Gelder der öffentlichen Hand in der Schweiz ausgeben
- ShortId
-
12.3863
- Id
-
20123863
- Updated
-
28.07.2023 09:10
- Language
-
de
- Title
-
Gelder der öffentlichen Hand in der Schweiz ausgeben
- AdditionalIndexing
-
15;Wirtschaftsrecht;Inlandsproduktion;Handelsrecht;Binnenhandel;Subvention;Direktzahlungen;Wertschöpfung;Finanzhilfe;Inlandsmarkt;Statistik
- 1
-
- L04K14010404, Direktzahlungen
- L05K1102030202, Subvention
- L04K11020302, Finanzhilfe
- L03K020218, Statistik
- L05K0701030703, Inlandsmarkt
- L05K0701030303, Binnenhandel
- L06K070302010107, Wertschöpfung
- L05K0704010216, Wirtschaftsrecht
- L04K07010308, Handelsrecht
- L04K07060204, Inlandsproduktion
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1./2. Die Eidgenössische Finanzverwaltung weist die Subventionen des Bundes nach Aufgabengebieten aus. Von den Gesamtausgaben des Bundes im Jahr 2011 von 62 333 Millionen Franken (100 Prozent) waren 35 551 Millionen Franken (57 Prozent) Subventionen (ohne Anteile der Kantone an Bundeseinnahmen und Finanzausgleichszahlungen). Davon flossen 46 Prozent in die soziale Wohlfahrt, 16 Prozent kamen Bildung und Forschung zugute, 15 Prozent betrafen den Verkehr, 10 Prozent entfielen auf die Landwirtschaft (inkl. Ernährung), 8 Prozent wurden für die Beziehungen zum Ausland und Entwicklungszusammenarbeit ausgegeben und 5 Prozent betreffen übrige Aufgabengebiete.</p><p>Subventionen mit Bezug zum Ausland finden sich vor allem in den Aufgabengebieten Beziehungen zum Ausland und Entwicklungszusammenarbeit sowie Bildung und Forschung. Bei der Entwicklungszusammenarbeit und bei den EU-Kohäsionsbeiträgen werden die Mittel in der Regel projektbezogen zugeteilt; dabei finden sich die Erstempfänger teils im Ausland, teils in der Schweiz. Naturgemäss sollen diese Mittel aber soweit als möglich ausländischen (End-) Empfängern zugute kommen. Die Subventionen für die EU-Forschung fliessen zwar an eine Erstempfängerin im Ausland, doch übersteigt der Rückfluss in die Schweiz (in Form von Forschungsmitteln) in der Regel die Leistungen des Bundes. Die übrigen Subventionen fliessen in erster Linie an (Erst-) Empfänger in der Schweiz.</p><p>3./5. Es bestehen keine Statistiken, welcher Anteil der Subventionen an Empfänger im Inland auch im Inland ausgegeben wird. Grundsätzlich sollen die Empfänger von Finanzhilfen und Abgeltungen die vom Bund (mit-)finanzierten Leistungen gemäss Subventionsgesetz (SuG; SR 616.1) möglichst wirtschaftlich erbringen. Sie müssen deshalb frei sein, wie sie diese Mittel am besten einsetzen. Die in der Interpellation genannten Fördermittel für das Gebäudeprogramm sollen in erster Linie dem Klimaschutz und insbesondere dazu dienen, möglichst viel CO2 in der Schweiz zu verringern. Im Lichte des Preis-Leistungs-Verhältnisses muss im konkreten Fall auch ein Bezug von Gütern und Dienstleistungen aus dem Ausland möglich sein. Dies kann dazu beitragen, die Produktivität, die gerade in manchen subventionierten Wirtschaftszweigen tief ist, zu verbessern. Die Produktivitätssteigerung ist ein wichtiges Ziel der Wachstumspolitik 2012-2015.</p><p>Mit den namentlich in der Interpellation genannten Direktzahlungen werden die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft gefördert. Unter den bestehenden Regeln ist es nicht möglich, die Landwirtschaft darauf zu verpflichten, alle staatlichen Transfers für die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen im Inland auszugeben. Eine rechtliche Verpflichtung würde den Aufbau eines kostenintensiven Kontrollapparats bedingen, der einen substanziellen Teil der Subventionen beanspruchen würde. Dies hätte zur Folge, dass weniger Mittel zu den Landwirtinnen und Landwirten gelangten. Wertschöpfung in einem gewinnbringenden Sinn würde durch diese Kontrolltätigkeiten nicht erzielt.</p><p>Ein massgeblicher Teil der Wertschöpfung in der Schweiz wird durch den grenzüberschreitenden Austausch von Gütern und Dienstleistungen geschaffen. Die ausländischen Märkte sind bedeutend grösser als der Schweizer Heimmarkt und für das wirtschaftliche Wachstum und die Beschäftigung in der Schweiz zentral. Aufgrund der Vorteile der internationalen Arbeitsteilung sollte sich die schweizerische Wirtschaft in ihrer ganzen Breite dem globalen Wettbewerb stellen.</p><p>4. Dem Anliegen der Interpellantin stehen in der Tat internationale Verpflichtungen der Schweiz entgegen. Gemäss WTO-Recht ist es verboten, die Gewährung von Subventionen vom Einkauf von Schweizer Waren oder Dienstleistungen abhängig zu machen. In gleicher Weise ginge es nicht, Subventionen an die Bedingung zu knüpfen, dass ausländische Waren nur bei schweizerischen Händlern gekauft und nur Dienstleistungen von schweizerischen Anbietern in Anspruch genommen werden können. Das Vorhaben wäre auch mit Handelsverpflichtungen im Freizügigkeitsabkommen und im Freihandelsabkommen mit der EU nicht zu vereinbaren. Würde die Schweiz die Gleichbehandlung der inländischen und der ausländischen Anbieter und Anbieterinnen nicht mehr gewährleisten, könnte der Marktzugang schweizerischer Anbieter und Anbieterinnen im Ausland gefährdet werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In der Schweiz erhalten diverse Branchen und Gruppen Zahlungen von der öffentlichen Hand. Die Direktzahlungen an die landwirtschaftlichen Betriebe sind die unmittelbarsten Fälle. Zahlungen erfolgen jedoch auch indirekt, beispielsweise in der Form von Auszahlungen über die verschiedenen Gebäudesanierungs-Förderungen.</p><p>Gleichzeitig erweckt es den Anschein, dass zahlreiche Empfänger dieser (direkten und indirekten) finanziellen Unterstützungen diese Mittel vor allem auch im Ausland ausgeben. Aufgrund des Umstands, dass es sich bei diesen Beiträgen um Steuergelder handelt, liegt es jedoch klar im Interesse der Allgemeinheit, dass die daraus resultierende Wertschöpfung möglichst im eigenen Land bleibt, damit unsere einheimischen Unternehmen und Arbeitsplätze weiterbestehen können. Ich bitte den Bundesrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche Branchen und Bereiche werden durch Direktzahlungen, Subventionen und andere finanzielle Zuwendungen begünstigt?</p><p>2. Wie hoch fallen diese Beiträge insgesamt pro Jahr aus?</p><p>3. Ist es mit den heute gültigen Regeln möglich, die Empfänger dieser direkten und indirekten finanziellen Unterstützung dazu zu verpflichten, primär Dienstleister und Zulieferer in der Schweiz zu berücksichtigen und damit die Wertschöpfung im Land zu behalten?</p><p>4. Falls dies nicht möglich ist: Widerspricht eine allfällige Änderung (im Sinne der Frage 3) des Schweizer Rechts internationalen Regeln, welche für die Schweiz verpflichtend sind (z. B. WTO)?</p><p>5. Wie hoch wäre der geschätzte zusätzliche bürokratische Aufwand, den eine solche Regelung allenfalls generieren würde?</p>
- Gelder der öffentlichen Hand in der Schweiz ausgeben
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1./2. Die Eidgenössische Finanzverwaltung weist die Subventionen des Bundes nach Aufgabengebieten aus. Von den Gesamtausgaben des Bundes im Jahr 2011 von 62 333 Millionen Franken (100 Prozent) waren 35 551 Millionen Franken (57 Prozent) Subventionen (ohne Anteile der Kantone an Bundeseinnahmen und Finanzausgleichszahlungen). Davon flossen 46 Prozent in die soziale Wohlfahrt, 16 Prozent kamen Bildung und Forschung zugute, 15 Prozent betrafen den Verkehr, 10 Prozent entfielen auf die Landwirtschaft (inkl. Ernährung), 8 Prozent wurden für die Beziehungen zum Ausland und Entwicklungszusammenarbeit ausgegeben und 5 Prozent betreffen übrige Aufgabengebiete.</p><p>Subventionen mit Bezug zum Ausland finden sich vor allem in den Aufgabengebieten Beziehungen zum Ausland und Entwicklungszusammenarbeit sowie Bildung und Forschung. Bei der Entwicklungszusammenarbeit und bei den EU-Kohäsionsbeiträgen werden die Mittel in der Regel projektbezogen zugeteilt; dabei finden sich die Erstempfänger teils im Ausland, teils in der Schweiz. Naturgemäss sollen diese Mittel aber soweit als möglich ausländischen (End-) Empfängern zugute kommen. Die Subventionen für die EU-Forschung fliessen zwar an eine Erstempfängerin im Ausland, doch übersteigt der Rückfluss in die Schweiz (in Form von Forschungsmitteln) in der Regel die Leistungen des Bundes. Die übrigen Subventionen fliessen in erster Linie an (Erst-) Empfänger in der Schweiz.</p><p>3./5. Es bestehen keine Statistiken, welcher Anteil der Subventionen an Empfänger im Inland auch im Inland ausgegeben wird. Grundsätzlich sollen die Empfänger von Finanzhilfen und Abgeltungen die vom Bund (mit-)finanzierten Leistungen gemäss Subventionsgesetz (SuG; SR 616.1) möglichst wirtschaftlich erbringen. Sie müssen deshalb frei sein, wie sie diese Mittel am besten einsetzen. Die in der Interpellation genannten Fördermittel für das Gebäudeprogramm sollen in erster Linie dem Klimaschutz und insbesondere dazu dienen, möglichst viel CO2 in der Schweiz zu verringern. Im Lichte des Preis-Leistungs-Verhältnisses muss im konkreten Fall auch ein Bezug von Gütern und Dienstleistungen aus dem Ausland möglich sein. Dies kann dazu beitragen, die Produktivität, die gerade in manchen subventionierten Wirtschaftszweigen tief ist, zu verbessern. Die Produktivitätssteigerung ist ein wichtiges Ziel der Wachstumspolitik 2012-2015.</p><p>Mit den namentlich in der Interpellation genannten Direktzahlungen werden die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft gefördert. Unter den bestehenden Regeln ist es nicht möglich, die Landwirtschaft darauf zu verpflichten, alle staatlichen Transfers für die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen im Inland auszugeben. Eine rechtliche Verpflichtung würde den Aufbau eines kostenintensiven Kontrollapparats bedingen, der einen substanziellen Teil der Subventionen beanspruchen würde. Dies hätte zur Folge, dass weniger Mittel zu den Landwirtinnen und Landwirten gelangten. Wertschöpfung in einem gewinnbringenden Sinn würde durch diese Kontrolltätigkeiten nicht erzielt.</p><p>Ein massgeblicher Teil der Wertschöpfung in der Schweiz wird durch den grenzüberschreitenden Austausch von Gütern und Dienstleistungen geschaffen. Die ausländischen Märkte sind bedeutend grösser als der Schweizer Heimmarkt und für das wirtschaftliche Wachstum und die Beschäftigung in der Schweiz zentral. Aufgrund der Vorteile der internationalen Arbeitsteilung sollte sich die schweizerische Wirtschaft in ihrer ganzen Breite dem globalen Wettbewerb stellen.</p><p>4. Dem Anliegen der Interpellantin stehen in der Tat internationale Verpflichtungen der Schweiz entgegen. Gemäss WTO-Recht ist es verboten, die Gewährung von Subventionen vom Einkauf von Schweizer Waren oder Dienstleistungen abhängig zu machen. In gleicher Weise ginge es nicht, Subventionen an die Bedingung zu knüpfen, dass ausländische Waren nur bei schweizerischen Händlern gekauft und nur Dienstleistungen von schweizerischen Anbietern in Anspruch genommen werden können. Das Vorhaben wäre auch mit Handelsverpflichtungen im Freizügigkeitsabkommen und im Freihandelsabkommen mit der EU nicht zu vereinbaren. Würde die Schweiz die Gleichbehandlung der inländischen und der ausländischen Anbieter und Anbieterinnen nicht mehr gewährleisten, könnte der Marktzugang schweizerischer Anbieter und Anbieterinnen im Ausland gefährdet werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In der Schweiz erhalten diverse Branchen und Gruppen Zahlungen von der öffentlichen Hand. Die Direktzahlungen an die landwirtschaftlichen Betriebe sind die unmittelbarsten Fälle. Zahlungen erfolgen jedoch auch indirekt, beispielsweise in der Form von Auszahlungen über die verschiedenen Gebäudesanierungs-Förderungen.</p><p>Gleichzeitig erweckt es den Anschein, dass zahlreiche Empfänger dieser (direkten und indirekten) finanziellen Unterstützungen diese Mittel vor allem auch im Ausland ausgeben. Aufgrund des Umstands, dass es sich bei diesen Beiträgen um Steuergelder handelt, liegt es jedoch klar im Interesse der Allgemeinheit, dass die daraus resultierende Wertschöpfung möglichst im eigenen Land bleibt, damit unsere einheimischen Unternehmen und Arbeitsplätze weiterbestehen können. Ich bitte den Bundesrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche Branchen und Bereiche werden durch Direktzahlungen, Subventionen und andere finanzielle Zuwendungen begünstigt?</p><p>2. Wie hoch fallen diese Beiträge insgesamt pro Jahr aus?</p><p>3. Ist es mit den heute gültigen Regeln möglich, die Empfänger dieser direkten und indirekten finanziellen Unterstützung dazu zu verpflichten, primär Dienstleister und Zulieferer in der Schweiz zu berücksichtigen und damit die Wertschöpfung im Land zu behalten?</p><p>4. Falls dies nicht möglich ist: Widerspricht eine allfällige Änderung (im Sinne der Frage 3) des Schweizer Rechts internationalen Regeln, welche für die Schweiz verpflichtend sind (z. B. WTO)?</p><p>5. Wie hoch wäre der geschätzte zusätzliche bürokratische Aufwand, den eine solche Regelung allenfalls generieren würde?</p>
- Gelder der öffentlichen Hand in der Schweiz ausgeben
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