</p><p>Dank dem Schengen-Abkommen konnten in der grenzüberschreitenden Bekämpfung der Kriminalität erste entscheidende Fortschritte erzielt werden. Das Abkommen vom 9. Oktober 2007 zwischen der Schweiz und Frankreich (SR 0.360.349.1) konkretisiert das Schengen-Abkommen. Es sieht verschiedene Formen der Zusammenarbeit vor, die auch bereits angewendet werden: so die Unterstützung (Art. 8) und die "grenzüberschreitende Nacheile" (Art. 13).</p><p>Doch der Anstieg der Straftaten ruft nach neuen, stärkeren Mitteln. Ein interessanter Ansatz könnte die Nutzung des Luftraums durch die Polizeien beider Länder sein. (Theoretisch ist dies in Art. 17 des franko-schweizerischen Abkommens bereits vorgesehen.) Dieser Ansatz ist zu vertiefen und dessen Umsetzung zu erleichtern. Wie die Erfahrungen aus Amerika zeigen, können mit Helikoptern die Strassen besser kontrolliert und die Verdächtigen effizienter verfolgt werden als mit den Instrumenten, die der Polizei auf dem Boden zur Verfügung stehen. Der Bund könnte auch erwägen, die Kantonspolizeien bei der Beschaffung von Helikoptern finanziell zu unterstützen, beispielsweise indem er die Beschaffungen koordiniert oder indem er Militärhelikopter zur Verfügung stellt.</p><p>Eine ambitionierte Politik zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität ist ein Muss für die Schweiz. Genf und auch die anderen Grenzkantone sind für die kriminellen Banden sozusagen die Durchgangsstationen zu den Tatorten, die immer weiter im Innern des schweizerischen Gebiets liegen. Einen Straftäter in Genf festzunehmen bedeutet oft, einen Diebstahl in Bern zu verhindern!</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich der Notwendigkeit einer engen internationalen Zusammenarbeit zur Kriminalitätsbekämpfung bewusst. Dies zeigt sich auch in der Strategie "Integrierte Grenzverwaltung", welche durch Bund und Kantone gemeinsam erarbeitet wurde und die der Bundesrat am 1. Juni 2012 verabschiedet hat. Diese zielt u. a. auf die Verbesserung der Zusammenarbeit mit ausländischen Partnerbehörden des Schengen-Raums zur Verhinderung der grenzüberschreitenden Kriminalität ab.</p><p>Die grenzüberschreitende Polizeikooperation der Schweiz wurde in den vergangenen Jahren sukzessive ausgebaut. Mit der Schengen-Assoziierung wurde ein wichtiger Meilenstein gesetzt: Die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) leistet einen wesentlichen Beitrag zur Kriminalitätsbekämpfung; überdies werden die weiteren in der Schengener Zusammenarbeit vorgesehenen polizeilichen Massnahmen rege genutzt. Die Polizeiverträge mit den Nachbarstaaten ergänzen und vertiefen diese Kooperation. Sie haben sich bewährt und werden regelmässig auf ihre mögliche Weiterentwicklung geprüft. So trägt der kürzlich unterzeichnete, revidierte Polizeivertrag mit Österreich/Liechtenstein den neuen Herausforderungen bei der Kriminalitätsbekämpfung und den Bedürfnissen der Polizeibehörden Rechnung. Verhandlungen mit Italien zur Weiterentwicklung der Zusammenarbeit stehen kurz bevor. Die Polizeiverträge mit Frankreich (SR 0.360.349.1; Art. 17), Deutschland (SR 0.360.136.1; Art. 25), Österreich/Liechtenstein (0.360.163.1; Art. 18) sehen die Möglichkeit zur Nutzung von Luftmitteln explizit vor. Ausführende Regelungen über den Einsatz von deutschen Polizeihelikoptern bei Einsätzen in der Schweiz existieren bereits, eine entsprechende Regelung mit Frankreich ist in Ausarbeitung. In den anstehenden Verhandlungen mit Italien wird diesem Kooperationsbereich ebenfalls Rechnung getragen werden. Schliesslich leisten die Polizei- und Zollkooperationszentren in Chiasso und Genf in der Zusammenarbeit mit Italien und Frankreich wertvolle Unterstützung für die Schweizer Polizeibehörden. Der Bundesrat ist somit der Ansicht, dass die völkerrechtlichen Grundlagen für die vom Motionär gewünschte verstärkte Polizeizusammenarbeit genügen.</p><p>Es wäre unwirtschaftlich, wenn das Grenzwachtkorps oder Polizeikorps eigene Luftmittel beschaffen und nutzen würden. Im Rahmen ihres Grundauftrages stellt die Schweizer Armee deshalb dem Grenzwachtkorps und subsidiär den Kantonspolizeien Kontingente für Flugstunden zur Verfügung. Die Modalitäten sind in Verwaltungs- oder Leistungsvereinbarungen geregelt. Eine Aufstockung dieser Kontingente ist aus Sicht des Bundesrates nicht notwendig. Verschiedene Kantonspolizeien und das Grenzwachtkorps beziehen zudem für Transport- und Überwachungsflüge sowie für diverse polizeiliche Aufträge (Grossveranstaltungen, Verkehrsüberwachung, Vermisstensuche) Leistungen privater Anbieter von Helikopterdiensten. Die Bedürfnisse der kantonalen Behörden und der Bundesbehörden sind damit abgedeckt. Eine finanzielle Unterstützung der kantonalen Behörden seitens des Bundes in diesem Bereich ist aus Sicht des Bundesrates folglich nicht notwendig und aufgrund der verfassungsmässigen Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen auch nicht anzustreben. Im Übrigen fehlt eine entsprechende Rechtsgrundlage.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, mit den an die Schweiz grenzenden Ländern neue Verhandlungen aufzunehmen mit dem Ziel, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Kampf gegen die Kriminalität zu verstärken; beispielsweise könnte die vermehrte Nutzung des Luftraums zum Einsatz von Drohnen und Helikoptern ermöglicht werden. Die Bundesmittel, die für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Kampf gegen die Kriminalität zur Verfügung stehen, müssen zudem erhöht werden. Nur so können die Grenzkantone besser unterstützt werden.</p>
    • Bekämpfung der Kriminalität. Mehr grenzüberschreitende Zusammenarbeit

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