IT-Agentur und Zugang zu den Daten von Eurodac
- ShortId
-
12.3861
- Id
-
20123861
- Updated
-
27.07.2023 20:38
- Language
-
de
- Title
-
IT-Agentur und Zugang zu den Daten von Eurodac
- AdditionalIndexing
-
2811;polizeiliche Zusammenarbeit;Asylbewerber/in;Europol;Datenbasis;Informationsaustausch;biometrische Daten;Personenkontrolle an der Grenze
- 1
-
- L04K10010205, polizeiliche Zusammenarbeit
- L05K1001020501, Europol
- L06K070104040202, Personenkontrolle an der Grenze
- L06K120301010301, Datenbasis
- L05K0506010403, biometrische Daten
- L05K0108010102, Asylbewerber/in
- L04K12010103, Informationsaustausch
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die revidierte Eurodac-Verordnung wird eine neue Massnahme betreffend Eurodac im Sinne des Dublin-Assozierungsabkommens darstellen. Ausgenommen davon wird der darin enthaltene Vorschlag der Kommission betreffend Zugriff der Strafverfolgungsbehörden auf Eurodac sein. Die Schweiz wird diese Massnahme gestützt auf ihr Dublin-Assoziierungsabkommen weder übernehmen können noch müssen. So wie von der Kommission vorgeschlagen, wird es den an Dublin assoziierten Staaten jedoch möglich sein, sich unter gewissen Bedingungen - insbesondere eine Beteiligung am Prümer Beschluss - über ein Zusatzabkommen an der Massnahme zu beteiligen.</p><p>1. Der Bundesrat hat bisher nicht entschieden, ob er eine Teilnahme an der geplanten Massnahme der EU anstreben soll oder nicht. Anlässlich des informellen Treffens der Justiz- und Innenminister der Schengen-Staaten in Sopot vom 18. und 19. Juli 2011 nahm die Vorsteherin des EJPD den Vorschlag mit Interesse zur Kenntnis, äusserte sich jedoch nicht zu einer allfälligen Teilnahme der Schweiz. Entsprechend können die Fragen der Interpellantin lediglich allgemein beantwortet werden.</p><p>2. Daktyloskopische Daten sind generell für die Strafverfolgungsbehörden sehr wertvolle Informationen, denn sie erlauben es, die Identität einer Person exakt festzustellen. Der Nutzen von Fingerabdruckdatenbanken im Kampf gegen die Kriminalität wurde mehrfach anerkannt.</p><p>Fingerabdruckdaten werden in der Schweiz gestützt auf das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (SR 142.20), das Asylgesetz (SR 142.31) und das Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (SR 361) in der schweizerischen Datenbank Afis erfasst und aufbewahrt. Die Datenbank enthält insbesondere die Fingerabdrücke sämtlicher Personen, welche in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt haben. Das Afis dient der eindeutigen Personenidentifikation sowie der Identifikation von Tatortspuren und unterstützt damit beispielsweise kriminalpolizeiliche Ermittlungen und die Fahndung nach Personen. Die Strafverfolgungsbehörden der Schweiz können beim für die Führung des Afis zuständigen Dienst des Fedpol Fingerabdrücke vergleichen lassen.</p><p>Anders als Afis dient die europäische Datenbank Eurodac zurzeit alleine der eindeutigen Identifizierung Asylsuchender und illegal eingereister Personen. Entsprechend war bisher kein Zugang zu Strafverfolgungszwecken vorgesehen. Gemäss Vorschlag der Kommission soll es den speziell dazu ermächtigten nationalen Behörden in Zukunft in bestimmten, genau umschriebenen Fällen und unter sehr strengen Voraussetzungen erlaubt sein, Fingerabdrücke in Eurodac abzufragen. Eine solche Abfrage kann insbesondere nur zum Zweck der Verhütung, der Aufdeckung und der Ermittlung terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten getätigt werden.</p><p>3./4. Der Kommissionsvorschlag sieht vor, dass personenbezogene Daten aus der Eurodac-Zentraldatenbank von den teilnehmenden Staaten oder Europol weder an einen Drittstaat, eine internationale Organisation, noch an eine private Stelle weitergegeben werden dürfen. Die neue Eurodac-Verordnung wird zurzeit in den zuständigen Organen der EU diskutiert. Ihre Verabschiedung wird Anfang 2013 erwartet. Die Schweiz nimmt nicht an den Diskussionen innerhalb der EU zu deren Umsetzung teil. Die Frage der Überprüfungsmodalitäten wird bei einer allfälligen Teilnahme der Schweiz zu entscheiden sein.</p><p>5. Im Kommissionsvorschlag ist vorgesehen, dass jeder teilnehmende Staat eine nationale Prüfstelle benennt. Die Stelle wird als einzige berechtigt sein, Anträge auf einen Abgleich an die nationale Eurodac-Zugangsstelle zu übermitteln. Sie wird dafür verantwortlich sein, die Rechtmässigkeit der Verarbeitung und Übermittlung von personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Der Europäische Datenschutzbeauftragte wird seinerseits sicherstellen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten in Eurodac, insbesondere durch die IT-Agentur, im Einklang mit den Datenschutzvorschriften der EU durchgeführt wird. Er wird gestützt auf die Verordnung zur Errichtung der IT-Agentur Zugang zu allen für seine Untersuchungen erforderlichen Informationen erhalten. Zudem wird die Agentur selbst ebenfalls über einen Delegierten für die interne Datensicherheit verfügen. Betroffenen Personen werden schliesslich die üblichen Rechte auf Information, Auskunft und Berichtigung zustehen.</p><p>6. Europol wird als Nutzer des SIS und des VIS als Beobachter (im Gegensatz zum Mitgliederstatus der Mitgliedstaaten) an Sitzungen des Verwaltungsrates teilnehmen können, wenn eine Frage im Zusammenhang mit diesen Informatiksystemen traktandiert ist. Im Rahmen des Vorschlags der Kommission soll Europol auch Zugang zu Eurodac erhalten. Als Nutzer dieser von der IT-Agentur verwalteten Systeme liegt das Beobachterstatut im Interesse sowohl von Europol als auch der übrigen Nutzer der betroffenen IT-Systeme.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die EU ist daran, eine Verordnung zur Errichtung einer Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Grosssystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechtes (IT-Agentur) umzusetzen. Diese Agentur wird anstelle der Europäischen Kommission künftig dafür verantwortlich sein, das Schengener Informationssystem der zweiten Generation (SIS II), das Visa-Informationssystem (VIS) und das Informationssystem Eurodac zu betreiben, das zum Abgleich der Fingerabdrücke von Asylsuchenden und illegal eingewanderten Personen dient. Die IT-Agentur soll im Prinzip ihre Tätigkeit in der zweiten Jahreshälfte 2012 aufnehmen.</p><p>Während also der Umbruch beim Betrieb der Datenbanken in vollem Gange ist, hat die EU-Kommission auf Verlangen des Rates der EU die Mitgliedstaaten ersucht, den nationalen Strafverfolgungsbehörden sowie Europol den Zugang zu den Daten von Eurodac zu gewähren, um so zur Prävention und Bekämpfung von Schwerstverbrechen und Terrorismus beizutragen. Die Abfragemöglichkeiten der genannten Stellen sollen ausdrücklich streng eingegrenzt werden, namentlich indem Abfragen nur unter eng umrissenen Umständen gewährt werden sollen, und zwar erst nachdem andere Datenbanken konsultiert worden sind. Der Austausch personenbezogener Daten wird untersagt sein.</p><p>Datenbanken mit digitalisierten Fingerabdrücken können zweifellos ein wirksames Hilfsmittel im Kampf gegen die Kriminalität sein. Sie können aber auch einen problematischen Eingriff in die Rechte von verletzlichen Personen bedeuten, die eigentlich zu schützen sind. Deshalb stelle ich folgende Fragen:</p><p>1. Welches ist die Haltung des Bundesrates zu diesem Begehren der EU-Kommission?</p><p>2. Ist ein solcher Zugang wirklich notwendig? Lässt sich eine Notwendigkeit belegen und statistisch ausweisen?</p><p>3. Wie wird sichergestellt, dass die Übermittlung von Daten ins Ausland strikte verboten bleibt?</p><p>4. Gibt der Bundesrat einer Überprüfung durch eine unabhängige Behörde oder einer vorgängigen gerichtlichen Ermächtigung den Vorzug?</p><p>5. Wird die Errichtung der IT-Agentur, deren Ziel es ist, die Interoperabilität der Daten zu verbessern, die Kontrollen durch die genannten Behörden erschweren?</p><p>6. Weshalb wird Europol durch die EU-Verordnung 1077/2011 schon jetzt ein Beobachterstatus im Verwaltungsrat der IT-Agentur gewährt?</p>
- IT-Agentur und Zugang zu den Daten von Eurodac
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die revidierte Eurodac-Verordnung wird eine neue Massnahme betreffend Eurodac im Sinne des Dublin-Assozierungsabkommens darstellen. Ausgenommen davon wird der darin enthaltene Vorschlag der Kommission betreffend Zugriff der Strafverfolgungsbehörden auf Eurodac sein. Die Schweiz wird diese Massnahme gestützt auf ihr Dublin-Assoziierungsabkommen weder übernehmen können noch müssen. So wie von der Kommission vorgeschlagen, wird es den an Dublin assoziierten Staaten jedoch möglich sein, sich unter gewissen Bedingungen - insbesondere eine Beteiligung am Prümer Beschluss - über ein Zusatzabkommen an der Massnahme zu beteiligen.</p><p>1. Der Bundesrat hat bisher nicht entschieden, ob er eine Teilnahme an der geplanten Massnahme der EU anstreben soll oder nicht. Anlässlich des informellen Treffens der Justiz- und Innenminister der Schengen-Staaten in Sopot vom 18. und 19. Juli 2011 nahm die Vorsteherin des EJPD den Vorschlag mit Interesse zur Kenntnis, äusserte sich jedoch nicht zu einer allfälligen Teilnahme der Schweiz. Entsprechend können die Fragen der Interpellantin lediglich allgemein beantwortet werden.</p><p>2. Daktyloskopische Daten sind generell für die Strafverfolgungsbehörden sehr wertvolle Informationen, denn sie erlauben es, die Identität einer Person exakt festzustellen. Der Nutzen von Fingerabdruckdatenbanken im Kampf gegen die Kriminalität wurde mehrfach anerkannt.</p><p>Fingerabdruckdaten werden in der Schweiz gestützt auf das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (SR 142.20), das Asylgesetz (SR 142.31) und das Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (SR 361) in der schweizerischen Datenbank Afis erfasst und aufbewahrt. Die Datenbank enthält insbesondere die Fingerabdrücke sämtlicher Personen, welche in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt haben. Das Afis dient der eindeutigen Personenidentifikation sowie der Identifikation von Tatortspuren und unterstützt damit beispielsweise kriminalpolizeiliche Ermittlungen und die Fahndung nach Personen. Die Strafverfolgungsbehörden der Schweiz können beim für die Führung des Afis zuständigen Dienst des Fedpol Fingerabdrücke vergleichen lassen.</p><p>Anders als Afis dient die europäische Datenbank Eurodac zurzeit alleine der eindeutigen Identifizierung Asylsuchender und illegal eingereister Personen. Entsprechend war bisher kein Zugang zu Strafverfolgungszwecken vorgesehen. Gemäss Vorschlag der Kommission soll es den speziell dazu ermächtigten nationalen Behörden in Zukunft in bestimmten, genau umschriebenen Fällen und unter sehr strengen Voraussetzungen erlaubt sein, Fingerabdrücke in Eurodac abzufragen. Eine solche Abfrage kann insbesondere nur zum Zweck der Verhütung, der Aufdeckung und der Ermittlung terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten getätigt werden.</p><p>3./4. Der Kommissionsvorschlag sieht vor, dass personenbezogene Daten aus der Eurodac-Zentraldatenbank von den teilnehmenden Staaten oder Europol weder an einen Drittstaat, eine internationale Organisation, noch an eine private Stelle weitergegeben werden dürfen. Die neue Eurodac-Verordnung wird zurzeit in den zuständigen Organen der EU diskutiert. Ihre Verabschiedung wird Anfang 2013 erwartet. Die Schweiz nimmt nicht an den Diskussionen innerhalb der EU zu deren Umsetzung teil. Die Frage der Überprüfungsmodalitäten wird bei einer allfälligen Teilnahme der Schweiz zu entscheiden sein.</p><p>5. Im Kommissionsvorschlag ist vorgesehen, dass jeder teilnehmende Staat eine nationale Prüfstelle benennt. Die Stelle wird als einzige berechtigt sein, Anträge auf einen Abgleich an die nationale Eurodac-Zugangsstelle zu übermitteln. Sie wird dafür verantwortlich sein, die Rechtmässigkeit der Verarbeitung und Übermittlung von personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Der Europäische Datenschutzbeauftragte wird seinerseits sicherstellen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten in Eurodac, insbesondere durch die IT-Agentur, im Einklang mit den Datenschutzvorschriften der EU durchgeführt wird. Er wird gestützt auf die Verordnung zur Errichtung der IT-Agentur Zugang zu allen für seine Untersuchungen erforderlichen Informationen erhalten. Zudem wird die Agentur selbst ebenfalls über einen Delegierten für die interne Datensicherheit verfügen. Betroffenen Personen werden schliesslich die üblichen Rechte auf Information, Auskunft und Berichtigung zustehen.</p><p>6. Europol wird als Nutzer des SIS und des VIS als Beobachter (im Gegensatz zum Mitgliederstatus der Mitgliedstaaten) an Sitzungen des Verwaltungsrates teilnehmen können, wenn eine Frage im Zusammenhang mit diesen Informatiksystemen traktandiert ist. Im Rahmen des Vorschlags der Kommission soll Europol auch Zugang zu Eurodac erhalten. Als Nutzer dieser von der IT-Agentur verwalteten Systeme liegt das Beobachterstatut im Interesse sowohl von Europol als auch der übrigen Nutzer der betroffenen IT-Systeme.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die EU ist daran, eine Verordnung zur Errichtung einer Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Grosssystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechtes (IT-Agentur) umzusetzen. Diese Agentur wird anstelle der Europäischen Kommission künftig dafür verantwortlich sein, das Schengener Informationssystem der zweiten Generation (SIS II), das Visa-Informationssystem (VIS) und das Informationssystem Eurodac zu betreiben, das zum Abgleich der Fingerabdrücke von Asylsuchenden und illegal eingewanderten Personen dient. Die IT-Agentur soll im Prinzip ihre Tätigkeit in der zweiten Jahreshälfte 2012 aufnehmen.</p><p>Während also der Umbruch beim Betrieb der Datenbanken in vollem Gange ist, hat die EU-Kommission auf Verlangen des Rates der EU die Mitgliedstaaten ersucht, den nationalen Strafverfolgungsbehörden sowie Europol den Zugang zu den Daten von Eurodac zu gewähren, um so zur Prävention und Bekämpfung von Schwerstverbrechen und Terrorismus beizutragen. Die Abfragemöglichkeiten der genannten Stellen sollen ausdrücklich streng eingegrenzt werden, namentlich indem Abfragen nur unter eng umrissenen Umständen gewährt werden sollen, und zwar erst nachdem andere Datenbanken konsultiert worden sind. Der Austausch personenbezogener Daten wird untersagt sein.</p><p>Datenbanken mit digitalisierten Fingerabdrücken können zweifellos ein wirksames Hilfsmittel im Kampf gegen die Kriminalität sein. Sie können aber auch einen problematischen Eingriff in die Rechte von verletzlichen Personen bedeuten, die eigentlich zu schützen sind. Deshalb stelle ich folgende Fragen:</p><p>1. Welches ist die Haltung des Bundesrates zu diesem Begehren der EU-Kommission?</p><p>2. Ist ein solcher Zugang wirklich notwendig? Lässt sich eine Notwendigkeit belegen und statistisch ausweisen?</p><p>3. Wie wird sichergestellt, dass die Übermittlung von Daten ins Ausland strikte verboten bleibt?</p><p>4. Gibt der Bundesrat einer Überprüfung durch eine unabhängige Behörde oder einer vorgängigen gerichtlichen Ermächtigung den Vorzug?</p><p>5. Wird die Errichtung der IT-Agentur, deren Ziel es ist, die Interoperabilität der Daten zu verbessern, die Kontrollen durch die genannten Behörden erschweren?</p><p>6. Weshalb wird Europol durch die EU-Verordnung 1077/2011 schon jetzt ein Beobachterstatus im Verwaltungsrat der IT-Agentur gewährt?</p>
- IT-Agentur und Zugang zu den Daten von Eurodac
Back to List