Erschliessung als Voraussetzung für die Nutzung des Ökorohstoffs Holz

ShortId
12.3877
Id
20123877
Updated
23.07.2024 19:22
Language
de
Title
Erschliessung als Voraussetzung für die Nutzung des Ökorohstoffs Holz
AdditionalIndexing
55;Holzindustrie;Holzgewinnung;Forstpolitik;Wald;ländliche Strasse
1
  • L04K14010702, Wald
  • L04K14010701, Forstpolitik
  • L06K140107010502, Holzgewinnung
  • L05K1803010205, ländliche Strasse
  • L03K070504, Holzindustrie
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Erschliessungen sind die Voraussetzung für eine wirtschaftliche Nutzung des einheimischen Greentech-Rohstoffs Holz. Die Nutzbarmachung der verfügbaren einheimischen Holzressourcen liegt im öffentlichen Interesse der Energie- und Klimapolitik. Eine allfällige Beschränkung auf Schutzwälder würde den Handlungsspielraum für die Erreichung der Energie- und CO2-Zielsetzung beeinträchtigen.</p><p>Die Bewirtschaftungstechnologie hat sich in den vergangenen Jahren stark entwickelt. Vielerorts ist jedoch noch die Basiserschliessung notwendig, damit diese modernen Bewirtschaftungsverfahren eingesetzt werden können und der Rohstoff Holz gewonnen werden kann.</p>
  • <p>Die Nutzung des nachwachsenden Rohstoffes Holz hat aus Sicht der öffentlichen Hand unter anderem mit dem Beschluss zum schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie sowie der Formulierung einer ambitiösen Klimapolitik grundlegend an Bedeutung gewonnen. Die Ressource Holz leistet zwar schon heute einen wichtigen Beitrag an die Energie- und Klimapolitik der Schweiz, das Potenzial ist aber noch nicht ausgeschöpft. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat in der Waldpolitik 2020 das Ziel festgelegt, das in den Schweizer Wäldern nachwachsende Holz nutzen zu wollen.</p><p>Der Bundesrat hat am 14. September 2012 den Massnahmenplan geprüft, mit welchem die Ziele der Waldpolitik 2020 erreicht werden sollen. Dabei ist er zum Schluss gekommen, dass das Waldgesetz in einzelnen Punkten zu ergänzen sei. So soll namentlich die Prävention und Bekämpfung von biotischen Gefahren ausserhalb des Schutzwaldes (z. B. Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers) verstärkt werden. Der Bundesrat hat auch Massnahmen für einen besseren Zugang zu den Holzressourcen ausserhalb des Schutzwaldes geprüft. Zwar zeigen eine Spezialauswertung des Landesforstinventars, die Meldungen der Kantone sowie die Synergiemöglichkeiten mit der landwirtschaftlichen Strukturverbesserung einen Anpassungsbedarf der Erschliessungsanlagen ausserhalb des Schutzwaldes. Der Bundesrat erachtet die Förderung von Erschliessungsanlagen ausserhalb des Schutzwaldes jedoch nicht als Bundesaufgabe. Dieser Subventionstatbestand ist im Rahmen der Anpassung der Gesetzgebung im Zusammenhang mit der NFA abgeschafft worden. Die Erhaltung und der Ausbau der bestehenden Basiserschliessung sind nach Ansicht des Bundesrates primär Aufgabe der Kantone. Die Wiedereinführung der Subventionierung von Erschliessungsanlagen ausserhalb des Schutzwaldes würde zu einer Lastenverschiebung führen und der Aufgabentrennung zwischen Bund und Kantonen zuwiderlaufen, welche mit der NFA beabsichtigt wurde.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in der Umsetzung des Waldprogramms 2020 weiterhin Erschliessungen ausserhalb des Schutzwaldes zu fördern.</p>
  • Erschliessung als Voraussetzung für die Nutzung des Ökorohstoffs Holz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Erschliessungen sind die Voraussetzung für eine wirtschaftliche Nutzung des einheimischen Greentech-Rohstoffs Holz. Die Nutzbarmachung der verfügbaren einheimischen Holzressourcen liegt im öffentlichen Interesse der Energie- und Klimapolitik. Eine allfällige Beschränkung auf Schutzwälder würde den Handlungsspielraum für die Erreichung der Energie- und CO2-Zielsetzung beeinträchtigen.</p><p>Die Bewirtschaftungstechnologie hat sich in den vergangenen Jahren stark entwickelt. Vielerorts ist jedoch noch die Basiserschliessung notwendig, damit diese modernen Bewirtschaftungsverfahren eingesetzt werden können und der Rohstoff Holz gewonnen werden kann.</p>
    • <p>Die Nutzung des nachwachsenden Rohstoffes Holz hat aus Sicht der öffentlichen Hand unter anderem mit dem Beschluss zum schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie sowie der Formulierung einer ambitiösen Klimapolitik grundlegend an Bedeutung gewonnen. Die Ressource Holz leistet zwar schon heute einen wichtigen Beitrag an die Energie- und Klimapolitik der Schweiz, das Potenzial ist aber noch nicht ausgeschöpft. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat in der Waldpolitik 2020 das Ziel festgelegt, das in den Schweizer Wäldern nachwachsende Holz nutzen zu wollen.</p><p>Der Bundesrat hat am 14. September 2012 den Massnahmenplan geprüft, mit welchem die Ziele der Waldpolitik 2020 erreicht werden sollen. Dabei ist er zum Schluss gekommen, dass das Waldgesetz in einzelnen Punkten zu ergänzen sei. So soll namentlich die Prävention und Bekämpfung von biotischen Gefahren ausserhalb des Schutzwaldes (z. B. Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers) verstärkt werden. Der Bundesrat hat auch Massnahmen für einen besseren Zugang zu den Holzressourcen ausserhalb des Schutzwaldes geprüft. Zwar zeigen eine Spezialauswertung des Landesforstinventars, die Meldungen der Kantone sowie die Synergiemöglichkeiten mit der landwirtschaftlichen Strukturverbesserung einen Anpassungsbedarf der Erschliessungsanlagen ausserhalb des Schutzwaldes. Der Bundesrat erachtet die Förderung von Erschliessungsanlagen ausserhalb des Schutzwaldes jedoch nicht als Bundesaufgabe. Dieser Subventionstatbestand ist im Rahmen der Anpassung der Gesetzgebung im Zusammenhang mit der NFA abgeschafft worden. Die Erhaltung und der Ausbau der bestehenden Basiserschliessung sind nach Ansicht des Bundesrates primär Aufgabe der Kantone. Die Wiedereinführung der Subventionierung von Erschliessungsanlagen ausserhalb des Schutzwaldes würde zu einer Lastenverschiebung führen und der Aufgabentrennung zwischen Bund und Kantonen zuwiderlaufen, welche mit der NFA beabsichtigt wurde.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in der Umsetzung des Waldprogramms 2020 weiterhin Erschliessungen ausserhalb des Schutzwaldes zu fördern.</p>
    • Erschliessung als Voraussetzung für die Nutzung des Ökorohstoffs Holz

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