Kleinwasserkraftwerke. Maximale Förderung für minimales Energiepotenzial

ShortId
12.3884
Id
20123884
Updated
27.07.2023 20:48
Language
de
Title
Kleinwasserkraftwerke. Maximale Förderung für minimales Energiepotenzial
AdditionalIndexing
66;52;Wassernutzung;Wasserkraftwerk;Kleinkraftwerk;Elektroheizung;Einspeisevergütung;Güterabwägung;Kosten-Wirksamkeits-Analyse;Wärmepumpe;Statistik;Energieeinsparung;Gewässerschutz
1
  • L04K17030204, Kleinkraftwerk
  • L04K17030202, Wasserkraftwerk
  • L06K170303010103, Einspeisevergütung
  • L05K0705060203, Elektroheizung
  • L04K17010107, Energieeinsparung
  • L04K17050401, Wärmepumpe
  • L03K020218, Statistik
  • L06K070302020502, Kosten-Wirksamkeits-Analyse
  • L04K06010407, Gewässerschutz
  • L04K06010504, Wassernutzung
  • L06K080203070101, Güterabwägung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Ressource Wasserkraft ist praktisch zu 95 Prozent genutzt. Im Juni 2007 erklärte der Bundesrat, dass rund 15 800 Kilometer Flussstrecken teilweise oder ganz trockengelegt seien. Dennoch sollen rund 400 neue KWKW gebaut werden. Die KWKW dürfen mit 50 Prozent der KEV-Fördermittel von rund 250 Millionen Schweizerfranken pro Jahr rechnen, um den kleinsten Energiebeitrag von etwa 1,5 Terawattstunden pro Jahr aus den letzten natürlichen Flusslandschaften zu pressen. Im Gegensatz dazu liegen die Fördersätze beim grössten Schweizer Energiepotenzial der beheizten Gebäude mit rund 125 Terawattstunden pro Jahr bei rund 0,6 Prozent (etwa 330 Millionen Franken pro Jahr bei Hochbauinvestitionen von über 45 Milliarden Schweizerfranken pro Jahr). Bereits am 24. November 2010 bestätigte der Bundesrat in der Antwort auf die Interpellation Wehrli 10.3873, dass allein mit dem Minergie-P-Standard bis 90 Terawattstunden pro Jahr an Heizenergie gespart werden könnten. Die Sanierung von bestehenden Wasserkraftwerken, Infrastruktur- und Trinkwasserkraftwerken wird nicht infrage gestellt.</p>
  • <p>1. Im Jahr 2011 wurden im Rahmen der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) knapp 370 Gigawattstunden Elektrizität aus Wasserkraft produziert. Die Vergütung pro Kilowattstunde lag bei durchschnittlich 15,65 Rappen pro Kilowattstunde (inkl. Mehrwertsteuer). Rund 52 Prozent der an die Kleinwasserkraftwerk-Besitzer ausbezahlten Vergütung stammen aus dem KEV-Fonds, der Rest stammt aus der Marktpreisvergütung. Die Gesamtvergütung aus dem KEV-Fonds betrug im Jahr 2011 rund 91 Millionen Franken.</p><p>2. Der maximale KEV-Tarif für Kleinwasserkraftanlagen liegt bei 35 Rappen pro Kilowattstunde. Der KEV-Tarif ist abhängig von der äquivalenten Leistung, der Druckstufe und dem Anteil der Wasserbaukosten an den Gesamtkosten. Der maximale KEV-Tarif wird nur von rund einem Dutzend Kleinstanlagen beansprucht.</p><p>3. Der Ersatz von Elektrowiderstandheizungen durch Holzfeuerungen oder Wärmepumpen ist eine wichtige Massnahme im Bereich Energieeffizienz und deshalb Teil der Energiestrategie 2050. Dabei sollen, unter Wahrung der verfassungsmässigen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen, die bestehenden Instrumente weiter ausgebaut werden. Für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen, sind vor allem die Kantone zuständig. Der Bund wird die Kantone aber unter anderem bei der Grundlagenerarbeitung und durch eine Erhöhung der Fördermittel (Globalbeiträge) verstärkt unterstützen.</p><p>Neben den Energieeffizienzmassnahmen liefert auch der Ausbau der Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien einen zentralen und unverzichtbaren Beitrag zur Energiestrategie 2050. Der bis 2035 geplante Zubau im Bereich Kleinwasserkraft liegt bei gut 1 Terawattstunde pro Jahr.</p><p>4. Dem Bundesrat ist keine Statistik bekannt, welche diese Frage beantworten könnte. Die KEV ist ein Instrument zur Förderung von erneuerbaren Energien und steht allen Firmen, Privatpersonen sowie der öffentlichen Hand (z. B. Gemeinden und Gemeindewerken) zur Verfügung. Die Vergütung richtet sich nach den Gestehungskosten von Referenzanlagen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Welche KEV-Förderbeiträge werden jährlich für neukonzessionierte Kleinwasserkraftwerke (KWKW) bis 10 Megawatt bezahlt?</p><p>2. Wie hoch sind real die höchsten KEV-Förderbeiträge pro Kilowattstunde pro Jahr bei neukonzessionierten KWKW?</p><p>3. Laut BFE-Schlussbericht vom 30. Oktober 2009 existieren rund 235 000 "stromfressende" Elektrowiderstandheizungen, die rund 5,4 Terawattstunden pro Jahr konsumieren. Ist die energetische Wirkung in Gigawattstunden/Jahr nicht erheblich grösser, wenn der Ersatz von stromverschwendenden Elektroheizungen durch Wärmepumpen statt teure neue KWKW gefördert wird?</p><p>4. Welcher KEV-Anteil für KWKW wird an Unternehmungen bezahlt, die mehr als eine Million Schweizerfranken Reingewinn pro Jahr generieren?</p>
  • Kleinwasserkraftwerke. Maximale Förderung für minimales Energiepotenzial
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Ressource Wasserkraft ist praktisch zu 95 Prozent genutzt. Im Juni 2007 erklärte der Bundesrat, dass rund 15 800 Kilometer Flussstrecken teilweise oder ganz trockengelegt seien. Dennoch sollen rund 400 neue KWKW gebaut werden. Die KWKW dürfen mit 50 Prozent der KEV-Fördermittel von rund 250 Millionen Schweizerfranken pro Jahr rechnen, um den kleinsten Energiebeitrag von etwa 1,5 Terawattstunden pro Jahr aus den letzten natürlichen Flusslandschaften zu pressen. Im Gegensatz dazu liegen die Fördersätze beim grössten Schweizer Energiepotenzial der beheizten Gebäude mit rund 125 Terawattstunden pro Jahr bei rund 0,6 Prozent (etwa 330 Millionen Franken pro Jahr bei Hochbauinvestitionen von über 45 Milliarden Schweizerfranken pro Jahr). Bereits am 24. November 2010 bestätigte der Bundesrat in der Antwort auf die Interpellation Wehrli 10.3873, dass allein mit dem Minergie-P-Standard bis 90 Terawattstunden pro Jahr an Heizenergie gespart werden könnten. Die Sanierung von bestehenden Wasserkraftwerken, Infrastruktur- und Trinkwasserkraftwerken wird nicht infrage gestellt.</p>
    • <p>1. Im Jahr 2011 wurden im Rahmen der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) knapp 370 Gigawattstunden Elektrizität aus Wasserkraft produziert. Die Vergütung pro Kilowattstunde lag bei durchschnittlich 15,65 Rappen pro Kilowattstunde (inkl. Mehrwertsteuer). Rund 52 Prozent der an die Kleinwasserkraftwerk-Besitzer ausbezahlten Vergütung stammen aus dem KEV-Fonds, der Rest stammt aus der Marktpreisvergütung. Die Gesamtvergütung aus dem KEV-Fonds betrug im Jahr 2011 rund 91 Millionen Franken.</p><p>2. Der maximale KEV-Tarif für Kleinwasserkraftanlagen liegt bei 35 Rappen pro Kilowattstunde. Der KEV-Tarif ist abhängig von der äquivalenten Leistung, der Druckstufe und dem Anteil der Wasserbaukosten an den Gesamtkosten. Der maximale KEV-Tarif wird nur von rund einem Dutzend Kleinstanlagen beansprucht.</p><p>3. Der Ersatz von Elektrowiderstandheizungen durch Holzfeuerungen oder Wärmepumpen ist eine wichtige Massnahme im Bereich Energieeffizienz und deshalb Teil der Energiestrategie 2050. Dabei sollen, unter Wahrung der verfassungsmässigen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen, die bestehenden Instrumente weiter ausgebaut werden. Für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen, sind vor allem die Kantone zuständig. Der Bund wird die Kantone aber unter anderem bei der Grundlagenerarbeitung und durch eine Erhöhung der Fördermittel (Globalbeiträge) verstärkt unterstützen.</p><p>Neben den Energieeffizienzmassnahmen liefert auch der Ausbau der Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien einen zentralen und unverzichtbaren Beitrag zur Energiestrategie 2050. Der bis 2035 geplante Zubau im Bereich Kleinwasserkraft liegt bei gut 1 Terawattstunde pro Jahr.</p><p>4. Dem Bundesrat ist keine Statistik bekannt, welche diese Frage beantworten könnte. Die KEV ist ein Instrument zur Förderung von erneuerbaren Energien und steht allen Firmen, Privatpersonen sowie der öffentlichen Hand (z. B. Gemeinden und Gemeindewerken) zur Verfügung. Die Vergütung richtet sich nach den Gestehungskosten von Referenzanlagen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:</p><p>1. Welche KEV-Förderbeiträge werden jährlich für neukonzessionierte Kleinwasserkraftwerke (KWKW) bis 10 Megawatt bezahlt?</p><p>2. Wie hoch sind real die höchsten KEV-Förderbeiträge pro Kilowattstunde pro Jahr bei neukonzessionierten KWKW?</p><p>3. Laut BFE-Schlussbericht vom 30. Oktober 2009 existieren rund 235 000 "stromfressende" Elektrowiderstandheizungen, die rund 5,4 Terawattstunden pro Jahr konsumieren. Ist die energetische Wirkung in Gigawattstunden/Jahr nicht erheblich grösser, wenn der Ersatz von stromverschwendenden Elektroheizungen durch Wärmepumpen statt teure neue KWKW gefördert wird?</p><p>4. Welcher KEV-Anteil für KWKW wird an Unternehmungen bezahlt, die mehr als eine Million Schweizerfranken Reingewinn pro Jahr generieren?</p>
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