Ökologisch nachhaltiger Systemwechsel bei Eigenmietwert und Schuldzinsenabzug
- ShortId
-
12.3874
- Id
-
20123874
- Updated
-
27.07.2023 21:54
- Language
-
de
- Title
-
Ökologisch nachhaltiger Systemwechsel bei Eigenmietwert und Schuldzinsenabzug
- AdditionalIndexing
-
24;2846;66;Steuerabzug;Eigenmietwertbesteuerung;energetische Sanierung von Gebäuden;Hypothek
- 1
-
- L04K11070401, Eigenmietwertbesteuerung
- L05K0507020103, Hypothek
- L04K11070304, Steuerabzug
- L05K0705030207, energetische Sanierung von Gebäuden
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Systemwechsel mit der Abschaffung des Eigenmietwertes und auf der anderen Seite mit einer Reduktion oder einem Streichen von Aufwendungen für Kapitalkosten und Unterhalt ist richtig und seit Jahren immer wieder ein Thema. Trotzdem scheiterten Versuche zur Änderung immer wieder daran, dass eine zu einseitige Begünstigung einzelner Bevölkerungsteile und/oder zu hohe Steuerausfälle drohten. Auch die Volksabstimmung vom 23. September 2012 hat gezeigt, dass eine Mehrheit keine einseitige Begünstigung einer Altersgruppe bei der Frage des Eigenmietwertes will. Aber obwohl die grosse Mehrheit der Parteien zu dieser Vorlage ein Nein empfohlen hat, war das Resultat sehr knapp. Der Handlungsbedarf ist offensichtlich gross, und ein umfassender Systemwechsel wäre mehrheitsfähig.</p><p>Ein Systemwechsel soll deshalb für alle selbstbewohnten Liegenschaften gelten. Beim Systemwechsel soll der Eigenmietwert abgeschafft werden, dafür soll auf der anderen Seite der Abzug der Schulden und des Unterhalts wegfallen, um auch die Steuerausfälle möglichst gering zu halten.</p><p>Einzige Ausnahme sollen Massnahmen zur energetischen Sanierung auch bei selbstbewohnten Liegenschaften bleiben. Dies im Interesse und Sinne der neuen Energiepolitik und so lange, bis eine ökologische Steuerreform umgesetzt ist.</p>
- <p>Am 23. September 2012 haben Volk und Stände die Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" abgelehnt. Diese sah einen auf Rentnerhaushalte mit Wohneigentum eingeschränkten Systemwechsel mit Wahlrecht vor. Damit hat in den vergangenen 13 Jahren bereits die dritte Vorlage, welche die geltende Besteuerung des Eigenmietwerts in unterschiedlicher Form zur Diskussion stellte, im Volk keine Mehrheit gefunden (Volksinitiative "Wohneigentum für alle" am 7. Februar 1999 abgelehnt, Steuerpaket am 16. Mai 2004 abgelehnt). Auch nach der jüngsten Abstimmung bleibt die Eigenmietwertbesteuerung umstritten.</p><p>Der Bundesrat hat sich in der Vergangenheit immer offen gezeigt für eine Reform der Wohneigentumsbesteuerung, sofern diese ausgewogen, in sich konsistent und finanziell verkraftbar ausgestaltet ist. In diesem Sinn hat er in der Botschaft zum Steuerpaket 2001 (01.021) den Wohneigentumsteil verabschiedet, entsprechende Motionen zur Annahme beantragt (09.3213, 09.3215) und der Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" (10.060) einen indirekten Gegenvorschlag mit folgenden Eckwerten gegenübergestellt: Abschaffung des Eigenmietwerts für alle selbstnutzenden Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer, Streichung des Abzugs für Unterhaltskosten, Beschränkung der heutigen Abzüge auf die denkmalpflegerischen Arbeiten, die besonders wirkungsvollen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen, die privaten Schuldzinsen im Umfang von 80 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge sowie Einführung eines zeitlich und betragsmässig beschränkten Ersterwerberabzugs für selbstgenutztes Wohneigentum am Wohnsitz.</p><p>Im vorliegenden Vorstoss wird ein Systemwechsel gefordert, der die verbleibenden Abzugsmöglichkeiten auf energetische Sanierungen beschränkt. Namentlich für Ersterwerberinnen und Ersterwerber, die auf Fremdkapital angewiesen sind, würde ein derart ausgestalteter Systemwechsel im Vergleich zur heutigen Regelung vorab bei erneut ansteigenden Hypothekarzinsen zu einer substanziellen Erhöhung der Steuerlast führen, die der verfassungsrechtlich verankerten Wohneigentumsförderung zu wenig Rechnung trägt (zum Spannungsfeld verfassungsrechtlicher Vorgaben vgl. die Antwort zu den Fragen b und e der Interpellation 12.3848). Umgekehrt würden Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer bevorteilt, die in der Lage sind, ihr Eigenheim selbst zu finanzieren. Nicht sachgerecht ist zudem die konzeptionelle Einschränkung auf die direkte Bundessteuer. Schon aus Vereinfachungsoptik müsste ein Systemwechsel zwingend auch die Kantons- und Gemeindesteuern mit einbeziehen.</p><p>Was die energiepolitischen Ziele betrifft, so schlägt der Bundesrat im Zusammenhang mit der Vernehmlassungsvorlage zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 bereits konkrete steuerliche Massnahmen im Gebäudebereich vor. Sowohl beim Bund als auch in den Kantonen sollen energiesparende und umweltschonende Investitionen in Liegenschaften nur noch dann steuerlich abgezogen werden können, wenn die Liegenschaft einen bestimmten energetischen Mindeststandard aufweist oder diesen durch die Investitionen erreicht. Zusätzlich sollen diese Aufwendungen im Privatvermögen bei erbrachter Qualifizierung und sofern sie in der Steuerperiode, in welcher sie angefallen sind, steuerlich nicht berücksichtigt werden können, in den zwei nachfolgenden Steuerperioden abziehbar sein. Dadurch sollen Anreize für Gesamtsanierungen geschaffen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament folgende Änderung des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer (Wohneigentumsbesteuerung) zu unterbreiten:</p><p>Der Mietwert von selbstbewohnten Liegenschaften oder Liegenschaftsteilen im Privatvermögen, die den Steuerpflichtigen aufgrund von Eigentum oder eines unentgeltlichen Nutzungsrechtes für den Eigengebrauch zur Verfügung stehen, gilt nicht als steuerbares Einkommen.</p><p>Bei solchen Liegenschaften oder Liegenschaftsteilen dürfen ausschliesslich Aufwendungen für energetische Sanierungen im Umfang der effektiven Aufwendungen abgezogen werden. Weitere Abzüge für z. B. Unterhalt oder für Schuldzinsen sind nicht zulässig.</p>
- Ökologisch nachhaltiger Systemwechsel bei Eigenmietwert und Schuldzinsenabzug
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Systemwechsel mit der Abschaffung des Eigenmietwertes und auf der anderen Seite mit einer Reduktion oder einem Streichen von Aufwendungen für Kapitalkosten und Unterhalt ist richtig und seit Jahren immer wieder ein Thema. Trotzdem scheiterten Versuche zur Änderung immer wieder daran, dass eine zu einseitige Begünstigung einzelner Bevölkerungsteile und/oder zu hohe Steuerausfälle drohten. Auch die Volksabstimmung vom 23. September 2012 hat gezeigt, dass eine Mehrheit keine einseitige Begünstigung einer Altersgruppe bei der Frage des Eigenmietwertes will. Aber obwohl die grosse Mehrheit der Parteien zu dieser Vorlage ein Nein empfohlen hat, war das Resultat sehr knapp. Der Handlungsbedarf ist offensichtlich gross, und ein umfassender Systemwechsel wäre mehrheitsfähig.</p><p>Ein Systemwechsel soll deshalb für alle selbstbewohnten Liegenschaften gelten. Beim Systemwechsel soll der Eigenmietwert abgeschafft werden, dafür soll auf der anderen Seite der Abzug der Schulden und des Unterhalts wegfallen, um auch die Steuerausfälle möglichst gering zu halten.</p><p>Einzige Ausnahme sollen Massnahmen zur energetischen Sanierung auch bei selbstbewohnten Liegenschaften bleiben. Dies im Interesse und Sinne der neuen Energiepolitik und so lange, bis eine ökologische Steuerreform umgesetzt ist.</p>
- <p>Am 23. September 2012 haben Volk und Stände die Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" abgelehnt. Diese sah einen auf Rentnerhaushalte mit Wohneigentum eingeschränkten Systemwechsel mit Wahlrecht vor. Damit hat in den vergangenen 13 Jahren bereits die dritte Vorlage, welche die geltende Besteuerung des Eigenmietwerts in unterschiedlicher Form zur Diskussion stellte, im Volk keine Mehrheit gefunden (Volksinitiative "Wohneigentum für alle" am 7. Februar 1999 abgelehnt, Steuerpaket am 16. Mai 2004 abgelehnt). Auch nach der jüngsten Abstimmung bleibt die Eigenmietwertbesteuerung umstritten.</p><p>Der Bundesrat hat sich in der Vergangenheit immer offen gezeigt für eine Reform der Wohneigentumsbesteuerung, sofern diese ausgewogen, in sich konsistent und finanziell verkraftbar ausgestaltet ist. In diesem Sinn hat er in der Botschaft zum Steuerpaket 2001 (01.021) den Wohneigentumsteil verabschiedet, entsprechende Motionen zur Annahme beantragt (09.3213, 09.3215) und der Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" (10.060) einen indirekten Gegenvorschlag mit folgenden Eckwerten gegenübergestellt: Abschaffung des Eigenmietwerts für alle selbstnutzenden Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer, Streichung des Abzugs für Unterhaltskosten, Beschränkung der heutigen Abzüge auf die denkmalpflegerischen Arbeiten, die besonders wirkungsvollen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen, die privaten Schuldzinsen im Umfang von 80 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge sowie Einführung eines zeitlich und betragsmässig beschränkten Ersterwerberabzugs für selbstgenutztes Wohneigentum am Wohnsitz.</p><p>Im vorliegenden Vorstoss wird ein Systemwechsel gefordert, der die verbleibenden Abzugsmöglichkeiten auf energetische Sanierungen beschränkt. Namentlich für Ersterwerberinnen und Ersterwerber, die auf Fremdkapital angewiesen sind, würde ein derart ausgestalteter Systemwechsel im Vergleich zur heutigen Regelung vorab bei erneut ansteigenden Hypothekarzinsen zu einer substanziellen Erhöhung der Steuerlast führen, die der verfassungsrechtlich verankerten Wohneigentumsförderung zu wenig Rechnung trägt (zum Spannungsfeld verfassungsrechtlicher Vorgaben vgl. die Antwort zu den Fragen b und e der Interpellation 12.3848). Umgekehrt würden Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer bevorteilt, die in der Lage sind, ihr Eigenheim selbst zu finanzieren. Nicht sachgerecht ist zudem die konzeptionelle Einschränkung auf die direkte Bundessteuer. Schon aus Vereinfachungsoptik müsste ein Systemwechsel zwingend auch die Kantons- und Gemeindesteuern mit einbeziehen.</p><p>Was die energiepolitischen Ziele betrifft, so schlägt der Bundesrat im Zusammenhang mit der Vernehmlassungsvorlage zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 bereits konkrete steuerliche Massnahmen im Gebäudebereich vor. Sowohl beim Bund als auch in den Kantonen sollen energiesparende und umweltschonende Investitionen in Liegenschaften nur noch dann steuerlich abgezogen werden können, wenn die Liegenschaft einen bestimmten energetischen Mindeststandard aufweist oder diesen durch die Investitionen erreicht. Zusätzlich sollen diese Aufwendungen im Privatvermögen bei erbrachter Qualifizierung und sofern sie in der Steuerperiode, in welcher sie angefallen sind, steuerlich nicht berücksichtigt werden können, in den zwei nachfolgenden Steuerperioden abziehbar sein. Dadurch sollen Anreize für Gesamtsanierungen geschaffen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament folgende Änderung des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer (Wohneigentumsbesteuerung) zu unterbreiten:</p><p>Der Mietwert von selbstbewohnten Liegenschaften oder Liegenschaftsteilen im Privatvermögen, die den Steuerpflichtigen aufgrund von Eigentum oder eines unentgeltlichen Nutzungsrechtes für den Eigengebrauch zur Verfügung stehen, gilt nicht als steuerbares Einkommen.</p><p>Bei solchen Liegenschaften oder Liegenschaftsteilen dürfen ausschliesslich Aufwendungen für energetische Sanierungen im Umfang der effektiven Aufwendungen abgezogen werden. Weitere Abzüge für z. B. Unterhalt oder für Schuldzinsen sind nicht zulässig.</p>
- Ökologisch nachhaltiger Systemwechsel bei Eigenmietwert und Schuldzinsenabzug
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