Normen des Schweizerischen Verbandes der Strassen- und Verkehrsfachleute

ShortId
12.3867
Id
20123867
Updated
28.07.2023 07:47
Language
de
Title
Normen des Schweizerischen Verbandes der Strassen- und Verkehrsfachleute
AdditionalIndexing
48;Verordnung;Fussweg;Vereinigung;technische Norm;Fussgänger/in;Transparenz;Sicherheit im Strassenverkehr;Informationsverbreitung;Strassenverkehr;Verkehrsunfall;Autofahrer/in
1
  • L03K180301, Strassenverkehr
  • L06K180102010102, Fussgänger/in
  • L06K070601020107, technische Norm
  • L05K0101030204, Vereinigung
  • L05K1201020203, Transparenz
  • L04K12010202, Informationsverbreitung
  • L05K1802020301, Sicherheit im Strassenverkehr
  • L05K1802020302, Verkehrsunfall
  • L06K180102010101, Autofahrer/in
  • L05K0503010103, Verordnung
  • L05K0102040701, Fussweg
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bei der Diskussion um die Fussgängersicherheit verweist der Bundesrat gerne und hartnäckig auf die Normen des Schweizerischen Verbandes der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS-Normen). Der 1913 gegründete Verband erarbeitet die Normen für den Strassenverkehr, auf welche sich die Bundesgesetzgebung dann stützt. Die Normen sind aber im Gegensatz zu den gesetzlichen Grundlagen nicht frei zugänglich, sondern stehen nur als kostenpflichtiger Download zur Verfügung.</p><p>Wie viele Fragen sind auch verkehrstechnische Normen nicht allein wissenschaftlich zu beantworten, sondern haben auch eine politische Komponente und sollten daher auch der demokratischen Kontrolle unterliegen, um sicherzustellen, dass weder die Autolobby einerseits noch die Langsamverkehrslobby andererseits die Normen für die Trübung des Blicks auf die empfohlenen Massnahmen gebrauchen. </p><p>Das Astra ist bei der VSS vertreten, umso mehr erstaunt es, dass die Normen und die Studien, welche zu diesen Normen führen, nicht für alle offen zugänglich sind.</p>
  • <p>Der Schweizerische Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) ist ein Zusammenschluss von landesweit über 2000 Fachleuten, Firmen und Institutionen des privaten und des öffentlichen Sektors, der sich der Ausarbeitung und Festlegung von auf dem neuesten Stand der Technik und Wissenschaft beruhenden Standards für Bau und Betrieb von Verkehrsinfrastrukturanlagen verschrieben hat. Die Normen des VSS beruhen unter anderem auf dem geltenden Strassenverkehrsrecht. Rechtsverbindlich werden diese Normen erst, wenn sie vom kantonalen Recht oder Bundesrecht für verbindlich erklärt werden. Dies geschieht - wie bei anderen Rechtsänderungen - durch das entsprechende Verordnungsverfahren. Für den Bundesrat bzw. das zuständige Departement prüfen die entsprechenden Bundesämter die Zweckmässigkeit und Gesetzeskonformität dieser Normen. Das Bundesamt für Strassen (Astra) ist zudem in den Normensetzungskommissionen des VSS vertreten.</p><p>Der VSS-Vorstand hat kürzlich beschlossen, jene VSS-Normen, die durch das Bundesrecht für verbindlich erklärt werden, künftig in digitaler Form gratis zur Verfügung zu stellen. Die Normensetzung beim VSS erfolgt im Übrigen nach demokratischen Prinzipien, insbesondere indem interessierte Kreise konsultiert werden.</p><p>Primär führen fehlerhafte Verhaltensweisen der Automobilisten oder der Fussgänger zu Verkehrsunfällen. Eine gute Verkehrsinfrastruktur kann immerhin unterstützend dazu beitragen, dass weniger Fehler passieren sowie dass fehlerhaftes bzw. unaufmerksames Verhalten weniger gravierende Folgen zeitigt. Insbesondere die Verkehrssicherheitsexperten der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) gehen davon aus, dass unter konsequenter Einhaltung der vom VSS erarbeiteten Standards bei Fussgängerstreifen ein beträchtlicher Teil der Verkehrsunfälle hätte vermieden werden können.</p><p>Es ist schliesslich Aufgabe des Astra, die in den Normen festgelegten Standards und die Erkenntnisse, auf welchen diese beruhen, kritisch zu hinterfragen und sich bereits in der Ausarbeitung der Normen aktiv einzubringen. Mit Blick auf die im Rahmen von Via sicura dem Bund neu übertragene Aufgabe hat das Astra bereits angeregt, Forschungen im Bereich Fussgängerstreifen auf den neuesten Stand zu bringen und die Ergebnisse in die Gesetzgebung und den Normierungsprozess einzubringen.</p><p>Unter diesen Umständen lassen sich die Fragen wie folgt beantworten:</p><p>1. VSS-Normen werden erst durch die kantonalen oder bundesrechtlichen Organe für verbindlich erklärt. Der Bund überprüft die Zweckmässigkeit und Gesetzeskonformität der VSS-Normen.</p><p>2. Der Bund hat im Zusammenhang mit der Sicherheit auf dem Fussgängerstreifen Forschungsvorhaben angeregt. Im Lichte der Ergebnisse wird er bei Bedarf auf eine Anpassung der diesbezüglichen VSS-Normen hinwirken.</p><p>3. Durch das Bundesrecht für verbindlich erklärte VSS-Normen stehen künftig gratis zur Verfügung. Weil die VSS-Normen durch die zuständigen kantonalen oder bundesrechtlichen Organe für verbindlich erklärt werden, ist wie bei anderen Regelungen auf Verordnungsstufe der demokratische Prozess gewährleistet.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Wie kritiklos übernimmt der Bundesrat die VSS-Normen? Gibt es Kontrollmechanismen, die geeignet sind, sicherzustellen, dass die Normen nicht einseitig den Automobilisten in Bedrängnis bringen?</p><p>2. Hat sich der Bundesrat einmal die Mühe gemacht, die Normen und die Hintergründe zu den Verkehrsunfällen an Fussgängerstreifen zu hinterfragen, oder begnügt er sich mit der generellen Aussage, dass der Autolenker in der Regel schuld ist und nicht die schlechte und verkehrsbehindernde Platzierung des Fussgängerstreifens, beispielsweise unmittelbar nach einem Kreisel?</p><p>3. Ist er bereit, dafür zu sorgen, dass die VSS-Normen öffentlich und frei zugänglich werden und wie andere Regelungen auf Verordnungsstufe im Rahmen eines demokratischen Prozesses schliesslich zur Norm erklärt werden?</p>
  • Normen des Schweizerischen Verbandes der Strassen- und Verkehrsfachleute
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bei der Diskussion um die Fussgängersicherheit verweist der Bundesrat gerne und hartnäckig auf die Normen des Schweizerischen Verbandes der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS-Normen). Der 1913 gegründete Verband erarbeitet die Normen für den Strassenverkehr, auf welche sich die Bundesgesetzgebung dann stützt. Die Normen sind aber im Gegensatz zu den gesetzlichen Grundlagen nicht frei zugänglich, sondern stehen nur als kostenpflichtiger Download zur Verfügung.</p><p>Wie viele Fragen sind auch verkehrstechnische Normen nicht allein wissenschaftlich zu beantworten, sondern haben auch eine politische Komponente und sollten daher auch der demokratischen Kontrolle unterliegen, um sicherzustellen, dass weder die Autolobby einerseits noch die Langsamverkehrslobby andererseits die Normen für die Trübung des Blicks auf die empfohlenen Massnahmen gebrauchen. </p><p>Das Astra ist bei der VSS vertreten, umso mehr erstaunt es, dass die Normen und die Studien, welche zu diesen Normen führen, nicht für alle offen zugänglich sind.</p>
    • <p>Der Schweizerische Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) ist ein Zusammenschluss von landesweit über 2000 Fachleuten, Firmen und Institutionen des privaten und des öffentlichen Sektors, der sich der Ausarbeitung und Festlegung von auf dem neuesten Stand der Technik und Wissenschaft beruhenden Standards für Bau und Betrieb von Verkehrsinfrastrukturanlagen verschrieben hat. Die Normen des VSS beruhen unter anderem auf dem geltenden Strassenverkehrsrecht. Rechtsverbindlich werden diese Normen erst, wenn sie vom kantonalen Recht oder Bundesrecht für verbindlich erklärt werden. Dies geschieht - wie bei anderen Rechtsänderungen - durch das entsprechende Verordnungsverfahren. Für den Bundesrat bzw. das zuständige Departement prüfen die entsprechenden Bundesämter die Zweckmässigkeit und Gesetzeskonformität dieser Normen. Das Bundesamt für Strassen (Astra) ist zudem in den Normensetzungskommissionen des VSS vertreten.</p><p>Der VSS-Vorstand hat kürzlich beschlossen, jene VSS-Normen, die durch das Bundesrecht für verbindlich erklärt werden, künftig in digitaler Form gratis zur Verfügung zu stellen. Die Normensetzung beim VSS erfolgt im Übrigen nach demokratischen Prinzipien, insbesondere indem interessierte Kreise konsultiert werden.</p><p>Primär führen fehlerhafte Verhaltensweisen der Automobilisten oder der Fussgänger zu Verkehrsunfällen. Eine gute Verkehrsinfrastruktur kann immerhin unterstützend dazu beitragen, dass weniger Fehler passieren sowie dass fehlerhaftes bzw. unaufmerksames Verhalten weniger gravierende Folgen zeitigt. Insbesondere die Verkehrssicherheitsexperten der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) gehen davon aus, dass unter konsequenter Einhaltung der vom VSS erarbeiteten Standards bei Fussgängerstreifen ein beträchtlicher Teil der Verkehrsunfälle hätte vermieden werden können.</p><p>Es ist schliesslich Aufgabe des Astra, die in den Normen festgelegten Standards und die Erkenntnisse, auf welchen diese beruhen, kritisch zu hinterfragen und sich bereits in der Ausarbeitung der Normen aktiv einzubringen. Mit Blick auf die im Rahmen von Via sicura dem Bund neu übertragene Aufgabe hat das Astra bereits angeregt, Forschungen im Bereich Fussgängerstreifen auf den neuesten Stand zu bringen und die Ergebnisse in die Gesetzgebung und den Normierungsprozess einzubringen.</p><p>Unter diesen Umständen lassen sich die Fragen wie folgt beantworten:</p><p>1. VSS-Normen werden erst durch die kantonalen oder bundesrechtlichen Organe für verbindlich erklärt. Der Bund überprüft die Zweckmässigkeit und Gesetzeskonformität der VSS-Normen.</p><p>2. Der Bund hat im Zusammenhang mit der Sicherheit auf dem Fussgängerstreifen Forschungsvorhaben angeregt. Im Lichte der Ergebnisse wird er bei Bedarf auf eine Anpassung der diesbezüglichen VSS-Normen hinwirken.</p><p>3. Durch das Bundesrecht für verbindlich erklärte VSS-Normen stehen künftig gratis zur Verfügung. Weil die VSS-Normen durch die zuständigen kantonalen oder bundesrechtlichen Organe für verbindlich erklärt werden, ist wie bei anderen Regelungen auf Verordnungsstufe der demokratische Prozess gewährleistet.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Wie kritiklos übernimmt der Bundesrat die VSS-Normen? Gibt es Kontrollmechanismen, die geeignet sind, sicherzustellen, dass die Normen nicht einseitig den Automobilisten in Bedrängnis bringen?</p><p>2. Hat sich der Bundesrat einmal die Mühe gemacht, die Normen und die Hintergründe zu den Verkehrsunfällen an Fussgängerstreifen zu hinterfragen, oder begnügt er sich mit der generellen Aussage, dass der Autolenker in der Regel schuld ist und nicht die schlechte und verkehrsbehindernde Platzierung des Fussgängerstreifens, beispielsweise unmittelbar nach einem Kreisel?</p><p>3. Ist er bereit, dafür zu sorgen, dass die VSS-Normen öffentlich und frei zugänglich werden und wie andere Regelungen auf Verordnungsstufe im Rahmen eines demokratischen Prozesses schliesslich zur Norm erklärt werden?</p>
    • Normen des Schweizerischen Verbandes der Strassen- und Verkehrsfachleute

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