Abschaffung des Kundenverfahrens bei der Amts- und Rechtshilfe in Steuersachen
- ShortId
-
12.3873
- Id
-
20123873
- Updated
-
27.07.2023 21:55
- Language
-
de
- Title
-
Abschaffung des Kundenverfahrens bei der Amts- und Rechtshilfe in Steuersachen
- AdditionalIndexing
-
24;Rechtshilfe;polizeiliche Ermittlung;Zusammenarbeit in Rechtsfragen;Steuerstrafrecht;Informationsaustausch;internationales Steuerrecht
- 1
-
- L04K11070303, internationales Steuerrecht
- L06K050102010205, Steuerstrafrecht
- L05K1001020402, Rechtshilfe
- L04K12010103, Informationsaustausch
- L04K10010217, Zusammenarbeit in Rechtsfragen
- L05K0504010205, polizeiliche Ermittlung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Bei Ersuchen für Amts- oder Rechtshilfe in Steuersachen wird die betroffene Person gemäss heutiger Praxis informiert. Die betroffene Person kann damit in aller Ruhe Beweisstücke vernichten, Schwarzgelder von Konten abziehen und weitere Massnahmen zur Verdunkelung ergreifen. Dieses sogenannte Kundenverfahren steht im Widerspruch zum OECD-Standard, wie der Bundesrat auf die Frage 12.5359 bestätigt. Kommentar 14.1 zu Artikel 26 des OECD Muster-Doppelbesteuerungsabkommen hält fest, dass Meldungen an die betroffenen Personen zu unterlassen sind, wenn damit gerechnet werden muss, dass diese Meldungen die eingeleitete Untersuchung unterminieren ("Notification procedures should permit exceptions from prior notification, e.g. in cases in which the information request is of a very urgent nature or the notification is likely to undermine ... the investigation ...").</p><p>Die Verteidigung, die den Kunden heute durch Parteirechte in einem Nebenverfahren zu einem im Ausland geführten Verfahren zusteht, ist angesichts des dezimierten Steuerbankgeheimnisses unnötig und setzt die Schweiz - wie schon im Finanzmarktrecht - bezüglich Kooperationswille und Effizienz zunehmender Kritik aus. Beim Informationsaustausch unter inländischen Behörden gibt es auch eine Kundenbeteiligung. Die schweizerischen Amts- und Rechtshilfebehörden prüfen auch ohne Parteirechte des Kunden, der sich im ausländischen Hauptverfahren wehren kann, die üblichen Voraussetzungen wie Anfangsverdacht, Wahrung der Menschenrechte und Verfahrensrechte im ersuchenden Staat. Das Kundenverfahren ist aufgrund der Verdunkelungsgefahr auch bei unbestimmten Gruppenanfragen abzuschaffen. In Zweifelsfällen soll es allenfalls im behördlichen Ermessen liegen, Kunden anzuhören. Das schweizerische Amts- und Rechtshilfegesetz ist entsprechend abzuändern. Der herkömmliche Einwand, man gäbe elementare Verfahrensrechte des Bürgers auf, gilt namentlich im Aussenverhältnis nicht, stehen den Betroffenen in ihrem Heimatstaat doch in der Regel alle Parteirechte zur Verfügung.</p>
- <p>Der Vorstoss muss erstens in einen Bereich Amtshilfe und zweitens in einen Bereich internationale Rechtshilfe in Strafsachen unterteilt werden.</p><p>1. Im Bereich der Amtshilfe ist der Bundesrat bereit, der auf internationaler Ebene geäusserten Kritik am Kundenverfahren durch die Einführung von Ausnahmebestimmungen zu begegnen.</p><p>2. Im Bereich der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen würde eine isolierte Abschaffung der Informations- und Parteirechte des Betroffenen einzig im Bereich von Steuerdelikten zu einer nicht vertretbaren Ungleichbehandlung gegenüber anderen (gemeinrechtlichen) Straftatbeständen mit ähnlich hoher oder sogar tieferer Strafdrohung führen. Eine generelle Abschaffung der Informations- und Parteirechte im Bundesgesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen wiederum ist aus rechtsstaatlichen wie auch aus rechtspolitischen Gründen ausgeschlossen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme von Punkt 1 sowie die Ablehnung von Punkt 2 der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die international unübliche und zunehmend in Kritik geratene Voraborientierung der betroffenen Person (sogenanntes Kundenverfahren) bei der Amts- und Rechtshilfe in Steuersachen abzuschaffen.</p>
- Abschaffung des Kundenverfahrens bei der Amts- und Rechtshilfe in Steuersachen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Bei Ersuchen für Amts- oder Rechtshilfe in Steuersachen wird die betroffene Person gemäss heutiger Praxis informiert. Die betroffene Person kann damit in aller Ruhe Beweisstücke vernichten, Schwarzgelder von Konten abziehen und weitere Massnahmen zur Verdunkelung ergreifen. Dieses sogenannte Kundenverfahren steht im Widerspruch zum OECD-Standard, wie der Bundesrat auf die Frage 12.5359 bestätigt. Kommentar 14.1 zu Artikel 26 des OECD Muster-Doppelbesteuerungsabkommen hält fest, dass Meldungen an die betroffenen Personen zu unterlassen sind, wenn damit gerechnet werden muss, dass diese Meldungen die eingeleitete Untersuchung unterminieren ("Notification procedures should permit exceptions from prior notification, e.g. in cases in which the information request is of a very urgent nature or the notification is likely to undermine ... the investigation ...").</p><p>Die Verteidigung, die den Kunden heute durch Parteirechte in einem Nebenverfahren zu einem im Ausland geführten Verfahren zusteht, ist angesichts des dezimierten Steuerbankgeheimnisses unnötig und setzt die Schweiz - wie schon im Finanzmarktrecht - bezüglich Kooperationswille und Effizienz zunehmender Kritik aus. Beim Informationsaustausch unter inländischen Behörden gibt es auch eine Kundenbeteiligung. Die schweizerischen Amts- und Rechtshilfebehörden prüfen auch ohne Parteirechte des Kunden, der sich im ausländischen Hauptverfahren wehren kann, die üblichen Voraussetzungen wie Anfangsverdacht, Wahrung der Menschenrechte und Verfahrensrechte im ersuchenden Staat. Das Kundenverfahren ist aufgrund der Verdunkelungsgefahr auch bei unbestimmten Gruppenanfragen abzuschaffen. In Zweifelsfällen soll es allenfalls im behördlichen Ermessen liegen, Kunden anzuhören. Das schweizerische Amts- und Rechtshilfegesetz ist entsprechend abzuändern. Der herkömmliche Einwand, man gäbe elementare Verfahrensrechte des Bürgers auf, gilt namentlich im Aussenverhältnis nicht, stehen den Betroffenen in ihrem Heimatstaat doch in der Regel alle Parteirechte zur Verfügung.</p>
- <p>Der Vorstoss muss erstens in einen Bereich Amtshilfe und zweitens in einen Bereich internationale Rechtshilfe in Strafsachen unterteilt werden.</p><p>1. Im Bereich der Amtshilfe ist der Bundesrat bereit, der auf internationaler Ebene geäusserten Kritik am Kundenverfahren durch die Einführung von Ausnahmebestimmungen zu begegnen.</p><p>2. Im Bereich der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen würde eine isolierte Abschaffung der Informations- und Parteirechte des Betroffenen einzig im Bereich von Steuerdelikten zu einer nicht vertretbaren Ungleichbehandlung gegenüber anderen (gemeinrechtlichen) Straftatbeständen mit ähnlich hoher oder sogar tieferer Strafdrohung führen. Eine generelle Abschaffung der Informations- und Parteirechte im Bundesgesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen wiederum ist aus rechtsstaatlichen wie auch aus rechtspolitischen Gründen ausgeschlossen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme von Punkt 1 sowie die Ablehnung von Punkt 2 der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die international unübliche und zunehmend in Kritik geratene Voraborientierung der betroffenen Person (sogenanntes Kundenverfahren) bei der Amts- und Rechtshilfe in Steuersachen abzuschaffen.</p>
- Abschaffung des Kundenverfahrens bei der Amts- und Rechtshilfe in Steuersachen
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