Defizite im elektronischen Behördenverkehr aufholen

ShortId
12.3888
Id
20123888
Updated
28.07.2023 08:23
Language
de
Title
Defizite im elektronischen Behördenverkehr aufholen
AdditionalIndexing
34;04;elektronische Unterschrift;Durchführung eines Projektes;eGovernment;Datenverarbeitung in der Verwaltung
1
  • L05K0507020102, elektronische Unterschrift
  • L04K08060105, eGovernment
  • L05K1203010105, Datenverarbeitung in der Verwaltung
  • L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Digitalisierung des Behördenverkehrs hat in der Schweiz gut gestartet - weniger als 3,5 Jahre nachdem Bill Clinton in den USA digitales Handeln rechtsfähig gemacht hatte, wurde dafür auch hierzulande mit ZertES eine wesentliche Grundlage gelegt. Dank hoher Geräte-Verfügbarkeit und guter Internet-Durchdringung in der Bevölkerung war die Schweiz bei E-Rankings im internationalen Vergleich auf einem Spitzenplatz. Diesen hat sie eingebüsst. Nun lautet das Credo der ICT-Branche: "Die Schweiz soll zurück an die Spitze."</p><p>In ihrer "Digitalen Agenda 2020" wurde dargelegt, dass der Verwaltung auf dem Weg in die Informationsgesellschaft eine Schlüssel- und Katalysator-Rolle zukommt. Diese gilt es wahrzunehmen.</p><p>Die Verwaltung wurde 2007 im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG) ermächtigt, elektronisch rechtswirksam zu kommunizieren. Aufgrund der schleichenden Einführung und Umsetzung wurden die Abläufe und Sicherheitsvorgaben vereinfacht, und mit einer erneuten Revision des VwVG Anfang 2011 wurden die Verwaltungsstellen verpflichtet, Empfangsadressen einzurichten. Die Mehrzahl der Bundesämter verfügt jedoch auch 21 Monate nach Inkraftsetzung des Gesetzes nicht über Adressen für elektronische Eingaben. Seit dem 1. Januar 2011 ist auch der elektronische Rechtsverkehr für Gerichte mit der neuen ZPO, StPO und SchKG Pflicht. Die Umsetzung in der Praxis ist jedoch nicht zufriedenstellend.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der Verwaltung auf dem Weg in die Informationsgesellschaft eine Schlüssel- und Katalysator-Rolle zukommt. In seiner Strategie für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz nennt der Bundesrat die Umstellung aller verwaltungsinternen Prozesse und nach Möglichkeit auch den Verkehr mit bundesexternen Stellen auf vollständig elektronische Basis als einen Handlungsschwerpunkt. Bereits in den letzten Jahren hat der Bund Millionen in den Infrastrukturaufbau im elektronischen Behördenverkehr von Bund und Kantonen investiert.</p><p>So wurde im Rahmen der Registerharmonisierung eine Informatik-Plattform für einen sicheren und nachvollziehbaren Transport von Daten aufgebaut. Die Plattform Sedex (secure data exchange) ist seit dem 15. Januar 2008 in Betrieb und bildet heute das landesweite Rückgrat für den elektronischen Meldungsaustausch zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden. Die Plattform wird auch kantonsintern intensiv genutzt und wird laufend ausgebaut.</p><p>Daneben wurde auch die neue AHV-Versichertennummer (AHVN13) schweizweit eingeführt und die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) mit dem UID-Register aufgebaut. Diese Identifikationen bilden eine weitere Grundlage für den elektronischen Meldungsaustausch zwischen den Behörden. Im Bereich des Zivil-, Straf- und Verwaltungsrechtes wurden die notwendigen Rechtsgrundlagen für die Einführung des elektronischen Behördenverkehrs geschaffen. Schliesslich hat der Bundesrat in Zusammenhang mit der laufenden Revision des Bundesgesetzes über die elektronische Signatur (ZertES) das EJPD auch damit beauftragt, den Umfang einer umfassenden Gesetzgebung im Anwendungsbereich der elektronischen Signatur abzuklären und dem Bundesrat bis Ende 2012 einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen zu unterbreiten, damit vorhandene Lücken aufgezeigt und geschlossen werden können.</p><p>Der Bund hat viele der notwendigen Voraussetzungen für den elektronischen Behördenverkehr geschaffen. Aufgrund der föderalen Aufgabenteilung erfolgt die Anwendung und Ausbreitung der geschaffenen Instrumente im Rhythmus der dafür zuständigen Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden. Dabei sind oft beträchtliche Investitionen zu leisten, die von den entsprechenden politischen Instanzen zu genehmigen sind. Aufgrund seiner verfassungsmässigen Zuständigkeiten hat der Bund in den meisten Fällen keine Möglichkeit der Einflussnahme. Deshalb hat der Bund mit den Kantonen die Rahmenvereinbarung für die Umsetzung der E-Government-Strategie Schweiz abgeschlossen. Von den in dieser Strategie aufgelisteten Vorhaben konnten bereits über zwanzig abgeschlossen und dem Betrieb übergeben werden.</p><p>Zudem hat der Steuerungsausschuss E-Government Schweiz am 24. Oktober 2012 ein neues Vorhaben "Organisation und Finanzierung von nationalen Basisinfrastrukturen im Bereich E-Government" in die Strategie aufgenommen. Das Vorhaben hat das Ziel, eine nationale Organisation aufzubauen, welche für die Bereitstellung, Finanzierung und den Betrieb von behördenübergreifenden E-Government-Infrastrukturen und -Diensten zuständig sein wird. Damit soll E-Government-Basisleistungen von zentraler Bedeutung zur breiten Umsetzung verholfen werden, und sie sollen verfügbar, interoperabel und gemeinschaftlich nutzbar gemacht werden.</p><p>Der Aufbau der Infrastruktur für den elektronischen Behördenverkehr ist ein Langzeitprojekt, gilt es doch, ein in den Köpfen fest verankertes und funktionierendes Papiersystem sukzessive zu ergänzen und abzulösen. Der Bundesrat ist überzeugt, dass der eingeschlagene Weg der richtige ist, lässt er doch allen beteiligten Behörden die notwendige Zeit, praktikable Lösungen zu entwickeln, umzusetzen und die dazugehörigen Verwaltungsprozesse anzupassen. Erfahrungsgemäss dauert es mehrere Jahre, bis ein neues, elektronisches Behördenangebot von den Bürgerinnen und Bürgern flächendeckend genutzt wird. Der Bundesrat geht daher davon aus, dass das Nebeneinander von Elektronik und Papier auch in den nächsten 10 bis 20 Jahren bestehen bleiben wird. Er ist aber überzeugt, dass sich der elektronische Behördenverkehr durchsetzen und zum Normalfall werden wird.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Bald feiert die Gleichstellung der digitalen Unterschrift mit derjenigen auf Papier ihren 10. Geburtstag (Art. 14 OR) - in der Praxis hat dieser Meilenstein jedoch kaum Wirkung gezeigt.</p><p>Wie gedenkt der Bundesrat die Vollzugsdefizite des Infrastrukturaufbaus im elektronischen Behördenverkehr von Bund und Kantonen zu beheben?</p>
  • Defizite im elektronischen Behördenverkehr aufholen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Digitalisierung des Behördenverkehrs hat in der Schweiz gut gestartet - weniger als 3,5 Jahre nachdem Bill Clinton in den USA digitales Handeln rechtsfähig gemacht hatte, wurde dafür auch hierzulande mit ZertES eine wesentliche Grundlage gelegt. Dank hoher Geräte-Verfügbarkeit und guter Internet-Durchdringung in der Bevölkerung war die Schweiz bei E-Rankings im internationalen Vergleich auf einem Spitzenplatz. Diesen hat sie eingebüsst. Nun lautet das Credo der ICT-Branche: "Die Schweiz soll zurück an die Spitze."</p><p>In ihrer "Digitalen Agenda 2020" wurde dargelegt, dass der Verwaltung auf dem Weg in die Informationsgesellschaft eine Schlüssel- und Katalysator-Rolle zukommt. Diese gilt es wahrzunehmen.</p><p>Die Verwaltung wurde 2007 im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG) ermächtigt, elektronisch rechtswirksam zu kommunizieren. Aufgrund der schleichenden Einführung und Umsetzung wurden die Abläufe und Sicherheitsvorgaben vereinfacht, und mit einer erneuten Revision des VwVG Anfang 2011 wurden die Verwaltungsstellen verpflichtet, Empfangsadressen einzurichten. Die Mehrzahl der Bundesämter verfügt jedoch auch 21 Monate nach Inkraftsetzung des Gesetzes nicht über Adressen für elektronische Eingaben. Seit dem 1. Januar 2011 ist auch der elektronische Rechtsverkehr für Gerichte mit der neuen ZPO, StPO und SchKG Pflicht. Die Umsetzung in der Praxis ist jedoch nicht zufriedenstellend.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der Verwaltung auf dem Weg in die Informationsgesellschaft eine Schlüssel- und Katalysator-Rolle zukommt. In seiner Strategie für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz nennt der Bundesrat die Umstellung aller verwaltungsinternen Prozesse und nach Möglichkeit auch den Verkehr mit bundesexternen Stellen auf vollständig elektronische Basis als einen Handlungsschwerpunkt. Bereits in den letzten Jahren hat der Bund Millionen in den Infrastrukturaufbau im elektronischen Behördenverkehr von Bund und Kantonen investiert.</p><p>So wurde im Rahmen der Registerharmonisierung eine Informatik-Plattform für einen sicheren und nachvollziehbaren Transport von Daten aufgebaut. Die Plattform Sedex (secure data exchange) ist seit dem 15. Januar 2008 in Betrieb und bildet heute das landesweite Rückgrat für den elektronischen Meldungsaustausch zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden. Die Plattform wird auch kantonsintern intensiv genutzt und wird laufend ausgebaut.</p><p>Daneben wurde auch die neue AHV-Versichertennummer (AHVN13) schweizweit eingeführt und die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) mit dem UID-Register aufgebaut. Diese Identifikationen bilden eine weitere Grundlage für den elektronischen Meldungsaustausch zwischen den Behörden. Im Bereich des Zivil-, Straf- und Verwaltungsrechtes wurden die notwendigen Rechtsgrundlagen für die Einführung des elektronischen Behördenverkehrs geschaffen. Schliesslich hat der Bundesrat in Zusammenhang mit der laufenden Revision des Bundesgesetzes über die elektronische Signatur (ZertES) das EJPD auch damit beauftragt, den Umfang einer umfassenden Gesetzgebung im Anwendungsbereich der elektronischen Signatur abzuklären und dem Bundesrat bis Ende 2012 einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen zu unterbreiten, damit vorhandene Lücken aufgezeigt und geschlossen werden können.</p><p>Der Bund hat viele der notwendigen Voraussetzungen für den elektronischen Behördenverkehr geschaffen. Aufgrund der föderalen Aufgabenteilung erfolgt die Anwendung und Ausbreitung der geschaffenen Instrumente im Rhythmus der dafür zuständigen Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden. Dabei sind oft beträchtliche Investitionen zu leisten, die von den entsprechenden politischen Instanzen zu genehmigen sind. Aufgrund seiner verfassungsmässigen Zuständigkeiten hat der Bund in den meisten Fällen keine Möglichkeit der Einflussnahme. Deshalb hat der Bund mit den Kantonen die Rahmenvereinbarung für die Umsetzung der E-Government-Strategie Schweiz abgeschlossen. Von den in dieser Strategie aufgelisteten Vorhaben konnten bereits über zwanzig abgeschlossen und dem Betrieb übergeben werden.</p><p>Zudem hat der Steuerungsausschuss E-Government Schweiz am 24. Oktober 2012 ein neues Vorhaben "Organisation und Finanzierung von nationalen Basisinfrastrukturen im Bereich E-Government" in die Strategie aufgenommen. Das Vorhaben hat das Ziel, eine nationale Organisation aufzubauen, welche für die Bereitstellung, Finanzierung und den Betrieb von behördenübergreifenden E-Government-Infrastrukturen und -Diensten zuständig sein wird. Damit soll E-Government-Basisleistungen von zentraler Bedeutung zur breiten Umsetzung verholfen werden, und sie sollen verfügbar, interoperabel und gemeinschaftlich nutzbar gemacht werden.</p><p>Der Aufbau der Infrastruktur für den elektronischen Behördenverkehr ist ein Langzeitprojekt, gilt es doch, ein in den Köpfen fest verankertes und funktionierendes Papiersystem sukzessive zu ergänzen und abzulösen. Der Bundesrat ist überzeugt, dass der eingeschlagene Weg der richtige ist, lässt er doch allen beteiligten Behörden die notwendige Zeit, praktikable Lösungen zu entwickeln, umzusetzen und die dazugehörigen Verwaltungsprozesse anzupassen. Erfahrungsgemäss dauert es mehrere Jahre, bis ein neues, elektronisches Behördenangebot von den Bürgerinnen und Bürgern flächendeckend genutzt wird. Der Bundesrat geht daher davon aus, dass das Nebeneinander von Elektronik und Papier auch in den nächsten 10 bis 20 Jahren bestehen bleiben wird. Er ist aber überzeugt, dass sich der elektronische Behördenverkehr durchsetzen und zum Normalfall werden wird.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Bald feiert die Gleichstellung der digitalen Unterschrift mit derjenigen auf Papier ihren 10. Geburtstag (Art. 14 OR) - in der Praxis hat dieser Meilenstein jedoch kaum Wirkung gezeigt.</p><p>Wie gedenkt der Bundesrat die Vollzugsdefizite des Infrastrukturaufbaus im elektronischen Behördenverkehr von Bund und Kantonen zu beheben?</p>
    • Defizite im elektronischen Behördenverkehr aufholen

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